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    Besteuerung von Stockdividenden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.06.09 13:36:11 von
    neuester Beitrag 21.06.09 14:29:32 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.150.891
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      Avatar
      schrieb am 05.06.09 13:36:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand ob zwischenzeitlich verbindlich geklärt ist, wie unter der Abgeltungssteuer die Stockdividenden steuerlich behandelt werden?
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 18:08:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.328.435 von Bloron am 05.06.09 13:36:11§ 20 Abs. 4a Satz 5 EStG: Werden ... Anteile ... zugeteilt, ohne dass eine gesonderte Gegenleistung zu entrichten ist, werden der Ertrag und die AK dieser Anteile mit 0 EUR angesetzt, wenn .. die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist.

      Stockdividenden mit alternativer Bardividende sind demnach steuerpflichtig, in allen anderen Fällen fehlt wohl der Maßstab, so dass der Steuerwert Null ist.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 18:54:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Taxadvisor

      Es gab keine Alternativ. Die DAB-Bank hat offensichtlich die zugeteilten Aktien einfach mit dem aktuellen Börsenkurs multipliziert und den so errechneten Betrag von dem erteilten Freistellungsauftrag abgezogen.

      Nachdem ich gerade etwas recherchiert habe bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es vermutlich gar keine Stockdividende sondern Berichtigungs- bzw. Gratisaktien sind (Für je 10 gab es 3 zusätzliche, Firma = ZTE). Nur wie beweist man das bei einem ausländischen Unternehmen. :confused:

      Hatte vielleicht schon mal jemand ein solches Problem??
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 20:09:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.332.034 von Bloron am 05.06.09 18:54:37Der Ausschnitt, den ich gepostet habe, bezieht sich auf Stockdividenden. Für sonstige Kapitalmaßnahmen gilt aber das gleiche.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.06.09 14:58:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.332.611 von Taxadvisor am 05.06.09 20:09:39Gemäß § 1 i.V.m. § 7 KapErhStG sind solche Kapitalmaßnahmen nicht einkommens- bzw. abgeltungssteuerpflichtig.

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      Avatar
      schrieb am 19.06.09 14:02:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Welchen Status bekommen die eingebuchten Aktien?
      Konkreter aktueller Fall: Alstria Office Reit
      Dividendenanspruch optional eintauschbar gegen Aktien mit 23% Rabatt. Die Dividende selbst ist steuerfrei (Einlagekonto).
      Wie aber werden die eingetauschten Aktien bei späterem Verkauf im Rahmen der Abgeltungssteuer und im Hinblick auf Anschaffungspreis und Anschaffungsdatum behandelt?

      Variante 1 : Preis 0,- , Anschaffung Juni 2009.
      Variante 2 : eingetauschte Bardividende, Anschaffung Juni 2009.
      Variante 3 : Anschaffungspreis-Korrektur und Anschaffungsdatum der Altaktien und Fallunterscheidung (Kauf bis 2008/ ab 2009).
      oder vielleicht sogar eine ganz andere Variante 4? Wer kennt sich aus?
      Mit der Abgeltungssteuer ist ja alles sooo einfach geworden.
      Avatar
      schrieb am 20.06.09 20:07:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Bundesfinanzhof hat entscheiden, dass bei einer optionalen Wahl von Stockdividenden diese immer zu versteuern sind und somit eigentlich deine Variante 2. Allerdings habe ich der Presse entnommen, dass die Banken beim Einbuchen oft nicht wissen, welche Kapitalmaßnahme der Vorgang zu Grunde liegt und daher dann Variante 1 anwenden dürfen. Das "Finanzamt" hat wohl nichts dagegen, da beim Verkauf dann der gesamte Verkaufsbetrag der Steuer unterliegt.
      Avatar
      schrieb am 21.06.09 14:29:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.433.898 von Bloron am 20.06.09 20:07:55Dieser Punkt ist auch das Problem bei der Anwendung von § 1 i.V.m. § 7 KapErhStG. Sofern die Bank keine Kenntnis hat, ergibt sích für steuerliche Zwecke eine Einbuchung mit Null und AbgSt-Pflicht. Im Ergebnis führt dies dazu, dass - wie bei Bezugsrechten - die Übergangsfrist für Altbestände irgendwann ausgehöhlt ist. Diese Regelung wird die Gerichte sicherlich noch beschäftigen.

      Gruß
      Taxdvisor


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