GSC Portfolio AG strebt an die Börse (Seite 59)
eröffnet am 31.10.07 14:15:32 von
neuester Beitrag 19.01.24 06:33:25 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 33.766.654 von NMspezi2 am 31.03.08 15:17:19per 31.3. lt monatsbericht sogar 8,74!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.765.707 von rbaethke am 31.03.08 13:52:00wow nicht schlcht... markt ging ja so ca 4-5% runter im märz... daß gsc da stabil ist find ich n guts zeichen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.762.181 von NMspezi2 am 30.03.08 22:15:56Der innere Wert zum 28.03.2008 wurde auf der HV
mit EUR 8,72 genannt.
Infos zur HV auf http://www.gsc-portfolio.de/
mit EUR 8,72 genannt.
Infos zur HV auf http://www.gsc-portfolio.de/
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.659.432 von Zwangsliquidator2 am 17.03.08 12:55:59war jemand auf dr hv gestern<?? falls ja gabs ne info woie weit der nav noch ist?? ...ging ja alls runter im märz....
Nicht sehr professionell die Herrschaften von GSC.
zu 100 Prozent investiert in den Crash taumeln und keine Liquidität für günstige Nachkäufe.
Schon ein Hohes Maß dan Dilettantismus die weltwirtschaftlichen Risiken auszublenden.
zu 100 Prozent investiert in den Crash taumeln und keine Liquidität für günstige Nachkäufe.
Schon ein Hohes Maß dan Dilettantismus die weltwirtschaftlichen Risiken auszublenden.
GSC Portfolio AG
Düsseldorf
ISIN DE000A0TGJT6
WKN A0TGJT
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie herzlich einladen, findet statt am Samstag, den 29. März 2008, 12.00 Uhr, im Hotel NIKKO, Salon Galilei, Immermannstraße 41, 40210 Düsseldorf.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats.
2.
Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Aufhebung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 zur Schaffung eines genehmigten Kapitals und über die erneute Schaffung eines genehmigten Kapitals nebst entsprechender Satzungsänderung
a)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisherigen Beschlüsse zur Schaffung eines genehmigten Kapitals gemäß Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 aufzuheben.
b)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend den § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"§ 3 Grundkapital
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.000.000,-- EUR und ist eingeteilt in 200.000 nennwertlose Stammaktien (Stückaktien).
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2012 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 500.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen.
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht darf nur in folgenden Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden:
i.
um Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwerten
ii.
um die Aufnahme von Institutionellen Investoren zu ermöglichen, sofern dabei
1.)
der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt
und
2.)
der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet
und
3.)
der Ausgabebetrag der neuen Aktien nicht unter dem von der Gesellschaft zuletzt veröffentlichten „inneren Wert“ liegt.
iii.
wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.“
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3a der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und des § 3b (Genehmigtes Kapital) entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.
5.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 29.09.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die einen Anteil von 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen, zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Dabei darf der Erwerbspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an den jeweils 5 vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 v.H. über- bzw. unterschreiten.
Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder im Interesse der Gesellschaft eine Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen. Die Aktionäre sind in diesem Fall von der Erwerbsmöglichkeit ausgeschlossen.
Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals einzeln oder gemeinsam genutzt werden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärsstellung durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anmelden.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf den 8. März 2008, 0.00 Uhr, beziehen, in Textform erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 26.03.2008 (24.00 Uhr), zugehen:
GSC Portfolio AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/ Finanz- und Wertpapierabwicklung
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: 0421 / 3603 - 153
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind schriftlich zu erteilen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.000.000,00 Euro und die Anzahl von Stückaktien auf 200.000 mit ebenso vielen Stimmen.
Anträge von Aktionären
Eventuelle Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung (24.00 Uhr) in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:
GSC Portfolio AG
- Hauptversammlung -
Immermannstraße 35
40210 Düsseldorf
Telefax: 02 11 / 179 374 – 44
Email: info@gsc-portfolio.de
Die zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären, die innerhalb der gesetzlichen Fristen unter dieser Adresse zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.gsc-portfolio.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der erwähnten Internetadresse im genannten Bereich veröffentlicht.
Düsseldorf, im Februar 2007
GSC Portfolio AG
Vorstand
Düsseldorf
ISIN DE000A0TGJT6
WKN A0TGJT
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie herzlich einladen, findet statt am Samstag, den 29. März 2008, 12.00 Uhr, im Hotel NIKKO, Salon Galilei, Immermannstraße 41, 40210 Düsseldorf.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats.
2.
Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Aufhebung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 zur Schaffung eines genehmigten Kapitals und über die erneute Schaffung eines genehmigten Kapitals nebst entsprechender Satzungsänderung
a)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisherigen Beschlüsse zur Schaffung eines genehmigten Kapitals gemäß Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 aufzuheben.
b)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend den § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"§ 3 Grundkapital
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.000.000,-- EUR und ist eingeteilt in 200.000 nennwertlose Stammaktien (Stückaktien).
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2012 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 500.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen.
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht darf nur in folgenden Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden:
i.
um Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwerten
ii.
um die Aufnahme von Institutionellen Investoren zu ermöglichen, sofern dabei
1.)
der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt
und
2.)
der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet
und
3.)
der Ausgabebetrag der neuen Aktien nicht unter dem von der Gesellschaft zuletzt veröffentlichten „inneren Wert“ liegt.
iii.
wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.“
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3a der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und des § 3b (Genehmigtes Kapital) entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.
5.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 29.09.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die einen Anteil von 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen, zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Dabei darf der Erwerbspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an den jeweils 5 vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 v.H. über- bzw. unterschreiten.
Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder im Interesse der Gesellschaft eine Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen. Die Aktionäre sind in diesem Fall von der Erwerbsmöglichkeit ausgeschlossen.
Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals einzeln oder gemeinsam genutzt werden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärsstellung durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anmelden.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf den 8. März 2008, 0.00 Uhr, beziehen, in Textform erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 26.03.2008 (24.00 Uhr), zugehen:
GSC Portfolio AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/ Finanz- und Wertpapierabwicklung
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: 0421 / 3603 - 153
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind schriftlich zu erteilen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.000.000,00 Euro und die Anzahl von Stückaktien auf 200.000 mit ebenso vielen Stimmen.
Anträge von Aktionären
Eventuelle Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung (24.00 Uhr) in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:
GSC Portfolio AG
- Hauptversammlung -
Immermannstraße 35
40210 Düsseldorf
Telefax: 02 11 / 179 374 – 44
Email: info@gsc-portfolio.de
Die zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären, die innerhalb der gesetzlichen Fristen unter dieser Adresse zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.gsc-portfolio.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der erwähnten Internetadresse im genannten Bereich veröffentlicht.
Düsseldorf, im Februar 2007
GSC Portfolio AG
Vorstand
Mal sehen wann man nun auch mal ins plus kommt....
Not bad langsam geht es Richtung der 10 Euro....
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.247.533 von NMspezi2 am 02.02.08 13:09:18Meine seid der KE......
Und zu Schrade der ist doch blos AR also kaum was mit dem operativen Geschäft zutun oder sehe ich das falsch
Klar denke ich das Gesco etc steigen kann aber die sind was klein für die Börse finde ich....
Und zu Schrade der ist doch blos AR also kaum was mit dem operativen Geschäft zutun oder sehe ich das falsch
Klar denke ich das Gesco etc steigen kann aber die sind was klein für die Börse finde ich....
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.248.776 von dr.wssk am 02.02.08 18:30:26Ich habe nur meine Meinung gesagt.
Und ich denke, dass der Schrade nichts gegen eine sachliche Anmerkung hat. Er hat wohl voll investiert, so wie es die allermeisten getan haben, da gibt es keine zwei Meinungen.
Aber hofft nicht vielleicht mancher Anleger oder Interessierte, dass die unmittelbare Nähe zu HV-Berichten und Interviews mit Organen Vorteile in der Beurteilungslage schafft, hoffen das nicht die Initiatoren selbst?
Ist nur meine persönliche Vermutung. Kein Anlageberatung.
Und ich denke, dass der Schrade nichts gegen eine sachliche Anmerkung hat. Er hat wohl voll investiert, so wie es die allermeisten getan haben, da gibt es keine zwei Meinungen.
Aber hofft nicht vielleicht mancher Anleger oder Interessierte, dass die unmittelbare Nähe zu HV-Berichten und Interviews mit Organen Vorteile in der Beurteilungslage schafft, hoffen das nicht die Initiatoren selbst?
Ist nur meine persönliche Vermutung. Kein Anlageberatung.