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    Ein Normalbürger käme in den Knast... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.07 14:01:03 von
    neuester Beitrag 02.10.07 15:41:37 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.133.329
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      Avatar
      schrieb am 27.09.07 14:01:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nicht so dieser feine Herr von der Christlichen Partei!:mad:
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,508232,00.h…

      Kann man nur noch kotzen...
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 14:04:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.244 von Doppelvize am 27.09.07 14:01:03aus #1

      "... Damit bleibt das Gericht im Strafmaß unter dem ersten Urteil gegen beide Angeklagte, das im April 2005 erging. Damals hatte das Gericht Kanther zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. ..."


      ...und weil es jetzt keine Bewährungsstrafe mehr ist, bekommt er seine Pension in voller Höhe ausgezahlt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 14:12:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.244 von Doppelvize am 27.09.07 14:01:03#1

      Und auch nicht dieser feine Herr von der Sozialen Partei! :mad:

      http://www.jurablogs.com/de/bgh-hebt-urteil-gegen-koelner-ex…

      BGH hebt Urteil gegen Kölner Ex-SPD-Fraktionschef Rüther teilweise auf


      12.07.2006

      Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs mitteilt, ist das Urteil gegen den früheren Fraktionschef der SPD im Kölner Stadtrat, Norbert Rüther, durch welches dieser zu einer nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden war, heute vom 2. Stafsenat des BGH teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Kölner Landgerichts zurückverwiesen worden. Rüther hatte von einem Abfallunternehmer 150.000 Euro entgegengenommen und an eine schwarze Kasse seiner Partei weitergeleitet. Der Unternehmer soll mit seiner Zahlung die dem SPD-Mann bekannte Erwartung verbunden haben, dass Rüther und der damalige Oberstadtdirektor und SPD-Oberbürgermeisterkandidat Dr. Klaus Heugel später im Stadtrat Abstimmungen zu Fragen der Privatisierung der Abfallwirtschaft in seinem Sinne beeinflussen würden. Das Landgericht Köln hatte den Angeklagten als Amtsträger angesehen, weil er als kommunaler Mandatsträger eine einem öffentlich Bediensteten ähnliche Stellung innegehabt habe. Es hatte daher sein Verhalten als eigene Bestechlichkeit und zugleich als Beihilfe zur Bestechlichkeit des Dr. H. gewertet.

      Der 2. Strafsenat hat sich jetzt der Auffassung des 5. Strafsenats angeschlossen, wonach Mitglieder kommunaler Volksvertretungen nur dann Amtsträger sind, wenn sie mit der Erledigung konkreter Verwaltungsaufgaben betraut sind, nicht aber in der Ausübung ihres freien Mandats in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen. In Betracht komme aber der Tatbestand der Abgeordnetenbestechlichkeit gem. § 108e Abs. 1, 2. Alt. StGB. Insoweit seien aber noch nähere Feststellungen insbesondere zum genauen Inhalt der Vereinbarung zwischen dem Angeklagten und dem Unternehmer T. erforderlich. Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Beihilfe zur Bestechlichkeit des damaligen Oberstadtdirektors Dr. Heugel, der in dieser Funktion Amtsträger war, hat der Senat als rechtsfehlerfrei angesehen.

      Der Tatstand der Bestechlichkeit eines Amtsträgers wird gemäß § 332 StGB mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten bestraft, derjenige der Abgeordnetenbestechung hingegen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, vgl. § 108e StGB.

      Sieht fast so aus, als könne Rüther doch noch zu einer Bewährungsstrafe kommen.

      :mad:

      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,5249685,00.html

      Privileg für Parlamentarier

      13.03.2007

      Deutschland setzt internationale Verträge gegen Korruption nicht um

      Zunächst sah es gar nicht gut aus für Norbert Rüther, den ehemaligen Chef der Kölner SPD-Ratsfraktion. Im September 2005 verurteilt ihn das Landgericht Köln unter anderem wegen Bestechlichkeit zu zwei Jahren und drei Monaten. Rüther, so das Gericht, habe rund 75.000 Euro von einem Müllunternehmer kassiert, der auf einen lukrativen Vertrag mit der Stadt Köln hoffte.

      Dann aber hebt im Juli 2006 der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Der Grund: Rüther war damals Abgeordneter. Und für die gelten bei Bestechlichkeit andere, Kritiker sagen "mildere", Gesetze.

      Zweierlei Maß bei Bestechlichkeit

      Denn während Beamte und andere Amtsträger normalerweise weder Geschenke noch Essenseinladungen noch Reisen annehmen dürfen, müssen die Volksvertreter im Bundestag, Landtag - oder eben im Kölner Stadtrat - nur in einem Fall fürchten, wegen Bestechlichkeit verurteilt zu werden: Wenn Sie vor einer Abstimmung Geld dafür annehmen, dass sie ihre Hand heben - oder unten lassen. So ein Stimmenkauf ist aber kaum je zu beweisen. So genannte Dankeschön-Spenden, bei denen erst entschieden und dann gezahlt wird, sind jedoch straffrei. So regelt es der Paragraf 108e im Strafgesetzbuch - und auf den kann Norbert Rüther jetzt alle Hoffnung setzen.

      Zweierlei Maß bei Bestechlichkeit: Eigentlich dürfte es diese Sonderregel für Politiker längst nicht mehr geben. Schon vor drei Jahren unterschrieb Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption. Doch Deutschland setzt den Vertrag nicht in nationale Gesetze um, müsste zuvor den Paragrafen 108e kippen. Abgeordnete wie Siegfried Kauder (CDU) zögern: "Ich kenne keinen einzigen Beispielfall eines bestechlichen Bundestagsabgeordneten. Deswegen gibt es hier keinen vordringlichen Handlungsbedarf", so Kauder gegenüber Frontal21.

      "Was habt Ihr zu verbergen?"

      Eine Haltung, die bei der UNO und in Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder den USA, die die Verträge gegen Korruption längst umgesetzt haben, auf Unverständnis stößt. "Um Korruption wirksam zu bekämpfen, darf man keinen Unterschied machen zwischen Kleinen und Großen, Beamten oder Abgeordneten. Das muss egal sein. Es darf kein schwaches Glied in der Kette geben, sonst wird die Sache unkontrollierbar", meint Dimitri Vlassis, Vertreter der Uno, gegenüber Frontal21. Und der Generalsekretär des Europarates, Terry Davis, fragt die deutschen Parlamentarier: "Was habt Ihr zu verbergen?".

      Einige wenige deutsche Oppositionspolitiker wollen das Bestechlichkeits-Privileg für Abgeordnete jetzt kippen. "Das Signal, das wir aussenden, ist eigentlich verheerend," meint Jerzy Montag (B90/Die Grünen). "Wir sagen damit unseren Nachbarn, den anderen Staaten, die mit uns diese Verträge unterzeichnet haben, dass wir nicht bereit sind, das, wofür wir uns verpflichtet haben, auch im nationalen Recht umzusetzen."

      In dem von Transparency International veröffentlichten "Korruptionsindex" für 2006 steht Deutschland übrigens an 16. Stelle. Als vorbildlich bei der Bekämpfung der Korruption werden andere Länder genannt: Finnland, Island und Neuseeland.
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 14:19:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.244 von Doppelvize am 27.09.07 14:01:03Bei den roten Bestechlichen kann man ebenso kotzen, aber auf dem Auge bist Du wohl blind :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 14:44:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.244 von Doppelvize am 27.09.07 14:01:03http://www.n-tv.de/854848.html

      VW-Affäre

      "...In der im Sommer 2005 bekannt gewordenen Affäre hatte es zu Beginn 14 Beschuldigte gegeben. Bisher gab es zwei Prozesse.

      Ex-Arbeitsdirektor Peter Hartz wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie rund 576 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl musste 39 200 Euro zahlen. Der frühere Betriebsratschef von VW Nutzfahrzeuge in Hannover, Günter Lenz, wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 11 250 Euro verurteilt.
      ..."

      :eek:

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      schrieb am 27.09.07 14:46:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Fahrer unseres "guten" Ministerpräsident Koch ist einmal mit 170 in einer 100er Zone geblitzt worden. Er wurde freigesprochen, mit der Begründung, er hätte zu einem wichtigem Termin gemusst und da gäbe es dann eine Ausnahmeregelung. Leuchtet mir ein, wenn da nicht die Uhrzeit wäre...
      Er ist um 23.20 Uhr abends geblitzt worden!!!!!:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Ein Bsp. dafür, für wie blöd das normale Volk gehalten wird.:keks:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 14:47:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.883 von strongbuyamitelo am 27.09.07 14:46:31Ministerpräsidenten...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 14:49:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.883 von strongbuyamitelo am 27.09.07 14:46:31#6

      Beweist doch nur, dass der Koch auch um 23.20 Uhr noch für das Land arbeitet... ;)
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 15:15:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der wollte doch nur vor Geschäftsschluss im Edelpuff sein, um seine handwerklichen Tätigkeiten für diesen Abend noch Folge zu leisten ( Rohrverlegung).

      Im Ernst, mittlerweile hängt in diesem Land doch jede zweite Existenz direkt oder indirekt am Tropf dieses Abscheulichen Systems. Deswegen wird sich auf normalem Weg auch nichts ändern(Wahlen), sondern nur mit unlauteren Mitteln, die ich nicht eintippen werde, weil mein PC sonst von Schäuble observiert wird( wird er wahrscheinlich sowieso schon.
      die Flachwichser vom BND)

      V wie Vendetta , was anderes hilft nicht mehr:D
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 15:28:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.938 von Blue Max am 27.09.07 14:49:49#8
      Und die Erde ist ne Scheibe...:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 15:45:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.244 von Doppelvize am 27.09.07 14:01:03#1

      Und auch nicht diese Dame von der FDP:mad:

      http://de.news.yahoo.com/ap/20070927/tde-ich-hatte-bei-diese…

      "...
      Die Amtszeit der früheren baden-württembergischen Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck währte nur etwas mehr als eineinhalb Jahre: Im Juli 2004 trat die FDP-Politikerin zurück. Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte die 54 Jahre alte Anwältin am Donnerstag deswegen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.
      ..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 15:46:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.486 von JamesBloed007 am 27.09.07 14:19:18Nein, bin ich nicht!
      Nimm es als Beispiel für die ganzen korrupten Politikersäcke!
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 15:55:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      was hatten noch mal die schweine an die wand bei "animal farm" geschrieben...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 17:47:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      „Alle Tiere sind gleich" „aber einige sind gleicher als andere"

      In der Politik sind wir langsam bei DDR Verhältnissen angelangt. Schäubles Stasi 2.0 und die hier aufgezählten "Sonderbehandlungen" sind nur einige Beispiele. Zum kotzen :mad: .

      Übrigens frag ich mich was aus dem Skandal in Sachsen geworden ist, Nutten, Kinderporno, Mord und Mafia...SPD mittendrin mit Tiefensee als damaligen Bürgermeister in Leipzig. Wurde komischerweise ziemlich schnell aus den Medien verdrängt und nicht wieder aufgegriffen das Thema.
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 18:15:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.766.083 von DScully am 27.09.07 17:47:40#14

      Das ist daraus geworden:

      http://www.faz.net/s/Rub61EAD5BEA1EE41CF8EC898B14B05D8D6/Doc…

      15.09.2007

      "...Im Zusammenhang mit der vermeintlichen Korruptionsaffäre warf Milbradt der Partei „Die Linke“ eine Verleumdungskampagne gegen die Landesregierung vor. Die Geschichten seien haarsträubend gewesen. Inzwischen sei bekannt, dass „kaum oder gar nichts Verwertbares“ in den Akten des Verfassungsschutzes stehe, deren Existenz vor vier Monaten große Aufregung hervorgerufen hatte. Offenkundig sei nun, dass es „keine Mafia oder Korruption im großen Stil in Sachsen“ gebe. ..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 18:15:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.244 von Doppelvize am 27.09.07 14:01:03Man muss Kanther gut halten , dass er sich persönlich NICHT gereichert hat! Geld war für die Partei!!
      Aber der gute Mann von der SPD hat sich eindeutig bereichert, bzw. sich bestechen lassen!
      Für mich ein Riesenunterschied!!
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 20:48:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gott sei Dank hat das blöde Volk ja dich, den großen Durchblicker !:laugh: Wie sich hier jeder Hampelmann einschätzt ist schon unglaublich !:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 21:10:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Strafverfolgung ist eben nichts, was man in die Hände der Justiz geben könnte.
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 21:14:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.769.122 von Borealis am 27.09.07 21:10:49Da hast Du recht, selbige ist besser in der Hand der kommunistischen Partei und deren mafiösen, korruppten Kader aufgehoben ! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 12:36:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.762.244 von Doppelvize am 27.09.07 14:01:03http://de.wikipedia.org/wiki/Edith_Cresson

      Édith Cresson

      "..Ihre politische Karriere, der sie schließlich selbst durch ungeschickt offene Korruption ein Ende setzte, verdankt sie in erster Linie ihrem Mentor, dem Vorsitzenden der Parti socialiste français (PS) und späteren französischen Staatspräsidenten, François Mitterrand, zu dem ihr auch eine außereheliche Affaire nachgesagt wurde. Im Juli 2006 stellte der EuGH fest, dass Cresson als EU-Kommissarin pflichtwidrig gehandelt hatte und bestätigte damit die Korruptionsvorwürfe wegen der Anstellung eines befreundeten Zahnarztes als Berater durch Cresson. Entgegen der Empfehlung des EuGH-Generalanwaltes, der das Gericht üblicherweise folgt, wurde gegen Cresson keine Sanktion in Form einer Pensionskürzung verhängt, da die bloße Feststellung der Schuld in diesem Fall bereits als angemessene Strafe betrachtet wurde. Der EuGH stellte damit im ersten und bisher einzigen Fall gerichtlich bestätigter Korruption durch ein Kommissionsmitglied klar, dass der Rechtsverletzer unter Umständen mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen hat.
      ..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 15:12:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.766.083 von DScully am 27.09.07 17:47:40"Übrigens frag ich mich was aus dem Skandal in Sachsen geworden ist, Nutten, Kinderporno, Mord und Mafia ..."

      Na was wohl? Wieder mal erfolgreich unter den Teppich gekehrt. Eine Bereitschaft zur ehrlichen Aufklärung ist nicht erkennbar.
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 15:26:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.817.748 von Borealis am 02.10.07 15:12:11Wie soll das auch gehen?
      Eine ehrliche Aufklärung durch die Mafia ????
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 15:41:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.818.010 von hausbesetzer am 02.10.07 15:26:21:laugh::laugh::laugh:


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