checkAd

    Umsatzsteuer und Pachtverträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.08 16:00:41 von
    neuester Beitrag 28.02.08 22:47:30 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.138.942
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.085
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 16:00:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, habe da mal ein fiktives Problem, wo ich gern von einem Experten wüsste, wie dieser den Sachverhalt sieht.

      A vermietet privat Ferienzimmer. Nach 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist diese Vermietungstätigkeit nicht von der Umsatzsteuer befreit und somit Umsatzsteuerpflichtig.
      Der Verzicht auf Steuerbefreiung (Kleinunternehmerregelung) wird da ein Vorsteuerüberhang besteht nicht in Anspruch genommen.

      Nunmehr kauft A aus privaten Mitteln Ackerland, welches er an ein umsatzsteuerpflichtiges der Regelbesteuerung unterliegenes Unternehmen verpachtet.

      Meine Frage ist jetzt bei dieser Fallgestaltung, ob in dem Pachtvertrag mit dem Landwirtschaftsunternehmen Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.
      Zusatz: Bei der Landwirtschaftsfläche handelt es sich um private Vermögensverwaltung.

      Da eine Steuerberatung hier nicht möglich ist, möchte ich noch einmal betonen, dass es sich um eine fuktive Fallgestaltung handelt.

      Danke für die Expertenhilfe.
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 17:59:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      eine Pflicht zum USt-Ausweis besteht nicht - weder aufgrund der steuerpflichtigen Vermietung der Ferienzimmer (zwar umsatzsteuerlich ein Unternehmen auch bei Verpachtung im Rahmen "privater" Vermögensverwaltung, aber innerhalb eines Unternehmens sind sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze möglich) noch weil der pachtende Unternehmer der Regelbesteuerung unterliegt. Der Umsatz ist und bleibt steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 00:20:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.481.043 von Tocotrader am 26.02.08 17:59:41Hier werden keine fiktiven Sachverhalte kommentiert !!!

      Für 20 € gibt`s Auskunft bei www.frag-einen-steuerberater.de .

      Noch zu teuer ? Dann google Dir einen !

      Verpachte das Ackerland an einen Bauer mit Option auf Heirat der Bauerstochter und Einbringung der Ackerfläche in das Familienvermögen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 19:58:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      so günstig?

      Na Wahnsinn

      Vorallem günstig, da ein Anwalt keine Ahnung von Steuerrecht hat.
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 22:47:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo doctor291,

      sieh dir den § 4 UStG an:

      Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:

      .... Nr. 12 a) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken

      .... also beim Pachtpreis von Grundstücken (z.B. Acker- oder Grünland) niemals USt ausweisen.

      Gruss


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Umsatzsteuer und Pachtverträge