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    Ist das Verfassungsgericht unfehlbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.09 00:58:02 von
    neuester Beitrag 03.07.09 07:22:25 von
    Beiträge: 38
    ID: 1.151.250
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      Avatar
      schrieb am 21.06.09 00:58:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Am 30.6. entscheidet das BVG über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Lissabon-Vertrags.

      Eigentlich müßte die Entscheidung "verfassungswidrig" lauten.

      Lt. Grundgesetz besteht ein Widerstandsrecht für alle Bürger, sofern der Verfasssung unseres Landes Schaden droht.

      WAs, wenn man untestellt, daß die Entscheidung unter Pression zustandegekommen ist und "verfassungsgemäß" lautet.

      Zum Einstieg ins Thema empfehle ich einen Besuch der Homepage "GAuweiler". Dort ist die Organklage von ca. 300 SEiten von Prof. Schachtschneider und ein Rechtsgutachten eines Freiburger Juristen über ca. 200 Seitn einsehbar.
      Avatar
      schrieb am 21.06.09 02:18:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja!
      Avatar
      schrieb am 21.06.09 14:32:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.434.437 von LeoKreis am 21.06.09 02:18:48Bei einer RAtifizierung des Lissabon-Vertrages würde Deutschland als Völkerrechtssubjekt irreversibel getilgt. Ein Rückzug aus der EU, unter welchen Umständen auch immer, wäre nicht mehr möglich.

      Das Volk, von dem alle Kraft ausgeht, ist dazu nicht befragt worden, somit besteht für eine solchen Akt keine demokratische Legitimation.

      Bei einer derart weitreichenden Entscheidung,die hier ansteht, sozusagen eine "Revolution von oben", muß es erlaubt sein, die Integrität der Persönlichkeiten des BVG und die Umstände der Entscheidungsfindung genau zu beobachten und zu hinterfeagen.
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 04:44:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.435.568 von stairface am 21.06.09 14:32:36Beobachten und hinterfragen kannste, soviel Du Lust hast!

      An der Gültigkeit eines Urteils ändert das aber gar nix. Das BVerfG ist
      als Verfassungsorgan und oberste Instanz der Judikative unanfechtbar.

      Die Berufung seiner Richter ist umständlich und langwierig
      und erfolgt abschließend durch den Bundespräsidenten. Die
      Richter treffen keine Einzelentscheidungen, über Urteile
      befindet ein achtköpfiger Senat per Abstimmung. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 12:00:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das BVerfG wird sich nicht politische Entscheidungen einbringen
      und verfügen, daß das Volk in einer Abstimmung darüber zu befinden
      hat. Genau so, wie es im GG steht.

      Das wäre doch schon mal ein großer Teilerfolg für die Kollegen Gauweiler/Schachtschneider.

      Ob dann so oft abgestimmt wird, bis das Ergebnis passt, wie in Irland, steht auf einem anderen Blatt.

      In der näheren Vergangenheit hat es einige Entscheidungen pro Bürger gegeben, die mich hoffen lassen: Die Unrechtmäßigkeit der Streichung der ersten 20km in der Steuererklärung sowie kaum beachtet: Die volle steurliche Absetzbarkeit Eurer "Gesundheitskosten", so wie es für Firmen schon immer gewesen ist.

      Es wird spannend.

      Gruß
      S.

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      schrieb am 22.06.09 18:18:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      Schon die Frage grenzt an Blasphemie... ;)
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 23:42:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.443.273 von Blue Max am 22.06.09 18:18:35@BlueMax

      ka.sandra vertitt im Thread "Ist Deutschland ein souveräner Stsat" die Ansicht, es gäbe eine Schattenregierung mit WEisungsbefugnis gegenüber dem BVG!
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 00:10:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich frage mich auch, ob im Fall der RAtifizierung des Lissabon-Vertrags die EU-Staaten mit einer "echten" Verfassung als Subjekte des Völkerrechts ebenso irreversibel getilgt würden wie die BRD in ihrer Sondersituation mit ihrer unitarischen "unechten" Bundesstaatsverfassung!?

      Wenn, NEIN, wäre eine Entscheidung des BVG pro Lissabon-Vertrag umso unverständlicher!
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 10:14:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.443.273 von Blue Max am 22.06.09 18:18:35Die FRagestellung ist noch steigerungsfähig:

      Ist das "GRUNDGESETZ-FÜR-DIE-BUNDESREPUBLIK-DEUTSCHLAND-GERICHT"
      unfehlbar?
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 11:21:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.447.102 von stairface am 23.06.09 10:14:37#9

      Das "vorläufige Grundgesetz" ist doch sowieso nur als Behelf gedacht, bis sich das deutsche Volk eine ordentliche Verfassung gibt...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 12:16:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.447.710 von Blue Max am 23.06.09 11:21:14und genau das würde durch die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags verhindert!
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 12:20:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Aber nein!

      Selbst wenn das Urteil so oder so ausfällt, obliegt es dir, die Fehlbarkeit anhand der zu Grunde legenden Gesetze darzustellen.
      Avatar
      schrieb am 23.06.09 16:14:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.448.204 von Sexus am 23.06.09 12:20:16..oder Dir!
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 14:02:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.448.204 von Sexus am 23.06.09 12:20:16Morgen 10h ist es so weit!
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 14:38:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Es ist damit zu rechnen, dass das BVerfG morgen der Unterzeichnung des Lissabonvertrages
      durch den Bundespräsidenten grünes Licht gibt, allerdings mit zwei wichtigen Rechtsvorbehalten,
      die der Ratifizierungsurkunde beigefügt werden:

      1. den Parlamentsvorbehalt, d. h., der Bundestag behält in wesentlichen
      Fragen zu Brüsseler Entscheidungen das letzte Wort;

      2. die Zuständigkeit des BVerfG in Verfassungsangelegenheiten, die Deutschland
      und Europa betreffen, also nicht die Vorrangeinräumung des EuGH.

      Das halte ich für zwingend notwendig, um ein souveräner Staat zu bleiben! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 17:32:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.486.057 von G-C-L am 29.06.09 14:38:44Mit andern Worten: Es wird sich zeigen, wieviel Gültigkeit unser Grundgesetz (Verfassung?) noch hat.
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 17:39:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.534 von stairface am 29.06.09 17:32:40Besser gesagt: ... wieviel Gültigkeit unser Grundgesetz nach der
      deutschen Ratifizierung des Lissabonvertrages
      behalten wird. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.06.09 22:27:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Glücklicherweise hat Karlsruhe so entschieden, wie ich mir das als unbedingt notwendig vorgestellt habe im
      Hinblick auf den Erhalt eines Mindestmaßes von deutscher Souveränität im Europa des Lissaboner Vertrages. :look:
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:08:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.497.006 von G-C-L am 30.06.09 22:27:26Wo kein Kläger, da kein Richter!

      Mich würde interessieren, wer derartige Klagen finanziert!

      Prima vista stimme ich dir zu, aber man wird weiter wachsam und reaktionsschnell sein müssen!

      Die Zufriedenheit der Machthaber irritiert!
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:13:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.750 von stairface am 01.07.09 22:08:58es ist wie es ist,
      ab, nächsten 2-3 monate wird nachgebessert und fertig...

      vor dem totalen zusammenbruch ruft am:
      wollt ihr den totalen zusammenbruch
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:26:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      M.E ist das BVG unfehlbar,

      ABER

      ES MUSS ANGERUFEN WERDEN!

      IMMER WIEDER!!
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:29:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.882 von stairface am 01.07.09 22:26:59träumer...
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:36:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.908 von clelia am 01.07.09 22:29:18Wie sonst?
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:46:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.787 von clelia am 01.07.09 22:13:35Aber, aber! - Warum so destruktiv und pessimistisch?! :confused:
      Es ist doch gut, dass wir uns auf unsere obersten Verfassungshüter verlassen können! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 22:49:44
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.012 von G-C-L am 01.07.09 22:46:52ein zusammengesetztes gremium aus richterlichen parteifunktionären

      im großen und ganzen
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 23:00:11
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.025 von clelia am 01.07.09 22:49:44Blabla...

      Soeben habe ich beschlossen, Dich nicht mehr für voll zu nehmen. :D
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 23:03:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.068 von G-C-L am 01.07.09 23:00:11ist egal....
      brauchst du auch nicht.
      augen zu und durch,,,,, es wird schon besser
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:07:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.079 von clelia am 01.07.09 23:03:10Bei Dir wird's immer dünner, fehlt nur noch der *Pfiff*! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:12:36
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.368 von G-C-L am 02.07.09 00:07:39klar wirds dünner, deine argumentation ist mäßig, koopiert und ohne eigene vorschläge,

      tja tut mir leid, meine sind gradlinig, einfach und verständlich
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:13:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.368 von G-C-L am 02.07.09 00:07:39Pfeif LA Paloma, wenn Du kannst und selbigen in der Hose hast!
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:19:38
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.385 von stairface am 02.07.09 00:13:15Na prima, da haben sich ja jetzt die zwei Richtigen gefunden:
      Sie hat Dünnpfiff und er pfeift dazu La Paloma, die weiße Schwerhörige! :laugh:

      Gleichwohl halte ich übrigens das Verfassungsgericht für unfehlbar... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:25:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.408 von G-C-L am 02.07.09 00:19:38sieg heil fanden auch viel für unfehlbar

      ich glaub wir machen noch mal ein bißchen geschichtsunterricht
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:26:47
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.408 von G-C-L am 02.07.09 00:19:38Sie mag Dünnpfiff haben, La paloma solltest Du pfeifen, beim BVG sind wir uns einig.

      n8
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:32:31
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.430 von stairface am 02.07.09 00:26:47typisch....
      in 2 monaten sehen wir weiter, alle haben ratifiziert und wir auch...
      in was für einem kindergarten leben wir hier eigentlich
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:34:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.446 von clelia am 02.07.09 00:32:31Haben wir nicht!
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 00:39:05
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.449 von stairface am 02.07.09 00:34:06lies mal ein wenig,
      in 2 monaten doch....wenn du wissen willst wo
      bei infokrieg
      alles schall und rauch usw.
      bevor jemand seien meinung behahrlich kundtut sollte er sich zumindest informieren.
      frage und antwort heißt das spiel...
      aber viele lernen das heutzutage nicht mehr
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 09:38:27
      Beitrag Nr. 37 ()
      Artikel 20.(1)
      Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 03.07.09 07:22:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.505.249 von LastHope am 02.07.09 09:38:27Und was bitteschön willste uns nun damit sagen?

      Art. 20 (4) ist sicher in einem Ausführungsgesetz näher geregelt.
      ... Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
      Das ist *Gummi*, also auslegungsbedürftig. :rolleyes:


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