Was wird eigentlich bei ANTERRA gespielt? (Seite 3)
eröffnet am 13.08.08 18:27:06 von
neuester Beitrag 09.11.22 17:07:49 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 50.513.400 von Muckelius am 28.08.15 19:50:12
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Das war 2015/16 - nun haben wir 2017 und damit kein Schaltjahr. Es ist nicht durch 4 teilbar, auch nicht durch 2, 3 oder gar 5, nein nur durch sich selbst, eine Primzahl (!) wie z.B. 13 oder 1987.
Solche Jahre können sehr langsam sein, man sollte sie jedoch nicht unterschätzen, allein schon wegen der vielen Meteoriten.
Allerletzte Runde
*Zitat von Muckelius: Zur Info
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: LG Frankfurt am Main hebt Barabfindung um mehr als die Hälfte auf EUR 4,93 an.
....
Zitat von dekrug: Herzlichen Dank, oh' Muckelius,
ich hatte die Nachricht von meinem Anwalt heute in der Post. Die Erhöhung basiert auf den Ausführungen der vom Gericht beauftragten Sachverständigen.
Nun müssen sich die Beteiligten entscheiden, ob sie den richterlichen Beschluß akzeptieren, oder ein Beschwerdeverfahren einleiten wollen. Die Beschwerdefrist läuft bis zum 28.09.2015.
Zitat von dekrug: Es geht weiter im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Frankfurt.
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Das war 2015/16 - nun haben wir 2017 und damit kein Schaltjahr. Es ist nicht durch 4 teilbar, auch nicht durch 2, 3 oder gar 5, nein nur durch sich selbst, eine Primzahl (!) wie z.B. 13 oder 1987.
Solche Jahre können sehr langsam sein, man sollte sie jedoch nicht unterschätzen, allein schon wegen der vielen Meteoriten.
Beschwerdeverfahren
*Sag' an, oh Muckelius, wie wird es weitergeh'n
Letzte Runde
Es geht weiter im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Frankfurt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.513.400 von Muckelius am 28.08.15 19:50:12Herzlichen Dank, oh' Muckelius,
ich hatte die Nachricht von meinem Anwalt heute in der Post. Die Erhöhung basiert auf den Ausführungen der vom Gericht beauftragten Sachverständigen.
Nun müssen sich die Beteiligten entscheiden, ob sie den richterlichen Beschluß akzeptieren, oder ein Beschwerdeverfahren einleiten wollen. Die Beschwerdefrist läuft bis zum 28.09.2015.
ich hatte die Nachricht von meinem Anwalt heute in der Post. Die Erhöhung basiert auf den Ausführungen der vom Gericht beauftragten Sachverständigen.
Nun müssen sich die Beteiligten entscheiden, ob sie den richterlichen Beschluß akzeptieren, oder ein Beschwerdeverfahren einleiten wollen. Die Beschwerdefrist läuft bis zum 28.09.2015.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.612.598 von dekrug am 21.04.15 18:19:50zur Info
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: LG Frankfurt am Main hebt Barabfindung um mehr als die Hälfte auf EUR 4,93 an
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/08/spruchverfahren-z…
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: LG Frankfurt am Main hebt Barabfindung um mehr als die Hälfte auf EUR 4,93 an
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/08/spruchverfahren-z…
Nächste Runde
Inzwischen hat sich sogar einiges getan. Der Bericht der Sachverständigen - er beträgt 99 Seiten - liegt vor. Dazu sind Stellungnahmen der Parteien eingegangen.
Nun hat Richter Dr. Müller die nächste Runde eingeläutet und einen Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt:
Dienstag, den 21.07.2015, 10:30 Uhr
Terminsache
Nun isser vorbei, der Termin. Falls sich etwas getan hat, wird Richter Dr. Müller sicher etwas dazu sagen (wenn nicht, dann wohl auch).Die Situation
"Welche Situation ... "Dumme Frage, der Termin, 30.11.2014 (s.#63, #64, #66 und #67), rückt unerbittlich näher und von einem Bericht der Sachverständigen zur auftragsgemäßen Überprüfung, "inwieweit die im Übertragungsbericht angesprochene Liquidation realistisch ist", wurde bisher noch nichts vernommen.
"Datt is die Situation, meine zehr jeährten Damen und Herren!"
Wie sagte Konrad Adenauer, der große alte Mann vom Rhein bei seiner Rückkehr aus den USA im März 1958 auf dem Flughafen Köln vor den versammelten Journalisten doch so treffend:
"Meine zehr jeährten Damen und Herren, die Situation ist da!"
Und heute, mehr als ein halbes Jahrhundert später, trifft dies in erstaunlicher Weise exakt auf ANTERRA zu.
"Meine zehr jeährten Damen und Herren, die Situation ist da!"
Und heute, mehr als ein halbes Jahrhundert später, trifft dies in erstaunlicher Weise exakt auf ANTERRA zu.
Zitat von dekrug: Entsprechend der Tagesordnung der HV vom 12.06.09 wurde nicht nur ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals angezeigt, sondern darüberhinaus auch die Anpassung des Geschäftsjahres an das Geschäftsjahr der LEI zur Beschlußfassung vorgeschlagen.
4. Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG
..., dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht.
5. Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres und über die Anpassung der Satzung
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht gemäß der Satzung dem Kalenderjahr. ....
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
a) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird abweichend vom Kalenderjahr auf den Termin 01. Dezember bis 30. November des Folgejahres verändert.
b) § 20 der Satzung (Geschäftsjahr) wird wie folgt neu gefasst:
Das Geschäftsjahr läuft vom 01. Dezember bis zum 30. November des nächsten Jahres. ....
Somit endet das lfd. GJ 2013/14 also bereits am 30.11.2014. Die Einstellung des Betriebes (wörtlich ".... Die ANTERRA plant, ihren operativen Geschäftsbetrieb nach Abschluß des Abverkaufs des restlichen Immobilienbestandes im Jahr 2014 einzustellen") rückt demnach schon bald in greifbare Nähe. Der Sachverständigen bliebe also für die auftragsgemäße Überprüfung, "inwieweit die im Übertragungsbericht angesprochene Liquidation realistisch ist", nicht mehr allzuviel Zeit.
Vielleicht wird der Liquidationstermin aber auch ohne Überprüfung seitens der Sachverständigen ad absurdum geführt.