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    Steuerbelege für Optionsscheine und Ersatzwert Thesaurierung bei fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.08 02:59:36 von
    neuester Beitrag 12.03.08 18:07:16 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 07.03.08 02:59:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Experten.
      Ich möchte meine Steuer für 2007 das erste mal allein machen. Dazu habe ich 2 Fragen. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sich damit auskennt, und Ratschläge hat.

      1. welche belege müssen dem finanzamt im bereich "sonstige einnahmen" beim handel von aktien und optionsscheinen mitgeliefert werden. die jahresbescheinigung braucht angeblich nicht mitgesendet werden. müssen nun sämtliche trades mit an/verkaufsabrechnung mitgeschickt werden? durch die jahresbescheinigung hat das fi-amt ja einen sauberen überblick über die trades. schickt man also nur die belege der trades, könnten unlautere sportsfreunde ja auf die idee kommen, einen hohen gewinn trade mal ebenso aus versehen zu vergessen. für mich kommt sowas nicht in frage, aber ich fände es bei der kontrollwut unverständlich seitens des finanzamtes. nur durch die jahresbescheinigung kann ja sichergestellt werden, dass alle trades erfasst sind.

      2.)ich habe 2 thesaurierende fonds, die ich seit 10 jahren gehalten habe einem anderen depot übertragen und nun verkauft.
      in der abrechnung wurden mir hohe beträge abgezogen, mit dem hinweis eines "ersatzwert thesaurierung §7invstg", die einkommensteuerpflichtige ertragsthesaurierung läge zum abrechnungszeitpunkt nicht vor. was ist jetzt zu tun?? soll ich jetzt die kaufbelege vor 10 jahren beifügen, mit der bitte um berichtigung?? oder ist der ersatzwert insgesamt günstiger als nach 10 jahren thesaurierung. wo auf der steuerklärung müsste ich denn dies erklären? woher weiss ich, welcher richtige zinsabschlag gerechtfertigt ist.:rolleyes:

      also, falls jemand hier ahnung hat, würde ich mich sehr über eine antwort freuen.

      grüsse

      caipi
      Avatar
      schrieb am 07.03.08 08:58:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu der ersten Frage kann ich dir nur empfehlen, die Jahressteuerbescheinigung von der Depotbank beizufügen. Es erspart dir auch eine Menge Papierkram. Jedoch solltest du prüfen, ob diese auch richtig ausgestellt wurde. Bei Fehlern kannst du dann die einzelnen Belege beifügen.

      Ab einem bestimmten Umfang wird das Finanzamt sowieso die Jahressteuerbescheinigung von dir sehen wollen. Es ist zwar richtig, dass du zunächst nicht verpflichtet bist, diese mitzuschicken. Aber auf Verlangen des Finanzamtes dann doch. Also kannst du sie auch gleich beifügen. Und so kann der Finanzbeamte auch nicht auf dumme Gedanken kommen. Alternativ müsstest du dann wirklich jeden einzelenen An- und Verkauf beleghaft aufführen. Wozu soviel Arbeit machen?
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 18:07:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke. da ich viel trade,werde ich lieber gleich die jahresbescheinigung mitschicken,statt die ganzen einzelbelaege.

      vielleicht kennt sich ja noch jemand mit den thesaurierenden fonds und der steuer aus.:)


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