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    GSC Portfolio AG strebt an die Börse (Seite 34)

    eröffnet am 31.10.07 14:15:32 von
    neuester Beitrag 19.01.24 06:33:25 von
    Beiträge: 689
    ID: 1.134.644
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      schrieb am 10.03.12 23:13:41
      Beitrag Nr. 359 ()
      Interesant worin man nun investiert ist.....


      http://www.gsc-research.de/uploads/tx_mfcgsc/artikel/2012-02…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.12 19:53:10
      Beitrag Nr. 358 ()
      GSC Portfolio AG
      Düsseldorf
      ISIN DE000A0TGJT6
      WKN A0TGJT
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      am Dienstag, den 24.04.2012,
      im Hotel NIKKO, Salon Galilei,
      Immermannstr. 41 in 40210 Düsseldorf
      um 13.00 Uhr
      Tagesordnung

      Tagesordnungspunkt 1:
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2011 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.

      Tagesordnungspunkt 2:
      Verwendung des Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 941.652,88 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

      Tagesordnungspunkt 3:
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Herrn Alexander Langhorst für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten.

      Tagesordnungspunkt 4:
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vorstände Herrn Alexander Langhorst und Herrn Wolfgang Reich für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.

      Tagesordnungspunkt 5:
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.

      Tagesordnungspunkt 6:
      Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats
      Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Schluss der Hauptversammlung am 24.04.2012. Zum gleichen Zeitpunkt beginnt eine neue Amtsperiode.

      Sie dauert bis zum Schluss der fünften auf die Wahl folgende ordentliche Hauptversammlung – also bis zum Jahr 2017.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter für die neue Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
      1.

      Herrn Hans-Jochen Grüninger, Bankfachwirt, Gerstetten, Vorstand der SPV Edelmetalle AG und der Klosterbrauerei Königsbronn AG
      2.

      Herrn Gerhard Proksch, Herbrechtingen, Rechtsanwalt in der Kanzlei Reich,
      3.

      Herrn Dr. Karl-Heinz Engels, Steinheim, Diplom-Chemiker im Ruhestand

      Tagesordnungspunkt 7:
      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Wolfgang Erhard Reich, RA, StB, WP, geboren am 06. Mai 1949, Erchenstraße 70, 89522 Heidenheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen, für den Fall, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses notwendig ist. Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt einen anderen Abschlussprüfer durch gemeinsamen Beschluss als Abschlussprüfer zu bestellen.

      Tagesordnungspunkt 8
      Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage erhöht von 1.500.000 € um bis zu 750.000 € auf bis zu 2.250.000 € durch Ausgabe von bis zu 150.000 Stück auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien.

      Die neuen Aktien werden zu einem Betrag von 5,00 € je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind mindestens wie folgt einzuzahlen:

      – der auf das Grundkapital zu entrichtende Anteil in Höhe von 5,00 € ist zu einem Viertel (somit 1,25 € je Aktie) nach Zeichnung und Übernahme sofort in bar an die Gesellschaft zu entrichten, im Übrigen unverzüglich nach Aufforderung durch den Vorstand der Gesellschaft.

      Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 2:1 zum Preis von 5,00 € je Stück angeboten. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2012 gewinnberechtigt.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn bis zum 31.08.2012 nicht mindestens 10.000 Aktien gezeichnet sind oder wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.12.2012 in das Handelsregister eingetragen ist.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird ermächtigt, nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Satzung entsprechend anzupassen.

      Tagesordnungspunkt 9
      Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals I

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

      Das bisher bestehende genehmigte Kapital wurde vollständig aufgebraucht. Das genehmigte Kapital soll entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten neu geschaffen werden.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.01.2017 um bis zu 750.000 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I gemäß §§ 202 ff. AktG).

      Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.

      Der Vorstand wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

      § 3 der Satzung der Gesellschaft wird unter b) wie folgt neu gefasst:

      "§ 3 (b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.01.2017 um bis zu 750.000 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I gemäß §§ 202 ff. AktG).

      Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Den Aktionären steht ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital zu.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital I zu ändern."

      Tagesordnungspunkt 10
      Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012 und Satzungsänderung

      Es soll zur Sicherung einer möglichst umfassenden Flexibilität der Unternehmensfinanzierung und des Zugangs zu zinsgünstigem Fremdkapital bzw. durch spätere Wandlung in Eigenkapital angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheit über die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung ein neues Bedingtes Kapital 2012 geschaffen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2012 und Satzungsänderung
      aa)

      Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen

      (1) Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Laufzeit, Grundkapitalbetrag

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01. April 2017 auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000 € mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen oder Inhaber lautende Stückaktien der GSC Portfolio AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 750.000,– € nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (nachstehend „Bedingungen“) zu gewähren.

      Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert des zulässigen Gesamtnennbetrages – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der GSC Portfolio AG begeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die emittierende Gesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen zur Erfüllung der mit diesen Schuldverschreibungen eingeräumten Wandlungs- bzw. Optionsrechte Aktien der GSC Portfolio AG zu gewähren sowie weitere, für die erfolgreiche Begebung der Schuldverschreibungen erforderliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Alle Teilschuldverschreibungen einer jeweils begebenen Tranche sind mit unter sich jeweils gleichrangigen Rechten und Pflichten auszustatten.

      (2) Wandlungsrecht, Wandlungspflicht

      Die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen haben das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in neue Aktien der GSC Portfolio AG umzutauschen. Die Bedingungen der Schuldverschreibung können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen.

      (3) Optionsrecht

      Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der GSC Portfolio AG berechtigen. Die Laufzeit der Optionsrechte darf höchstens zehn Jahre betragen.

      (4) Umtauschverhältnis, Grundkapitalanteil

      Das Umtauschverhältnis ergibt sich bei Wandelschuldverschreibungen aus der Division des Nennbetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der GSC Portfolio AG. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nominalbetrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der GSC Portfolio AG ergeben. Die Bedingungen der Schuldverschreibung können außerdem vorsehen, dass das Umtauschverhältnis variabel ist und auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden kann; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. In keinem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden bzw. der bei Optionsausübung je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag und Ausgabebetrag der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen übersteigen.

      (5) Wandlungs-/Optionspreis

      Der Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine Aktie beträgt mindestens EUR 5,00 je Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat können durch Beschluss auch einen höheren Wandlungs- bzw. Optionspreis festlegen. Die Bedingungen der Schuldverschreibung können auch vorsehen, dass der Options- bzw. Wandlungspreis innerhalb einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann.

      Der Wandlungs- bzw. Optionspreis wird unbeschadet des § 9 Abs. 1 Aktiengesetz aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei Ausübung des Wandlungsrechtes bzw. durch Herabsetzung der Zuzahlung ermäßigt, wenn die GSC Portfolio AG während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechtes an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder die GSC Portfolio AG oder ihre unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften weitere Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen begeben bzw. sonstige Optionsrechte gewähren und den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechtes zustehen würde. Statt einer Zahlung in bar bzw. einer Herabsetzung der Zuzahlung kann auch – soweit möglich – das Umtauschverhältnis durch Division mit dem ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall anderer Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen, einer außerordentlichen Dividende oder anderer vergleichbarer Maßnahmen, die zu einer Verwässerung der ausgegebenen Aktien führen können, eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte vorsehen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Kapitalherabsetzung.

      (6) Eigene Aktien, Barausgleich

      Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können vorsehen oder gestatten, dass zur Bedienung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte sowie von Wandlungspflichten auch eigene Aktien der Gesellschaft verwendet werden können. Die Bedingungen können ferner vorsehen oder gestatten, dass die Gesellschaft den Wandlungsberechtigten bzw. Optionsberechtigten bzw. Wandlungsverpflichteten nicht Aktien der GSC Portfolio AG gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen nach Ankündigung des Barausgleichs entspricht.

      (7) Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss

      Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können den Aktionären auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden; sie werden dann von einer Bank oder einem Bankenkonsortium / Wertpapierhandelshaus oder einem nachgelagerten Konzernunternehmen mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

      (8) Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Anleihebedingungen

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibung, insbesondere Volumen, Zeitpunkt, Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungs- bzw. Optionspreis und den Wandlungs- bzw. Optionszeitraum festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen begebenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften festzulegen.

      bb) Kapitalerhöhung

      Das Grundkapital wird um bis zu 750.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung unter lit. aa) bis zum 01. April 2017 von der GSC Portfolio AG oder durch eine unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der GSC Portfolio AG begeben werden.

      Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß lit. aa) Absatz (5) jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihrer Pflicht zur Wandlung nachkommen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

      Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

      cc) Satzungsänderung

      § 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      㤠4 Bedingtes Kapital

      Das Grundkapital ist um bis zu 750.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
      a)

      die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der GSC Portfolio AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24.04.2012 auszugebenden Wandel- und Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen,

      oder
      b)

      die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der GSC Portfolio AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24.04.2012 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung nachkommen

      und von der Gesellschaft nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 3 und § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2012 zu ändern. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/
      Optionsschuldverschreibungen nach Ablauf der Ermächtigungsfrist sowie für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2012 nach Ablauf sämtlicher Wandlungs-/Optionsfristen.“

      TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärsstellung durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anmelden.

      Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf den 03.04.2012, 0.00 Uhr, beziehen, in Textform erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 20.04.2012 (24.00 Uhr) zugehen:
      GSC Portfolio AG
      Panoramaweg 18
      89518 Heidenheim
      Telefax: 07321-92534190

      Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung

      Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind schriftlich zu erteilen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.500.000,00 Euro und die Anzahl von Stückaktien auf 300.000 mit ebenso vielen Stimmen.

      Anträge von Aktionären

      Eventuelle Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung (24.00 Uhr) in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:
      GSC Portfolio AG
      Panoramaweg 18
      89518 Heidenheim
      Telefax: 07321-92534190
      E-Mail: info@gsc-portfolio.de

      Die zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären, die innerhalb der gesetzlichen Fristen unter dieser Adresse zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.gsc-portfolio.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der erwähnten Internetadresse im genannten Bereich veröffentlicht.



      Düsseldorf, im März 2012

      GSC Portfolio AG

      Die Vorstände



      Kontakt
      GSC Portfolio AG
      Panoramaweg 18
      89518 Heidenheim
      Telefax: 07321-92534190
      E-Mail: info@gsc-portfolio.de

      ebundesanzeiger vom 07.03.2012
      Avatar
      schrieb am 04.03.12 20:55:57
      Beitrag Nr. 357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.848.137 von schaerholder am 04.03.12 20:11:50Hast du eine Fangemeinde, bei so einem schnellen grünen Daumen? :D Oder stammt der vom Herrn Reich?

      Hast gleich meine Antwort mit dem Gold in Bezug auf die Hamborner vorweggenommen. Nicht schlecht. Also ich finde GSC Portofolio schon transparent. Da wird doch jeden Monat fein säuberlich alles aufgeführt. Transparenter geht es doch kaum. Dies findest du in keiner Beteiligungsgesellschaft. Auch Immobilienwerte sind schnell abgewertet, wie man erst bei Younic gesehen hat. Schwup 20 Millionen waren da weg. Warum soll dies Dummenfang sein? Sehr pauschal argumentiert. Der Abschlag von 37% ist Fakt. Sehe da keinen Dummenfang. Bei einer mic könntest du das anbringen, da sich das Potenzial der Beteiligungen kaum prüfen lässt. Die Argumentation mit dem Herrn Reich lasse ich gelten. Wobei ich darüber nichts weiß. Habe zum ersten Mal hier von ihm gehört. Er kann sich ja glücklich schätzen, übernimmt ein etwas größeres Paket an einer AG und alle anderen flüchten dann und schenken ihm den Rest zu sehr moderaten Kursen. So ist es ja aktuell, bei diesem 37% Abschlag auf Edelmetalle und Cash. Wobei man ja Glück haben muss, wenn man zu einem Kurs von 6€ ein paar mehr Stücke bekommt. Wirklich hergeben tut sie ja zu diesem Kurs auch keiner.
      Avatar
      schrieb am 04.03.12 20:11:50
      Beitrag Nr. 356 ()
      Tschuldigung aber das mit dem Sparbuch ist Blödsinn, insbesondere vor dem Hintergrund der Historie von Reich und seinen Buden. Da kauf ich doch lieber eine Hamborner, die ist transparenter und auch so viel unter NAV. JA ich weiß sie hat kein Gold, aber das ist doch nur Dummenfang...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.12 20:04:47
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.847.751 von schaerholder am 04.03.12 17:51:57Mit dieser Argumentation würde ich dir ein Sparbuch empfehlen. Fakt ist, sie haben Edelmetalle gekauft. Wer garantiert mir bei irgend einer einer Aktie was? Risiken gibt es immer. Hier bekomme ich die Edelmetalle und den Cash mit einem Abschlag von 37% zum aktuellen Kurs, dies sollte die Risiken mehr als abfedern. Und ganz nebenbei bestehen Chancen. Gut es ist ein Risikofaktor, aber der Abschlag gleicht dies mehr als aus. Wann würdest du die Aktie kaufen? Für mich ein klarer Kauf zu diesem Kurs, zumal der Herr Reich nicht das alleinige Sagen hat und auch nicht unbedingt sein eigenes kapital vernichten möchte.

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      Avatar
      schrieb am 04.03.12 17:51:57
      Beitrag Nr. 354 ()
      Wer garantiert uns denn dass nicht in absehbarer Zeit ein Großteil des Cashbestandes in so tolle Werte wie KK Immobilien Fonds IV AG & Co. KG a.A.oder andere Buden aus dem Reich-Reich investiert wird. Dann ist der NAV zwar noch genauso hoch, aber nicht realisierbar....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.12 16:35:31
      Beitrag Nr. 353 ()
      Mir gefaelkt die Vita von dem Herrn Reich einfach nicht jedoch lasse ich mich gerne von den geprueften Jahresabschluss ueberzeugen. Mal schauen wann dieser kommt
      Avatar
      schrieb am 03.03.12 13:26:48
      Beitrag Nr. 352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.844.369 von herrmannkrages am 03.03.12 07:39:38Du kannst es verstehen?:laugh: Aber bei Tokugawa investiert sein, die Black Box im Nebenwertebereich.

      Ich kann es auch verstehen, nur deine Begründung warum kaufen, verstehe ich nicht. Zumal du in so Werten, wie Tokugawa investiert bist. Bei GSC Portofolio bekommt man auf den NAV einen Abschlag von ca. 37% zum aktuellen Kurs. Dies ist eine Menge. Zumal der NAV weitgehendst aus Gold, Silber und Cash besteht. Insoweit muss man nicht befürchten, dass sich der NAV aufgrund von einer neuen Bewertung erheblich reduziert, wie es ja jetzt erst bei Younic der Fall war. Des Weiteren ist es absolut wahrscheinlich, dass die Edelmetalle weiter an Wert gewinnen.

      Der niedrige Kurs kommt eher dadurch zu Stande, dass der Wert völlig illiquide ist. Zu diesem Kurs bekommt man in aller Regel kaum Stücke angeboten. Man muss schon Glück haben, dass man überhaupt günstig an Stücke rankommt. Die angebotenen Stücke von 200 stammen doch vom Marketmaker. Ein richtiger Handel findet aktuell nicht statt. Man kommt mit einer kleinen Menge raus oder rein. Fakt ist, dass dies eine brilliante Anlage ist, wenn man Stücke bekommt, da der Abschlag niemals gerechtfertigt ist, aber eben mangels Fokus und Liquidität eben so ist. Es wird die Zeit kommen, dass man hier mit einem schönen Aufschlag verkaufen kann. Sollte wider erwarten jemand mit ein paar mehr Stücken hier raus wollen, dann sind die sehr schnell vergriffen. So bin ich auch zu meinen Stücken gekommen. Die Chance war aber sehr schnell weg. Zur richtigen Zeit am richtigen Fleck. herrmann hast du hier auch ein paar?
      Avatar
      schrieb am 03.03.12 07:39:38
      Beitrag Nr. 351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.757.885 von Straßenkoeter am 15.02.12 23:27:06Naja stiegen tut der Wert nicht wirklich......
      Da ist der spread zum Nav so hoch und kaum wer kauft...
      Ich kann es verstehen den warum den Wert kaufen.....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.12 16:01:38
      Beitrag Nr. 350 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.773.984 von daPietro am 19.02.12 15:46:31Gut, von deinem Argument bloß edelmetalle im Depot bist du abgerückt. Ist ja auch nicht zu halten, wenn man diese mit einem 37% Abschlag bekommt.

      Dein neues Argument lasse ich gelten. Der Abschlag ist aber sehr verlockend. Aber die investierte Summe sollte überschaubar sein. Die Chancen sehe ich deutlich höher als die Risiken. Sicherlich könnte der Vorstand auf Kosten der Aktionäre seinen Vorteil suchen. Wie das auch immer aussehen mag.
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      GSC Portfolio AG strebt an die Börse