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    Renovierungskosten mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.08 06:01:38 von
    neuester Beitrag 04.09.08 13:23:25 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 02.09.08 06:01:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen allerseits,

      ich habe eine kurze Frage bezüglich der Verrechenbarkeit von Renovierungskosten einer nicht selbst genutzen Immobilie und den privaten Veräußerungsgeschäften.

      Wenn ich ein sanierungsbedürftiges Haus kaufe, es anschließend komplett saniere und renoviere, ist es dann möglich diese Sanierungskosten mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen? Ich möchte diese Immobilie vermieten und weder selbst nutzen noch in absehbarer Zeit verkaufen.

      Wie ist da die Steuergesetzgebung für dieses jahr? Ändert sich was mit der ab dem 01.01.09 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer?

      Für alle Antworten bedanke ich mich im voraus!

      viele Grüße,

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 09:46:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.940.390 von Yatt am 02.09.08 06:01:38Guten Morgen,

      also ich sehe es so, dass Du die Renovierungskosten nur mit den Mieteinnahmen aus dem Haus verrechnen kannst, weil die zu dieser Einkunftsquelle gehören.

      Maximal könntest Du die Kosten gegen einen privaten Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Immobilie verrechnen. Da Du das aber nicht beabsichtigst, ist das irrelevant.

      Gegen Veräußerungen von Wertpapieren kann man das nicht gegenrechnen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 11:33:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn die Renovierungkosten zu hoch sind - es dadurch zu keiner steuerlichen Auswirkung mehr kommt (Beispiel Brutto 30.000 € Verlust Vermietung 25.000 €) kann man die Renovierungskosten auch auf 5 Jahre verteilen. Dies ist eigentlich auch so immer günstiger weil man damit seine obere Steuerspitze senkt und in den 5 Jahren weniger Steuern zahlt als wenn man die Aufwendungen in einem Jahr abschreibt.

      (keine Rechts- und Steuerberatung. Bei konkreten Fragen ist immer der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein der richtige Ansprechpartner)

      Beste Grüße

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 11:39:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      So, dann bin ich mal wieder etwas schlauer. :)

      Vielen Dank an euch beide für die Antworten,


      Yatt
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 13:23:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.944.248 von Yatt am 02.09.08 11:39:54hallo Yatt,

      vorsichtshalber würde ich mich an deiner Stelle mal zum Thema "anschaffungsnaher Arhaltungsaufwand" informieren.

      Grüße, billy-the-kid


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