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    Börsengang IPO Grundkapital Nennwert Aktie Agio - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.08 18:21:21 von
    neuester Beitrag 19.04.08 22:29:16 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 12.04.08 18:21:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      :confused:
      Mit wieviel Grundkapital darf ein Unternehmen beim ersten Börsengang IPO rechnen??
      Es muß etwas weniger sein, als das Unternehmen wert ist, nee ?
      Aber wieviel Prozent darf Grundkapital vom Wert des Unternehmens sein beim IPO??
      Grundkapital = Aktienmenge x Nennwert einer Aktie.
      Wer dem Unternehmen das Grundkapital gibt, dem gehört das Unternehmen noch nicht, nee??
      Aber wenn die Aktien um ein Agio über dem Nennwert verkauft werden (Nennwert + Agio = Buchwert) und einige Tage an der Börse die Kurse wachsen (= Marktwert) und es sind alle Aktien an der Börse und jemand alle Aktien kauft (= 100%), dann gehört ihm das ganze Unternehmen, nee??
      Nennwert der Aktie beim IPO kann beliebig von 1 EUR bis 50 EUR gewählt werden, auch 13 EUR, nee ? Oder nur von 5 EUR bis 50 EUR?? Oder gibt es nur zwei Möglichkeiten : 5 EUR oder 50 EUR??
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.04.08 20:00:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Uuuups, da geht derart viel durcheinander, wie wäre es mit einem Buch?
      Avatar
      schrieb am 12.04.08 20:16:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich versuchs mal mit dem Chaos

      "(Mit wieviel Grundkapital darf ein Unternehmen beim ersten Börsengang IPO rechnen??)"

      Das Grundkapital hat mit dem IPO gar nichts zu tun. Es wird nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften eingezahlt.


      "Es muß etwas weniger sein, als das Unternehmen wert ist, nee ?"

      Nee.

      "Aber wieviel Prozent darf Grundkapital vom Wert des Unternehmens sein beim IPO??"

      Von 0 bis 1.000.000 Prozent.

      "Grundkapital = Aktienmenge x Nennwert einer Aktie."

      Nee, für deutsche AGs halbwegs richtig, da es einen Mindestnennwert gibt.


      "Wer dem Unternehmen das Grundkapital gibt, dem gehört das Unternehmen noch nicht, nee??"

      Nee, aber sicher gehört dem das Unternehmen.

      "Aber wenn die Aktien um ein Agio über dem Nennwert verkauft werden (Nennwert + Agio = Buchwert) und einige Tage an der Börse die Kurse wachsen (= Marktwert) und es sind alle Aktien an der Börse und jemand alle Aktien kauft (= 100%), dann gehört ihm das ganze Unternehmen, nee??"

      Ja, ist irgendwie logisch, wer alle Aktien kauft, dem gehört das Unternehmen, aber Nennwert + Agio ist nicht gleich Buchwert.


      "Nennwert der Aktie beim IPO kann beliebig von 1 EUR bis 50 EUR gewählt werden, auch 13 EUR, nee ? Oder nur von 5 EUR bis 50 EUR?? Oder gibt es nur zwei Möglichkeiten : 5 EUR oder 50 EUR??"

      Nee, das ist nicht der Nennwert der Aktie, sondern das ist in aller Regel ein Bookbuildingverfahren. Die Banken setzten den Preis der Aktie zur Zeichnung fest. Da gibt es keine Limits in eine Richtung.
      Avatar
      schrieb am 13.04.08 13:35:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.873.789 von derbewunderer am 12.04.08 20:16:05:)
      Chaos ist es. Aber es kann in Ordnung gebracht werden.
      Also Grundkapital muß in die Firma eingezahlt werden ohne IPO?
      Aber Grundkapital muß mindestens 50.000 EUR sein, wenn Firma an die Börse will.
      Dann ist aber Grundkapital auch die Summe von Nennwerten der ausgegebenen Aktien.
      Grundkapital = Nennwert x Aktienmenge.
      Wieso ist da Grundkapital 2x, einmal schon im Unternehmen und einmal als die Summe von Nennwerten bei IPO ??
      Vielliecht sollte Grundkapital, was schon Unternehmen hat, dem Grundkapital vom Börsengang gleichen. Vielleicht wenn Unternehmen Grundkapital 50.000 EUR hat, beim IPO kann es 10.000 Aktien mit Nennwert 5 EUR ausgeben? Auch mehr oder weiniger.
      Und wie hoch darf Nennwert beim IPO gewählt werden? Beliebige Nennwerte von 1 EUR bis 50 EUR, auch 13 EUR?
      Irgendwie muß doch zuerst Nennwert der Aktie gewählt werden (auch 13 EUR?) und erst dann bei hohem Interesse macht die Investmentbank den Ausgabepreis um Agio über dem Nennwert. Und ohne Interesse um Aktien kann der Ausgabepreis um Disagio unter dem Nennwert sein.
      Und Eigenkapital = die Summe von Buchwerten = Amtienmenge x ( Nennwert + Agio + netto Gewinn pro Aktie + Reserve an Gewinn vom letzten Jahr ).
      :confused: Oder wie was ? :confused:
      Ob ich einfach in eine Investmentbank gehen kann und dies fragen ?
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 12:13:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.874.723 von oukej am 13.04.08 13:35:53Als Grundkapital wird das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft bezeichnet, das in Aktien zerlegt ist.
      Der Nennbetrag beträgt mindestens 50.000 Euro. Das Grundkapital wird häufig mit dem Gesellschaftskapital verwechselt. Diese Begriffe können aber nicht synonym verwendet werden, da das Gesellschaftskapital anders definiert wird und häufigen Schwankungen unterworfen ist. Lediglich bei der Gründung können Grundkapital und Gesellschaftskapital übereinstimmen.

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      Avatar
      schrieb am 19.04.08 12:32:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.117 von oukej am 19.04.08 12:13:57Bei Gründung der Aktiengesellschaft muss mindestens ein Aktionär vorhanden sein, der 50.000 € als Grundkapital zur Anmeldung beim Handelsregister bringt.
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 12:40:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.176 von oukej am 19.04.08 12:32:26Der Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft, der von den Unternehmenseigentümern bei der Gründung eingebracht wird und mindestens 50.000 Euro betragen muss, in der Realität aber oft beträchtlich höher ist. Das Grundkapital ist in Aktien unterteilt, es ergibt sich rechnerisch aus der Summe der Nennwerte aller Aktien. Eine Herabsetzung oder Erhöhung des Grundkapitals kann nur durch eine Änderung der Satzung der Aktiengesellschaft herbeigeführt werden.
      :(
      Da ist vielliecht Fehler. Denn von den Unternehmenseigentümern bei der Gründung Gesellschaftskapital eingebracht wird.
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 12:47:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.207 von oukej am 19.04.08 12:40:11Grundkapital : Das in der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegte Kapital. Die Satzung bestimmt auch, in wie viele Anteile (Aktien) das Grundkapital eingeteilt ist. In Höhe ihres Grundkapitals gibt die Gesellschaft Aktien aus. Nicht identisch mit dem Eigenkapital.
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 13:31:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.241 von oukej am 19.04.08 12:47:15Das Nominalkapital (oder auch Grund- bzw. Aktienkapital) wird häufig mit dem Gesellschaftskapital (Vermögen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung) verwechselt. Das Nominalkapital ist in Aktien aufgeteilt. Bei den Gesellschaftsgläubigern erfüllt das Grundkapital die Garantiefunktion und bei Nominalaktien hält der jeweilige Aktionär den Nennbetrag seiner Aktien zum Grundkapital. Das ausgewiesene Nominalkapital einer AG muß per Gesetz bei mindestens 50.000 € liegen.
      (vgl. Aktienkapital) Definition von Aktienkapital im nächsten Abschnitt.
      Aktienkapital ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (auch: Nenn- oder Nominalkapital), an der ein Aktionär im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zu diesem Kapital beteiligt ist.
      Die Nennbeträge deutscher Aktien lauten in der Regel auf 5, 50, 100, manchmal auch auf 1.000 Euro, so daß im mittleren Fall (Nominalbetrag = 100 Euro) ein Aktionär mit 100 Aktien an einer Aktiengesellschaft mit einem angenommenen Grundkapital von 10 Mill. Euro einen 1/1000 besäße.
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 22:21:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.424 von oukej am 19.04.08 13:31:30So : Nennwert einer Aktie darf beliebig gewählt werden, nur in ganzem Euro und mindestens 1.00 €. So ist es auch 9.00 € oder 13.00 € Nennwert erlaubt.
      Um Disagio unter dem Nominalwert dürfen Aktien bei IPO nicht verkauft werden, nur Anleihen dürfen um Disagio billiger verkauft werden.
      :confused: Nur interessiert mich noch, wenn vor going public eine Firma nur 10.000 € wert ist, ob dann 50.000 € Grundkapital von der Börse verlangt werden darf, plus Agio ??
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 22:29:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.844 von oukej am 19.04.08 22:21:06:confused: ? Vielleicht muß die Firma Gesellschaftskapital mindestens 50.000 € haben, damit sie an die Börse darf und mindestens 50.000 € Grundkapital von der Börse verlangen ? :confused:


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