Abzock-Anwälte / heute: Freiherr von Gravenreuth - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.10.08 11:17:37 von
neuester Beitrag 06.11.08 18:41:12 von
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Gefängnisstrafe für Freiherrn von Gravenreuth:
http://www.welt.de/webwelt/article2462581/Abmahn-Anwalt-erha…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.welt.de/webwelt/article2462581/Abmahn-Anwalt-erha…
Dies wahr wohl der zunächst letzte grosse Streich des Herrn Freiherr von Gravenreuth.
Doch leider haben findige Spammer zwischenzeitlich diese Art der "Geschäftsidee" für ihre eigene Haushaltskasse entdeckt und verschicken Abmahnungen unter dem Absender von Gravenreuth.
Man würde die Ebay GmbH vertreten und in deren Namen Unterlassungsanspruch und Schadensersatz neben den anwaltlichen Kosten einfordern. Verstoss sollen der nicht aufgeführte Hinweis auf das Widerrufsrecht und unlauterer Wettbewerb sein:
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Schon allein aufgrund der Email-Adresse, einer Domain aus Thailand, und der in der Email angegebenen Phantasie-Ebay-Artikelnummer sollte der beigefügte Email-Anhang "Mahnung.zip" auf keinen Fall geöffnet werden.
Beim Versuch, diesen zu öffnen, sollten Antivirus-Programme aber bereits Alarm schlagen.
http://www.welt.de/webwelt/article2462581/Abmahn-Anwalt-erha…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.welt.de/webwelt/article2462581/Abmahn-Anwalt-erha…
Dies wahr wohl der zunächst letzte grosse Streich des Herrn Freiherr von Gravenreuth.
Doch leider haben findige Spammer zwischenzeitlich diese Art der "Geschäftsidee" für ihre eigene Haushaltskasse entdeckt und verschicken Abmahnungen unter dem Absender von Gravenreuth.
Man würde die Ebay GmbH vertreten und in deren Namen Unterlassungsanspruch und Schadensersatz neben den anwaltlichen Kosten einfordern. Verstoss sollen der nicht aufgeführte Hinweis auf das Widerrufsrecht und unlauterer Wettbewerb sein:
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Schon allein aufgrund der Email-Adresse, einer Domain aus Thailand, und der in der Email angegebenen Phantasie-Ebay-Artikelnummer sollte der beigefügte Email-Anhang "Mahnung.zip" auf keinen Fall geöffnet werden.
Beim Versuch, diesen zu öffnen, sollten Antivirus-Programme aber bereits Alarm schlagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.760.834 von corbie am 30.10.08 11:17:37http://www.welt.de/webwelt/article2462581/Abmahn-Anwalt-erha…
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.762.395 von Loserin am 30.10.08 12:56:54Danke.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.760.834 von corbie am 30.10.08 11:17:37Unglaublich.
Gefälschte Abmahnungen von Rechtsanwalt Gravenreuth verunsichern eBay-Händler
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1028.html
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1028.html
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