MAGFORCE - da geht doch was?! (Seite 5)
eröffnet am 13.10.07 14:31:39 von
neuester Beitrag 09.08.23 07:30:40 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 72.299.815 von 777_LongHaul am 30.08.22 09:09:26
"...einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen,..."
Quelle:
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-07/5664604…
Schutzschirmverfahren nach $270d InsO:
"Hat der Schuldner mit dem Antrag eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorgelegt, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt..."
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__270d.html
777_LongHaul
Laut offizieller Bekanntmachung liegt aber bereits Zahlungsunfähigkeit vor. Damit kommt ESUG laut §270d InsO nicht mehr in Frage. Und die Bekanntmachungen erwähnte auch keinen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gem. §270a InsO. Ebenso wurde keine Einreichung eines Insolvenzplans erwähnt."...einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen,..."
Quelle:
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-07/5664604…
Schutzschirmverfahren nach $270d InsO:
"Hat der Schuldner mit dem Antrag eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorgelegt, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt..."
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__270d.html
@tbhomy: ESUG Verfahren
Der Begriff des ESUG-Verfahrens beschreibt keine eigene Art des Insolvenzverfahrens. Es ist lediglich ein Schlagwort, welches häufig benutzt wird, um auf die Änderungen der Insolvenzordnung hinzuweisen, welche im Rahmen des sog. ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ) aus 2012 umgesetzt wurden. Das ESUG soll die Sanierung von Unternehmen unter Nutzung des Insolvenzverfahrens erleichtern. Das ESUG hat das Schutzschirmverfahren neu eingeführt und erhebliche Erleichterungen und Konkretisierungen beim Eigenverwaltungsverfahren sowie beim Insolvenzplanverfahren bewirkt. Auch die Voraussetzungen, ein einmal eröffnetes Insolvenzverfahren wieder aufzuheben wurden erleichtert.siehe hier :http://www.potrafke.de/index.php/verfahrensarten/esug-verfah…
Insofern wissen wir noch nicht ob es nicht zu einer Eigenverwaltung kommen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.230.067 von tbhomy am 19.08.22 13:29:48...stimme dir voll und ganz zu . ansonsten muss ich mich auch noch korrigieren , denn hoffentlich wissen wir etwas mehr nach dem 28.08.22...!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.230.046 von herthafan am 19.08.22 13:26:19
Es wäre rechtlich sehr ungeschickt vom Management, sich vor einer Entscheidung des Insolvenzverwalters bzw. des Insolvenzgerichts zu äußern.
Zitat von herthafan: ...stimmt , aber hoffentlich wissen wir nach dem 20.08.22 , also einem monat nach insolvensantrag , etwas mehr . entweder von seiten des managemes oder aber auch vom inso-verwalter .
Es wäre rechtlich sehr ungeschickt vom Management, sich vor einer Entscheidung des Insolvenzverwalters bzw. des Insolvenzgerichts zu äußern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.229.824 von tbhomy am 19.08.22 12:55:43...stimmt , aber hoffentlich wissen wir nach dem 20.08.22 , also einem monat nach insolvensantrag , etwas mehr . entweder von seiten des managemes oder aber auch vom inso-verwalter .
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.220.392 von herthafan am 18.08.22 10:39:44
Die Hoffnung worauf ? Das es keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gibt ? Gäbe es Höffnung, hätte man ein Verfahren im ESUG samt Insolvenzplan angestrebt. Hat man aber nicht.
Zitat von herthafan: ...kurs bröckelt immer weiter bergab , die hoffnung schwindet scheinbar...😤
Die Hoffnung worauf ? Das es keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gibt ? Gäbe es Höffnung, hätte man ein Verfahren im ESUG samt Insolvenzplan angestrebt. Hat man aber nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.223.902 von herthafan am 18.08.22 17:36:22die Studie ist ja open label und rekrutiert noch (laut CT.gov), Zwischenauswertung ist keine geplant.
Da kennt man die Tendenz ja eventuell, wenn man mit den Ärzten spricht, allerdings natürlich keine offiziellen Angaben, aber bei sehr guten - oder schlechten Daten wird sich das schon rumsprechen.
Da kennt man die Tendenz ja eventuell, wenn man mit den Ärzten spricht, allerdings natürlich keine offiziellen Angaben, aber bei sehr guten - oder schlechten Daten wird sich das schon rumsprechen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.223.617 von 777_LongHaul am 18.08.22 17:09:14...zu 1) hätte sich dann nicht schon die inc. selbst zu wort melden müssen , sprich erfolglosigkeit in aussicht und damit drohende insolvensgefahr ??
Liste möglicher Insolvenzgründe
1) US Prostata Studie im Eimer2) Lansdowne/anderer Finanzierer hat kurzfristig Rückzug gemacht
3) Machtkampf Lipps vs Apeiron
Bezgl 3 macht nur die Anmeldung durch Lipps Sinn. Apeiron verliert durch Insolvenz Anmeldung alle Rechte, hätte also nichts davon.
Bei 1) ist alles im Eimer. Bei 2) und 3) gibt’s noch Hoffnung. Aber alles höchst dubios.
Die Insolvenzgruende sind meiner Meinung nach diffus, gäbe es den Grund, wäre er aufgetaucht. Warum man keine Insolvenz in Eigenverwaltung gewählt hat, ist auch unklar. Wie die US Studie im Dunkeln. Daran hängt alles am Ende. Könnte mir sogar vorstellen, dass Apeiron die Nerven verlor und unbeabsichtigt die Lawine ins Rollen brachte, um Transparenz in die US Studie zu erlangen.Apeiron braucht auch mal wieder einen Erfolg, sonst eher schlechter track record.