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    Bundesverfassungsgericht: Entscheidung über Rauchverbot - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.08 10:15:16 von
    neuester Beitrag 13.08.08 21:46:53 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.143.206
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      schrieb am 30.07.08 10:15:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      i]Am heutigen Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über das Rauchverbot in Gaststätten. Wäre das Gericht mit Medizinern besetzt, gäbe es über den Ausgang des Verfahrens keine Ungewissheit. Denn die Erfahrungen aus Ländern, in denen ein Verbot bereits wirksam ist, sind eindeutig.[[/i]

      Unter den Richtern sind "nur" zwei Raucher:confused:
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 10:35:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      und es hat entschieden:

      +++ EILMELDUNG +++
      Verfassungsrichter kippen Rauchverbot


      Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab den Beschwerden zweier Kneipenwirte und eines Diskothekenbetreibers statt. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter. mehr
      www.spiegel.de
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 10:43:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann geh ich mal wieder einen trinken ...:yawn:
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 10:47:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 10:51:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.612.642 von thetoto am 30.07.08 10:43:37Es freut mich, daß so entschieden wurde.
      Ich befürchte nur, wenn ich so die anscheinende "Entdemokratiesierung" im Land sehe, daß die Länder ein komplettes Rauchverbot wie in Bayern anstreben werden.

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      Avatar
      schrieb am 30.07.08 11:23:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Recht so, der Regierung eins auf die Nüsse!
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 11:58:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Recht so, bin zwar selber Nichtraucher aber den unqualifizierten Verbots-Orgien von ansonsten einfallslosen Politiker muss ein Riegel vorgeschoben werden.
      Grade der Öttinger gehört meiner Meinung nach zu den bürokratiegeilen Ober-Verbietern und wird nun zurecht mal in die Schranken gewiesen denn eine Demokratie kann nicht nur auf immer mehr Verbote für eher harmlose Verhaltensweisen gebaut werden!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 12:15:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Freut Euch ja nicht zu früh, denn diese Sache landet ohnehin vor dem Europäischen Gerichtshof. Und wie Die entscheiden, dürfte Euch Allen wohl klar sein. "Deutschland hat nämlich 2004 bei der WHO was unterschrieben....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 12:24:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      ....und zwar Das da!
      2004/513/EG:Beschluss des Rates vom 2. Juni 2004 ...und das dürfte bindend sein.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 12:36:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.613.601 von Dorfrichter am 30.07.08 12:24:57Das sehe ich leider genau so :(
      Diese Diktate von Brüssel und Berlin müssen endlich gestoppt werden!
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 12:52:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das Urteil richtet sich eigentlich nicht gegen das Rauchverbot allgemein, sondern gegen die Ungleichbehandlung von größeren Kneipen (separater abtrennbarer Raum) und kleineren "Eckkneipen" ohne die Möglichkeit der Nutzung dieser Sonderregelung.

      Das Urteil sagt nur, dass auch Letzteren eine Sonderregelung ermöglicht werden muss, WENN es andere auch können.

      Klare Aussage war auch: Ein striktes Rauchverbot in allen Lokalitäten OHNE Sonderregelungen wäre nicht verfassungswidrig gewesen.

      -> Ich hoffe, dass daraufhin so reagiert wird, wie vom Verfassungsgericht unterschwellig it dieser letzten Aussage "gewünscht"!? Alle Sonderregelungen abschaffen und rauchen nur noch in den eigenen 4 Wänden.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 13:24:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.613.862 von Orkati am 30.07.08 12:52:03Käse, der Gesetzgeber hat einen Beurteilungsspielraum, Karlsruhe mischt sich vernünftigerweise da nicht ein, man könnte den ganzen Mist auch einfach wieder aufheben, auch kein Problem. Karlsruhe sagt nur, dass wenn Ausnahmeregelungen, dann vernünftige Regeln bitte. Ob dieser Nichtraucherschutzkokolores polisch gewollt ist, ist eine andere Frage, die Stimmung ist ja ziemlich gekippt.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 15:11:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.614.139 von derbewunderer am 30.07.08 13:24:31So ist es. Vorher ging es auch ganz gut.
      Wenn, dann sollen sie das spanische Modell nehmen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 16:04:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      als begründung wurde der gleichheitsgrundsatz angeführt.
      ich denke, dass als reaktion jetzt das strikte rauchverbot in kneipen eingeführt wird.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 17:04:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.613.862 von Orkati am 30.07.08 12:52:03Gutmensch, bleib aus diesen kleinen Kneipen einfach fern und gut is. Daß immer einige Idioten den anderen vorschreiben wollen wie sie zu leben haben.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 17:17:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.615.805 von steven_trader am 30.07.08 16:04:55Das ist falsch. Der Gleichheitssatz wurde nur für Diskotheken bemüht, ansonsten nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 21:28:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.616.479 von Michi301 am 30.07.08 17:04:00Hi Michi301

      du vergisst dabei aber eine kleine Nebensächlichkeit:

      Die ursprüngliche Intention für dss Rauchverbot in Gaststätten aller Art ist NICHT der Schutz der nichtrauchenden Gästen vor den rauchenden sondern das

      "RECHT AUF EINEN RAUCHFREIEN ARBEITSPLATZ"

      Was glaubst du was passiert wenn jetzt ein Angestellter einer 75m2 Kneipe dieses vor dem Europäischen Gerichtshof einklagt? Dann ist ganz schnell Schluß mit den Ausnahmen für die kleinen Kneipen, Ausnahmen wären dann nur für die AUSSCHLIEßLICH vom Inhaber betriebenen Gaststätten, sobald der nur seine Frau beschäftigt wäre schon wieder Sense ob die das nun will oder nicht!

      Ich wette, das es am Ende doch auf das verfassungsgemäße Totalverbot hinauslaufen wird!

      Schau ma ma

      Gruß Willem
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 22:23:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.618.501 von Willem_de_dridde am 30.07.08 21:28:10In Deutschland wird es immer lächerlicher :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.07.08 10:42:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.618.501 von Willem_de_dridde am 30.07.08 21:28:10"RECHT AUF EINEN RAUCHFREIEN ARBEITSPLATZ"

      Gilt das nur für Gaststätten? Was ist eigentlich Rauch? Gehören Räucherstäbchen auch dazu?

      Mein Problem ist, daß ich das Problem nicht fassen kann.

      Es gibt einen Arbeitsplatz mit einer gewissen Gefährdung. Diese ist bekannt. Mir bleibt nun die Entscheidung, ob ich dort arbeiten will oder nicht.

      Die Gefahren eines Kneipenarbeitsplatzes sind ja vielfältig. Warum sollten die Arbeitszeiten nicht mehr dem Biorythmus angepaßt werden? Warum kein Alkoholverbot? Alkoholfreie Getränke helfen die Umgebungsgeräusche zu senken und das Gehör wird geschont. Außerdem müssen keine an der Theke eingeschlafenen Gäste mit dem Rautek-Rettungsgriff nach draussen befördert werden. Der Rücken dankt's.

      Geht es um einen gefahrenfreien Arbeitsplatz oder nicht doch um Nichtraucherschutz?

      Mir gruselt es, wenn diese paternalistischen Tendenzen überhand nehmen.
      Avatar
      schrieb am 31.07.08 12:58:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      Es ist immer die Frage, ob man mit einem Suchtmittel andere schädigt, oder nicht?
      Meiner Meinung nach sollte jegliche Art von harten Drogen erlaubt werden, die durch Spritzen, Pillenform oder flüssig eingenommen werden können. Sollen die Leute sich doch kaputt machen, jeder sollte frei entscheiden, was er mit seinem Leben anfängt.
      Wenn man aber mit einem solchem Suchtmittel auch andere Dritte schädigt (wie beim Rauchen der Fall), sollte dies verboten werden.

      Klar ist die Grenze hier schwer zu ziehen, aber beim Rauchen ist es eindeutig, dass Dritte geschädigt werden.
      Ich bin für möglichst wenig Einmischung des Staates in solche Themen, aber die Vernunft des Menschen ist manchmal und bei einigen leider beschränkt.
      Daher ist das einer der ganz wenigen Punkte, bei der meine Wahlpartei nicht mit meinen Einstellungen übereinstimmt.
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 00:18:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.621.283 von willnurspielen am 31.07.08 10:42:52Hi "willnurspielen"

      bestimmt ist dir ein gewisser Trend in den letzten 15 Jahren nicht entgangen:

      Das Rauchen in S-, U- und Strassenbahnen wurde vor etwa 15 Jahren von den meisten Verkehrsgesellschaften verboten
      in den meisten Grossraumbüros ist es verboten
      in Konferenzräumen der meisten Hotels ists verboten
      im Flieger auch schon seit längerem untersagt

      und wer wünscht sich denn ernsthaft die Zeiten zurück als es noch anders war???

      Ich wollte mit meinem Beitrag nur noch mal in Erinnerung rufen, was der Stein des Anstosses für das jetzigen Rauchverbotsversuche war: Die Klage einer Kellnerin auf das "Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz"!
      Ich erinnere mich nicht mehr wie lange das jetzt zurückliegt, glaube das war so 2000 oder 2001.

      Man kann es sich eben nicht aussuchen, wo man arbeitet, denn wenn in Gaststätten, Hotels und Diskotheken wie früher überall geraucht werden kann ist dem nicht zu entkommen und muss man sich am Arbeitsplatz

      verprügeln
      auf den Kopf spucken
      beleidigen
      ...
      ...
      vollqualmen
      lassen?

      Das Argument "in einer Kokerei qualmts auch überall" geht ins Leere, da der Arbeitgeber verpflichtet ist mich davor zu schützen, z.B. mit einer von ihm gestellten Atemschutzmaske.

      In spätestens 10 Jahren wird das Rauchen nur noch in der Privatwohnung und im Freien üblich sein und wir werden darüber lächeln wenn wir an die "guten alten Zeiten" zurückdenken und garantiert wünscht sich niemand diese zurück!

      Wetten :-)

      P.S Ich arbeite seit 25 Jahren in der Gastronomie und war bis vor 2 Jahren Raucher.

      Gruß Willem
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 09:58:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.627.782 von Willem_de_dridde am 01.08.08 00:18:50Hallo Willem,

      die Umsetzung des Rauchverbots habe ich gefunden. Erweiterung der Arbeitstättenverordnung, §5, im Jahre 2004.

      Man kann es sich eben nicht aussuchen, wo man arbeitet,

      Da ich lärmempfindlich bin, würde ich mir nie einen Job im Musikbereich oder der Kinderbetreuung suchen. Ich weiß um die Bedingungen des Arbeitsplatzes und kann mich entscheiden, ob ich dies trotzdem tun will.

      Mit der Kennzeichnungspflicht, ob Raucher oder Nichtraucherkneipe, liegt doch die Information vor und ich kann wählen wo ich mich bewerbe.

      Einen Zwang irgendwo zu arbeiten gibt es vielleicht bei Hartz IV-Empfängern oder im Strafvollzug. Wobei ich aber nicht weiß, wie strikt dieser Arbeitszwang ausgestaltet ist.

      Ich bin für Nichtraucherschutz, aber meine Sorge ist, daß sich die Politik zu sehr von dem weichen Mittel der Information zu dem harten Mittel des Verbots bewegt. Vor 10 Jahren hätte ich nicht im Traum daran gedacht, daß sich Politiker für ein Solariumverbot von Minderjährigen einsetzen. Heute ist es schon Realität.

      Ich denke mit Wehmut an die "guten alten Zeiten"

      Gruß wns
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 13:15:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.622.572 von Orkati am 31.07.08 12:58:52Das passt so nicht.

      wenn verbot, dann generell für alle Suchtmittel die eine schädigende Auswirkung auf die Allgemeinheit zur Folge haben können.
      Rauchen ist klar, wurde hier ja in aller Ausführlichkeit diskutiert.
      Harte Drogen sind eh verboten, da muss auch nicht geändert werden.

      Ich finde der nächste Schritt muss ein generelles Alkoholverbot sein. Aufgrund der Unfallstatistiken lässt sich ja ersehen, dass unverbesserliche Egomanen sich nicht an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten und ungeniert alkoholisiert am Strassenverkehr teilnehmen. Bedenklich stimmt auch, dass die Gewaltbereitschaft unter Alkoholeinfluss rapide zunimmt und somit Gesundheit und Leben unbeteiligter Personen in nicht unerheblichen Umfang gefährdet . Die einzig praktikable Lösung kann hier nur ein generelles, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sein.
      Mal davon abgesehen, dass es unangenehm ist immer wieder alkoholisierte Personen in gastronomischen Betrieben anzutreffen, darf man über das an der Oberfläche brodelnde Gewaltpotential gar nicht erst nachdenken. Ich fühle mich da schon immer sehr bedroht....

      Dann haben wir das weitverbreitete Problem der Fettleibigkeit. Man sollte ernsthaft darüber nachdenken jede Art von Fastfood zu verbieten. Die Kosten die hier für die Allgemeinheit entstehen sind gigantisch und belasten das Gesundheitssystem erheblich.
      Zum Glück sehen wir auch hier von unserem grossen Vorbild, den USA, erste positive Signale. Wenn ich mich recht erinnere, wurde bereits in New York darüber nachgedacht eine "Fettsteuer" auf Fastfoodprodukte zu erheben, um die Fettleibigkeit zu bekämpfen.
      Ein weiterer Schritt in ein gesundes Leben.

      Ihr seht, ein generelles Rauchverbot ist erst der Anfang. Es werden gesunde und gute Zeiten auf uns zukommen. Eine wahrhaft goldene Ära für Verbots- und Reglementierungsfetischisten ist angebrochen. Glückwunsch!

      Ich geh jetzt erstmal eine rauchen ....
      Avatar
      schrieb am 13.08.08 21:46:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      Die Richter in roten Roben hatten keinen guten Riecher: Das Urteil zum Rauchverbot in bayerischen Gaststätten kann ernsthaft niemanden zufriedenstellen, auch nicht die Staatsregierung. CSU-Fraktionschef Georg Schmid, der als Ober-Inquisitor und "Fluppen-Schorsch" das Gesetz maßgeblich auf den Weg brachte, macht es sich sehr einfach, wenn er auf eine "Frage des Vollzugs" bei den Raucherclubs verweist.

      Dann macht also mal schön, liebe Kommunen, meint der forsche Schwabe. Die Politik hat die Hausaufgaben erledigt. "Unanständig" nennt das der Städtetag, Flickschusterei klagt der Gaststättenverband. In der Tat ist es ein Urteil fernab der Realität. Den Karlsruher Richtern wäre ein abendlicher Bummel durch die Oberpfälzer Kneipenlandschaft zu empfehlen. Ein kleines Türschild reicht für ungestörten Tabakgenuss.

      Es gibt keine wirkungsvolle Kontrolle, die obersten Richter haben das Schlupfloch der Raucherclubs abgesegnet. Eine juristische Lösung ist damit gekippt. Wäre also die Politik am Zuge. Nach der Landtagswahl werden die Karten mit Sicherheit neu gemischt. Ein Dämpfer für die CSU wird eine offizielle Lockerung der Regelung schnell in Gang bringen. Und auch bei einem Erfolg der Christsozialen wird der Kneipenalltag zeigen, dass nicht alles staatlich reglementiert werden kann.

      Quelle: Der Neue Tag


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