Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 34274)
eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
neuester Beitrag 12.05.24 22:19:26 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 33.691.542 von TilmannJ am 19.03.08 21:54:40Genau das sind die Auswirkungen von Meudalismus!
Da hängt noch mehr schief als einfach "nur" eine Bankenkrise:
Sehr subjektive und doch nachdenklich machende Lageschilderungen aus den USA:
http://money.cnn.com/galleries/2008/news/0803/gallery.real_s…
Sehr subjektive und doch nachdenklich machende Lageschilderungen aus den USA:
http://money.cnn.com/galleries/2008/news/0803/gallery.real_s…
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.691.225 von greenanke am 19.03.08 21:23:27perfekter zeitpunkt zum einsammeln
Alles gerät außer Kontrolle. Geht mal auf handelsblatt.com. So eine Titelseite habe ich noch nie gesehen. Nur noch ein Thema.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.691.190 von optionistix am 19.03.08 21:19:47tu Dir bitte eine Gefallen und räume richtig auf = Depot komplett (d.h.auf Null) räumen, dann stimmen die Fundamentaldaten auch wieder und das Leben fängt wieder an Spass zu machen
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.691.018 von Art Bechstein am 19.03.08 21:04:41Irgendwie scheint dir das derzeitige Szenario über den Kopf zu wachsen!
Nutze die Feiertage und arbeite einmal die Fundamentaldaten auf -
da scheint bei dir doch Einiges unaufgeräumt in der Ecke zu liegen.
Vorher aber bitte die rosa Brille absetzen!
Nutze die Feiertage und arbeite einmal die Fundamentaldaten auf -
da scheint bei dir doch Einiges unaufgeräumt in der Ecke zu liegen.
Vorher aber bitte die rosa Brille absetzen!
Man hat die Lage nicht mehr im Griff!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.690.696 von superball22 am 19.03.08 20:33:51Für alle die nicht Wissen was es mit Goodwill genau auf sich hat und die den Ursprung der "Gefahr" Goodwill nicht kennen:
Ursprung und Entwicklung des Impairment-Only-Approach
Im Juni 2001 hatte das FASB den SFAS 141 (Business Combinations) und SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) verabschiedet und im Juli 2001 veröffentlicht . Vorangegangen war die Veröffentlichung des Limited Revised Exposure Draft (Business Combinations and Intangible Assets – Accounting for Goodwill) im Februar 2001 . Die Standards SFAS 141 und 142 veränderten die bis dahin praktizierte bilanzielle Behandlung des Goodwill bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie die Folgebewertung des Goodwill. Vorangegangen war eine jahrelange Diskussion nachdem im September 1999 das FASB den Exposure Draft (Business Combinations and Intangible Assets) veröffentlicht hatte . Vor Inkrafttreten des SFAS 141 und 142 im Dezember 2001 mussten die bei Unternehmenszusammenschlüssen entstehenden Goodwills planmäßig abgeschrieben werden. Die Neuregelung sieht vor, dass der Goodwill nicht zwangsweise an Wert verlieren und daher auch nicht planmäßig abgeschrieben werden muss. Diese Änderung hat zur Folge, dass der Goodwill nur noch bei negativer Bewertung der Werthaltigkeit, außerplanmäßigen Abschreibungen unterliegt. Hierbei ist vorgegeben, dass Unternehmen mindestens einmal jährlich den Impairment Test durchführen müssen. Durch den Impairment Test soll demnach festgestellt werden, ob der Goodwill an Wert verloren hat und eine außerplanmäßig Abschreibung des Goodwill erforderlich wird.
FAZIT: Kaum wird es den Unternehmen laut Rechnungslegungsvorschriften (USGAAP und IAS) "freigestellt" Afa´s durchzuführen, finden kaum noch welche statt!!
Tja die Manager werden auch nach Bonus bezahlt der sich oftmals nach dem ausgewiesenen Gewinn richtet.......... immer schön in die eigene Tasche wirtschaften...
Ursprung und Entwicklung des Impairment-Only-Approach
Im Juni 2001 hatte das FASB den SFAS 141 (Business Combinations) und SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) verabschiedet und im Juli 2001 veröffentlicht . Vorangegangen war die Veröffentlichung des Limited Revised Exposure Draft (Business Combinations and Intangible Assets – Accounting for Goodwill) im Februar 2001 . Die Standards SFAS 141 und 142 veränderten die bis dahin praktizierte bilanzielle Behandlung des Goodwill bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie die Folgebewertung des Goodwill. Vorangegangen war eine jahrelange Diskussion nachdem im September 1999 das FASB den Exposure Draft (Business Combinations and Intangible Assets) veröffentlicht hatte . Vor Inkrafttreten des SFAS 141 und 142 im Dezember 2001 mussten die bei Unternehmenszusammenschlüssen entstehenden Goodwills planmäßig abgeschrieben werden. Die Neuregelung sieht vor, dass der Goodwill nicht zwangsweise an Wert verlieren und daher auch nicht planmäßig abgeschrieben werden muss. Diese Änderung hat zur Folge, dass der Goodwill nur noch bei negativer Bewertung der Werthaltigkeit, außerplanmäßigen Abschreibungen unterliegt. Hierbei ist vorgegeben, dass Unternehmen mindestens einmal jährlich den Impairment Test durchführen müssen. Durch den Impairment Test soll demnach festgestellt werden, ob der Goodwill an Wert verloren hat und eine außerplanmäßig Abschreibung des Goodwill erforderlich wird.
FAZIT: Kaum wird es den Unternehmen laut Rechnungslegungsvorschriften (USGAAP und IAS) "freigestellt" Afa´s durchzuführen, finden kaum noch welche statt!!
Tja die Manager werden auch nach Bonus bezahlt der sich oftmals nach dem ausgewiesenen Gewinn richtet.......... immer schön in die eigene Tasche wirtschaften...
Die Aktien werden verkauft und Gewinne mitgenommen, die Banken kennen nur noch einen Herren und DAS ist die FED.
Sonic
Sonic
Der DOW steht noch über 12.000. Über dieser Marke wird keine Augenwischerei betrieben.
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