checkAd

    Arbeiten in der Schweiz, wohnen in D. Wie wird versteuert ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.08 19:35:29 von
    neuester Beitrag 09.04.08 20:12:10 von
    Beiträge: 33
    ID: 1.137.434
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 41.345
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 19:35:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Wer kann mir bitte ne Auskunft über folgenden Fall geben .
      Welches Steuerrecht gilt für mich, wenn ich in der Schweiz
      arbeite und meinen Wohnsitz noch in Deutschland habe ?
      Deutsche oder Schweizer Besteuerung ?

      Und oder in ca. 6 Monaten in die Schweiz umsiedle/auswandere ?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 19:47:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da ich grad dabei bin.
      Inwiefern werden Kursgewinne in Aktien oder Derivaten
      wie bspw. SMI/DAX Turbo Calls/Puts oder auch CFD´s besteuert ?
      Gibt es ähnlich wie in D. in der Schweiz auch die Möglichkeit für Verlustvorträge ?
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 19:49:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Deutsches Steuerrecht!

      Du zahlst zwar einen kleinen Teil in der CH. Der wird Dir aber in D angerechnet.

      Musst dir für dich ausrechnen was besser ist..

      CH wenig Steuern..hohe Mieten..hohe KK

      D viiiieeeelll Steuern,Weniger Miete weniger KK

      Ich denke ab Jahresgehalt von 80.000 CHF bist du in der CH besser aufgehoben..

      Wenn du mehr als 100.000 verdienst brauchst nicht gross rechnen und kannst gleich in die CH ziehen (ca 1000 CHF Steuerersparnis pro Monat!!!!)Variiert je nach Kanton!!!!
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 19:50:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.086.570 von massoud am 17.01.08 19:47:34In Ch brauchst Kursgewinne nicht versteuern...kannst also auch keine Verluste angeben
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 20:50:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.086.386 von massoud am 17.01.08 19:35:29Du bist nach § 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, es gilt also deutsches Steuerrecht. Deshalb wird nach § 34 c EStG, wie von Matze900 bereits gesagt, in der Schweiz gezahlte ESt in D angerechnet.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2170EUR +3,33 %
      Unfassbare Studie – LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 20:56:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es besteht für mich ein interessantes Arbeitsangebot.
      Allerdings liege ich da sicherlich ein gutes Stück unter 80.000 CH . :rolleyes:
      Wenn das definitiv nach deutschem Steuerrecht is, lohnt sich das dann wohl nicht,schade.
      Im Gegenteil, so interessant die Arbeit und dere neue Weg auch wäre,
      würde ich damit wohl eher finanzielle Einbußen haben.
      Außer ich würde mich recht schnell für einen Umzug entschließen .
      dabei würde dann die Steuerfreiheit von Kursgewinnen sicherlich auch wieder für sich sprechen. :rolleyes:

      Vielen Dank erst mal für die Infos Matze. :look:
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 21:10:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.087.454 von DerStrohmann am 17.01.08 20:50:35Danke Strohmann für die Bestätigung !

      ***

      Anfügen sollte ich wohl noch, daß die Tätigkeit
      dann von Mo. --> Fr. wäre und die 4 - Tage in
      der Schweiz eine Unterkunft gestellt bekomme.

      ***

      Falls ich recht schnell umsiedeln würde,
      sagen wir mal in drei Monaten, werde ich dann
      mit dem ersten ´Wohntag´ in der Schweiz nach Schweizer Steuerrecht besteuert ?
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 21:25:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Morgen werde ich den Herrn mal mit den neuen Erkenntnissen konfrontieren.
      Jener meinte ich würde nur zu ca. 20 % besteuert, in, um Zürich.
      Was an sich ja keine Lüge ist. :rolleyes: Fehlt nur der deutsche Anteil. :(
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 21:42:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Leute,

      hab auch diesen Fall. Aber noch komplizierter. Ein Freund arbeitet für eine norwegische Firma in der Schweiz. Wie verhält es sich denn damit?

      Danke schon mal
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 22:06:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.087.740 von massoud am 17.01.08 21:10:28Falls ich recht schnell umsiedeln würde,
      sagen wir mal in drei Monaten, werde ich dann
      mit dem ersten ´Wohntag´ in der Schweiz nach Schweizer Steuerrecht besteuert ?


      Will meinen, gibt es gewisse,zwingende Übergangsregelungen ???

      cu
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 13:46:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie ich erfahren habe, muß man sich in der Schweiz selbst Krankenversichern.
      Geht damit auch vom Nettolohn ab.

      ***

      Was ich noch nicht erfahren habe,
      wie sieht das dann mit der Rentenversicherung aus ?
      In D beträgt der S.-Anteil ja ~ 10 % . :rolleyes:

      Muß man dann quais zu 100 % selber Vorsorgen ? Nee, oder !!?
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 15:20:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Falls ich recht schnell umsiedeln würde,
      sagen wir mal in drei Monaten, werde ich dann
      mit dem ersten ´Wohntag´ in der Schweiz nach Schweizer Steuerrecht besteuert ?


      Ja

      Aber das lässt du wohl lieber,und bleibst schön in D

      denn in diesem Fall

      Anfügen sollte ich wohl noch, daß die Tätigkeit
      dann von Mo. --> Fr. wäre und die 4 - Tage in
      der Schweiz eine Unterkunft gestellt bekomme


      hast du den Jackpot gecknackt

      den wenn du dich mehr als 60 Tage im Jahr nicht in Deutschland aufhältst musst du nicht in D versteuern sondern wirst nur in der CH Quellenbesteuert und dieser Satz ist sehr gering < 10 %.

      Erkundige dich mal beim Finanzamt/Steuerberater nach der 60 Tage Regelung..

      Ich bin mir nicht 100 % sicher da mich das nicht betrifft und ich mich nicht sehr genau mit diesem thema auseinandergesetzt hab..

      Wie gesagt,informiere dich sehr genau über die 60 Tage Regelung!
      Es wird sich lohnen
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 15:28:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 18:22:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Besteuerung richtet sich nach dem DBA Schweiz-Deutschland.
      Als "Grenzgänger"wirst du nicht eingestuft?
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 18:25:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 18:35:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nach Art. 15 Abs. 1 DBA kannst du deion Gehalt in der Schweit versteuern.

      Anders wäre es, wenn du als "Grenzgänger" einzustufen wärst. Dann müsstest du in D versteuern (Art. 15 a DBA).

      Wenn du die Grenzgängereigenschaft vermeiden willst, musst du an mindestens 60 Arbeitstagen im Jahr nicht nach D zurückkehren. Dies scheint mir in deinem Fall so zu sein. Also bleibt es bei der Steuerpflicht in CH.
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 18:39:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu beachten ist folgendes:

      5. Nachweis von über 60 Nichtrückkehrtagen eines Grenzgängers(FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2002, 11 K 12/99)

      Ein im Inland wohnhafter Steuerpflichtiger unterliegt nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg mit seinem in der Schweiz erzielten Arbeitslohn der deutschen Besteuerung, wenn er die behaupteten 68 Nichtrückkehrtage aus beruflichen Gründen und die zusätzliche Bezahlung der darin enthaltenen Samstage und Sonntage nicht vollständig durch Arbeitgeberbescheinigungen nachweisen kann.


      http://www.ressos.de/dsjv2/artman/publish/printer_52.shtml
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 18:55:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.095.232 von massoud am 18.01.08 13:46:59Also es läuft so ab

      Du nimmst deinen Monatslohn (Brutto)

      davon werden direkt Arbeitslosenversicherung, Rente (AHV)abgezogen
      dass sind ca 10% die weg gehen

      den Rest kriegst du aufs Konto überwiesen..

      KK musst du selber zahlen (wenn du nicht oft krank bist setzt die Selbstbeteiligung auf maximum-informier dich darüber)

      und Steuern musst dann auch noch zahlen.

      Aber frag dazu deinen Arbeitgeber der wird dir das schon erklären
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 22:39:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Matze,

      vielen Dank für die weitere Erkenntnis.
      Die Madame heute meinte auch, es seien nach ihrer Meinung eben nur die ~ 20 %
      Wenn, dann gehts auch mit der kleinen Familie runner ... ;)
      ... aber " Jackpot geknackt " wär schon schön :look: ... wann gelingt das denn sonst ... :cry: :laugh:
      Klasse Link, les´ ich mich rein ! :cool::yawn:

      ***

      Hallo Nataly,

      Auch Dir vielen Dank. Bis ich das alles gefunden hätte,
      und ich hab vor dem Thread schon ein bissel gegoogelt, wären weitere Stunden vergangen.


      ***
      Aber :

      Es richtet sich also so oder so nach diesen 60 Tagen.
      Die bekomm ich dann locker zusammen, da es um nen un-
      befristeten Job geht. Dabei stellt sich mir dann noch die Frage:

      - Ich arbeitet nun also dort, fiktiv ab Anfang Februar od. März.
      ? Muß ich dann erst die 60 Tage voll haben, knapp 3 Monate in ner CH arbeiten ?
      Und werde dann quasi ab dem 61. Tag nach CH Steuerrecht besteuert,
      die 60 Tage zuvor aber nach D Steuerrecht ? :rolleyes:

      - Nataly, gilt diese ´60 Tage - Regel´ dann trotz dem Punkt a) in Artikel 15 - 2 ?
      Ich mich also wiederum länger als 9 Monate dort aufhalte ?
      Wär ja Quatsch, also meine Gedanke ... :confused:

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.01.08 15:14:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Kann noch jemand was dazu sagen ??

      Es richtet sich also so oder so nach diesen 60 Tagen.
      Die bekomm ich dann locker zusammen, da es um nen un-
      befristeten Job geht. Dabei stellt sich mir dann noch die Frage:

      - Ich arbeitet nun also dort, fiktiv ab Anfang Februar od. März.
      ? Muß ich dann erst die 60 Tage voll haben, knapp 3 Monate in ner CH arbeiten ?
      Und werde dann quasi ab dem 61. Tag nach CH Steuerrecht besteuert,
      die 60 Tage zuvor aber nach D Steuerrecht ?

      - Nataly, gilt diese ´60 Tage - Regel´ dann trotz dem Punkt a) in Artikel 15 - 2 ?
      Wenn ich mich also wiederum länger als 9 Monate dort aufhalte ?


      Matze , der Link, http://www.hallo-schweiz.ch/ is klasse, hab mich rein gelesen ... http://www.hallo-schweiz.ch/


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 16:14:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo,

      die Sache is jetzt durch. Den Job hab ich bekommen. :)

      Eine Frage stellt sich mir noch. Wenn im kommenden Sommer unser
      Wohnsitz dann die Schweiz sein wird und ich die deutschen Online
      Broker weiter nutzen möchte, wie muß ich dann versteuern ?

      Deutsch, weil deutsche Broker oder nach Schweizer Recht da in der Schweiz den Wohnsitz ?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 17:03:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Massoud: Es kommt darauf an, ob du als "Grenzgänger" giltst. Wenn nein,dann bist du mit deinem Arbeitseinkommen in der Schweiz steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 17:06:02
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zu #5:
      Die völkerrechtlichen Verträge, hier das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz ist gegenüber dem EStG vorrangig. Der Blick in das EStG bringt hier nichts.
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 17:08:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.828.101 von NATALY am 07.04.08 17:06:02Wer in D seinen Wohnsitz hat, muss sein Globaleinkommen in D versteuern. Daran ändern Doppelbesteuerungsabkommen nichts.
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 17:35:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.828.136 von DerStrohmann am 07.04.08 17:08:52Für Inländer im deutschen Einkommensteuerrecht gilt: Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip.

      Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 21:19:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.828.067 von NATALY am 07.04.08 17:03:52Hi Nataly, Der Strohmann.

      Ich werde definitiv im Sommer in die Schweiz ziehen und dort wohnen und arbeiten !
      Insofern stellt sich für mich, die für euch vielleicht kuriose Frage;

      " ... Wenn im kommenden Sommer unser
      Wohnsitz dann die Schweiz sein wird und ich die deutschen Online
      Broker weiter nutzen möchte, wie muß ich dann versteuern ?


      Deutsch, weil deutsche Broker oder nach Schweizer Recht da in der Schweiz den Wohnsitz ?


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 21:46:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Für Inländer im deutschen Einkommensteuerrecht gilt: Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip.

      Strohmann: Das mag ja, sein, jedoch gehen die Doppelbesteuerungsabkommen den deutschen Steuergesetzen vor, siehe



      § 2 Abgabenordnung

      Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen

      Verträge mit anderen Staaten im Sinne des Artikels 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes über die Besteuerung gehen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den Steuergesetzen vor.
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 21:53:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Das heißt im Klartext: Wenn ein DBA die Besteuerung abweichend vom deutschen Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip regelt, dann gilt das DBA.
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 22:05:47
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.830.912 von NATALY am 07.04.08 21:53:08... das heiß für mich dann:

      1.) Als Deutscher in der Schweiz wohnend und arbeitend ...
      2.) ... weiterhin mit Deutschem Broker, z.B. Consors oder Marketindex.
      3.) Wird definitiv in der Schweiz versteuert ??!
      4.) Auf nicht ´hochspekulative ´ Investments ( Daytrading )
      sondern Aktien für einige Wochen/ Monate halten, fallen keine Steuern an ...
      4.) .... außer eben im Daytrading-Bereich, da ´hocvhspekulativ´ . :rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 22:20:10
      Beitrag Nr. 30 ()
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 22:30:15
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.828.473 von DerStrohmann am 07.04.08 17:35:07Ham wir ja den gleichen Link gepostet.
      aber danach bin ich doch dann ein Schweizer Inländer, hmm !?
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 16:17:11
      Beitrag Nr. 32 ()
      Nataly,

      kannst Du mir in #29 genanntes so bestätigen,
      hab ich das so dann richtig verstanden ..... :rolleyes:


      Danke und Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 20:12:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hat irgend jemand mit in # 29 behauptetem Erfahrung ?
      Oder kann mir das insofern bestätigen ?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Arbeiten in der Schweiz, wohnen in D. Wie wird versteuert ?