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    Ohne Worte..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.07.08 16:58:12 von
    neuester Beitrag 16.07.08 00:03:35 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.142.859
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      schrieb am 14.07.08 16:58:12
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      Avatar
      schrieb am 14.07.08 17:55:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steinbrück will an die oberen Einkommen

      Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will sich die Milliardenausfälle durch das Krankenkassen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei den Reichen zurückholen. Eine "typische sozialdemokratische Denkweise" - findet die Union.



      HB BERLIN. Steinbrück rechnet alleine für den Bund mit Steuerausfällen von bis zu sechs Milliarden Euro, sagte er in einem am Montag veröffentlichten Interview: "Das werden wir zum Teil durch neue Einnahmen bei den oberen Einkommen wieder hereinholen." Obwohl noch keine Details bekannt sind, regte sich in der Union umgehend Widerstand.

      Das Verfassungsgericht hatte im Februar im Fall eines privat Versicherten entschieden, dass eine Krankenversicherung auf Sozialhilfeniveau zum steuerfreien Existenzminimum gehört und deshalb steuerfrei gestellt werden muss. Wegen der enormen Summen hatte es dem Gesetzgeber mit der Umsetzung des Urteils bis 2010 Zeit gelassen. Steinbrücks Ministerium will dabei nicht nur privat, sondern auch gesetzlich Versicherte entlasten.

      "Es darf nicht nur bei den Besserverdienern zu Entlastungen kommen, sondern es müssen auch die unteren Einkommensgruppen etwas davon haben", sagte Steinbrück der "Bild-Zeitung". Details nannte er nicht: "In einem halben Jahr wissen wir alle mehr."

      Nach offiziell nicht bestätigten Informationen wurde unter anderem ein Wegfall von Steuervergünstigungen geprüft, die vor allem Besserverdienern nutzen. Zudem könnte eine Gewerbesteuer für Freiberufler eingeführt werden. Um die Entlastungen für breite Bevölkerungsschichten akzeptabel zu machen, könnte zudem der Eingangssteuersatz von 15 Prozent gesenkt werden.

      Entscheidend für die Höhe der Steuerausfälle durch das Krankenkassen-Urteil wird sein, bis zu welcher Grenze die Kassenbeiträge abgesetzt werden können. Experten rechnen mit jährlichen Einnahmeverlusten von Bund, Ländern und Gemeinden zwischen neun und 13 Milliarden Euro.

      Die Union reagierte prompt auf die Ankündigung Steinbrücks. "Der Ruf nach Umverteilung ist eine typische sozialdemokratische Denkweise", kritisierte Vize-Fraktionschef Michael Meister. Zunächst müsse man abwarten, wie genau Steinbrück das Urteil umsetzen wolle. Es sei aber falsch zu glauben, nur Reiche seien privat versichert: "Das ist auch der kleine Beamte, etwa bei der Post."

      In den Entwurf für den Bundeshaushalt 2009 und die Finanzplanung des Bundes bis 2012 sind die Kosten des Urteils bisher nicht eingerechnet.

      Quelle: Handelsblatt.com

      handelsblatt.com
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 17:58:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.503.253 von ecevit am 14.07.08 16:58:12Wann wird da endlich mal gekürzt? Das sind doch weltweit einmalige Unsummen. Deutschland ist doch schon längst pleite. :cry::mad:
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 19:02:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.503.253 von ecevit am 14.07.08 16:58:12In deinem Text wird 94 (in Worten: vierundneunzig) mal gelogen. (Wenn ich mich nicht verzählt habe) Dabei hatte ich mich bei diesem Threat-Titel so darauf gefreut, von dir endlich mal nicht nur inhaltlich, sondern gerade auch graphisch den Anblick deiner leergefegten inneren Horizonte zu genießen! Schade!
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 19:12:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.503.253 von ecevit am 14.07.08 16:58:12 Wieder einmal wird klar, wie grottenschlecht unsere Politiker wirtschaften und daß kein echter Sparwille vorhanden ist.

      Diese Schuldenmacherei von CDU/SPD ist BETRUG am VOLK.

      Mit "besserverdienend" meint STeinbrück wahrscheinlich alle Einkommen oberhalb von Harz4.-

      Aber der allerdreisteste Abzock-Versuch der Woche stammt wohl vom schlechtesten Wirtschaftsminister aller Zeiten , dem CSU Gloß , der nun durch die Hintertür eine PKW-MAUT für Autobahnen einführen will.

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      Avatar
      schrieb am 14.07.08 19:44:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.504.529 von cziton am 14.07.08 19:12:22Die Politiker wirtschaften gar nicht!
      Welches Elternpaar / -teil, käme auf die Idee, ein Kindermädchen zu finanzieren, welches eine Tafel Schokolade unter Geschwistern verteilen soll. Der/die schlaue Mama/Papa nimmt die Schokolade und bricht sie in entsprechend gleiche Teile und Ruhe ist. Die dummen untern den Eltern geben dem Kindermädchen eine halbe Tafel zum Lohn und dafür verteilt es den Rest. Tolle Wurst! Genau so macht unser Staat das. Er nimmt eine ungeheure Menge Geld ein, bezahlt seine Kindermädchen, die Umverteilungsbeamten und verteilt den Rest, in der Hoffnung, dass niemand wahrnimmt, was das Mädchen schon abkassiert hat! Die Rechnung scheint ja auch aufzugehen. Die breite zahlende Masse schreit laut auf und sieht nur noch diejenigen, die etwas abbekommen, nicht mehr diejenigen, die schon die Hälfte vernascht haben. Wacht doch endlich auf, und fordert das gleiche, wie es die abgesicherte Schicht der Gesellschaft bekommt durch Grundrente und Grundsicherung. Dann schmerzt das Zahlen nicht mehr so sehr, und das eingezahlte Geld geht zu 95% an alle zurück. Das wäre Bürokratieabbau zu Gunsten der Wirtschaft, und zu Gunsten der Menschen!
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 20:13:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.504.432 von RizzoRazzo am 14.07.08 19:02:22Kläre uns doch mal bitte mit Deiner unendlichen Weisheit auf!
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 20:15:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.505.136 von ecevit am 14.07.08 20:13:53hast du das echt nicht geschnasselt?
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 21:11:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.504.529 von cziton am 14.07.08 19:12:22*
      "Mit "besserverdienend" meint STeinbrück wahrscheinlich alle Einkommen oberhalb von Harz4.-"

      Und schielt dabei besonders begierig auf den Mittelstand - wie immer. Den Freiberuflern
      endlich die Gewerbesteuer überzustülpen erscheint doch als ein verlockendes Zubrot.
      Rein ins Steuernetz. Ob es der Tätigkeit angemessen ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

      Nur gut, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Begehrlichkeit wohl vorerst den Riegel
      vorgeschoben und mit dem Beschluss vom 15.01.2008 die Gewerbesteuerfreiheit der
      Freiberufler bestätigt hat.
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bv…
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 22:39:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.504.873 von Eurofuchs2 am 14.07.08 19:44:54volle Zustimmung...

      schön zu sehen, dass es doch noch Menschen gibt, denen noch nicht komplett der Kopf gewaschen wurde von unserer Regierung und ihrer Volksverdummung.

      ...dieses Bürokratiemonster samt Spitzenbeamten treibt uns schneller in den Ruin als uns lieb ist.

      Wir leben schon lange in einer Zweiklassengesellschaft, in der die Einen von unserer Regierung gepflegt und die Anderen auf Teufel komm raus versklavt und ausgebeutet werden...

      Gruß
      BUCHI ;)
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 22:49:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Werde als persönliche Konsequenz aus der Kirche austreten. Spart schätzungsweise 8%.

      Gewerbesteuereinführung für Freiberufler juckt mich nicht, muß man nur in ner Gemeinde mit niedrigem Hebesatz wohnen, dann kommt man sogar besser weg wg. Anrechnung auf Einkommenssteuer. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 12:12:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.506.560 von Fronzl am 14.07.08 22:49:45*
      Sicher ist es möglich, die Gewerbesteuer mit der ESt zu verrechnen. Eine nette Herausforderung
      für mobile Steuer-Gestalter.

      Und doch steckt hinter dieser politischen Überlegung. (Gewerbesteuer für ALLE Selbsändigen)
      noch etwas anderes. Für mich symbolisiert das Vorhaben wieder mal den Weg in diese
      brachiale Gleichmacherei, die sich in so vielen Bereichen zeigt. Nichts gegen Gemeinsamkeiten.
      Aber wenn man nur mit einem so groben Gleichmacher-Fokus die Welt betrachtet, geht die
      Differenzierung verloren und damit auch der Blick für das Besondere, das sich Unterscheidende.

      Und aus diesem Mischmasch der Beliebigkeit wird ein ein-töniges Weiß. Damit ist keinem
      und jedem gedient.

      Da lobe ich mir das Verfassungsgericht, das genau da einhakt , wenn es sagt: „Es gibt nach
      wie vor hinreichend tragfähige Gründe für eine Differenzierung.“


      ....und diese dann auch differenziert benennt. Man sollte vielleicht hinzufügen: noch benennen
      kann. Denn solcherart Sichtweise ist im (politischen) Alltag nicht selbstverständlich. Schade.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 12:28:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.509.617 von Metrik am 15.07.08 12:12:17Aber wenn man nur mit einem so groben Gleichmacher-Fokus die Welt betrachtet, geht die
      Differenzierung verloren und damit auch der Blick für das Besondere, das sich Unterscheidende.

      Und aus diesem Mischmasch der Beliebigkeit wird ein ein-töniges Weiß. Damit ist keinem
      und jedem gedient.


      Es ist schön, auf einem Spaziergang durch die Natur, das Besondere, das sich Unterscheidende zu erleben und zu genießen.
      Es ist jedoch mehr als befremdlich, wenn diese Unterschiede durch falsche Eingriffe in die Natur erzeugt wurden.
      Das kann man jetzt mal schnell übertragen. Warum zahlt ein Arzt keine Gewerbesteuer, ein Tischlermeister oder Maler wird jedoch belastet. Steuern sind nicht von Natur gegeben.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 13:01:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.509.752 von Eurofuchs2 am 15.07.08 12:28:47*
      Warum ein Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlt, fragst du...?
      Das verwirrt mich jetzt.

      Da verweise ich nochmals auf den Beschluss des Bundesverfassugsgerichts, der den Unterschied
      zwischen freien Berufen und Gewerbebetrieben genauestens aufschlüsselt. Und auf den ich
      mich bereits in #9 bezogen habe. Die Pressemitteilung ist eigentlich gut verständlich formuliert:

      http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bv…
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 13:41:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.510.112 von Metrik am 15.07.08 13:01:29Die vom Verfassungsgericht verneinte Willkür der Freistellung von Freiberuflern wird alsbald ad absurdum geführt, wenn der Gesetzgeber beschliesst, die Freiberufler nunmehr der Gewerbesteuer zu unterwerfen.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 13:50:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.510.112 von Metrik am 15.07.08 13:01:29Gut, wenn Du die Begründung so schluckst. Ich finde sie lächerlich, und in jedem Punkt durch gute Beispiele widerlegbar. Mit anderen Worten: die Frage darf man jederzeit aufs neue stellen.

      Ohne auf alle Punkte eingehen zu wollen:

      Der Gedanke, dass die Gewerbesteuer einen pauschalen Ausgleich für die besonderen Infrastrukturlasten bietet, die durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben verursacht werden, hat nach wie vor Bestand.

      Ach so! Die Zahnarztpraxis mit 3 Mitarbeitern und täglich x Patienten belastet die Straßen weniger, als der Händler, der von seinem Büro aus agiert.

      Die Land- und Forstwirte unterscheiden sich von den Gewerbetreibenden wesentlich durch das in der Flächengebundenheit ihrer Betriebe zum Ausdruck kommende besondere Gewicht des Produktionsfaktors Boden und die Abhängigkeit ihres Wirtschaftserfolges von den Wetterbedingungen. Außerdem unterliegen sie einer Sonderbelastung im Bereich der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat es daher schon bisher als in der
      Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegend angesehen, die
      Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen.


      ... und neben der Steuerbefreiung zahl der Steuerzahler noch einmal für Missernten. Wer zahlt dem Tischler den die Einnahmeausfälle durch Nichtzahler.

      Schließlich reduzieren verschiedene Anrechnungs- oder Kompensationsbestimmungen im Einkommensteuerrecht, die die "Doppelbelastung" der Gewerbebetriebe mit Einkommen- und Gewerbesteuer mindern oder weitgehend beseitigen sollen,

      ... das ist jetzt echt der Bringer. Ich schaffe eine Steuer, die durch Sonderregelungen (Kompendationsbestimmungen) am Ende nicht mehr greifen soll. Bürokratie in Vollendung!

      Wie gesagt, nur ein kleiner Auszug. Ich halte es im übrigen für völlig legitim, auch Urteile des BVG zu hinterfragen und auch zu kritisieren.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 15:11:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.504.432 von RizzoRazzo am 14.07.08 19:02:22den Anblick deiner leergefegten inneren Horizonte zu genießen!

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 16:06:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.510.567 von Eurofuchs2 am 15.07.08 13:50:33*
      Natürlich ist es legitim, die "Urteile des BVG zu hinterfragen und auch zu kritisieren."

      Nur sollte man dazu korrekterweise die Begründungen heranziehen, wie sie im eigentlichen
      Beschluss detailliert niedergelegt sind. Die stark verkürzte Pressemeldung eignet sich für ein
      solches Unterfangen nicht.!


      Um beispielhaft einen Punkt herauszugreifen. In diesem Original-BVG-Beschluss heißt es
      ausführlicher zum Thema Infrastrukturlasten:

      "...Die Annahme, dass die freien Berufe typischerweise in geringerem Umfang Infrastrukturlasten der Gemeinden verursachen als die Gewerbetreibenden, liegt nahe. Auch die Ausführungen des Finanzgerichts stehen dem nicht entgegen. Große Gewerbebetriebe mit einer hohen Zahl von Beschäftigten und einem erheblichen Einsatz von Produktionsmitteln verursachen einen höheren Bedarf an Infrastrukturleistungen, etwa in Form der Ausweisung und Erschließung von Gewerbegebieten oder der Bereitstellung von Wasser, Abwasser, Energie, Straßen und öffentlichem Nahverkehr, als dies bei freien Berufen typischerweise der Fall ist. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Leistungen vollständig durch kommunale Gebühren und Beiträge abgedeckt werden. Die erwähnten Annäherungen im Berufsbild einer Reihe von freien Berufen auf der einen und von Gewerbetreibenden auf der anderen Seite ändern nichts an der Berechtigung zur typisierenden Einordnung der freien Berufe als im Regelfall weniger personal- und produktionsmittelintensiv. ..."

      Dieses und eine ganze Menge mehr dazu unter
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls2008…
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 16:37:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.510.494 von T.Hecht am 15.07.08 13:41:30*
      Ich hoffe, dass es nach diesem Beschluss nicht so ohne weiteres machbar ist. Ich bin keine
      Juristin, daher ist es schwierig für mich, die Konsequenzen solcher Entscheidungen
      abzuschätzen

      Aber klar, dann ist natürlich noch eine Menge mehr zu holen als jetzt, wenn man es schafft, die
      Zielgruppe gehörig auszuweiten. Wurde ja auch immer wieder mal versucht. Erst vor 4 Jahren (?)
      als man das Gewerbesteuergesetz in ein neues Gemeindewirtschaftssteuergesetz überführen
      wollte, um die Tätigkeit Freiberufler etc. ebenfalls der Gewerbesteuer zu unterwerfen.

      Und da kommt jetzt schon ein richtig großer Batzen zusammen:

      "Das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer erreichte 2006 etwa 38 Milliarden €. Die Gewerbesteuer
      ist damit die bedeutendste der den Gemeinden zufließenden Steuern. Sie macht 7,9 % des
      Gesamtsteueraufkommens in Deutschland aus (Monatsbericht des Bundesministeriums
      der Finanzen - August 2007 - S. 55).


      Ebenfalls aus dem o.g.
      BVG-Beschluss
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 17:11:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.512.015 von Metrik am 15.07.08 16:06:41Vielleicht täuscht der Eindruck, aber ich für meinen Teil bin Gewerbesteuerzahler, bei Sir unterstelle ich einmal eine freiberufliche Tätigkeit.
      Wäre es denn so schlimm, wenn die Gewerbesteuer abgeschafft würde? Würdest Du Dich dann ungerecht behandelt fühlen? ;)

      Jeder Gewerbebetrieb der sich irgendwo ansiedelt zahlt für das Grundstück pro m² inkl. Erschließung einen Preis x, die Wasser- und Abwassergebühren sind ebenfalls durch das Unternehmen zu tragen genauso wie die Straßenkosten durch die KFZ Steuer und die Energiesteuer erbracht werden - ich bleibe dabei, alles Humbug was die Richter anführen. Der Wegfall der Gewerbesteuer hätte auch nichts mit Gleichmacherei zu tun, sondern eher etwas mit Entbürokratisierung. Ich suche hier immer noch das Besondere, das sich Unterscheidende ist klar, die finanzielle Belastung.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 19:50:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.512.864 von Eurofuchs2 am 15.07.08 17:11:14*
      Warum sollte ich gegen eine Abschaffung der Gewerbesteuer sein...? Ich definiere mein
      Freiberufler-Sein doch nicht über die Gewerbesteuerfreiheit. Das bist du, der einzig allein daran
      die Unterschiede zu einem Gewerbebetrieb festmacht. Denn wie du schreibst:

      "Ich suche hier immer noch das Besondere, das sich Unterscheidende ist klar, die finanzielle
      Belastung."


      Und wenn du das Besondere nicht sehen kannst oder willst, liegt das womöglich an deinem
      Beobachtungsstandpunkt. Die einen betrachten alles mehr flächig, sehen das Verbindende, das
      Allgemeine. Andere wiederum wählen Ausschnitte, fokussieren das Differenzierende, sichten
      das Besondere im Allgemeinen.

      Ist eben eine unterschiedliche Perspektive. Eigentlich nichts Besonderes.... :D
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 20:25:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.514.489 von Metrik am 15.07.08 19:50:05Das bist du, der einzig allein daran
      die Unterschiede zu einem Gewerbebetrieb festmacht. Denn wie du schreibst:

      Ist doch logisch, da ich das Besondere ja noch suche!
      Wo ist der Unterschied zwischen einem Goldschmied und einem Zahnarzt?
      Beide verdienen gutes Geld mit kleinen handwerklichen Eingriffen, die großes Geschick verlangen. Beide befassen sich mit Kronen, bohren Löcher und versiegeln Oberflächen.
      Also in der Tätigkeit unterscheiden sie sich nur wenig. Der Publikumsverkehr dürfte bei beiden in etwa gleich sein. Ich vermute mal, dass der Goldschmied bei seinen Kunden beliebter ist ;), aber das war es denn auch schon.
      Nein, nicht ganz. Der Zahnarzt unterliegt bei seiner Vergütung zum Teil einer Gebührenordnung und kann seine Einnahmen nicht frei kalkulieren. Im Gegensatz dazu kann der Goldschmied seine Preise frei bestimmen, unterliegt aber den Regeln des Marktes und hat somit auch keine Preisgarantie.
      Soll alleine das die pekuniäre Benachteiligung begründen?
      Ich will mich jetzt nicht an der Gewerbesteuer hochziehen, sie ist eben nur ein Symptom für die künstlich geschaffenen Unterschiede.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 20:56:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.514.827 von Eurofuchs2 am 15.07.08 20:25:08+
      Wieso bringst du denn dauernd irgendwelche Ärzte als Beispiel ...?
      Die stellen doch nur einen geringen (!) Anteil aus der großen Gruppe der Freiberufler.
      Hast du denen gegenüber Irgendwelche Probleme...?


      Und mit deinem Goldschmied hast du jetzt daneben gegriffen.

      Es war nämlich eine Goldschmiedin, die das ganze ins Rollen brachte und vor dem
      Bundesverfassungsgericht letztendlich Recht bekam.

      "1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, betreibt eine Goldschmiede- und Schmuckgalerie. Sie verkauft sowohl von den Gesellschaftern selbst hergestellten Schmuck als auch zugekauften Schmuck und Schmuckartikel. Nach einem Gutachten eines Sachverständigenausschusses der Oberfinanzdirektion ist den Gesellschaftern im Hinblick auf die von ihnen gefertigten Arbeiten die Künstlereigenschaft im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzuerkennen.

      [...]

      25
      Das Finanzamt behandelte sämtliche Einkünfte der Klägerin als solche aus Gewerbebetrieb.

      [...]

      26
      Gegen beide Bescheide erhob die Klägerin nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage. Sie verwies darauf, Hauptziel der Goldschmiedegalerie sei der Verkauf von selbst geschaffenem Schmuck. Der Handel mit zugekauftem Schmuck erfolge nur, um dem künstlerischen Tun eine wirtschaftliche Grundlage zu geben. ..."

      usw. wie gehabt der selbe Link

      Also nochmals: Wenn du das anders als das BVG siehst, lies die diffenzierten Begründungen
      durch und argumentiere dann gegen deren (!) Sichtweise. Wenn du magst.

      Ich bin nehme mir jetzt frei. Gehe noch arbeiten... :D
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 22:23:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.511.376 von ConnorMcLoud am 15.07.08 15:11:45H4 ?
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 00:03:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.515.859 von ecevit am 15.07.08 22:23:16H5.


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