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    Was wird eigentlich bei ANTERRA gespielt? (Seite 10)

    eröffnet am 13.08.08 18:27:06 von
    neuester Beitrag 09.11.22 17:07:49 von
    Beiträge: 96
    ID: 1.143.509
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      schrieb am 20.09.08 16:06:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.191.406 von Muckelius am 19.09.08 18:49:32An einem Tag 20% ist schon eigenartig, allerdings waren die Umsätze auch sehr gering. Das Kursniveau entspricht in etwa der Kapitalherabsetzung 4,333 : 1 (€ 27,- / 4,333 = € 6,25). Was steckt denn in der Bilanz eigentlich an Kapitalrücklagen?
      Avatar
      schrieb am 19.09.08 18:49:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.812.128 von Muckelius am 22.08.08 15:11:12was gibt es denn hier heute für merkwürdige Orderausführungen?


      Am Handelsplatz Frankfurt:
      Urzeit Kurs Stück
      18:14:14 7,00 10
      14:52:40 6,00 50
      11:10:40 5,70 50
      11:07:45 6,20 623
      11:04:35 6,19 5
      09:36:15 B 6,20 0
      Avatar
      schrieb am 22.08.08 15:11:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.812.100 von Muckelius am 22.08.08 15:09:32Frankfurt am Main
      WKN 553 273 - ISIN DE 0005532733
      Einladung
      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Donnerstag, dem 2. Oktober 2008, um 10:00 Uhr,
      in das
      „Le Meridien“, Parkhotel, Wiesenhüttenplatz 28 – 38, 60329 Frankfurt am Main,
      ein.


      TAGESORDNUNG

      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für das Geschäftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen.


      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für das Geschäftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen.


      4.

      Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG


      Der Vorstand zeigt gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht.


      5.

      Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung der Satzung


      Das Geschäftsjahr 2007 ergab einen Bilanzverlust von EUR 11.921.893,82. Im laufenden Geschäftsjahr haben sich weitere Verluste eingestellt, die zusammen mit dem Bilanzverlust aus dem Geschäftsjahr 2007 derzeit rund EUR 13 Mio. betragen. Um diese Verluste zumindest teilweise zu decken, soll das Grundkapital soweit herabgesetzt werden, wie dies ohne Zusammenlegung von Aktien möglich ist.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 14.560.000,00, eingeteilt in 3.360.000 auf den Namen lautende Stückaktien, um EUR 11.200.000,00 auf EUR 3.360.000, eingeteilt in 3.360.000 auf den Namen lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um in Gesamthöhe des Herabsetzungsbetrags von EUR 11.200.000,00 Verluste zu decken. Mit der Durchführung der Kapitalherabsetzung verringert sich der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von gerundet EUR 4,333 um gerundet EUR 3,333 auf EUR 1,000.
      b)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses zu regeln.
      c)

      § 4 Satz 1 der Satzung (Grundkapital) wird in Anpassung an die Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst:


      "Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.360.000 und ist eingeteilt in 3.360.000 Stückaktien."


      6.

      Wahl der Abschlussprüfer und der Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.


      Teilnahme und Stimmrecht

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt
      spätestens bis Donnerstag, den 25. September 2008, 24:00 Uhr,


      schriftlich oder fernschriftlich bei der Gesellschaft angemeldet haben.

      Die Anmeldung ist wie folgt zu bewirken:

      entweder schriftlich unter der Anschrift


      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Sarah Bachem
      Wilhelm-Leuschner-Straße 78
      60329 Frankfurt am Main

      oder per Telefax unter der Nummer 069 7104-6401.

      Dabei steht es den Aktionären frei, zur Anmeldung das von der Gesellschaft übersandte Formblatt zu verwenden.

      Nach Erhalt der Anmeldung werden durch die Gesellschaft die Eintrittskarten ausgestellt und den Aktionären zugesandt oder am Eingang der Hauptversammlung hinterlegt.

      Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, etwa ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

      Anfragen zur Hauptversammlung sowie Anträge von Aktionären oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG können gerichtet werden an:


      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Sarah Bachem
      Wilhelm-Leuschner-Straße 78
      60329 Frankfurt am Main

      oder per E-Mail an


      sarah.bachem@anterra.de

      Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und der etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.anterra.de veröffentlicht.

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 3.360.000 Aktien ausgegeben, die in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.793 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 3.350.207. (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG).



      Frankfurt am Main, im August 2008

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.08.08 15:09:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.728.400 von Muckelius am 14.08.08 16:11:16was sind hier für Amateure am Werk?

      Frankfurt am Main
      WKN 553 273 - ISIN DE 0005532733
      Absage der außerordentlichen Hauptversammlung


      Die außerordentliche Hauptversammlung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG, zu der für den 02. Oktober 2008 eingeladen wurde und deren Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14. August 2008 bekannt gemacht worden ist, wird abgesagt.

      Die Gesellschaft lädt durch gesonderte Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger zu einer ordentlichen Hauptversammlung ein, auf deren Tagesordnung auch der für die außerordentliche Hauptversammlung, die durch diese Bekanntmachung abgesagt wird, geplante Tagesordnungspunkt gesetzt ist.



      Frankfurt am Main, im August 2008

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.08.08 16:11:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.720.607 von dekrug am 13.08.08 18:27:06Frankfurt am Main
      WKN 553 273 - ISIN DE 0005532733
      Einladung


      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 2. Oktober 2008, um 10:00 Uhr, in das „Le Meridien“, Parkhotel, Wiesenhüttenplatz 28 – 38, 60329 Frankfurt am Main, ein.


      TAGESORDNUNG



      Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG


      Der Vorstand zeigt gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht.


      Teilnahme und Stimmrecht


      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt


      spätestens bis Donnerstag, den 25. September 2008, 24:00 Uhr,

      schriftlich oder fernschriftlich bei der Gesellschaft angemeldet haben.

      Die Anmeldung ist wie folgt zu bewirken:


      entweder schriftlich unter der Anschrift


      Anterra Vermögensverwaltungs-AG
      Sarah Bachem
      Wilhelm-Leuschner-Straße 78
      60329 Frankfurt am Main

      oder per Telefax unter der Nummer 069 7104-6401.

      Dabei steht es den Aktionären frei, zur Anmeldung das von der Gesellschaft übersandte Formblatt zu verwenden.

      Nach Erhalt der Anmeldung werden durch die Gesellschaft die Eintrittskarten ausgestellt und den Aktionären zugesandt oder am Eingang der Hauptversammlung hinterlegt.

      Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, etwa ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

      Anfragen zur Hauptversammlung sowie Anträge von Aktionären oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG können gerichtet werden an:


      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Sarah Bachem
      Wilhelm-Leuschner-Straße 78
      60329 Frankfurt am Main

      oder per E-Mail an


      sarah.bachem@anterra.de

      Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und der etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.anterra.de veröffentlicht.

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 3.360.000 Aktien ausgegeben, die mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG). Es ist vorgesehen, vor der Hauptversammlung die derzeit von der Gesellschaft gehaltenen 9793 eigenen Aktien einzuziehen.



      Frankfurt am Main, im August 2008

      Anterra Vermögensverwaltungs-AG

      Der Vorstand

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      Avatar
      schrieb am 13.08.08 18:27:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die ehemalige Substanzperle ANTERRA gehörte mal zu Wissers Konzern.

      Wissers Anteile (und weitere) sind von der LEI übernommen worden. Am 05.02.06 war die Veröffentlichung des Pflichtangebotes erfolgt. Laut Mitteilung vom 30.11.06 hat die LEI weitere 104.570 Aktien der ANTERRA AG außerbörslich für € 27,- erworben und ordnungsgemäß an Aktionäre, die das Angebot angenommen hatten, eine entspr. Nachzahlung geleistet.

      Die LEI könnte nun die restlichen 139.700 Aktien für ca. € 1,5 Mill an der Börse oder auch durch weitere außerbörsliche Käufe erwerben. :look:

      Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag steht an. Mit einem Squeeze out ist zu rechnen. Statt dessen werden laufend Verluste gemeldet und Kapitalmaßnahmen grplant. :(

      Eine Abfindung etwa in Höhe von € 9,- würde ein Spruchstellenverfahren zur Folge haben. Sollte die LEI an der Börse verkaufen, muß sie eine Meldung machen, sobald ihr Anteil wieder 95% unterschritten hat.

      Was also wird da gespielt :confused:
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      Was wird eigentlich bei ANTERRA gespielt?