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    Justizskandal?! Fast 4 Jahre Knast für Notwehr. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.09 17:02:07 von
    neuester Beitrag 20.01.09 01:22:56 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.147.483
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      schrieb am 12.01.09 17:02:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      09.01.2009 16:20 Uhr

      Prozess in München

      Opfer oder Täter?

      Die Grenzen der Selbstverteidigung: Ein Mann wird angegriffen, sticht in Notwehr zu - und muss für fast vier Jahre ins Gefängnis.

      Von Alexander Krug

      In diese Situation kann jeder einmal geraten - und deshalb sind diese Fragen auch von solcher Brisanz: Es geht um das Recht zur Notwehr. Und es geht darum, wo die Notwehr endet und wo die Phase beginnt, in der man selber damit rechnen muss, auf der Anklagebank zu landen. Knapp einen Monat lang hat das Schwurgericht genau diesen Fall verhandelt. Und am Ende hat es hervorgehoben, dass bei der Wahl der Notwehr-Mittel stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Und deshalb hat es am Freitag Sven G. wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die Strafe: Drei Jahre und neun Monate Haft.

      Sven G. ist gebürtiger Münchner und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er wirkt bedächtig und abgeklärt, dazu passt auch sein Hobby, das Angeln. In seinem Informatik-Studium hat er sich viel Zeit gelassen. Obwohl bereits 30 Jahre alt, war er erst im elften Semester. Wenn es eine Auffälligkeit gab im Leben des Sven G. dann vielleicht die seiner neben dem Angeln zweiten Passion: das Sammeln von Messern.

      Sturzbetrunken

      Ein kleines Messer hatte er auch dabei, als er an jenem verhängnisvollen 14. März vorigen Jahres mit Freuden zu einer Feier aufbrach. In der Nähe des U-Bahnhofes Garching trifft die Gruppe auf eine Jugendclique um Mergim S. Der 17-Jährige ist sturzbetrunken, führt sich auf wie ein Halbstarker. Nur kurz zuvor hatte er eine Prügelei mit einem anderen Jugendlichen, nun ist er offensichtlich auf weiteren Ärger aus.

      Auch Sven G. ist nicht mehr nüchtern, 1,8 Promille werden später ermittelt. Es kommt zu einem Wortwechsel, Mergim S. schlägt einen Freund von Sven G. zu Boden. Dann wendet er sich an Sven G und fragt: "Was schaust du so?" Sven G. ist 1,85 groß und wiegt 95 Kilo, Mergim S. ist 1,75 und 20 Kilo leichter. Er schubst den Älteren und versucht nach ihm zu schlagen. Sven G. weicht aus, greift zum Messer und sticht es Mergim S. unvermittelt in den Hals. Der Stich geht knapp an der Halsschlagader vorbei, S. überlebt dank sofortiger Notoperation. "Nur zwei Zentimeter weiter und er wäre tot gewesen," sagt Richter Manfred Götzl.

      Ob Sven G. dies bewusst war, ist fraglich. Er fühle sich nicht als Täter, sondern als Opfer, hatte er zu Beginn des Prozesses gesagt. Obwohl er diese Äußerung im Laufe der Verhandlung revidierte, lag sie wie ein Schatten über dem Verfahren. "Dass man sich vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nicht erlebt", meinte ein sichtlich verärgerter Richter Götzl.

      Aber war G. denn nicht das Opfer, als ihn S. attackierte? Für die Strafkammer liegt der Fall klar: Der "körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete" Sven G. habe mit dem Stich "überzogen" gehandelt. "Es gab zwar eine Notwehrlage", so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. "Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen", wirft er dem Angeklagten vor.

      Er habe den Jugendlichen mit keinem Wort gewarnt und auch das Messer so versteckt gehalten, dass dieser es nicht bemerkt habe. Schließlich habe er auch gegen den Hals gezielt und nicht gegen Arme oder Beine. Auch das Argument des Angeklagten, er habe in "panischer Angst" reagiert, lässt die Kammer nicht gelten. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wird nicht bestraft, wer "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" die Grenze der Notwehr überschreitet (siehe unten). Doch dafür gibt es aus Sicht der Richter keine Anhaltspunkte.

      Messer und Baseballschläger
      Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen und auch sein überlegtes Verhalten nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er in Angst gehandelt habe. Denn Sven G. hatte nicht etwa die Polizei informiert oder Hilfe geholt - was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre. G. war vielmehr in seine Wohnung geflüchtet, wo er Messer und einen Baseballschläger bereit gelegt hatte, um gegen einen Angriff der Jugendlichen gewappnet zu sein.

      In der "Gesamtschau" stufen die Richter die Tat als "minder schweren Fall" ein. Der Ankläger hatte sogar vier Jahre und sechs Monate gefordert. Die juristische Bewertung ist eindeutig - die menschliche umso schwieriger. Letztere scheint etwas auf der Strecke geblieben zu sein in diesem Fall, der eben grundsätzlich jedem passieren kann, der sich gegen einen Angreifer wehrt. Die Verteidigung wird daher wohl Revision gegen das Urteil einlegen.


      Aktuelles Lexikon: Notwehrexzess
      Nach dem Strafgesetzbuch (StGB, Paragraph 33) geht ein Täter dann straffrei aus, wenn er "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" die Grenzen seiner Notwehr überschreitet. Die Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem intensiven Notwehrexzess. Die Abwägung dabei ist äußerst kompliziert. In der Kommentierung (Tröndle/Fischer) heißt es dazu, der Täter muss "durch ein gesteigertes Maß an Angst" zur Notwehrüberschreitung hingerissen worden sein. Die bloße Furcht reicht demnach nicht aus, um sich auf diesen Paragraphen zu berufen.



      (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.01.2009/reb)
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 17:18:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schon vor zehn Jahren gab es Schätzungen der Polizeigewerkschaft, die von etwa 20 Millionen illegaler Waffen in Deutschland ausgingen.

      http://www.abendblatt.de/daten/2007/09/04/789622.html

      das tragische ist, dass man, bei diesen zahlen, bei jeder auseinandersetzung, von einem bewaffneten kontrahenten ausgehen muß.
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 17:40:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mergim S.:laugh::laugh::laugh:

      Deutsche gehen für 100 prozentige Notwehr in den Bau!

      Südländer;) bekommen für alles, auch Mord, bewährung = Freispruch!:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 18:06:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.357.216 von ThorVestor am 12.01.09 17:40:33Ja!
      Sehr traurig aber leider wahr!!:mad::mad:
      Anscheinend haben sogar Richter und Staatsanwälte Angst vor "Südländer" !!:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 18:07:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ob drohen gereicht hätte?

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      Avatar
      schrieb am 12.01.09 18:22:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich hätte mich fast übergeben müssen als ich gestern den Bericht gelesen habe. Da läuft dieser kleine Dreckssack besoffen und prügelnd durch die Stadt und endlich streckt ihn einer nieder und dann sowas. Diesem verfressenen Richter sollte mal so ne Türken-Bande über den Weg laufen, wäre bestimmt interessant. Und was soll die Scheisse von wegen nicht verhältnismässig??? Weiss der, ob die ihn nicht zusammen niederstrecken und meit seinem Schädel Fussball spielen? Wie schon damals Metallica gesungen hat: Justice is done - traurig aber wahr...
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 18:48:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      sven g. hat nur so eine hohe strafe bekommen weil der andere türke war. man hat angst vor türkischer randale und nazi-vorwürfen. möglicherweise hätte ein mildes urteil zustände ausgelöst wie in griechenland, england, frankreich. da schickt mal lieber den armen dummen nicht vorbestraften deutschen in den knast als den schwerkriminellen türken.
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 18:56:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Mergim S. schlägt einen Freund von Sven G. zu Boden.........Sven G. ist 1,85 groß und wiegt 95 Kilo, Mergim S. ist 1,75 und 20 Kilo leichter......Der "körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete" Sven G. habe mit dem Stich "überzogen" gehandelt."

      Und? Ich nehme mal an, der Freund von Sven G. war sicher auch kein Fliegengewicht und in etwa genauso alt wie er. Trotzdem hat Mergim S. ihn zu Boden geschlagen. Genauso hätte es daher auch Sven G. passieren können. Insofern ist das höhere Gewicht, die 10cm mehr an Länge und sein vorangeschrittene Alter sicher kein hinreichender Hinderungsgrund das der 17jährige den den 30zig jährigen Erwachsenen Sven G. nicht hätte "umhauen" können. Das wahre Leben ist nunmal kein kontrollierter Boxkampf im Ring, wo ein gut trainierter Profischwergewichtler auf einen gut trainierten Profileichtgewichtler trifft und so dann die Chancen unverhältnismäßig unausgewogen auf der Seite des Schwergewichtlers liegen würden.

      "Auch Sven G. ist nicht mehr nüchtern, 1,8 Promille werden später ermittelt...........Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen und auch sein überlegtes Verhalten nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er in Angst gehandelt habe."

      Soso. Wenn man also mit 1,8 Promille im Blut, "zielgerichtet" und millimetergenau direkt auf die Halsschlagader eines relativ kompakten Menschen stechen und zudem dazu auch noch ein "überlegtes Verhalten" an den Tag legen kann, dann ist es ganz sicher auch möglich mit 1,8 Promille "zielgerichtet" und mit "überlegten Verhalten" von der Kneipe mit seinem Auto nach Hause zu düsen, oder? Also sollte man doch, zumindest nach diesem Richterspruch, den Alkoholparagrapen aus dem Straßenverkehrsrecht, dass die Trunkenheit am Steuer ab 0,8 Promille mit Strafe bewehrt, insofern schnellst möglich heraus streichen, da man ja auch mehr als doppelt so besoffen noch "zielgerichtet" und "überlegt" handeln, bzw ein Kfz führen kann, gell?!


      ---
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 18:59:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      .

      eine strafe auf bewährung wäre m.m.n. ok, aber jemandem, der sich verteidigt hat das ganze leben zu versauen ist nicht verhältnismäßig

      ich würde den richter gerne sehen, wenn es sein eigener sohn wäre, ob er den auch in den knast geschickt hätte :mad:

      .
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 19:05:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.357.978 von pennyjoe am 12.01.09 18:59:52ich würde den richter gerne sehen, wenn es sein eigener sohn wäre


      Hat der Richter eventuell einen Migrationshintergrund?:D
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 19:33:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.357.933 von Harry_Schotter am 12.01.09 18:56:05:rolleyes::rolleyes: ab 0,5 promille...ist dann zwar nur eine owi aber auch mit einem monat fahrverbot belegt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 20:13:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.358.238 von invest2002 am 12.01.09 19:33:32Bevor man so einen absticht, sollte man immer ordentlich einen trinken. Dann klappt's auch mit dem Richter... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 20:25:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      so einfach ist das alles nicht, wie sich manche das hier vorstellen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 20:28:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Überfall

      Touristen prügeln Messerstecher ins Krankenhaus
      Opfer oder Täter?


      Vier Berlin-Touristen, die von einem 23-jährigen Neuköllner mit einem Messer attackiert wurden, haben ihr Recht auf Selbstverteidigung sehr großzügig ausgelegt und den Angreifer mit Tritten und Schlägen ins Krankenhaus befördert.

      Berlin - Ein 23-jähriger Mann aus Neukölln ist heute früh mit schweren Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden. Nach ersten Erkenntnissen soll er gegen 4 Uhr 30 am Wriezener Karree Ecke Straße der Pariser Kommune in Friedrichshain vier Touristen im Alter von 19 bis 24 Jahren mit einem Messer angegriffen haben. Die Männer schlugen und traten auf den mutmaßlichen Angreifer auch dann noch ein, als dieser bereits am Boden lag.

      Ein Zeuge alarmierte daraufhin die Polizei. Die vier Männer liefen weg und wurden kurz darauf von den Beamten gestellt. Sie wurden der Kriminalpolizei überstellt, die sie nach einer Vernehmung heute Vormittag wieder auf freien Fuß setzte. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.:mad: Der 23-Jährige erlitt einen Nasenbeinbruch sowie Schwellungen und eine Platzwunde im Gesicht. (iba)

      Quelle: www.tagesspiegel.de


      ---

      "Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt."

      Wird eigentlich auch gegen den Messerschwinger ermittelt?

      Allgemeinert Tenor des Blattes: Migranten dürfen ob ihrer multiplen Multibenachteiligungen im rassistischen Postnazideutschland ruhig zuschlagen und zustechen. Die bösen rassistischen, postnazistischen Deutschen müssen hingegen aber ob ihrem rassistischen Postnarzismus maß- und stillhalten und dürfen sich nicht wehren. Schöne linke Doppelmoral. :mad:

      Und zudem, das könnte ja dann doch glatt ein neue Attraktion von Berlin werden. Touris kommen EXTRA nach Berlin, um nach Neukölln mit den Bus/Bahn/Taxi anzureisen, um dann die dort wohnhaften Messerstecher gezielt niederzuprügeln. Liebe Tagesspiegelredaktion, DAS glaubt ihr doch wohl selber nicht, oder? Insofern ist die Überschrift "Opfer oder Täter?" schon eine ungeheuerliche Provokation, oder? Seit wann sind Menschen, die sich in Notwehr ihrer Haut ob ihrem grundgesetzlich geschützten Recht auf körperliche Unversehrtheit erwehren, denn bitteschön "Täter"? Und was heißt eigentlich "Notwehrrecht goßzügig ausgelegt"? Muss man mir mal erklären. Darf ich als Opfer neuerding nur noch laut "Hülfe, hülfe" rufen und ansonsten vor dem Angreifer auf Knien um Gnade betteln? Im Übrigen hätte ich danach, wie die vier Touristen auch, die Füße in die Hand genommen, da der Messerheld ja im näheren Umfeld Freunde und Verwandte hätte haben können, die sich ggf. rächen, bzw. die "Ehre" des Messerschwingers wieder hätten herstellen wöllen


      ---
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 20:52:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.357.978 von pennyjoe am 12.01.09 18:59:52ich würde den richter gerne sehen, wenn es sein eigener sohn wäre, ob er den auch in den knast geschickt hätte

      "Manche" Gutmenschen schrecken nicht davor ihr eigenes Fleisch u Blut zu verraten!!
      Sehe den Ober von Köln wo eigener Sohn von "lieben" Migranten zu tode gefahren wurde und sein Vater steht voll auf Seite von den Tätern!!:mad::mad: Eine Schande!
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 21:19:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Umgekehrte Vorzeichen...so so ....Ein Deutscher als Messerstecher :D ...Sind die Türken nicht die Messerstecher?? :laugh:

      Das Urteil geht in Ordnung. Sogar Milde ausgefallen.
      Man kann nicht einfach ein Messer rausholen und irgendjemanden in den Hals stecken. Ausser es besteht tatsächlich Lebensgefahr. Und das war nicht der Fall.

      Dieser Thread würde gar nicht existieren wenn der Kontrahent ein Deutscher gewesen wäre....Kein Hahn würde krähen....
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 21:51:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.359.015 von Vandal am 12.01.09 21:19:26"Man kann nicht einfach ein Messer rausholen und irgendjemanden in den Hals stecken."

      Nö, man darf/kann aber auch nicht ander Leute Städte zerbomben und deren Bewohner töten. Trotzdem haben das die Allierten im zweiten Weltkrieg im Bezug auf Deutschland getan. Warum weißt du ja auch. Das war schließlich auch keine reine Notwehr. Reine Notwehr wäre es nur gewesen,die deutschen Truppen reinweg nur im eigenen Land, bzuw. in den von Deutschland besetzten Gebieten zu bekämpfen, nicht aber Deutschland auf seinem Hoheitsgebiet selbst anzugreifen. Das war eindeutig eine "Notwehrüberschreitung" bzw. ein "Notwehrexess" bzw. eine "Selbstjustiz". Und trotzalledem halten wir alle doch diese "Notwehrüberschreitung" bzw. diesen "Notwehrexess" bzw. diese "Selbstjustiz" der Amerikaner/Briten/Russen/Franzosen für richtig, oder?

      "Ausser es besteht tatsächlich Lebensgefahr. Und das war nicht der Fall."

      Soso. Und das kannst du natürlich beurteilen, wo du live höchstselbst dabei gewesen warst. Klar, logo. Zudem, der deutsche "Messerstecher" hatte 1,8 Promille im Blut. Sicher kann man mit so einer Ladung noch willendlich handeln, wohl aber kaum noch "gezielt" zustechen. Ich nehme daher an, der hat einfach mal ausgeholt und eben dann genau da seinen Treffer gemacht, wo er keinen Treffer machen sollte/wollte. Die meisten Autofahrer treffen mit 1,8 Promille seltenst noch zielsicher ihre Garageneinfahrt als stattdessen vielmehr den nächsten Baum oder den nächsten Laternenpfahl. Also wirklich. :confused:


      ---
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 21:58:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.357.978 von pennyjoe am 12.01.09 18:59:52Vollste Zustimmung. Die Aktion mit dem Messer ist möglicherweise übertrieben gewesen aber du hast vollkommen Recht.

      Einen zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen jungen angehenden Akademiker für Jahre in den Knast zu stecken ist einfach nicht nachvollziehbar, besonders vor dem Hintergrund, daß ein anderer junger Mann (allerdings mit Migrationshintergrund) nach einer Prügelattacke gegen einen Familienvater vor seinen Kindern anschließend freigesprochen wird. Das Urteil wurde auch in Köln gefällt.

      Ich frage mich wie sich diese Richter das vorstellen mit ihrer Pension. Was glauben die wohl wer diese in Zukunft erwirtschaften wird. Junge Akademiker denen man das Leben versaut oder aggressive Prügler die wohl kaum mehr als 1500 netto verdienen werden?

      Was für Idioten :rolleyes:


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 22:37:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.357.634 von frittenbude am 12.01.09 18:22:00bravo, meine worte
      ich hätte es nicht besser formulieren können

      könnte auch kotzen:mad:

      man muss sich schön erst halb tot schlagen lassen von irgendwelchen affen :cry:
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 22:38:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hät er den Türken halt lieber aus Deutschland rausgeprügelt.
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 22:40:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.358.649 von Harry_Schotter am 12.01.09 20:28:15ich möchte so etwas viel öfter lesen bitte

      zwar nicht, dass die 4 nun eine anzeige am hals haben, aber dass die diesem willi ordentlich die fresse poliert haben, geil:D
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 22:46:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.359.270 von A_Sosa am 12.01.09 21:58:53oder aggressive Prügler die wohl kaum mehr als 1500 netto verdienen werden?

      Was glaubst Du wovon diese "liebe" Migranten die so gern mit Messer hantieren, leben????
      Von Staat und krummen Geschäften, bestimmt nicht von arbeiten!!
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 22:49:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.359.270 von A_Sosa am 12.01.09 21:58:53nach einer Prügelattacke gegen einen Familienvater vor seinen Kindern

      Soviel ich weiss, ist dieser Familienvater jetzt für ewig im Rollstuhl!! Bravo!!:mad::mad:

      Ich sage es immer wieder:
      "manche" hier in D haben Narrenfreiheit!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 22:58:56
      Beitrag Nr. 24 ()
      hier gibt sich jemand besonders viel mühe

      Thread: Neues aus Multikultistan
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 23:04:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.359.589 von Frenchmen am 12.01.09 22:46:36Im Kontext der Finanzierung der Pensionszahlung des Richters habe ich eine durchschnittliche Erwartung für ein Migrantenleben in Deutschland zu skizzieren. Es kann so laufen wie du sagst aber er wird möglicherweise in Zukunft in einem Einkommensverhältnis leben.


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 13:42:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      Merke: In Deutschland muddu immer das Strafgesetzbuch dabei haben und sobald ein Horder
      besoffener Ausländer, Skins oder Junkies auf Dich zustürmt sagst Du:

      STOPP, bevor hier Gehirne spritzen muss ich erst mal nachschlagen, welche Waffen ich wann
      und wie oft und in Relation zu meinem Körpergewicht, Größe anwenden darf....bitte tragt Eure Maße
      hier in Tabelle ein..ich hab zufällig 10 Fragebögen dabei :laugh:


      Nach diesem Urteil :rolleyes: stelle ich mir gerade folgende Szene vor: 16.01.2009 Bahnhof Zoo.....Überfall auf einen Passanten...
      Täter, männlich, ca. 35, 168, 65 kg
      Opfer, männlich, ca. 40, 190,92 kg,

      Der Täter springt nachts um 24 Uhr aus dem Gebüsch und bedroht den Passanten....los Geld her oder es passiert was....
      Tatwaffe: der rechte Zeigefinger. :laugh:
      Daraufhin lacht der stämmige und muskolöse Passant und erhebt drohend die Hand.
      Täter antwortet: Letzte Warnung. Her mit der Kohle, oder ich sage den Bullen das Du mich hast gestochen mit Taschenmesser.
      Also Kohle her oder Knast, was ist Dir lieber :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 17:41:13
      Beitrag Nr. 27 ()
      Gerichtsbericht

      Messer in Kopf gerammt - fünfeinhalb Jahre Haft

      Ein 20-Jähriger, der aus Frust einen anderen Mann auf der Oberbaumbrücke mit einem Messer attackierte, erhält eine Jugendstrafe. Sein Opfer musste sich nach dem Koma zurück ins Leben kämpfen.

      Die Fröhlichkeit anderer Fußgänger passte Ferhat G. an jenem Morgen nicht. Der 20-Jährige sei frustriert gewesen und auch neidisch auf jene, die nicht zur Arbeit mussten, hieß es gestern im Urteil. Nach einer kleinen Rempelei auf der Oberbaumbrücke rammte er einem 31-jährigen Mann ein Messer sieben Zentimeter tief in den Kopf. Tom H. überlebte nur knapp. Die Richter sprachen Ferhat G. des versuchten Totschlags schuldig und verhängten eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

      Tom H. war am 6. März mit einer 34-jährigen Bekannten unterwegs. Sie kamen aus einem Club, hatten einen Geburtstag gefeiert, waren heiter. Als die Frau hüpfte, berührte sie versehentlich den kräftigen G., der sich gerade ein Brötchen gekauft hatte und auf dem Weg zur Schule war. Er absolvierte eine berufsvorbereitende Ausbildung. Ferhat G. – nach Einschätzung eines Gutachters ein dominant auftretender und misstrauischer Mensch – machte eine abfällige Bemerkung. Tom H. und die Frau reagierten nicht und gingen weiter.

      In Ferhat G. aber brodelte es. An der Fußgängerampel habe sich der Angeklagte extra umgedreht. Er sah Tom H., er fühlte sich durch dessen Blick provoziert, ging deshalb auf H. zu. Es sei zu einer kurzen Schubserei zwischen den beiden Männern bekommen, sagte die Richterin. Ferhat G. habe zwei leichte Schläge einstecken müssen. „Doch er wollte der Dominierende sein und bleiben, erinnerte sich nun an das Klappmesser in seiner Tasche.“

      Im Prozess hatte G. erklärt, er habe in seiner Erregung mit dem Messer „zu sehr rumgefuchtelt“. Er sei völlig schockiert gewesen, als er sah, was er angerichtet hatte. Ein Lehrer, der im Prozess als Zeuge aussagte, ließ an dieser Version allerdings Zweifel aufkommen. Er berichtete von einer Diskussion in seiner Klasse. Als es um die Frage von Notwehr ging, habe G. erklärt: „Wenn ich angegriffen werde, mache ich zack, zack und steche in den Kopf.“ Dazu fuhr er mit dem Arm durch die Luft.

      „Tom H. hatte keine Chance“, sagte die Richterin. Es habe kein Herumfuchteln gegeben, keine Warnung. „Es ging blitzschnell.“ So, wie Ferhat G. es drei Tage zuvor im Klassenraum demonstriert haben soll. Der in Berlin geborene Türke ließ im Prozess über seine Anwältin erklären, dass er zutiefst bedauere, Tom H. durch sein „unbedachtes Verhalten so schwer verletzt zu haben“. Er habe sich durch dessen Blicke beleidigt gefühlt.

      Public-Relations-Berater Tom H. lag eine Woche im Koma. Als er erwachte, konnte er sich kaum bewegen und nicht sprechen. Wochenlang wurde er in einer Reha-Klinik behandelt und kämpfte sich zurück ins Leben. Bis heute muss er mit erheblichen Einschränkungen leben.

      Quelle: Tagesspiegel.de

      ---

      Fazit:

      - Für einen Megabrutalen ANGRIFF von einem Bürger mit Migrationshintergrund: 5 Jahre Knast

      Für eine NOTWEHRhandlung eines Bürgers ohne einen Migrationshintergrund: 4 Jahre Knast

      Sagt ja wohl alles. :(


      ---
      Avatar
      schrieb am 20.01.09 01:22:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      5 genähte Wunden, blaue Flecken, Prellungen Kiosk-Besitzer verprügelt Einbrecher

      Einbrecher: "Ich drehe nie wieder ein Ding!" :laugh:

      Von ASTRID SIEVIERT

      Blutergüsse, neun Platzwunden und zwei Stunden in einem Kofferraum – diese Quittung kassierte René M. (32) für einen Kiosk-Einbruch. Denn er hatte nicht mit Besitzer Cibuk Muzatfer (28) gerechnet ...

      Muzatfer betreibt einen Kiosk in Bremen. In nur drei Monaten wurde dreimal bei ihm eingebrochen – 15 000 Euro Schaden. Und die Täter entkamen immer unerkannt. Der Kioskbesitzer: „Ich legte mich deshalb auf die Lauer, lag mit meinem Bettzeug in einem Nebenraum.“



      Und er musste nicht lange warten! Um 2 Uhr morgens warf Einbrecher René M. die Kiosk-Scheibe mit einem Gullydeckel ein. Und dann kam’s knüppeldick ...

      René M.: „Kaum stand ich im Fensterrahmen, zog mich jemand rein, warf mich auf den Boden.“ Der Kioskbesitzer zog dem Einbrecher eine Bierflasche über den Kopf, vertrimmte ihn mit einer Eisenstange!

      René: „Dann legte er mir eine Kette um den Hals, zerrte mich wie einen Hund zu seinem Auto und sperrte mich in den Kofferraum. Ich dachte, jetzt ist es aus mit mir.“

      Nach zwei Stunden konnte sich der Kleinganove befreien. Voller Angst alarmierte er selbst die Polizei, gestand den Einbruch. Im Krankenhaus musste er an fünf Wunden genäht werden.

      Gegen den vermöbelten Gangster ermittelt die Polizei wegen Einbruchdiebstahls. Gegen den wehrhaften Kiosk-Besitzer ermitteln die Beamten allerdings auch – wegen Freiheitsberaubung und Notwehr-Überschreitung.

      Damit droht dem Kiosk-Besitzer eine höhere Strafe als dem Einbrecher

      Quelle: www.bild.de

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      Kiosk-Besitzer verprügelt Einbrecher - Wer wird härter bestraft?

      Von ASTRID SIEVERT

      Wie hart darf man vorgehen, um sein Eigentum zu schützen?

      Kiso-Besitzer verprügelt Einbrecher

      Deutschland spricht über den Bremer Kioskbesitzer Cibuk Muzatfer (28). Er hatte Einbrecher René M. (32) auf frischer Tat geschnappt und verprügelt: Er verpasste dem Gauner Schläge, sperrte ihn in seinen Kofferraum.

      Nun ermittelt die Polizei – GEGEN BEIDE! Irre: Dem Kioskbesitzer droht eine höhere Strafe als dem Einbrecher!

      Der Anwalt des Händlers, Uwe Piehl (40), empört: „Mein geschockter Mandant wollte nur sein Eigentum schützen. Jetzt könnte er wegen Freiheitsberaubung schlimmstenfalls fünf Jahre Haft bekommen – der Einbrecher aber nur 3 Jahre!“

      Was sagt die Bremer Polizei? Ein Sprecher: „Natürlich darf man sein Eigentum schützen und sich verteidigen. Es muss aber im richtigen Verhältnis geschehen.“


      Quelle: www.bild.de
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      Justizskandal?! Fast 4 Jahre Knast für Notwehr.