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    Praxisgebühr der Beamten gestoppt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.08 10:55:33 von
    neuester Beitrag 04.04.08 17:34:16 von
    Beiträge: 77
    ID: 1.140.045
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      Avatar
      schrieb am 02.04.08 10:55:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es bestätigt sich immer wieder: Es gibt immer zweierlei Recht.


      Quelle: (WB) Mittwoch 02. April 2008

      Praxisgebühr der Beamten gestoppt.

      Göttingen (dpa). Der Eigenanteil von zehn Euro pro Quartal, den Beamte für Arztkosten bezahlen müssen, ist rechtswidrig.
      Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Der sogenannte Eigenbehalt, welcher der Praxisgebühr von gesetzlich versicherten Kassenpatienten entspricht, sei mit höherrangigem Recht unvereinbar heißt es in der gestern veröffentlichen Entscheidung.
      Az.: 3 A 277/07





      Fazit: Das ist eine ziemlich komplizierte Rechtsfrage, viel zu kompliziert für dieses Forum, das versteht hier sowieso keiner. Beim Verwaltungsrecht winken sogar die meisten Anwälte ab.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 11:10:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was in den 50ern ja durchaus Sinn machte, (die Beamte vor Verarmung zu schützen) stellt sich Heute in völlig verzerrtem Licht dar.

      Da wird eine Kaste ganz offensichtlich bevorzugt, die es eigentlich überhaupt nicht nötig hat.

      Das wird einen Aufschrei geben.

      Ich kann mich nur angewidert abdrehen.

      PFUI DEIBEL!
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 11:42:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das wird einen Aufschrei geben.


      Wir sind in Deutschland!
      Da gibt es sowas nicht!
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 11:55:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich verstehe ja auch nicht, warum die Beamten nicht in die normale gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden; angeblich ist das derzeitige Beihilferecht für den Arbeitgeber billiger. Es gibt also tatsächlich zweierlei Recht.

      Bei der Beschreibung dieses "zweierlei Recht" sollte man aber ein Mindestmaß an Fairness walten lassen.

      Bei Beamten beteiligt sich der Arbeitgeber nicht wie üblich mit 50% an den Kosten der Krankenversicherung; zudem sind Familienangehörige nicht kostenfrei mitversichert. Zum Ausgleich erhalten Beamte maximal 50% (bei mindestens 2 Kindern 70%) der Krankheitskosten (soweit nicht von der Versicherung getragen) erstattet. Von dieser Erstattung werden je nach Gehalt zwischen 150 und 750 Euro/Jahr als "Kostendämpfungspauschale" abgezogen. Das ist weit mehr als die Praxisgebühr von 10 Euro/Quartal.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 12:03:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      In Deutschland ist die Popularklage nur in Ausnahmefällen zugelassen (vgl. Klagebefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzung). Eine Ausnahme ist die in der Verfassung des Freistaates Bayern in Artikel 98 Satz 4 vorgesehene Möglichkeit für jedermann, Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzulegen. Dabei kann jedes bayerische Gesetz, Verordnung oder Satzung dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt werden mit der Behauptung, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht werde durch das Gesetz in verfassungswidriger Weise verletzt. Der Verfassungsgerichtshof überprüft das Gesetz dann anschließend auf Übereinstimmung mit dem vollständigen bayerischen Verfassungsrecht und stellt gegebenenfalls dessen Verfassungswidrigkeit fest. Damit wäre das Gesetz nicht mehr anzuwenden.

      ____________________________________

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      Avatar
      schrieb am 02.04.08 12:26:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      "beteiligt sich der Arbeitgeber nicht wie üblich mit 50% an den Kosten der Krankenversicherung"

      aha das betrifft vermutlich folgende Positionen


      22.
      Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
      23.
      Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
      und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
      24 . Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Finanzamt Krankenversicherung und Pflegeversicherung
      25 .
      Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
      (ohne. 23. und 24.)


      der Arbeitgeber zahlt eine Summe X für seinen Arbeitnehmer.
      in der Summe X ist 100% aller möglichen Zwangsabgaben enthalten.

      Der einzige "Vorteil" des AN ist vermutlich das gnädigerweise
      die Sozialversicherungsbeiträge& Co. vom Brutto abzüglich der Lohnsteuer ermittelt werden.

      Der AN kostet den AG die Summe X

      Was wäre der Unterschied wenn der AG 100% der Zwangsabgaben zahlen würde?
      Kosten beim AG ? Identisch
      Ergebnis für AN? Identisch aber evtl. psychologisch vielleicht mal auzuprobieren?

      Ich als Selbstständiger fühle mich kompetent genug erst mal die Summe X komplett von meinem Auftraggeber zu bekommen.
      Und dann null,null in das Rentenschneeballsystem zu investieren
      und mir meine KV selber zu wählen. Wäre natürlich der GAU für alle
      Krankenkassen die nur von Zwangsmitgliedern leben.


      Aber dann würde dieser Selbstbedienungsladen ja schneller komplett kollabieren wenn die Masse das auch selber entscheiden dürfte.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 12:58:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.787.253 von Bernd_das_Brot am 02.04.08 12:26:34Ich sehe da schon mehrere Versuche eine Zweiklssengesellschaft aufzubauen. Das GG verbietet das zweifelsfrei.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 13:29:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Artikel 3 GG Absatz 3
      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

      Ein klssisches Fehlurteil also.

      Das GG meinte damit ganz klar mit Herkuft den Stand innerhalb der Gesellschaft.

      Ich halte das Beamtenrecht schon seit längerer Zeit für nicht verfassungskonform. Es muß unter dem Grundgesetz stehen.

      Hier wäre sogar nach meiner Meinung, das Beamtenrecht zu kippen.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 13:39:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.000 von Dorfrichter am 02.04.08 13:29:59ich bin überzeugt, dass man den sonderstatus der beamten per gesetz genauso schnell kippen könnte wie die diätenerhöhungen der bundestagsabgeordneten.
      nur wie?

      bei 75% beamtenanteil im bundestag.
      wir brauchen wirklich eine neue patrei
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 13:41:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.000 von Dorfrichter am 02.04.08 13:29:59:laugh: :rolleyes:

      Wir haben immer noch freies Berufswahlrecht. Daher stand es jedem offen, Beamter zu werden oder auch nicht....

      Von daher ist das schonmal Schmackes erster Kajüte.... Oder nicht gekennzeichnete Satire....
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 13:56:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.093 von rohrberg am 02.04.08 13:39:55man braucht sich in deutschland
      über nichts mehr wundern.
      man denke nur an den nachhaltigkeitsfaktor
      bei den rentnern, für beamte tut sich da garnichts
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 14:04:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.093 von rohrberg am 02.04.08 13:39:55Glaube mir, das ganze Beamtenrecht hängt sich an diesem Artikel des GG auf. Im übrigen klagte seinerzeit dieser pensionierte Staatsanwalt (Beamtenpension) und heraus kam, daß die Zusatzrenten besteuert werden mußten.

      Das funktioniert doch umgekehrt auch, man hat es nur noch nicht versucht. Aber wehe mein Rentenalter ist da.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 14:45:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.093 von rohrberg am 02.04.08 13:39:55Es ist eigentlich nur die Frage, ob das Beamtenrecht über dem Grundgesetz stehen darf. Das ist die große Unbekannte.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 15:31:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Was ist das wieder für ein SCHWACHSINN der hier verbreitet wird?

      Die Praxisgebühr wird NICHT bei PRIVATPATIENTEN erhoben!!!!!!!!!!!!!!!! Also nicht nur Beamte, sondern auch Selbständige, etc. Warum: Die Gebühr zahlen "nur" die gesetzlichen Mitglieder. Und wer hat´s erfunden??? JA RICHTIG: Unser Bundestag/-rat mit den vom Volk (also durch die hier wie immer RUMJAMMERNDEN)gewählten Vertretern...

      Ich kann dieses besch.... Neiddebatte auf die Beamten nicht mehr hören.

      Wie ein Vorposter richtig sagte: Die Beamtenlaufbahn steht grundsätzlich jedem offen...
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 15:53:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.789.385 von MainMan am 02.04.08 15:31:02die beamten sind
      UNSERE BEDIENSTETEN.
      seitdem sie die mehrheit im bundestag haben sind deren vorteile (pensionen krankenkassen) zum
      VORTEILS-SELBSTLÄUFER GEWORDEN
      da wir, die arbeitende bevölkerung, uns das nicit mehr leisten können, müssen wir das system abschaffen, sonst fressen die uns irgendwann auf.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 15:55:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.789.385 von MainMan am 02.04.08 15:31:02"Wie ein Vorposter richtig sagte: Die Beamtenlaufbahn steht grundsätzlich jedem offen..."

      und da liegt schon ein Kernübel des Systems.

      keine Beamten, keine 2 Klassengesellschaft
      (aber natürlich an Grausamkeit nicht zu überbieten wenn die geistigen Glanzleistungen, welche für die Unterklasse gelten, auch für einen selber anzuwenden wären)

      achso es gibt möglicherweise Länder die es ohne Beamte auf die Reihe
      bekommen? Igitt wie unvorstellbar
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 16:00:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.000 von Dorfrichter am 02.04.08 13:29:59Kompletter Schwachsinn deine Ausführungen zum GG. Die Beamten sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ende der Debatte.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 16:05:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.789.795 von DerStrohmann am 02.04.08 16:00:16Das bringt sie jedoch nicht automatisch den Vorteil ein, daß der Rest der Bevölkerung die Praxisgebühr zu entrichten hat!

      Ja wo leben wir dennn?!

      Aber ich glaube, diese Frage verbietet sich schon seit längerer Zeit, da wir tatsächlich in einer "Bananenrepublik" besser aufgehoben wären.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 16:30:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Richtig, die beamtenlaufbahn steht jedem offen.
      Mit einem kleinen aber sehr wichtigen Unterschied: wenn Jemand heute z.B. 50 Jahre alt ist, dann hat er vor 30 seine beruflichen Weichen gestellt.
      Genau aber in dieser Zeit wurden die Beamten von Jahr zu Jahr immer mehr privilegiert, oder, wenn der rest wurde abgewertet, während sich bei den beamten nichts tat.

      Und heute steht für den altersbedingt garnix mehr offen.

      Eine Neiddebatte wird immer dann vermutet, wenn auf stark ungleiche Verhältnisse hingewiesen wird. Wer eine Neiddebatte vermutet entledigt sich der sachlichen Argumentation indem er den Anderen in die Charakterecke drängt und somit die Ernsthaftigkeit jeder Diskussion im Grundsatz negiert.

      Also sind verbeamtete Steuerfahnder berufliche Neidhammel ?
      Welch verquaste Argumentation.

      Alleine schon die Alimentation durch Steuergelder generiert die selbstverständliche Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse.
      Wer das nicht will hätte ja nicht Beamter werden müssen.

      Oder ?
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 16:40:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.000 von Dorfrichter am 02.04.08 13:29:59"Das GG meinte damit ganz klar mit Herkuft den Stand innerhalb der Gesellschaft"

      Soll ich das so verstehen, daß Beamte unter den Passus "Herkunft" fallen? Das ist doch wohl etwas weit hergeholt. Es gibt Staatsekretäre als Beamte, oder der kleine Fahrkartenverkäufer bei der Bundesbahn. Und unter den Nichtbeamten gibt es auch ganz Reiche und ganz Arme. Benateiligt sind immer die Kleinen und Armen.

      Wie Neid und Hass auf Beamte doch die Sicht verklären kann.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 16:47:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.789.795 von DerStrohmann am 02.04.08 16:00:16Mir geht es eigentlich nur noch um die Frage: Setzt sich das Beamtenrecht über das Grundgesetz? Wenn ja, dann ist es Rechtens, daß sie keine Praxisgebühr zu entrichten haben.

      Wenn aber NEIN, dann wird es ganz gewiß noch ein weiteres Urteil geben. Das aber birgt jene von mir beschriebene Gefahr, daß das Beamtenrecht u.U. ganz ausgehebelt werden könnte.

      Und an Wilbi: Haß sieht ganz anders aus. Wenn der mal aufkommt, dann wohl bei der kompletten Bevölkerung. Dann ist Gefahr in Verzug. Also, mal langsam.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 16:52:23
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.790.218 von farniente am 02.04.08 16:30:59Genau aber in dieser Zeit wurden die Beamten von Jahr zu Jahr immer mehr privilegiert, oder, wenn der rest wurde abgewertet, während sich bei den beamten nichts tat.

      Farniente, das stimmt doch einfach nicht.
      Die Leistungen für Beamte sind teilweise sogar deutlich stärker gekürzt worden als bei Angestellten.

      Um auf die Praxisgebühr zurückzukommen: Bei Bundesbeamten und in einigen Bundesländern wurde analog zur Praxisgebühr von max. 4 x 10 Euro eine "Kostendämpfungspauschale" von 40 Euro eingeführt.
      In anderen Bundesländern müssen die Beamten eine eine weit höhere "Kostendämpfungspauschale" eingeführt; in NRW z.B. sind das je nach Gehalt zwischen 150 und 750 Euro/Jahr. Als Privileg würde ich das nicht unbedingt bezeichnen.
      Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Beamtenrecht%29#Eig…
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 17:07:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.790.444 von Dorfrichter am 02.04.08 16:47:12Was hat es mit dem GG zu tun, dass Privatversicherte keine Praxisgebühr zahlen?

      Bei dem Urteil ging es auch gar nicht um die Praxisgebühr, sondern um die sog. Kostendämpfungspauschale, die für Bundesbeamte 40 Euro/Jahr beträgt, in einigen Bundesländern wesentlich höher ist (bis 750 Euro/Jahr). Die Kostendämpfungspauschale ist nach diesem Urteil allein deshalb rechtswidrig, weil eine gesetzliche Grundlage fehlt.

      Damit Ihr überhaupt wisst, worüber Ihr redet - hier ist die offizielle Presseinformation zu diesem Urteil:

      [urlBeihilferegelungen für Beamte ohne Rechtsgrundlage]http://www.niedersachsen.de/master/C46148092_L20_D0_I3748128_h1.html[/url]

      Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 26. Februar 2008 die derzeitigen Beihilferegelungen für (Bundes-) Beamte als mit höherrangigem Recht unvereinbar erklärt (Az.: 3 A 277/07).

      Geklagt hatte ein ehemaliger Bundesbeamter, der als Versorgungsempfänger beihilfeberechtigt ist. Beihilfe ist die finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an den den Beamten entstehenden Krankheitskosten als Teil der ihnen zustehenden Alimentation. Der Beamte wandte sich dagegen, dass sein ehemaliger Dienstherr von den entstandenen Krankheitskosten einen sog. Eigenbehalt von 10,00 Euro für die jeweils erste Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung in einem Quartal abgezogen hatte. Diese auf § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfeverordnung beruhende Kürzung entspricht der sog. Praxisgebühr, die gesetzlich krankenversicherte Bürger zu zahlen haben. Bei der Beihilfeverordnung handelt es sich lediglich um - bundesweit einheitliche - verwaltungsinterne Anweisungen an die jeweiligen Beihilfestellen. Sie finden entsprechende Anwendung auch auf Landesbeamte.

      Die für das Beamtenrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat die Bundesfinanzdirektion Nord als zuständige Versorgungsstelle verpflichtet, dem Kläger weitere 20,00 Euro Beihilfe (für zweimal abgezogene Eigenbehalte in Höhe von je 10,00 Euro) zu bewilligen. Wesentliches Argument hierfür war, dass dem von § 12 der Beihilfeverordnung vorgesehene Einbehalt eines Eigenanteils entsprechend der Praxisgebühr die rechtliche Grundlage fehle. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 17.06.2004 (BVerwGE 121, 103 ff.) die Beihilfevorschriften für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung habe es angeführt, dass wegen der Bedeutung dieser Vorschriften für eine amtsangemessene Alimentation der Beamten und ihrer Familien die wesentlichen Entscheidungen zum Beihilferecht vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst geschaffen werden müssten und nicht bloß verwaltungsintern geregelt werden dürften. Trotz dieses Defizits sei für eine Übergangszeit von einer Weitergeltung der verwaltungsinternen Beihilfevorschriften auszugehen, damit Leistungen im Krankheits- oder sonstigen Beihilfefall nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden könnten. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Gesetzgeber auf, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums seiner Normierungspflicht nachzukommen. Bis heute fehlt jedoch jede gesetzliche Grundlage für das Beihilferecht. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung diesen überschaubaren Zeitraum spätestens mit Ablauf des 30.09.2006 als beendet angesehen. Das sei der Zeitraum, innerhalb dessen der Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2004 gesetzliche Regelungen des Beihilferechts hätte in Kraft setzen können und müssen. Da eine Kürzung der Beihilfe unzulässig sei, müsse der Dienstherr die Aufwendungen für ärztliche Leistungen in voller Höhe erstatten.

      Der rechtsgrundsätzlichen Entscheidung der Kammer kommt Bedeutung nicht nur für den Eigenbehalt, sondern auch für andere Kürzungen, etwa bei nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten, zu. Deswegen hat die Kammer nicht nur die Berufung an das Nds. Oberverwaltungsgericht, sondern auch die Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Am 31. März 2008 hat die Beklagte Sprungrevision eingelegt.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 17:17:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.790.711 von rv_2011 am 02.04.08 17:07:57Da mußt Du weiterdenken, @rv. Ich denke, das Urteil war eine Riesensteilvorlage für all Jene, die die Praxisgebühr zu entrichten haben. Und da sitzen millionen von Menschen am Start.

      Das GG schreibt:Artikel 3 GG Absatz 3
      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden



      Nimmt man jetzt das gefällte Urteil, ergibt sich eine eindeutige Benachteiligung der ganz normalen Bevölkerung. Das Beamtenrecht setzt sich auf das Grundgesetz und das darf ganz bestimmt nicht sein. Das muß schon umgekehrt laufen.

      Schlechtestenfalls kann es nur so laufen, daß die Praxisgebühr wegen dieses Urteils gekappt wird -im Vorfeld,- da das die Steilvorlage ist für ein Kappen des kompletten Beamtenrechts.

      So seh ich das.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 17:21:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.786.911 von rv_2011 am 02.04.08 11:55:28Ich verstehe ja auch nicht, warum die Beamten nicht in die normale gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden

      Beamte können auch freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Jedoch ist die private Absicherung aufgrund der besseren Leistungen und geringerer Beiträge in der Regel für Beamte attraktiver als die gesetzliche Kasse.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 00:32:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.790.884 von CaptainFutures am 02.04.08 17:21:39weil es anscheinend viele nicht kapieren "WOLLEN":

      Praxisgebühr = Gesetzl. KV
      keine Praxisgebühr, da private KV's und der "ach so priviligierte Beamte" nicht am GKV-System teilnimmt

      Oder wollt Ihr für's Passiv-Rauchen auch noch Tabaksteuer bezahlen
      (zum Vergleich)

      P.S: Diese elende Neiddebatte fuchst mich ziemlich an :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 08:36:21
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.786.911 von rv_2011 am 02.04.08 11:55:28Ich verstehe ja auch nicht, warum die Beamten nicht in die normale gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden; angeblich ist das derzeitige Beihilferecht für den Arbeitgeber billiger. Es gibt also tatsächlich zweierlei Recht.

      Da liegst du falsch die werden aufgenommen, aber nur wenn Sie wollen. Sie müssen nicht.

      Es gibt ein paar die in GKV sind ich persönlich kenne einige Lehrer die Beamten sind und trotzdem in der GKV sind müssen halt Linke sein die solidarisch sind.

      LG
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 09:29:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.790.510 von rv_2011 am 02.04.08 16:52:23Hallo rv

      ich lasse mich im Board auf keine Diskussion mehr ein über die Privilegien der Beamten, da es sehr zeitraubend ist und völlig nutzlos.
      Die Boardlobby wie Du und for4zim und andere, legen bei solchen Threads den Jammerschalter um, schalten den Verstand aus und schaffen sich ihre eignen Wahrheit.

      Diese Art "der Wahrheitsfindung" ist ein Instrument das die Beamtenstandesvertreter nach dem Krieg kultiviert haben, steter Tropfen höhlt halt eben doch den Stein. So hat man sich zu einer wahrhaft speziellen Kaste als blutsaugende laus im Pelz des Steuerzahlers entwickelt.

      Also sprechen wir über den neuesten Streich:

      Schäuble hat angekündigt den Tarifabschluß im öffentlichen Dienst für seine Beamten zu übernehmen, was eigentlich von vorneherein klar war. Damit ist auch klar daß dies eine Pensionserhöhung von knapp über 2,5 % bedeutet.

      Und das, nur wegen des von Dir so propagierten Dämfungfaktors, da sonst die Pensionserhöhung 2,9 % betragen würde

      Es ist wie immer, auch der geschäzteste Poster wird beim eigenen Geldbeutel zum Dummschwätzer.

      Das letzte Wort nehme ich zurück und entschuldige mich.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 10:13:59
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.795.804 von farniente am 03.04.08 09:29:39Es gibt Beamtenprivilegien - das weiß ich.
      Auch das Recht, sich nach Wahl privat zu versichern, gehört dazu.
      Es gibt hier genügend Threads darüber.

      Hier geht es aber um die 40 Euro/Jahr Praxisgebühr, die gesetzlich versicherte Beamte selbstverständlich wie gesetzlich versicherte Nicht-Beamte zahlen müssen - und privat versicherte Beamte und Nicht-Beamte nicht. Oder soll ein Arzt bei jedem privat Versicherten überprüfen, ob er vielleicht Beamter ist, und dann die Praxisgebühr einziehen?

      Das Gerichtsurteil hatte mit der Praxisgebühr gar nichts zu tun, sondern mit der zum Ausgleich eingeführten "Kostendämpfungspauschale" von 40 bis 750 Euro/Jahr, die offenbar ohne ausreichende gesetzliche Grundlage von der Beihilfe abgezogen worden war.

      Die Diskussion krankt daran, dass niemand so recht weiß, worum es überhaupt geht.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 10:17:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.794.812 von MicroCap am 03.04.08 00:32:12"... Neiddebatte fuchst mich ziemlich an..."

      "So hat man sich zu einer wahrhaft speziellen Kaste als blutsaugende laus im Pelz des Steuerzahlers entwickelt."
      (Diesen Satz fasse ich noch viel weiter auf alle Organisationen/Institutionen welche ebenfalls durch Zwangsenteignung genährt werden. Von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland über gesetzliche Krankenkassen bis zu den IHKs)
      Ich rede da nicht von den dort normal Angestellten die ebenfalls nur zum funktionieren div. Schneeballsysteme beitragen.

      Ich und scheinbar der ein oder andere auch, hat einfach ein Problem damit das dort Sinn- und meist auch noch Haftungs-frei(Höchststrafe Abfindung/Pensionierung) jährlich zig. Milliarden verballert werden.

      Das ist also die Definition von Neid?

      Und speziell zu Beamten sei gesagt:
      Man muss schon eine besondere Mentalität dafür haben einfach alles durch zu ziehen was sich die jeweiligen Dienstherren gerade so zusammen phantasieren. (Hier in der BRD irgendwie nicht selten verbreitet.)
      Ich bezweifle nicht das viele Beamte sicher über exzellente fachliche Fähigkeiten verfügen.

      Nur wäre ich dafür ~95% aller dieser Aufgaben via Angebot & Nachfrage zu regeln. (Dann würden u.a. so Träumer von Tarifanwendungen in der freien Wirtschaft mal böse erwachen.)
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 10:28:54
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.796.229 von rv_2011 am 03.04.08 10:13:59Auch wenn ich, wie Du es ausdrückst, nicht weiß worum es überhaupt geht, stimmt das so nicht wie Du es schreibst.

      Die Krankenversicherung für Beamte ist keine Privatversicherung sondern eine sog. Beihilfe. Jetzt ist es gerade mal wieder opportun sich wegen der Praxisgebühr als Privatpatient zu bezeichnen, zu einem späteren Zeitpunkt wird dann wieder lauthals gejammert daß die staatliche Beihilfe nichts taugt und die notwendigen Zusatzversicherungen viel zu teuer wären.

      Fassen wir zusammen:

      1. Praxisgebühr für Beamte ist zulässig und notwendig (da wir sonst eine verdeckte Gehaltserhöhung haben)

      2. Die Gerichte haben lediglich angesichts des Beamtenrechtes ein Gesetz für die Durchführung verlangt und keine Verwaltungsanordnung.

      3. Das Gesetz wurde, wie z.B. auch die Gleichstellungsschritte bei den Nachhaltigkeitsfaktoren Rente/Pensionen im Bundestag von der Beamtenlobby (ein Drittel sind Beamte) blockiert.

      Der Staatsdiener als Eigenbediener.

      Aber nachdem ich nicht weiß von was ich rede sprechen wir besser übers Wetter.
      Sinnlos - auch davon verstehen die Beamten mehr als ein Normalbürger.

      Rv, weißt Du was ich besonders komisch finde ?
      Richter sind zwar keine Beamte, aber das Richterrecht und das Beamtenrecht ist fast identisch.

      Welch ein Zufall aber auch !!
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 11:01:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.796.387 von farniente am 03.04.08 10:28:54Auch wenn ich, wie Du es ausdrückst, nicht weiß worum es überhaupt geht
      Ich hatte nicht in erster Linie dich gemeint, sondern die gesamte Diskussion hier.

      Die Krankenversicherung für Beamte ist keine Privatversicherung sondern eine sog. Beihilfe.

      Das ist falsch. Die Beihilfe deckt i.d.R. nur 50% der Kosten. Der Rest muss durch eine PKV versichert werden - an der sich der Arbeitgeber nicht beteiligt.
      Eine Praxisgebühr kann schon deshalb nicht einbehalten werden, weil der privat versicherte Beamte vom Arzt wie jeder privat versicherte die Rechnung erhält.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 11:06:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.796.758 von rv_2011 am 03.04.08 11:01:18RV

      Die Beihilfe deckt zwar nur 50 % der Kosten aber es ist eine Privatversicherung.
      Begründung: der Arzt schreibt eine Rechnung.

      Jauuu. Auch wenn ich das von der Technik des logischen Argumentierens für wahren bullshit halte, es erschliesst einem nix, es verschlägt einem die Sprache, würde ich mal sagen:

      Vorschulstufe 1: Mami, warum kann man mit einem Führerschein fahren.
      Der hat doch keine Räder !?
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 12:34:54
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.796.827 von farniente am 03.04.08 11:06:37Für den Arzt unterscheidet sich ein privat versicherter Beamter in nichts von einem anderen Privatversicherten. Wie soll er da eine Praxisgebühr kassieren?

      Es ist auch nicht mehr als Recht, wenn Beamte einen entsprechenden Betrag als "Kostendämpfungspauschale" von der Beihilfe abgezogen erhalten - habe ich etwas anders gesagt?
      Hier ging es nur um das Verfahren, bei dem der Gesetzgeber frühere Auflagen des Bundesverwaltungsgericht ignoriert hatte.

      Aber du hältst es ja anscheinend für eine unzulässige Bevorzugung der Beamten, wenn sie statt der Praxisgebühr 40 Euro gleich 150 oder sogar 750 Euro zahlen müssen. ;)
      Ich hab zwar keine Vorschule besucht, vermute aber, dass 150 Euro mehr ist als 40.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 12:42:10
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.797.791 von rv_2011 am 03.04.08 12:34:54Nun, dann sprechen wir von zwei verschiedenen Prozessen.

      Bei dem von mir angesprochenen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Göttingen, monierte der klagende Exbeamte, daß ihm bei zwei Abrechnungen der Versorgungsstelle jeweils 10 € abgezogen wurde, also pro Quartal 10 Euro.

      Die Gerechtigkeitsfrage stelle ich mal lieber nicht. Ohne grundsätzliche Strukturreform wird es keine Gerechtigkeit geben.

      Das ständige Handauflegen und die weiße Salbe div. regeirungen macht alle nur schlimmer.

      Ich berate und betreue ehrenamtlich Leute die durch das Rost gefallen sind, das ist eines meiner "Vergnügen" seit ich privatisiere.

      Ich fühle nur noch eine entsetzliche Wut auf diesen verkommenen Staat.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 13:01:40
      Beitrag Nr. 36 ()
      Die Krankenversicherung für Beamte ist keine Privatversicherung sondern eine sog. Beihilfe. Jetzt ist es gerade mal wieder opportun sich wegen der Praxisgebühr als Privatpatient zu bezeichnen, zu einem späteren Zeitpunkt wird dann wieder lauthals gejammert daß die staatliche Beihilfe nichts taugt und die notwendigen Zusatzversicherungen viel zu teuer wären.

      Also Sie sind im status eine sprivat versicherten Sie werden nach GOÄ wie privat versicherte abgerechnet GKV Mitglieder werden nach EBM abgerechnet.

      Und Beihilfe heisst

      Privat versichert zu 20-40% und den rest bezahlt die beihilfe Stelle zum RP Kassel beihilfe stelle Hünfelden oder die Wehrbereichsleitung Koblenz oder wo man auch immer Arbeit bzw. verbeamtet ist
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 13:13:51
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.796.827 von farniente am 03.04.08 11:06:37Es gibt 3 unterschiedliche Abrechnungen für ambulante Behandlungen:

      EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für GKV

      GOÄ Gebühren Ordnung der Ärzte für PKV und Selbstzahler

      UV GOÄ gebührenordnung der Ärzte bei Berufgenossenschaftlichen Behandlungen.

      Ich muß mich in der Klinik hier andauernd mit dem Kram beschäftigen

      Ich oute mich bin GKV

      LG
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 13:30:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.798.106 von onkelsam am 03.04.08 13:01:40Das stimmt m.W. nicht ganz:
      I.d.R. ist der Beihilfesatz nur 50% - d.h. 50% privat versichert. Erst bei Familien mit mehreren Kindern ist der Satz höher - dafür müssen die Kinder auch einzeln privat versichert werden.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 13:32:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.798.242 von onkelsam am 03.04.08 13:13:51onkelsam

      das ist schön daß Du alles aufdröselst. Das kann nicht schaden, sicher lesen einige mit denen das nicht so alles bekannt ist.

      Ich wollte rv nur klarmachen, daß das Rechnung schreiben kein Kriterium ist für einen Privatpatienten, es ist ein Anscheinsargument.

      Ich könnte genauso sagen daß der doppelte Abrechnungssatz ein Zeichen für den Privatpatienten ist. Dann haben wir z.B. beim Zahnarzt alle Hartzler als Privatpatienten.

      Der Normalo, nicht der Spezialist für diesen ganzen deutschen Krankenkassenwahn, versteht unter einem Privatpatienten eher einen Versicherten mit Vollkrankenschutz bei einer privaten Krankenversicherung.

      Das ganze Beihilfeunwesen war übrigens nach dem Krieg nur eine Art von mehreren für Krankenversicherungen bei Beamten.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 13:42:28
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.797.878 von farniente am 03.04.08 12:42:10Nein wir sprechen von demselben Prozess (siehe #23).

      Die Regelungen für die Kostendämpfungspauschale oder Eigenanteil (der als Analogon zur Praxisgebühr eingeführt wurde) sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich - das reicht von 10 Euro je Quartal (wie in dem behandelten Fall) über 40 Euro/Jahr (was u.U. mehr ist) bis zu gehaltsabhämgigen Sätzen zwischen 150 und 750 Euro (in NRW). Näheres siehe hier:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Beamtenrecht%29#Eig…

      In diesem Wiki-Beitrag wird auch das BVerwG-Urteil zitiert, auf das sich das VerwG Göttingen jetzt bezogen hat. Es geht nicht um eine Bevorzugung oder Benachteiligung von Beamten, sondern allein um Versäumnisse des Gesetzgebers, der auf das BVerwG-Urteil von 2004 noch nicht reagiert hat.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 14:00:18
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.798.529 von rv_2011 am 03.04.08 13:42:28Es geht nicht um eine Bevorzugung oder Benachteiligung von Beamten, sondern allein um Versäumnisse des Gesetzgebers, der auf das BVerwG-Urteil von 2004 noch nicht reagiert hat.

      Von nichts anderem spreche ich.
      Natürlich kennst Du nicht alle meine Postings.
      Wenn Du sie kennen würdest, dann wüsstest Du, daß es mir völlig egal ist ob ein beamter 10 € Praxisgebühr bezahlen muß oder nicht. Wenn man über die überbodenden Beamtezuwendungen sprechen möchte bieten sich ganz andere Themen an, wie z.B. die jetzt de facto beschlossenen Pensionserhöhung von 2.5 % bei gleichzeitiger Beschimpfung der Rentner als Malleabzocker, mit 1.1 %.

      Was mich an dieser Geschichte so aufregt ist der Fakt, daß die Beamtenlobby im Bundestag einfach durch die kalte Küche, die Nichterlegung eines kleinen Gesetzes sich wieder einen Vorteil verschafft hat. Diese unersättliche Gier, dieser unerträgliche Egoismus eines Berufsstandes, das Abzocken um jeden Preis, und wenn es nur über die Bundestagslobby geht.

      Es werden ja durch die Beamten im Bundestag weitere Gesetze blockiert, z.B. die 1 : 1 Übertragung der Nachhaltigkeitsschritte einiger Rentenreformgesetze. Rürupp hat man da auch schon mundtot gemacht.

      Dieses okkupieren des Staates durch Beamte ist ein Witz. kein Streikrecht aber scheinbar ein Recht auf Staatsstreich ?
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 14:27:36
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.796.229 von rv_2011 am 03.04.08 10:13:59Die Diskussion krankt daran, dass niemand so recht weiß, worum es überhaupt geht.

      Da Du ja stets weisst worum es überhaupt geht rv kannst Du, als Beamter, den ganzen privat versicherten Nicht-Beamten doch sicher sagen wo sie ihre Zahlung von Beihilfe für Krankheitskosten beantragen können. Wo gibt es diese ergänzende Kostendeckung aus staatlichen Mitteln für Nicht-Beamte?
      Das wäre sehr nett von Dir, denn dann könnten endlich die ganzen privat versicherten Nicht-Beamten auch diejenigen Krankheitskosten, die nicht durch die Leistungen ihrer PKV gedeckt werden kostendeckend und ohne Abstriche sich erstatten lassen. Die 150 € Kostendämpfungspauschale zahlen sie danach dann bestimmt gerne mehr.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 14:59:33
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.798.425 von rv_2011 am 03.04.08 13:30:47Also ich hatte schon alle Varianten stelle jeden Tag Kostenübernahme anträge für rehas an PKV GKV und Beihilfestellen bis zum Sozialamt und ausländischen Krankenkassen

      Bei Beamten gibt es so ziemlich alle Varianten von GKV bis Beihilfe. Mit PKV 50% 50% ist mir noch nicht begegnet mag sein das es das gibt üblich 20% PKV 80% beihilfe oder 30% zu 70%.

      P. S.: Beamte haben auch eine längere Lohnfortzahlung als normal sterbliche soweit mir bekannt

      Aber es gibt bestimmt alle möglichen Varianten.

      P. S. PKV versicherte haben oft keine AHB mit versichert wird zwar meist aus Kulanzgründen mit versicherte
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 15:05:44
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.799.389 von onkelsam am 03.04.08 14:59:33Das Beamtenrecht mit all seinen Facetten Bund/versch.Länder/Kommunen. Ein Affenstall.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 15:58:23
      Beitrag Nr. 45 ()
      #41
      Da sind wir uns weitgehend einig.
      Ich kann übrigens auch nicht begreifen, wie man für 20 Euro einen Prozess durch viele Instanzen führen kann.

      #42
      Ein privat versicherter Angestellter in der freien Wirtschaft (auch das gibt es!) erhält 50% der Versicherungsbeiträge vom Arbeitgeber erstattet. Das kommt ungefähr auf dasselbe heraus wie die Erstattung von 50% der Kosten.
      Der muss übrigens auch keine Praxisgebühr zahlen.

      #43
      70% oder 80% gab es vor Jahrzehnten vielleicht mal.
      Für aktive Beamte wird die Hälfte der beihilfefähigen Aufwendungen übernommen, bei Kindern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern (in einigen Bundesländern) und Ruhestandsbeamten mehr.
      (Aus Wikipedia)

      Übrigens gibt es die Beihilfe auch für Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit diese privat versichert sind.


      Das ganze Gesundheitssystem mit den verschiedenen gesetzlichen Kassen, privaten Versicherungen, Beihilfe etc. ist völlig verkorkst:
      Bei den gesetzlichen Kassen subventionieren die Durchschnittsverdiener die Geringverdiener, während sich die gut Verdienenden ausklinken und privat versichern können.

      Viel sinnvoller wäre m.E. eine steuerfinanzierte Grundsicherung für alle; wer mehr will, kann das ja mit einer PKV (mit oder ohne Selbstbeteiligung) aufstocken. Arbeitgeberbeteiligung an den Versicherungsbeiträgen würde dann ebenso entfallen wie die Beihilfe.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 16:09:34
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.800.143 von rv_2011 am 03.04.08 15:58:23Viel sinnvoller wäre m.E. eine steuerfinanzierte Grundsicherung für alle; wer mehr will, kann das ja mit einer PKV (mit oder ohne Selbstbeteiligung) aufstocken. Arbeitgeberbeteiligung an den Versicherungsbeiträgen würde dann ebenso entfallen wie die Beihilfe.

      Ja, dann noch eine Rentenreform mit Pflichtmitgliedschaft für alle und ohne Beitragsbemessungsgenze dafür eine individuelle Erweiterungsmöglichkeit und noch ein paar echte Reformen .....

      Merkst Du was ?
      Wir träumen davon daß Politik endlich mal das Arbeiten anfangen würde.

      Vorher fliesst die Spree rückwärts .....
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 16:19:35
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.800.309 von farniente am 03.04.08 16:09:34Lass mich doch auch mal träumen...

      Ja. Auch eine Rentenreform ist natürlich längst überfällig.

      Aber glaubst du, dass sich bei uns etwa das schweizer Modell einer gedeckelten Grundrente für alle mit unbeschränkten Beiträgen (also ein echtes Solidarmodell) durchsetzen ließe?
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 16:27:27
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.800.463 von rv_2011 am 03.04.08 16:19:35Du hast immer zwei Wege zur Durchsetzung:

      1. Du fragst garnicht, siehe Abschaffung der DM oder Abschaffung der Bundesrepublik, siehe europäischer Grundlagenvertrag usw...

      2. Du nimmst die Menschen mit.

      So lautet die Antwort:

      in Theorie ja, es ist möglich.
      in Praxis nein, es ist unmöglich weil

      in einem Land in dem Parteigezänke wichtiger ist als Sachpolitik, in dem der Stillstand als Fortschritt verkauft wird, in dem Klintele bedient werden statt regiert wird, in dem Lobbyisten die Gesetze schreiben,

      nein, in einem solchen Land wird visionäre Politik solange unmöglich -- bis es eine Möglichkeit gibt damit eine ordentliche Steuererhöhung zu verbinden.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 18:18:04
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.800.594 von farniente am 03.04.08 16:27:27Die haben in 2 Jahrzehnten ein solches Chaos geschaffen, daß sie es nicht mehr durchblicken können. Durch die Paragraphenlutscherei entstand ein Gesetzeswerk, das einmalig ist auf der Welt.

      Mein Gefühl dabei ist, daß wir am Ende angelangt sind. Bei den Beamten, der Politik und der Wirtschaft. Auf der Strecke aber bleiben 95% der Bevölkerung.

      Ich weiß nur, daß ich am ersten Rententag klagen werde. Das dauert jedoch noch ein paar Jährchen und ich denke, bis dahin werden wohl die Katren neu gemischt auf dem Tisch liegen....und die "Leichen auf der Strasse".
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 19:02:14
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.801.931 von Dorfrichter am 03.04.08 18:18:04Ja, eine "Maggie" muß her. Dann gibt es zunächst erstmal Heulen und Zähneklappern, aber dann werden die Perspektiven besser.
      Aber dann werden die jetzigen Heuler aber richtig aufheulen.

      Aber vielleicht kommen ja auch mal die Linken ans regieren, dann kommt der Kollaps sowieso schnell, dann werden manche Sch.... fressen müssen.

      Übrigens , wir sind wieder das beliebteste Volk, lt Bild.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 20:17:18
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.802.452 von Wilbi am 03.04.08 19:02:14Die Abschaffung des Beamtenstatus würde doch als erste große Entlastungsmaßnahme für die Beamten ausreichen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 20:37:13
      Beitrag Nr. 52 ()
      Die Abschaffung des Beamtenstatus würde doch als erste große Entlastungsmaßnahme für die Beamten ausreichen.
      Einspruch!!!
      Wir müssen nur zurück auf Normalmaß. Wir dürfen uns nur nicht dem totelem Kapitalismus ergeben. Schaut in die USA, das wird unsere Zukunft.

      Nein, das Beamtentum muß leben, aber im Gleichklang mit der Bevölkerung.

      Wehret den Anfängen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 21:16:15
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.802.452 von Wilbi am 03.04.08 19:02:14Nicht laut Bild - sondern laut BBC. ;)

      http://www.worldpublicopinion.org/pipa/articles/home_page/46…
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 21:49:32
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.800.143 von rv_2011 am 03.04.08 15:58:23Ein privat versicherter Angestellter in der freien Wirtschaft (auch das gibt es!) erhält 50% der Versicherungsbeiträge vom Arbeitgeber erstattet. Das kommt ungefähr auf dasselbe heraus wie die Erstattung von 50% der Kosten.

      Nein, das kommt leider nicht auf dasselbe heraus, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil mit seiner Produktivität erwirtschaftet, damit ihm der Staat anschließend diesen Teil seines Lohnes wieder in Form des Arbeitgeberanteils vorenthalten kann.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 21:52:42
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.803.617 von Dorfrichter am 03.04.08 20:37:13Schaut in die USA, das wird unsere Zukunft.

      Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 23:13:39
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.804.358 von CaptainFutures am 03.04.08 21:49:32Kannst du mir sagen, wo der wesentliche Unterschied (für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer) zwischen Erstattung der Hälfte der Krankheitskosten einerseits und Übernahme der Hälfte der Versicherungsbeiträge andererseits ist? :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 00:21:26
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.805.159 von rv_2011 am 03.04.08 23:13:39rv erklär mir doch bitte das mit dem 50:50 bei der Beihilfe genauer

      die Beihilfe erhält der Beamte immer oder nur wenn wirklich Kosten
      anfallen welche die KV nicht deckt?

      ok Du hast schon geschrieben
      .d.R. ist der Beihilfesatz nur 50% - d.h. 50% privat versichert.

      wenn dann ne Arztrechnung über 2000,- kommt gibts 1000,- Steuergelder
      obendrauf und den Rest zahlt die schweinegünstige PKV da ja nur 50% geleistet werden muß

      Speziell in den Jahren in welchen die Arztkosten höher werden ist das ja als perfekte Entlastung der K-Kassen zu betrachten.


      und
      Der auf der sogenannten paritätischen Finanzierung beruhende Arbeitgeberbeitrag ist betriebswirtschaftlich gesehen eine Fiktion, da der gesamte Zahlbetrag im Unternehmen durch den Arbeitnehmer erwirtschaftet werden muss. Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung sind daher Arbeitgeberbeiträge dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers zuzurechnen. Durch eine Sonderausweisung unter Einbeziehung der Arbeitnehmerbeiträge als Lohnnebenkosten wird dem Beschäftigten jedoch der Blick auf die reale Abgabenquote und die realen Arbeitskosten vernebelt.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeberanteil
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 00:38:36
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.805.511 von Bernd_das_Brot am 04.04.08 00:21:26Wenn die Arztrechnung 2000 € ist und die Krankenkasse nicht mehr als 1000 € davon übernimmt, ersetzt der Arbeitgeber 1000 € (abzüglich der Kostendämpfungspauschale, die bis zu 750 € beträgt).
      Dafür beteiligt der Arbeitgeber sich nicht an der Krankenversicherung, was einige 1000 Euro/Jahr ausmacht.

      Für den Arbeitnehmer ist es gleich, ob er nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge zahlen muss (weil der Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt), oder ob die Versicherung nur die Hälfte kostet (weil sie nur 50% der Kosten abdeckt).
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 01:10:35
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.805.563 von rv_2011 am 04.04.08 00:38:36"Für den Arbeitnehmer ist es gleich, ob er nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge zahlen muss (weil der Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt), oder ob die Versicherung nur die Hälfte kostet (weil sie nur 50% der Kosten abdeckt)."

      Fiktion: die KK übernimmt die Kosten 100%
      Monatsbeitrag fiktiv 500,- Monat

      Es fallen Artzkosten von 50000,- EUR an

      ok null Stress

      und in der Variante KK übernimmt nur 50%
      und kostet fiktiv nur 250,- Monat
      dann bleibt der AN auf Eigenanteil 25000,- sitzen ==> Privatinsolvenz

      dem Beamten werden 25000,- ./. 750,- ersetzt


      da frag ich mich doch glatt warum den Beamten nicht einfach die KV voll gezahlt wird und gut ist?
      (ok voll schaizze weil man nicht ganze Heerscharen mit sinnfreien ABM im Verwaltungsrecht etc. beschäftigen kann)

      gibts irgendwo Zahlen zu den Aufwendungen für die 50% Beihilfe?
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 01:49:10
      Beitrag Nr. 60 ()
      oh mann, wenn ihr so viel mit eurem börsenkram verdient wie a- , dann kümmert euch doch nicht im diese pfennigfuchserei
      -meines wissens sind gesetzlich versicherte nicht schlechter dran als beihilfeempfänger - das gleicht sich alles aus
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 04:05:09
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.805.646 von Bernd_das_Brot am 04.04.08 01:10:35Du Vollkornbrot hast voll und kernig den Durchblick, jetzt hab ich endlich kapiert, wie das Leben läuft. Danke!
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 08:12:04
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.805.646 von Bernd_das_Brot am 04.04.08 01:10:35Dein Beispiel ist falsch, weil für Arbeitnehmer (egal ob Beamter oder nicht, egal ob in der freien Wirtschaft oder nicht) die Alternativen so aussehen:

      Fiktion: die KK übernimmt die Kosten 100%
      Monatsbeitrag fiktiv 500,- Monat, davon zahlt der Arbeitnehmer 250 Euro.

      Es fallen Artzkosten von 50000,- EUR an

      ok null Stress

      und in der Variante KK übernimmt nur 50%
      und kostet fiktiv nur 250,- Monat
      Den Eigenanteil von 25000 Euro übernimmt der Arbeitgeber


      Offenbar unterscheiden sich diese Varianten für den Arbeitnehmer nicht.

      Bei der zweiten Variante trägt der Arbeitgeber einen Teil des Risikos, das sonst die Versicherung trägt. Im Schnitt ist die zweite Variante für den Arbeitgeber billiger (die Versicherung will auch leben), aber für den Arbeitnehmer lästiger (er muss sich die Erstattung von zwei verschiedenen Stellen holen).

      Deine zweite Variante (der Arbeitnehmer bleibt auf der Hälfte der Kosten sitzen) entlastet den Arbeitgeber um durchschnittlich 250 Euro/Monat, ist also nicht vergleichbar.

      Du hast natürlich Recht mit dem Hinweis, dass es egal ist, ob der AG die Hälfte der KV zahlt oder das Gehalt um diesen Betrag aufstockt. Letzteres würde aber auch nichts ändern: Dann müsste der AN zwar die KV voll zahlen, hätte dafür aber auch 250 Euro mehr zur Verfügung.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 08:26:38
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.045 von rv_2011 am 04.04.08 08:12:04Zu erwähnen wäre noch, dass i.d.R. der Beihilfeanspruch dem Niveau der GKV angepasst wurde.

      D.h. z.B.,
      Arztrechnung 2.000 €, Erstattung PKV 50 % (abhängig vom Tarif) = 1.000 €.
      Beihilfe erstattet nur im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenze der GKV z.B. 500 €. Eigenbehalt von 500 € trägt der Beamte selbst.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 08:35:06
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.045 von rv_2011 am 04.04.08 08:12:04"Dann müsste der AN zwar die KV voll zahlen, hätte dafür aber auch 250 Euro mehr zur Verfügung."

      Vereinfachtes Beispiel
      Gehalt vom AG == 3000,- (incl. aller Arbeitgeberanteile == gesamte Zahlbetrag im Unternehmen)
      - (KK / restliche ~50:50 Abgaben, Steuer etc. mal außer acht) 500,-

      gibt beim AN 2500,-
      und auf dem Zettel steht
      3000,-
      -250,- AGA
      -250,- ANA
      ------------
      2500,-

      und ich habe also 250,- mehr zur Verfügung
      3000,-
      - 0,- AGA
      -500,- ANA
      ------------
      2500,-

      warum ist wohl in der Privatwirtschaft kein AG bereit das Risiko
      von 50% Arztkosten zu tragen sondern es gibt nur ~Vollversicherung(welche zwar mittlerweile in der GKV ~einer einfachsten Notversorgung entspricht aber das ist ein anderes Thema)

      "Durch eine Sonderausweisung unter Einbeziehung der Arbeitnehmerbeiträge als Lohnnebenkosten wird dem Beschäftigten jedoch der Blick auf die reale Abgabenquote und die realen Arbeitskosten vernebelt."
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 08:44:17
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.104 von dickdiver am 04.04.08 08:26:38Soweit ich gesehen habe, unterscheiden sich die Regelungen (insbesondere der Eigenanteil) zwischen den Bundesländern.

      Ich will die komplizierte Beihilferegelung gar nicht verteidigen (ein Privileg ist schon das Wahlrecht, das andere Arbeitnehmer nur bei hohen Einkommen haben). Eine finanzielle Begünstigung der Beamten ist sie nicht - und für den Staat ist sie billiger als eine Beteiligung an den Versicherungskosten wie sie in der freien Wirtschaft üblich ist; vermutlich würde jeder Beamte es bevorzugen, wenn der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten der PKV übernähme und die Beihilfe entfiele.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 08:53:47
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.199 von rv_2011 am 04.04.08 08:44:17Der Beamte steht sich in jedem Fall besser in der PKV, als wenn er freiwillig in der GKV wäre.

      Denn die PKV trägt den Anteil, den der Beamte nicht von seiner Beihilfe bekommt.

      Außerdem braucht die Krankenkasse, egal ob PKV oder GKV, nicht für andere Leistungen, wie Reha oder Lohnfortzahlungen, zahlen.

      Aus diesem Grund können PKV und GKV so günstige Tarife für die Beamten anbieten.

      Die Beamten haben auf alle Fälle die beste medizinische Versorgung die Deutschland.

      coke
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 08:56:45
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.153 von Bernd_das_Brot am 04.04.08 08:35:06"Durch eine Sonderausweisung unter Einbeziehung der Arbeitnehmerbeiträge als Lohnnebenkosten wird dem Beschäftigten jedoch der Blick auf die reale Abgabenquote und die realen Arbeitskosten vernebelt."

      Diesem Satz stimme ich uneingeschränkt zu.

      warum ist wohl in der Privatwirtschaft kein AG bereit das Risiko
      von 50% Arztkosten zu tragen sondern es gibt nur ~Vollversicherung


      Ich weiß nicht, ob das so stimmt. Für einen großen Arbeitgeber wäre es jedenfalls billiger als die Hälfte der Beiträge zu übernehmen. Schließlich tragen die PKVs dieses (kalkulierte) Risiko auch.
      Ein Problem sind sicher die Altersrückstellungen, die von den PKVs vorgenommen werden müssen (beim Arbeitgeber, der die Hälfte der Krankheitskosten übernimmt, aber entfallen). Deshalb wäre diese Variante für den AN ein schlechtes Geschäft.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 09:10:32
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.271 von coke am 04.04.08 08:53:47Ich kann das nicht nachrechnen, aber soweit ich gehört habe, ist die Beihilferegelung für den Staat billiger als die Übernahme der Hälfte der GKV- oder PKV-Gebühren.
      Ich halte sie eher für einen alten Zopf, der in erster Linie den Ärzten (mehr Privatpatienten) nützt. Aber eine generelle Reform der KV kriegen die Politiker ja schon seit Jahrzehnten nicht auf die Reihe...

      Wir sind aber weit vom ursprünglichen Thema (Praxisgebühr für Beamte) abgekommen.
      Diese Gebühr wurde in der GKV eingeführt, um unnötige Arztbesuche einzuschränken. Einen entsprechenden Mechanismus in der PKV gibt es schon dadurch, dass der Patient die Rechnung erst einmal selbst bezahlen muss. (Das flächendeckend einzuführen wäre ein effektiver Beitrag zur Kostensenkung!) Zudem gibt es (abhängig vom PKV-Vertrag) Anreize zur Nicht-Inanspruchnahme wie Eigenanteil oder Beitragsrückerstattung.
      Die Debatte über die Praxisgebühr für (privat versicherte) Beamte ist also eine irrationale Neiddebatte.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 09:17:23
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.104 von dickdiver am 04.04.08 08:26:38ich nehme mal an das Beamte auch Steuererklärungen machen müssen?
      Vermutlich ist die Beihilfe da Bestandteil der Einkünfte? (träum)

      http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Bela…

      Ich hoffe es Besteht nicht der Irrglaube das normales Klientel
      keine Kosten aus eigener Schatulle entrichten muß.

      Beispiel 1:
      Ein unverheirateter Steuerpflichtiger, ohne Kind, mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro, hat im Jahr 2005 Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, in Höhe von 3.000 Euro.

      Steuerliche Wirkung:
      Außergewöhnliche Belastung 3.000 €
      zumutbare Belastung 6 % von 40.000 € = 2.400 €
      Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um (3.000 - 2.400 =) 600 €

      Wenn allgemein von Steuerabzugsfähigkeit/Abschreibung gesprochen wird habe ich oft den Eindruck die meisten glauben folgendes:
      "Einkommen Ermessensgrundlage" - ("Steuer"-"Abschreibung") == Netto Einkommen

      Daher hört man auch oft den Spruch: ... kannst ja absetzen ...

      für 40000,-
      Ergebnis Betrag Durchschnittsbelastung Grenzbelastung
      Einkommensteuer 9.223,00 Euro 23,05 % 36,44 %
      Soli 507,26 Euro 1,26 %

      Summe 9.730,26 Euro 24,32 %

      für 39400,-
      Einkommensteuer 9.005,00 Euro 22,85 % 36,16 %
      Soli 495,27 Euro 1,25 %

      Summe 9.500,27 Euro 24,11 %



      und davon träumen manche
      37000,-
      Summe 8.598,25 Euro 23,23 %
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 09:27:37
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.466 von Bernd_das_Brot am 04.04.08 09:17:23Wird denn der Arbeitgeberanteil zur KV versteuert? :confused:

      Der ist (durchschnittlich) höher als die Beihilfeleistungen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 10:24:31
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.559 von rv_2011 am 04.04.08 09:27:37kannst Du das mal für Beamte anpassen?
      Steuerliche Wirkung:
      Außergewöhnliche Belastung 3.000 €
      (alles was die KK nicht zahlen)
      zumutbare Belastung 6 % von 40.000 € = 2.400 €
      Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um (3.000 - 2.400 =) 600 €


      Wenn ich Dich richtig verstehe:
      Außergewöhnliche Belastung 3.000 €
      davon werden 2250,.- per Beihilfe erledigt? Steuerfrei und nicht Bestandteil des Einkommes?
      zumutbare Belastung 6 % von 40.000 € = 2.400 €
      Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um (750,- - 2.400 =) 0 €

      Ich nehme an es finden sich gleich viele die per Klageweg diese Gerechtigkeit beseitigen möchten?

      Da ja die Menschen 2. Klasse 3000,- selber zahlen dürfen und dafür
      sagenhafte ~230,- EUR weniger Steuer zahlen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 10:30:34
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.807.192 von Bernd_das_Brot am 04.04.08 10:24:31Du vergleichst mal wieder Äpfel mit Birnen.

      Da von der Beihilfe nur noch Leistungen übernommen werden, die auch die GKV zahlt, bleiben dem Beamten genau dieselben außergewöhnlichen Belastungen wie einem GKV-versicherten.
      Und die werden steuerlich genauso behandelt.

      Die Beihilfe kann man nur mit dem Arbeitgeberanteil an der KV vergleichen - und m.W. wird beides nicht besteuert.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 10:59:24
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.199 von rv_2011 am 04.04.08 08:44:17So sehe ich das auch, rv.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 11:00:43
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.806.271 von coke am 04.04.08 08:53:47Die Beamten haben auf alle Fälle die beste medizinische Versorgung die Deutschland.

      Nur die Beamten?
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 11:03:56
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.807.257 von rv_2011 am 04.04.08 10:30:34So ist es, rv.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 11:07:36
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.807.257 von rv_2011 am 04.04.08 10:30:34Mit welcher Präzision Ihr dieses Thema abarbeitet....ist schon erstaunlich.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 17:34:16
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.805.159 von rv_2011 am 03.04.08 23:13:39Kannst du mir sagen, wo der wesentliche Unterschied (für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer) zwischen Erstattung der Hälfte der Krankheitskosten einerseits und Übernahme der Hälfte der Versicherungsbeiträge andererseits ist?

      Dem Arbeitnehmer wird nichts "erstattet". Ihm wird lediglich vom Arbeitgeber ein Teil seines Bruttolohnes vorenthalten und vom Arbeitgeber als "Arbeitgeberanteil" an den Staat abgeführt.
      Erwirtschaften muß der Arbeitnehmer diesen Anteil aber selber, daher kann man nicht von einer Erstattung reden, denn der Arbeitgeber bezahlt den "Arbeitgeberanteil nicht aus seiner eigenen Tasche sondern von der Arbeitsleistung/Produktivität des Arbeitnehmers. Die Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil verzerrt nur den Blick auf die tatsächlichen Belastungen des Arbeitnehmers und suggeriert nur, daß der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil aus seiner eigenen Tasche bezahlen würde. Beim Beamten ist es dagegen ganz einfach: Er bekommt (sofern erstattungsfähig) einen Teil (bis zu 50-80%) seiner Krankheitskosten über die Beihilfe erstattet und zahlt dafür lediglich und auch nur in bestimmten Bundesländern eine Pauschale von 150-750 € im Jahr, egal wieviele Kosten er
      verursacht und die Beihilfe (letztendlich der Steuerzahler) für ihn übernommen hat. Darum ist die Beihilfe im Beamtenrecht auch nicht vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil.
      Und die Beihilfe kann der Beamte sogar auch dann noch in Anspruch nehmen wenn er privat versichert ist! Nicht umsonst gibt es von den PKV speziell auf Beihilfeberechtigte/Beamte zugeschnittene Tarife, die deutlich günstiger sind als die für den normalen Arbeitnehmer und die Beihilferegelung, die letztendlich die selben Leistungen abdeckt wie die GKV, zugunsten des Beamten optimal ausnutzen.
      So kommt der Beamte durch die Beihilfe in der Regel immer deutlich günstiger an eine 100% Abdeckung seiner Krankeitskosten (durch Restkostenversicherung) als ein Arbeitnehmer. Nicht umsonst sind deshalb so gut wie alle Beamte in der PKV und nur selten im Einzelfall in der GKV.
      So wie Du argumentieren Beamte aber nicht Betriebswirtschaftler, obwohl Beamte zu den besten Betriebswirtschaftlern werden können sobald es nur um die eigene Knete geht wie wir am Beispiel der Krankenversicherung sehen können.
      Dann wird auch wegen Zwei-Fuffzig durch alle Instanzen geklagt.


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