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    ESCADA - Eine Mode-Edelmarke wird zum Ramschpreis bewertet (Seite 114)

    eröffnet am 16.04.08 16:54:00 von
    neuester Beitrag 18.05.24 11:11:25 von
    Beiträge: 6.021
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      schrieb am 14.12.09 15:58:19
      Beitrag Nr. 4.891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.563.138 von Bauglir am 14.12.09 15:12:37wenn Du die Insolvenz der Escada USA Inc. meinst. Die haben einen eigenen Insolvenzverwalter, netadresse habe ich in früheren Kommentaren angegeben, müßte auch bei der SDK zu finden sein. Wieviel da zu holen ist, weiß ich nicht, wieviel angemeldet wurde, ist auf den Seiten des IV zu finden. Da die Tocher als Garantin der Anleihe namentlich genannt ist, müßte (theoretisch) der deutsche IV (Gerloff) auf dieses Vermögen zugreifen. Da die Formulierung "Garantin" in den Anleihebedingungen nach meiner Kenntnis schwammig ist, dürften die Ansprüche auch nach dem US-Recht, so wie ich es verstanden habe, nicht vorrangig sein. Ich habe meine Ansprüche vorsorglich mal selbst angemeldet. Aufrechnen kann man hinterher immer noch.
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 15:46:09
      Beitrag Nr. 4.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.563.164 von hoaxbuster am 14.12.09 15:16:11Es gibt keine mögliche Ausgestaltung der Anleihe, die die Übertragung an Mittal rückgängig machen könnte. Es spielt auch keine Rolle ob sich Gerloff über die Gläubiger hinweggesetzt hat oder nicht.
      Jetzt sind wir wohl ganz von der Rolle, oder ?
      Wer in meine Texte anderes hineininterpretiert, als drinsteht, darf es behalten. Ich werde mich nicht wiederholen.

      Die Aktionäre haben das operative Geschäft verloren und haben keine Chance es wieder zurück zu bekommen. Die Bondholder werden nur teilweise entschädigt, das heißt die Aktionäre sind ausgelöscht.
      Hat noch weniger mit meinen Texten zu tun, was aus den Aktionären wird, habe ich meines Wissens schon seit Wochen nicht mehr kommentiert.

      Also: kommentieren nur um des Kommentierens willen ?
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 15:44:35
      Beitrag Nr. 4.889 ()
      Sehr interessanter Link, der hier bereits eingestellt wurde:
      http://www.investegate.co.uk/Article.aspx?id=200910131749147… <br />

      Hier mal der Auszug, der für Bondinvestoren wichtig ist:

      "Regarding Proofs of Claim

      The bar date for filing proofs of claim on account of prepetition debt has not yet been set. On behalf of itself and the Noteholders, the Trustee will timely submit a proof of claim against the US Subsidiary Guarantor as guarantor of the Notes and the Issuer's obligations under Indenture in the total amount due in respect of the guarantee of the Notes at the time of the bankruptcy filing, plus the fees, costs and expenses of the Trustee. Consequently, it is unnecessary for individual Noteholders to file proofs of claim with respect to the Notes."

      Dem würde ich entnehmen, dass es ausreicht, seine Forderungen beim deutschen Insolvenzverwalter einzureichen.

      Cocodrillo (m.E. endlich mal einer, der i.d.R. weiss, was er schreibt: Weiter so!) scheint seine Forderung aber trotzdem zusätzlich in den USA angemeldet zu haben.

      Selbst die SdK scheint sich unsicher zu sein, wie man vorgehen soll:
      http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=5…

      "Inzwischen liegt der SdK folgende E-Mail-Mitteilung der The Bank of New York Mellon Trust Company vor:

      "This is to confirm that The Bank of New York Mellon will be filing a Proof of Claim on behalf of all bondholders in both the German Insolvency Proceeding and in the US Bankruptcy Case."

      Dies bedeutet aus Sicht der SdK, dass der Treuhänder die Ansprüche der Anleihegläubiger gegenüber der Escada AG und der Escada (USA) Inc. gesammelt anmelden wird. Die SdK begrüßt dies ausdrücklich, da somit die Komplexität des Verfahrens erheblich erleichtert werden dürfte.

      Denjenigen Anleihegläubigern, die auf Nummer sicher gehen möchten, rät die SdK jedoch, ihre Ansprüche gegenüber der Escada AG und der Escada (USA) Inc. auch persönlich schriftlich zur Insolvenztabelle anzumelden."

      Da fragt sich der interessierte Bondholder doch tatsächlich, was er nun tun soll: Forderungen in den USA anmelden, oder nicht ?
      Wie haltet ihr es ???

      P.S.:
      Ich kann bestätigen, dass das Büro des Insolvenzverwalters keine E-Mail-Anfragen beantwortet.
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 15:36:43
      Beitrag Nr. 4.888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.563.164 von hoaxbuster am 14.12.09 15:16:11das heißt die Aktionäre sind ausgelöscht.

      Für einen Totgesagten ist die Aktie mit einem Kurs von rd. 0,65 aber noch ziemlich lebendig. Irgend jemand scheint daran zu glauben, dass sie das noch wert ist - lauter Doofe können so lange doch nicht irren. :)
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 15:16:11
      Beitrag Nr. 4.887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.562.750 von Cocodrillo am 14.12.09 14:13:37Es gibt keine mögliche Ausgestaltung der Anleihe, die die Übertragung an Mittal rückgängig machen könnte. Es spielt auch keine Rolle ob sich Gerloff über die Gläubiger hinweggesetzt hat oder nicht. Die Aktionäre haben das operative Geschäft verloren und haben keine Chance es wieder zurück zu bekommen. Die Bondholder werden nur teilweise entschädigt, das heißt die Aktionäre sind ausgelöscht.

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      Avatar
      schrieb am 14.12.09 15:12:37
      Beitrag Nr. 4.886 ()
      Hallo Cocodrillo,

      weisst Du auf welchem Wege der Verwertungserlös aus den Assets der US-Tochter an die Anleihegläubiger gelangt?

      Werden die Bondgläubiger bereits im US-Insolvenzverfahren bedacht, oder fliesst nach Befriedigung anderer Gläubiger der verbleibende Erlös (sofern vorhanden) der Abwicklungs-AG zu und steht dann für die Verteilung an die Bongläubiger zur Verfügung?

      Eine weitere Frage, hast Du eine Idee wieviel bei der US-Tochter noch zu holen ist?

      Vielen Dank & Gruß,
      Bauglir
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 15:01:55
      Beitrag Nr. 4.885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.560.466 von CleanEarthForNature am 14.12.09 08:14:30erst wenn Escada Männermode und zwar auch in XXXXXXXL-Größen macht und darüber hinaus den Bereich Firmenkunden aufgebaut hat und in diesem Zug auch das Jet-Personal einkleidet :D
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 14:13:37
      Beitrag Nr. 4.884 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.562.627 von hoaxbuster am 14.12.09 13:53:14es fängt schon mal damit an, daß niemand den tatsächlichen Vertragsinhalt kennt, aber auf die flockigen Aussagen in irgendwelchen Medien hin von unbewiesenen Tatsachen ausgeht und leichtfertig annimmt, daß Gerloff sich wissentlich über die Zustimmungspflicht der Gläubiger hinweggesetzt haben KÖNNTE.

      Weiter muß ich ja wohl nicht ausführen, oder ?

      Ich muß ja wohl nicht immer darauf hinweisen, daß diejenigen, die vor einigen Monaten lauthals über meine Prognose Escada und Sälzers Rettungsversuch betreffend hergefallen sind, inzwischen ihre Übeheblichkeit teuer bezahlt haben dürften.
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 13:53:14
      Beitrag Nr. 4.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.561.801 von Cocodrillo am 14.12.09 11:43:28Nochmal: Die Gläubiger können die Übertragung an Mittal nicht rückgängig machen.

      Auszug aus Walter Zimmermann, Insolvenzrecht, 6. Auflage, S. 109:
      Für bestimmte besonders bedeutsame Rechtshandlungen braucht der Verwalter die Zustimmung der Gläubigerversammlung, §160 InsO. Handelt der Verwalter ohne die Zustimmung, ist seine Handlung nach außen gleichwohl wirksam (sog. Außengenehmigung), §164 InsO, selbst wenn der Geschäftspartner Kenntnis vom Fehlen hatte (RGZ 63, 213). Folge ist allenfalls, dass der Verwalter haftet (§60 InsO), und dass das Insolvenzgericht gegen ihn Aufsichtsmaßnahmen (§58 InsO: Zwangsgeld, im Maximalfall Entlassung) verhängen kann.

      Falls das jemand anders sieht bitte ich um fundierte Kommentare. Abwarten und gucken was passiert war kein guter Rat, das führt unter die Brücke.
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 11:43:28
      Beitrag Nr. 4.882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.560.135 von hoaxbuster am 13.12.09 23:25:37Die Gläubiger können die Übertragung an Mittal nicht rückgängig machen.

      Wir müssen andere nicht von ihrem Irrglauben abbringen. Was Gläubiger können oder nicht, dürfen Außenstehende getrost abwarten.
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