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    PKW-Schaden nach Brand einer Tischlerei - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.08 15:03:06 von
    neuester Beitrag 29.08.08 13:17:18 von
    Beiträge: 60
    ID: 1.143.809
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      Avatar
      schrieb am 27.08.08 15:03:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

      Mein Pkw, der auf öffentlichem Straßenland geparkt war, ist nach dem Brand eines Holzlagers einer Tischlerei stark beschädigt worden.
      Mein Fahrzeug war nur haftpflicht-, aber nicht teilkaskoversichert, so dass ich sehen muss, wer für den Schaden aufkommt.
      Den polizeilichen Ermittlungsakten war zu entnehmen, dass mehrere Brandursachen möglich waren.
      Für das Gebäude/Lager bestand keine Gebäudehaftpflichtversicherung.
      Der Besitzer vertröstete mich immer wieder.

      Ich habe nun nach dem gerichtlichen Mahnverfahren Klage erhoben.
      Das Amtsgericht antwortet mir jetzt:
      Die klagende Partei wird gemäß §139 ZPO darauf hingewiesen, dass eine Haftung des Beklagten nur in Betracht kommen DÜRFTE, sofern er den Brand verschuldet hat. Dafür ist aber bislang nichts vorgetragen worden.

      Eigentlich dachte ich, das ist ein klarer Fall von auf jeden Fall.

      Kommt der jetzt mit höherer Gewalt oder so durch?
      Bleibe ich auf meinen Schaden sitzen?

      Danke

      nightversion
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 15:18:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn es dumm läuft schon, ...
      a) er ist meiner Ansicht nach nur haftbar zu machen, wenn Ihn oder Angestellte wirklich ein Verschulden trifft
      b) dann könnte seine Betriebshaftpflicht dafür aufkommen, aber nicht seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Gebäudevs (die mit dem Schadensfall nichts zu tun haben)
      c) es ist richtig Leistung wär nur aus einer TK erfolgt.

      Bleibt abzuwarten was die Ermittlungen ergeben ... , viel Glück - poste mal falls es was neues gibt!
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 15:22:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.878.307 von nightversion am 27.08.08 15:03:06Man haftet grundsätzlich nur für Schäden, die man verschuldet hat. Verschulden ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Wenn es sich also weder um Brandstiftung noch um fahrlässige Verursachung des Brandes handelt, haftet der Beklagte nicht für die entstandenen Schäden. Darauf weist das Gericht pflichtgemäß hin, damit du deine Klagebegründung noch retten kannst. Ich empfehle dringend die Lektüre der §§ 823, 276 BGB:
      http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
      http://dejure.org/gesetze/BGB/276.html

      Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern einen allgemeinen Hinweis auf die Rechtslage ohne Prüfung des Einzelfalls.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 15:47:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.878.531 von DerStrohmann am 27.08.08 15:22:30Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern einen allgemeinen Hinweis auf die Rechtslage ohne Prüfung des Einzelfalls.

      Aber eigentlich wolltest du doch schon gerne beraten ! :D
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 15:47:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für die schnellen Antworten.

      Die Ermittlungen sind schon abgeschlossen.
      Erst sah es so aus, dass der Brand durch Dachdeckerarbeiten (mit offenem Feuer), die wenige Stunden vorher durchgeführt worden sind, verursacht wurde. Aber das konnte halt nicht nachgewiesen werden.

      Seltsam auch, dass der Besitzer das Grundstück wohl schon seit längerer Zeit veräußern möchte. Auf dem Grundstück befinden sich auch alte, denkmalgeschützte Gebäude, die völlig marode sind und dem Verkauf im Wege stehen. Ich will ihm das ja nicht unterstellen, aber wäre schon eine schöne Sache für ihn gewesen. Nur der Wind stand ungünstig...
      Sollte ich das vortragen?

      Kann ich die Klageschrift denn überhaupt noch retten?

      Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung sind schon anberaumt.


      nightversion

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      Avatar
      schrieb am 27.08.08 16:16:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ähmm, wie hoch ist den der Schaden?? Bist du Rechtschutzversichert?? Hast du einen Anwalt??
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 16:23:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.878.887 von nightversion am 27.08.08 15:47:40Auf dem Grundstück befinden sich auch alte, denkmalgeschützte Gebäude, die völlig marode sind und dem Verkauf im Wege stehen. Ich will ihm das ja nicht unterstellen, aber wäre schon eine schöne Sache für ihn gewesen. Nur der Wind stand ungünstig...



      Jetzt kommen wir der Sache schon näher ... :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 16:42:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Long-John
      2000,-EUR, keine RS und keinen Anwalt.
      Musste auch noch nie klagen.

      nightversion
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 16:59:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.879.746 von nightversion am 27.08.08 16:42:40diese klage ist sehr " mutig ", um es einmal so auszudrücken und bis jetzt ist sie nicht ausreichend begründet, denn es fehlt an sachvortrag zum verschulden des beklagten...

      warum hast du eigentlich nicht zuvor einen anwalt befragt??

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 17:17:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.879.746 von nightversion am 27.08.08 16:42:40Wer an der TK spart muss unter Umständen damit rechnen am falschen Ende gespart zu haben. Hätte ja auch ein Diebstahl oder Wildschaden sein können...

      Irgendwann hast Du die Entscheidung getroffen auf die TK zu verzicheten - sthe dazu.
      Klar ist es legitim zu forschen ob für den Schaden nicht ein Verantwortlicher gefunden werden kann - aber darauf verlassen würde ich mich nicht wenn der Verlust des Autos mir finanzielle Schmerzen bereitet.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 17:33:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich merk schon, die Sache geht unter wie die Titanic.
      Ich schätze, ich werd wohl Lehrgeld zahlen müssen.

      Dachte, alles wär klar. Der hat keine Gebäudehaftpflicht usw.

      War wohl zu naiv, wenn ich glaubte, seinem Unrechtsempfinden über eine Klage begegnen zu können.

      Würde mir so was passieren, würde ich für den Schaden aufkommen.

      Ich meine, da ist doch kein Meteorit eingeschlagen.

      Also, zur Güteverhandlung wird sein Anwalt erscheinen und mir ne lange Nase zeigen. Sehe ich das richtig?

      Und mit den 200.-EUR an Gerichtskosten, die ich vorstrecken musste, werd ich dann wohl auch nicht hinkommen.

      Ergo - Klage zurückziehen??

      Und wegen TK: Diebstahl, Wildschaden, Meteorit und dieser Fall, da gibt es schon Unterschiede, oder?
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 18:51:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.880.364 von nightversion am 27.08.08 17:33:141. hätte hier eine tk auch nicht geholfen

      2. wenn du die klage vor der verhandlung noch zurücknimmst, nicht in der verhandlung, dann bekommst du 2 gerichtsgebühren zurück, musst aber die gegnerischen anwaltsgebühren tragen das ist eine 1,3 fache verfahrensgebühr unkostenpauschale und mehrwertsteuer ....

      das musst du aber auch bei einer rücknahme in der verhandlung allerdings ist dann noch eine 1,2 fache terminsgebühr für den gegnerischen anwalt zuzüglich mehrwertsteuer angefallen...wieviel gerichtsgebühren du dann in dem fall zurückbekommst, weiss ich derzeit leider nicht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 19:00:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Für solche Fälle hat es im deutschen Sprachgebrauch den Begriff:Lehrgeld zahlen.
      Die Welt kann manchmal ungerecht und grausam sein.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 19:05:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      die 1,3 fache verfahrensgebühr beträgt 172, 90 euro zuzüglich unkostenpauschale von 20 euro zuzüglich 19% mwst also 229,55 euro

      1 gerichtsgebühr 73 euro, 3 also 219 euro

      wenn du es durchziehst beträgt dein prozessrisiko 638, 48 euro.

      wenn du jetzt noch die klage zurücknimmst kostet dich das 302, 55 euro zuzüglich etwaiger zinsen...

      das ändert sich aber evtl. wenn der anwalt den gegner auch schon aussergerichtlich vertreten hat und deine forderung bereits als unbegründet zurückgewiesen hat, dann wirds noch etwas teurer...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 19:10:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.881.404 von pirmasenser am 27.08.08 19:00:49das ist einfach pech, aber so etwas anzufangen, ohne zuvor einen anwalt zu befragen und zuvor mit ihm über die anfallenden kosten zu reden ist unsinn...wenn er zb im adac ist hat er bei einem adac anwalt sogar eine beratung frei, wenn ich das richtig in errinnerung habe

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 19:12:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      so ich habe mirnun genug mühe gemacht....aber so ist das nunmal mit der geiz ist geil metalität in deutschland

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 19:26:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.881.585 von invest2002 am 27.08.08 19:12:55Ich kann mich den Ausführungen der Vorredner nur anschließen. Zum Schadenersatz ist nur verpflichtet, wer einen Schaden schuldhaft herbeiführt (§ 823 BGB). Die Schuldhaftigkeit mußt Du als Geschädigter beweisen. Gelingt Dir das nicht (z.B. durch Zeugenaussagen, die glaubhaft bezeugen, dass der Gebäudeeigentümer Unkraut im Garten abgefackelt und Funkenflug das Gebäude in Brand gesetzt hat), bleibst Du auf dem Schaden sitzen. Warum sollte der Gebäudeeigentümer für Deinen Schaden aufkommen, wenn z.B. ein Blitz sein Haus in Brand setzt und das natürliche Ausdehnungsbedürfnis der Flammen vor Deinem Wagen nicht halt macht? Ein gewisses Restrisiko gibt es nun einmal, aber ledier ist eine Mentalität, dass grundsätzlich jeder Versicherungsschutz zunächst zu teuer ist, aber wenn der Schaden da ist, darf es um Gottes willen nicht ans eigene Portemonnaie gehen. Dann wird jemand gesucht, der den Schaden bezahlt. Hir ist vor kurzem ein Bauzaun im Sturm umgefallen, nachdem er dort 6 Wochen fest stand, und hat ein parkendes Auto geschädigt. Auch hier hat die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers den Schaden zu Recht nicht gezahlt. 6 Wochen Standfestigkeit lassen überzeugend den Schluß zu, dass der Sturm Ursache des Schadens war und keine Schuldhaftigkeit des Unternehmers. Auch diesen Sturmschaden hätte eine bestehende Teilkasko getragen...
      Sieh es einfach so: Aus Schaden wird man klug... auch wenn es dann meist zu spät ist...

      Gruss Eisen
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 20:19:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Invest? 1. hätte hier eine tk auch nicht geholfen
      ... kannst du das mal erläutern?
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 20:44:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.882.569 von Swirly2302 am 27.08.08 20:19:19soweit ich weiss muss es sich um einen fahrzeugbrand handeln und nicht um schäden durch einen anderen brand....und hier sind es ja schäden durch einen anderen brand...aber dazu müsste ich im einzelnen noch intensiver recherchieren..das sollen mal andere machen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 20:55:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      sich ohne Rechtsschutzversicherung auf einen wohlmöglich jaaaaahreeeeeelang andauernden Prozess einzulassen... nee lass es!!!!!
      das ist mit Rechtsschutz schon zu nervenaufreibend
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 20:59:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Es waren die Dachdecker oder er selbst hat gekokelt. Das liegt doch auf der Hand.
      Es war kein Blitz, kein Sturm, kein Wildschaden, keine höhere Gewalt. Da hätte ich dann auch nicht nach irgendeinem Schuldigen gesucht, der mir den Schaden bezahlt.

      Ich nahm bisher an, dass es auch so etwas wie einen Verantwortungsbereich gibt, nämlich sein Grundstück.
      War wohl zu einfach gedacht.
      Statt dessen gilt nach dem Gesetz demnach: Kein Täter/kein Schuldiger - kein Opfer.
      Schon merkwürdig, dass er so einfach davonkommt, weil ich jetzt nen Rückzieher mache.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:04:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.883.189 von nightversion am 27.08.08 20:59:51und schon wieder sind wir beim eigentlichen problem, nämlich dem verschulden und natürlich bei der person die es verschuldet hat...

      um es jetzt wirklich einmal ganz allgemein auszudrücken...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:29:17
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.878.531 von DerStrohmann am 27.08.08 15:22:30schon mal was von gefährdungshaftung gehört?
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:39:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.883.631 von longtrader1980 am 27.08.08 21:29:17in diesem fall gibt es keine gefährdungshaftung...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:40:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wenn er die Dachdecker nicht belangen kann, was er versucht hat, dann wäre es im Zweifelsfall doch nur Recht, wenn er dafür geradesteht. Ist schließlich seine Hütte, die da abgefackelt ist.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:43:50
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.883.189 von nightversion am 27.08.08 20:59:51Ich finde dich einfach nur peinlich. Wenn du im Winter auf die Fresse knallst überlegst du bestimmt auch sofort wer für die unterlassende Streupflicht verantwortlich gemacht werden kann.

      Wenn kein Verursacher gefunden wird gibt es natürlich zurecht keinen der dafür aufkommt.
      Der Besitzer ist zunächst selbst geschädigt auch wenn er versichert sein könnte. Dabei bitte überlegen das meistens nur das Gebäude und nicht der Inhalt versichert ist. Soll er jetzt noch zusätzlich haften nur weil du dein Auto da hingestellt hast ?

      Was mich eher wundert wieso es nicht möglich war dein Fahrzeug rechtzeitig aus der Gefahrenzone zu bringen.

      Unterstellungen wer der Schuldige sein könnte ohne das du auch nur den geringsten Anhaltspunkt hast machen die Sache sicher nicht besser.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:58:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Natürlich, einer wie plotz musste ja kommen.

      Rate mal, warum ich keine RS brauche.

      Ja, genau, weil ich nie klage.

      Auch nicht im Winter, wenn nicht gestreut ist.

      Danke vor allem invest2002 und den anderen für die Infos.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 22:01:26
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.883.631 von longtrader1980 am 27.08.08 21:29:17Ja, ich schrieb grundsätzlich.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 22:07:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.883.773 von invest2002 am 27.08.08 21:39:04Was der Fragesteller wohl gern hätte, wäre hier eine Haftung nach § 836 BGB, aber der ist hier auch nicht einmal im Ansatz (Tatbestand) einschlägig: http://dejure.org/gesetze/BGB/836.html
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 22:09:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.884.073 von nightversion am 27.08.08 21:58:12Klagen kann man ja auch wenn man recht hat.

      Du hingegen suchst krampfhaft einen der für deine Schäden aufkommen soll ohne auch nur den geringsten Anhaltspunkt zu haben wer das sein könnte.

      Entweder der Dachdecker oder der Eigentümer..., das sind einfach nur wahllose Unterstellungen, wenn es nur auf deinen eigenen Überlegungen basiert. Nimm doch auch noch Nachbars Kinder oder Ausländer...
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 22:27:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      plotz,

      dein Schlusswort hätte ich ja gerne so stehen lassen, aber hättest du dir nicht einfach den letzten Satz sparen können?

      Und kannst du dir vorstellen, dass es vielleicht auch nur so ein Instinkt von mir war, zu glauben, dass das in den Verantwortungsbereich des Eigentümers fallen könnte.

      Nun bin ich ja belehrt worden.

      Wäre schöner gewesen ohne deine fehlgeleiteten Animositäten zum Abschluss.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 23:11:09
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.884.492 von nightversion am 27.08.08 22:27:53Ok, den letzten Satz bitte zurück.

      Aber ich bin seit 10 Jahren selbstständig im Bereich Autolackiererei und Unfallinstandsetzung und erlebe immer wieder das der Handwerker der auch nur ansatzweise etwas mit einem Schaden (hier der Dachdecker) zu tun haben könnte, bezichtigt wird diesen verursacht zu haben.

      Noch schlimmer sind die armen dran deren Fa. abgebrannt ist. Fast immer geht das Gerücht des warmen Abrisses um. Das wird allerdings von Polizei und Sachverständigen der Versicherung sehr genau untersucht.

      Dieser Verdacht bestätigt sich fast nie, eher im Gegenteil ist der Unternehmer durch Mitmenschen wie dich im Ruf geschädigt und oft auch noch unterversichert das er nicht den vollen Schaden ersetzt bekommt.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 23:46:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich kann dich beruhigen. Der Typ hängt definitiv voll. Die 2000 könnte er mit links bezahlen.
      Ich sehe seinen privaten Fuhrpark. Wenn ich ihn anrief und mich nach dem Stand der Dinge erkundigte, hieß es wirklich oftmals:
      Kann ich momentan nicht sagen, komme gerade aus dem Urlaub wieder.
      Da rührt mein Ärger her.

      Gut, er hat mir versprochen, mir meinen Schaden zu bezahlen, wenn er das Gründstück verkauft. Aber das zieht sich hin, die denkmalgeschützten Gebäude stehen ja noch.
      Und der ist schon locker 75 oder so.

      Ich war mir so sicher, dass ich das Recht auf meiner Seite habe.
      Hätte ich gezweifelt, hätte ich allein hier nur mal vorher nachfragen müssen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 09:57:17
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.885.283 von nightversion am 27.08.08 23:46:53Gut, er hat mir versprochen, mir meinen Schaden zu bezahlen, wenn er das Gründstück verkauft. Aber das zieht sich hin, die denkmalgeschützten Gebäude stehen ja noch.

      na darauf könnte man die klage doch auch stützen, aber dazu braucht es mhr information...hast du das schriftlich oder einen zeugen dafür?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 10:18:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo invest2000,

      weder noch.
      Gibt es doch noch Hoffnung?
      Will heute eigentlich die Klage zurückziehen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 10:21:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.887.367 von nightversion am 28.08.08 10:18:58wann ist denn der güte- und verhandlungstermin?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 10:28:42
      Beitrag Nr. 37 ()
      30.09.08
      Ich muss auch sagen, die Sache ist schon länger her.
      Ich wollte der Verjährung zuvorkommen.
      O-Ton des Eigentümers, der immer gesagt hat, der Verkauf steht kurz bevor:
      Na gut, dann müssen Sie halt klagen, dann schlage ich das einfach auf den Verkaufspreis drauf.
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 10:37:53
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.887.367 von nightversion am 28.08.08 10:18:58Hallo nightvision,

      meine Meinung ist:

      Wenn Du nicht wirklich beweisen kannst, dass er die Hütte warm sanieren wollte, dann lass es bleiben.

      Recht haben bzw. sich im Recht fühlen und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe.

      Vergleiche einfach Deinen Schaden mit

      i) dem, was Du WAHRSCHEINLICH bei der Klage bekommen würdest,
      ii) Deinen Kosten um das zu bekommen und
      iii) dem Zeit- und Nervenaufwand.

      Wenn scih das rechnet, tu es. Wenn nicht, überleg Dir, ob Du es aus Spaß oder Prinzip machen willst. dann ist aber auch die Diskussion überflüssig.

      Übrigens: Ich hatte mal einen Fall, da bin ich unverschuldet in einen Unfall geraten auf der Autobahn. Ich bin voll in die Leitplanke, Totalschaden und Leitplanke kaputt. der Schuldige hat Fahrerflucht bekommen.
      Und jetzt rate, wer mein Auto bezahlt hat? Genau, keiner, weil ich keine Vollkasko hatte und der Schuldige weg war.
      An Deiner Stelle hätte ich das Land verklagt, weil die sch... Leitplanke im Weg war.
      Das Problem war nur, die waren schneller.:laugh:
      Und haben mich die kaputte Planke bezahlen lassen, weil der Schuldige weg war.
      Das war definitiv unrecht. Aber: Ich hatte keine RS, war Student und hätte gegen eine landesbehörde prozessieren müssen. Da hat mir selbst der Anwalt gesagt, dass ich das knicken kann, weil zu langwierig und Kosten höher als der Schaden.
      Tja, c'est la vie
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 10:44:31
      Beitrag Nr. 39 ()
      Angenommen, man kommt in der Güteverhandlung zu keiner Einigung.
      Und es kommt - mittlerweile zu meiner Überraschung - zu einem Urteil gegen ihn, dann geht der doch in Revision.
      Und vor dem Landgericht brauche ich einen Anwalt.
      Alles viel zu unsicher, oder?
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 10:48:27
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.887.550 von nightversion am 28.08.08 10:28:42dann ahst ja noch zeit, dir zuüberlegen, ob du die klage zurückziehen willst...

      wann war denn der vorfall?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 10:49:07
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.887.818 von nightversion am 28.08.08 10:44:31wenn dann geht er in berufung....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 11:00:09
      Beitrag Nr. 42 ()
      Und das noch:
      Hab beim Amtsgericht angerufen.
      Die Ladung ist ihm auch erst gestern zugestellt worden.
      Einen Anwalt gibt es noch nicht auf seiner Seite, sagten die.

      Eigentlich will ich das durchziehen, aber allein ca. 600.-EUR Kosten, wenn ich vorm AG verliere, ist schon hart.
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 11:07:46
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.888.110 von nightversion am 28.08.08 11:00:09das gilt aber nur, wenn er einen anwalt einschaltet....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 11:35:47
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.888.252 von invest2002 am 28.08.08 11:07:46In der Widerspruchsnachricht des zentralen Mahngerichts hieß es:
      Gegen den Mahnbescheid hat der Antragsgegner am ... Widerspruch erhoben.
      Hätte er dies schon damals seinem Anwalt übergeben, wäre das doch dem Schreiben zu entnehmen?

      Würdest du an meiner Stelle bei der Klage bleiben, invest2002?
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 11:41:54
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.888.753 von nightversion am 28.08.08 11:35:47Mit dem Anwalt ist schon überholt.
      Schließlich hat er ja versucht, die Dachdecker zu verklagen.
      Angeblich durch mehrere Instanzen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 13:09:04
      Beitrag Nr. 46 ()
      Ich brech die Sache jetzt ab, mach das Schreiben fürs Amtsgericht fertig.
      Mal sehen, was sein Wort wert ist...

      Vielen Dank für Eure Hilfe.

      night
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 17:15:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      Es ist immer wieder das gleiche Phänomen: Niemand käme auf die Idee, sich selbst den Blinddarm zu operieren, aber viele meinen Jura sei ein Klacks, obwohl für beide Branchen eine sieben- bis achtjährige Ausbildung vorgesehen ist, bevor man auf die Menschheit losgelassen werden darf. Warum das wohl so ist? Ich wünsche jedenfalls weiterhin viel Spaß beim Drauflosklagen und Klagezurücknehmen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 17:58:14
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.894.839 von DerStrohmann am 28.08.08 17:15:34da muss ich dir uneingeschränkt rechtgeben...und wie man an diesem thread deutlich sieht, kann man nicht helfen, da man nicht alle informationen zur verfügung gestellt bekommt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 18:04:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.890.383 von nightversion am 28.08.08 13:09:04wenn du noch etwas retten willst, dann geh mit allem zu einem anwalt, frage ihn was dich eine beratung kostet oder handle es mit ihm aus...er kann dir dann sagen, wie du weiter vorgehen sollst...die vielleicht bis zu 100 euro würde ich jetzt an deiner stelle noch investieren....

      der anwalt wird dir wohl alle notwendigen fragen stellen...

      bist du im adac? dann rufe dort an und frage nach einem anwalt, denn soweit ich weiss hast du eine beratung im mitgliedsbeitrag frei...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 07:47:06
      Beitrag Nr. 50 ()
      @Strohmann

      Warum bist du eigentlich in so einem Forum unterwegs?
      Brauchst du dieses Ding mit dem erhobenen Zeigefinger so sehr?

      Dachte bisher, dass man einen Schuss frei haben dürfte.
      Ich zahl jetzt wahrscheinlich eine Gerichtsgebühr an Vater Staat.
      Vielleicht bin ich ja nun auch der geläuterte Mandant von morgen.

      Weiß also nicht, was du eigentlich von mir willst?

      Statt dessen mach ich mich hier zum Löffel, ständigen Pauschalisierungen (Spaß beim Drauflosklagen und Klagezurücknehmen, Geiz ist geil Mentalität, nur peinlich etc.) ausgesetzt.

      Und noch mal: Ich HATTE GEDACHT, dass ein Grund-/Hausbesitzer gegen einen solchen Vorfall versichert sein MUSS!

      Frag mich langsam, ob ich nicht einfach zur Güteverhandlung hätte gehen sollen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 08:32:50
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.900.749 von nightversion am 29.08.08 07:47:06Die Haftpflicht-Versicherung träte nur ein, wenn eine Haftpflicht des Versicherten bestünde.
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 09:29:15
      Beitrag Nr. 52 ()
      @Strohmann,
      besteht nicht die Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen?
      Der meinte, dieses alte Holzgebäude wollte keiner mehr versichern.

      Außerdem Antwort 2 von Swirly:
      Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Gebäudehaftpflicht haben mit dem Schadensfall nichts zu tun.

      Aber was soll ich sagen, ich hab die Klage schon zurückgezogen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 12:28:40
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.901.487 von nightversion am 29.08.08 09:29:15na dann hat dich diese erfahrung 73 euro gekostet...das geht ja noch...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 12:31:58
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.901.487 von nightversion am 29.08.08 09:29:15Du verstehst aber auch gar nichts. Die Versicherung muss nur zahlen, wenn der Versicherte zahlen müsste. Jetzt kapiert? Übrigens: Warum ich mich bei Wallstreet-Online rumtreibe? Weil ich an der Börse investiere.
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 12:38:37
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.903.864 von DerStrohmann am 29.08.08 12:31:58genau das ist der grund, was aber nicht bedeutet, dass man damit auch erfolgreich ist...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 12:46:49
      Beitrag Nr. 56 ()
      Strohmann, Du bist aber auch kein Blitzmerker. Meine Frage bezog sich auf eine bestehende Pflicht für Eigentümer, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die diesen Fall abdeckt!!!!

      Is auch egal, beobachte deine metabox weiter - und wenns nicht so gut läuft, gucktste hier mal wieder.
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 13:00:10
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.904.007 von nightversion am 29.08.08 12:46:49Es gibt keine Haftplichtversicherung, die Schäden abdeckt, für die der Versicherte nicht haften müsste, wenn er keine Versicherung hätte.
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 13:05:13
      Beitrag Nr. 58 ()
      Wow!!!!!!

      Aber komm, Strohmann, Frieden!!
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 13:09:07
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.904.235 von nightversion am 29.08.08 13:05:13Denkst du, ich bin jetzt sauer wegen der Met@box-Stichelei? Bin ich nicht. Du verstehst also wirklich gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 29.08.08 13:17:18
      Beitrag Nr. 60 ()
      Oh, Mann, geht diese lausige Show jetzt immer so weiter. War wirklich `n ernstgemeintes Friedensangebot. Meinetwegen hast du jetzt das Schlusswort. Auf Wiedersehen.


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