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    Verlustvortrag und Abgeltungssteuer 2009 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.08 16:57:46 von
    neuester Beitrag 27.12.08 23:21:20 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.146.975
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      Avatar
      schrieb am 19.12.08 16:57:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle User.

      Habe mal eine wichtige Frage.

      Ich besitze ein Fond was ich April 2008 gekauft habe.
      Zur Zeit habe ich mit dem Fond 1000 EURO Verlust.

      Wenn ich denn Fond jetzt verkaufe, kann ich dann denn Verlustvortrag im Jahr 2009 auch für Gewinne mit Aktien benutzen oder nur für Gewinne mit Fonds ??

      Ich habe auch Aktien die ich 2006 gekauft habe und auch im minus bin. Wenn ich die jetzt verkaufe kann ich denn Verlustvortrag nicht benutzen, weil es länger als 1 Jahr im Depot liegt oder ??
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 17:01:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      grundsätzlich gilt, daß man Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne rechnen kann.

      Gruß

      Marcel
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 17:07:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.240.393 von imexgold am 19.12.08 16:57:46Ja, für die Anrechnung der Aktienverluste ist es zu spät. Ob man Fondsverluste mit Aktiengewinnen verechnen kann, weiß ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 17:10:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.240.393 von imexgold am 19.12.08 16:57:46Les dich mal hier ein:

      http://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=23026
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 17:12:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,
      so weit ich weiss (bin ziemlich sicher) kannst du die
      Fondsverluste mit Aktiengewinnen verrechnen.
      Wichtig ist, dass zwischen Kauf und Verkauf max. 1 Jahr liegt.
      (alte Regelung bis zum 31.12.08).
      Wegen 1.000 EUR würde ich das Fass aber nicht aufmachen.

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      Avatar
      schrieb am 19.12.08 18:15:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.240.541 von phranque am 19.12.08 17:12:26Jetzt hat mir aber jemand gesagt, das wenn ich den Verlust 2008 realisiere, ich den Verlustvortrag über die Einkommenssteuererklärung anrechnen kann.

      Ich mache aber keine Einkommenssteuererklärung !

      Die Person hat mir geraten den Verlust erst 2009 zu realisieren.

      Der Verlustvortrag wird dann durch die Bank auf Gewinne angerechnet

      Stimmt die Information.

      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 19:55:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.241.115 von imexgold am 19.12.08 18:15:38Die Information ist falsch. Für alle vor 2009 gekauften Wertpapiere (Ausnahme Zertifikate) gilt altes Recht. D.h. Verkauf innerhalb der Jahresfrist => Steuerpflicht; Verkauf außerhalb der Jahresfrist => keine Steuerpflicht.

      Der Verlust kann (nur über die Steuererklärung!!), wenn er innerhalb der Jahresfrist realsiiert wurde, mit allen Veräúßerungsgewinne der Abgeltungsteuer bis 2013 verrechnet werden.

      Wenn bisher keine Steuererklärung gemacht wurde, sollte also für 2008 eine erstellt werden. Ab 2009 dürfte dann ja sowieso eine gemacht werden, um die zuviel gezahlte Abgeltungsteuer zurück zu erhalten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 22:46:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      kann ich mein geld auf die festgeldkonten meiner kinder transferieren, und damit die abgeltungsteuer minimieren?

      bitte um antwort

      danke

      gruß roof:)
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 22:51:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.242.825 von roof am 19.12.08 22:46:28Hallo roof,
      Du kannst natürlich auch Geld an Deine (minderjährigen?) Kinder verschenken.
      Kinder haben auch einen Freistellungsauftrag von 801 Euro und können sich (mangels anderer Einkünfte) oftmals eine NV-Bescheinigung beim FA ausstellen lassen.

      Allerdings sollte Dir auch klar sein, dass es steuerrechtlich nicht klappt, Geld auf den Konten Deiner Kinder zu parken und dann wieder später zurückzuholen ... das ist eine steuerrechtliche Umgehung.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 23:03:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.242.825 von roof am 19.12.08 22:46:28Neben den Folgen die Rene beschrieben hat, muss auch daran gedacht werden, dass - bei größeren Summen - die Krankenversicherungspflicht deutlich vor der Steuerpflicht einsetzt. Bei der KK reichen schon EUR 4.800 Einkünfte aus, bei der Steuer kann auch der doppelte Betrag meist steuerfrei vereinnahmt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 14:33:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      @rene und taxa

      max. 4800 euro an minderjährige kinder
      - keine Krankenversicherungspflicht...
      - Kinder bleiben unter 801 euro zinsertrag

      autokauf unter verwendung der zwischenzeitlich geparkten gelder:

      die kinder werden zum miteigentümer des autos...

      gehts so?

      danke

      gruß roof:)
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 14:54:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.244.355 von roof am 20.12.08 14:33:18Miteigentümer des Autos??? Warum sollten die Kinder das machen? Da müsste wohl Ergänzungspfleger hinzugezogen werden...

      Wenn es auffliegt, geht es nicht...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 00:02:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,
      ich habe auch noch eine kurze Frage zu diesem Thema.

      Ich habe noch Aktien mit dickem Verlust im Depot: Kauf vor 6 Monaten. Dieses Jahr ist steuerlich alles im grünen Bereich, ich brauch keine Verluste mehr zu realisieren. Der Verlust sollte daher möglichst vorgetragen werden wg. Abgeltungssteuer.
      Frage: Muss ich die Aktien noch dieses Jahr verkaufen oder würde es ausreichen sie Anfang des nächstens Jahres zu verkaufen?

      MFG,
      SG
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 00:14:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.248.496 von sg83 am 22.12.08 00:02:54Für den Verlustvortrag ist es egal, ob dieses oder nächstes Jahr verkauft wird, Hauptsache innerhalb der Jahresfrist. Eine Verrechnung kann nur über die Veranlagung stattfinden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 18:24:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Thema: Verrechnung von Verlusten aus Veräußerung von Zertifikaten mit Dividendenerträgen in 2009

      Guten Abend,

      Zuletzt sicher häufig gelesenes Thema. Exakt passende Aussagen konnte ich jedoch weder dem Forum noch dem Gesetzestext entnehmen.

      Die Frage ist, ob eine Verrechnung von Verlusten aus Veräußerung von Zertifikaten innerhalb der Spekulationsfrist mit Dividendenerträgen der Jahre bis 2013 möglich ist. Diesbezüglich herrschen kontroverse Ansichten im Web.

      Speziell interessant wäre auch ob es ein unterschiedliche steuerliche Behandlung bei Realisierung der Verluste noch in 2008 und einer Realisierung erst Anfang 2009 gibt.

      Für Meinungen und Hinweise zu weiteren Informationsquellen bin ich dankbar.

      Gruß und einen guten Rutsch
      jusgo
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 20:24:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.268.804 von jusgo am 27.12.08 18:24:20Hallo jusgo,
      bei Zertifikaten gibt es eine Sonderregelung:

      1. Bei Kauf vor dem 14.03.2007 (!) und Haltedauer über einem Jahr sind die Verluste/Gewinne steuerlich unbeachtlich.
      2. Bei Kauf vor dem 14.03.2007 und Haltedauer unter einem Jahr, sind die Verluste/Gewinne als Spekulationsgeschäfte zu versteuern. Die (in der ESt-Erklärung) festgestellte Verluste kannst Du bis einschließlich 2013 mit anderen Kursgewinnen (aber nicht mit Dividenden oder Zinsen) über Deine ESt-Erklärung verrechnen.
      3. Bei Kauf nach dem 14.03.2007 und vor dem 01.01.2009 und einer Haltedauer von über einem Jahr (aber Verkauf vor dem 30.06.2009) sind die Verluste/Gewinne steuerlich unbeachtlich.
      4. Bei Kauf nach dem 14.03.2007 und vor dem 01.01.2009 und einer Haltedauer von unter einem Jahr (aber Verkauf vor dem 30.06.2009) sind die Verluste/Gewinne als Spekulationsgeschäfte zu versteuern (Verrechnung wie unter 2. beschrieben möglich). Abgeltungssteuer wird nicht einbehalten.
      5. Bei Kauf nach dem 14.03.2007 und Verkauf nach dem 30.06.2009 wird Abgeltungssteuer einbehalten (auch bei einer Haltedauer über einem Jahr). Bei einem Verlust ist dieser mit Dividenden/Zinsen oder auch Kursgewinnen verrechenbar.
      6. Bei Kauf nach dem 01.01.2009 sind alle Varianten der Abgeltungssteuer unterworfen. Verluste können auch hier mit Dividenden/Zinsen und Kursgewinnen verrechnet werden.

      Alles ganz einfach ... :D

      Rene
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 21:16:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.268.980 von ReneBanker am 27.12.08 20:24:40Hallo Rene,

      soweit größtenteils einsichtig. Unklar ist mir die Begründung für die Ungleichbehandlung der Fälle 4 und 5 hinsichtlich der Dividendenverrechnung.

      Kannst Du diesbezüglich die Quelle Deiner Aussage benennen? Am besten, wäre die Fundstelle in Gesetz oder Kommentar, damit ich weiter recherchieren kann...

      Dank und Gruß
      jusgo
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 23:21:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.269.050 von jusgo am 27.12.08 21:16:46Rene hat vollkommen Recht mit seiner Aussage.

      Um die Gestaltungen über eine Vermögensverwaltung im Zertifikate-Mantel zu unterbinden, hat der Gesetzgeber ähnlich wie bei Millionärsfonds eine Übergangsregelung eingeführt. Und ab 2009 gilt eben das Gewinne und Verluste aus Wertpapiertransaktionen (mit Ausnahme Verlusten bei Aktien) mit Zinsen und Dividenden in einen Topf geworfen werden und quasi nur der Saldo mit 25% besteuert wird.

      Aber falss es Dich glücklich macht: § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG ist die Fundstelle. Liesst sich klar und eindeutig.....

      Gruß
      Taxadvisor


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      Verlustvortrag und Abgeltungssteuer 2009