Ist das Verfassungsgericht unfehlbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.09 00:58:02 von
neuester Beitrag 03.07.09 07:22:25 von
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Am 30.6. entscheidet das BVG über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Lissabon-Vertrags.
Eigentlich müßte die Entscheidung "verfassungswidrig" lauten.
Lt. Grundgesetz besteht ein Widerstandsrecht für alle Bürger, sofern der Verfasssung unseres Landes Schaden droht.
WAs, wenn man untestellt, daß die Entscheidung unter Pression zustandegekommen ist und "verfassungsgemäß" lautet.
Zum Einstieg ins Thema empfehle ich einen Besuch der Homepage "GAuweiler". Dort ist die Organklage von ca. 300 SEiten von Prof. Schachtschneider und ein Rechtsgutachten eines Freiburger Juristen über ca. 200 Seitn einsehbar.
Eigentlich müßte die Entscheidung "verfassungswidrig" lauten.
Lt. Grundgesetz besteht ein Widerstandsrecht für alle Bürger, sofern der Verfasssung unseres Landes Schaden droht.
WAs, wenn man untestellt, daß die Entscheidung unter Pression zustandegekommen ist und "verfassungsgemäß" lautet.
Zum Einstieg ins Thema empfehle ich einen Besuch der Homepage "GAuweiler". Dort ist die Organklage von ca. 300 SEiten von Prof. Schachtschneider und ein Rechtsgutachten eines Freiburger Juristen über ca. 200 Seitn einsehbar.
Ja!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.434.437 von LeoKreis am 21.06.09 02:18:48Bei einer RAtifizierung des Lissabon-Vertrages würde Deutschland als Völkerrechtssubjekt irreversibel getilgt. Ein Rückzug aus der EU, unter welchen Umständen auch immer, wäre nicht mehr möglich.
Das Volk, von dem alle Kraft ausgeht, ist dazu nicht befragt worden, somit besteht für eine solchen Akt keine demokratische Legitimation.
Bei einer derart weitreichenden Entscheidung,die hier ansteht, sozusagen eine "Revolution von oben", muß es erlaubt sein, die Integrität der Persönlichkeiten des BVG und die Umstände der Entscheidungsfindung genau zu beobachten und zu hinterfeagen.
Das Volk, von dem alle Kraft ausgeht, ist dazu nicht befragt worden, somit besteht für eine solchen Akt keine demokratische Legitimation.
Bei einer derart weitreichenden Entscheidung,die hier ansteht, sozusagen eine "Revolution von oben", muß es erlaubt sein, die Integrität der Persönlichkeiten des BVG und die Umstände der Entscheidungsfindung genau zu beobachten und zu hinterfeagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.435.568 von stairface am 21.06.09 14:32:36Beobachten und hinterfragen kannste, soviel Du Lust hast!
An der Gültigkeit eines Urteils ändert das aber gar nix. Das BVerfG ist
als Verfassungsorgan und oberste Instanz der Judikative unanfechtbar.
Die Berufung seiner Richter ist umständlich und langwierig
und erfolgt abschließend durch den Bundespräsidenten. Die
Richter treffen keine Einzelentscheidungen, über Urteile
befindet ein achtköpfiger Senat per Abstimmung.
An der Gültigkeit eines Urteils ändert das aber gar nix. Das BVerfG ist
als Verfassungsorgan und oberste Instanz der Judikative unanfechtbar.
Die Berufung seiner Richter ist umständlich und langwierig
und erfolgt abschließend durch den Bundespräsidenten. Die
Richter treffen keine Einzelentscheidungen, über Urteile
befindet ein achtköpfiger Senat per Abstimmung.
Das BVerfG wird sich nicht politische Entscheidungen einbringen
und verfügen, daß das Volk in einer Abstimmung darüber zu befinden
hat. Genau so, wie es im GG steht.
Das wäre doch schon mal ein großer Teilerfolg für die Kollegen Gauweiler/Schachtschneider.
Ob dann so oft abgestimmt wird, bis das Ergebnis passt, wie in Irland, steht auf einem anderen Blatt.
In der näheren Vergangenheit hat es einige Entscheidungen pro Bürger gegeben, die mich hoffen lassen: Die Unrechtmäßigkeit der Streichung der ersten 20km in der Steuererklärung sowie kaum beachtet: Die volle steurliche Absetzbarkeit Eurer "Gesundheitskosten", so wie es für Firmen schon immer gewesen ist.
Es wird spannend.
Gruß
S.
und verfügen, daß das Volk in einer Abstimmung darüber zu befinden
hat. Genau so, wie es im GG steht.
Das wäre doch schon mal ein großer Teilerfolg für die Kollegen Gauweiler/Schachtschneider.
Ob dann so oft abgestimmt wird, bis das Ergebnis passt, wie in Irland, steht auf einem anderen Blatt.
In der näheren Vergangenheit hat es einige Entscheidungen pro Bürger gegeben, die mich hoffen lassen: Die Unrechtmäßigkeit der Streichung der ersten 20km in der Steuererklärung sowie kaum beachtet: Die volle steurliche Absetzbarkeit Eurer "Gesundheitskosten", so wie es für Firmen schon immer gewesen ist.
Es wird spannend.
Gruß
S.
#1
Schon die Frage grenzt an Blasphemie...
Schon die Frage grenzt an Blasphemie...
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.443.273 von Blue Max am 22.06.09 18:18:35@BlueMax
ka.sandra vertitt im Thread "Ist Deutschland ein souveräner Stsat" die Ansicht, es gäbe eine Schattenregierung mit WEisungsbefugnis gegenüber dem BVG!
ka.sandra vertitt im Thread "Ist Deutschland ein souveräner Stsat" die Ansicht, es gäbe eine Schattenregierung mit WEisungsbefugnis gegenüber dem BVG!
Ich frage mich auch, ob im Fall der RAtifizierung des Lissabon-Vertrags die EU-Staaten mit einer "echten" Verfassung als Subjekte des Völkerrechts ebenso irreversibel getilgt würden wie die BRD in ihrer Sondersituation mit ihrer unitarischen "unechten" Bundesstaatsverfassung!?
Wenn, NEIN, wäre eine Entscheidung des BVG pro Lissabon-Vertrag umso unverständlicher!
Wenn, NEIN, wäre eine Entscheidung des BVG pro Lissabon-Vertrag umso unverständlicher!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.443.273 von Blue Max am 22.06.09 18:18:35Die FRagestellung ist noch steigerungsfähig:
Ist das "GRUNDGESETZ-FÜR-DIE-BUNDESREPUBLIK-DEUTSCHLAND-GERICHT"
unfehlbar?
Ist das "GRUNDGESETZ-FÜR-DIE-BUNDESREPUBLIK-DEUTSCHLAND-GERICHT"
unfehlbar?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.447.102 von stairface am 23.06.09 10:14:37#9
Das "vorläufige Grundgesetz" ist doch sowieso nur als Behelf gedacht, bis sich das deutsche Volk eine ordentliche Verfassung gibt...
Das "vorläufige Grundgesetz" ist doch sowieso nur als Behelf gedacht, bis sich das deutsche Volk eine ordentliche Verfassung gibt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.447.710 von Blue Max am 23.06.09 11:21:14und genau das würde durch die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags verhindert!
Aber nein!
Selbst wenn das Urteil so oder so ausfällt, obliegt es dir, die Fehlbarkeit anhand der zu Grunde legenden Gesetze darzustellen.
Selbst wenn das Urteil so oder so ausfällt, obliegt es dir, die Fehlbarkeit anhand der zu Grunde legenden Gesetze darzustellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.448.204 von Sexus am 23.06.09 12:20:16..oder Dir!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.448.204 von Sexus am 23.06.09 12:20:16Morgen 10h ist es so weit!
Es ist damit zu rechnen, dass das BVerfG morgen der Unterzeichnung des Lissabonvertrages
durch den Bundespräsidenten grünes Licht gibt, allerdings mit zwei wichtigen Rechtsvorbehalten,
die der Ratifizierungsurkunde beigefügt werden:
1. den Parlamentsvorbehalt, d. h., der Bundestag behält in wesentlichen
Fragen zu Brüsseler Entscheidungen das letzte Wort;
2. die Zuständigkeit des BVerfG in Verfassungsangelegenheiten, die Deutschland
und Europa betreffen, also nicht die Vorrangeinräumung des EuGH.
Das halte ich für zwingend notwendig, um ein souveräner Staat zu bleiben!
durch den Bundespräsidenten grünes Licht gibt, allerdings mit zwei wichtigen Rechtsvorbehalten,
die der Ratifizierungsurkunde beigefügt werden:
1. den Parlamentsvorbehalt, d. h., der Bundestag behält in wesentlichen
Fragen zu Brüsseler Entscheidungen das letzte Wort;
2. die Zuständigkeit des BVerfG in Verfassungsangelegenheiten, die Deutschland
und Europa betreffen, also nicht die Vorrangeinräumung des EuGH.
Das halte ich für zwingend notwendig, um ein souveräner Staat zu bleiben!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.486.057 von G-C-L am 29.06.09 14:38:44Mit andern Worten: Es wird sich zeigen, wieviel Gültigkeit unser Grundgesetz (Verfassung?) noch hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.534 von stairface am 29.06.09 17:32:40Besser gesagt: ... wieviel Gültigkeit unser Grundgesetz nach der
deutschen Ratifizierung des Lissabonvertrages behalten wird.
deutschen Ratifizierung des Lissabonvertrages behalten wird.
Glücklicherweise hat Karlsruhe so entschieden, wie ich mir das als unbedingt notwendig vorgestellt habe im
Hinblick auf den Erhalt eines Mindestmaßes von deutscher Souveränität im Europa des Lissaboner Vertrages.
Hinblick auf den Erhalt eines Mindestmaßes von deutscher Souveränität im Europa des Lissaboner Vertrages.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.497.006 von G-C-L am 30.06.09 22:27:26Wo kein Kläger, da kein Richter!
Mich würde interessieren, wer derartige Klagen finanziert!
Prima vista stimme ich dir zu, aber man wird weiter wachsam und reaktionsschnell sein müssen!
Die Zufriedenheit der Machthaber irritiert!
Mich würde interessieren, wer derartige Klagen finanziert!
Prima vista stimme ich dir zu, aber man wird weiter wachsam und reaktionsschnell sein müssen!
Die Zufriedenheit der Machthaber irritiert!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.750 von stairface am 01.07.09 22:08:58es ist wie es ist,
ab, nächsten 2-3 monate wird nachgebessert und fertig...
vor dem totalen zusammenbruch ruft am:
wollt ihr den totalen zusammenbruch
ab, nächsten 2-3 monate wird nachgebessert und fertig...
vor dem totalen zusammenbruch ruft am:
wollt ihr den totalen zusammenbruch
M.E ist das BVG unfehlbar,
ABER
ES MUSS ANGERUFEN WERDEN!
IMMER WIEDER!!
ABER
ES MUSS ANGERUFEN WERDEN!
IMMER WIEDER!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.882 von stairface am 01.07.09 22:26:59träumer...
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.908 von clelia am 01.07.09 22:29:18Wie sonst?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.503.787 von clelia am 01.07.09 22:13:35Aber, aber! - Warum so destruktiv und pessimistisch?!
Es ist doch gut, dass wir uns auf unsere obersten Verfassungshüter verlassen können!
Es ist doch gut, dass wir uns auf unsere obersten Verfassungshüter verlassen können!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.012 von G-C-L am 01.07.09 22:46:52ein zusammengesetztes gremium aus richterlichen parteifunktionären
im großen und ganzen
im großen und ganzen
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.025 von clelia am 01.07.09 22:49:44Blabla...
Soeben habe ich beschlossen, Dich nicht mehr für voll zu nehmen.
Soeben habe ich beschlossen, Dich nicht mehr für voll zu nehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.068 von G-C-L am 01.07.09 23:00:11ist egal....
brauchst du auch nicht.
augen zu und durch,,,,, es wird schon besser
brauchst du auch nicht.
augen zu und durch,,,,, es wird schon besser
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.079 von clelia am 01.07.09 23:03:10Bei Dir wird's immer dünner, fehlt nur noch der *Pfiff*!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.368 von G-C-L am 02.07.09 00:07:39klar wirds dünner, deine argumentation ist mäßig, koopiert und ohne eigene vorschläge,
tja tut mir leid, meine sind gradlinig, einfach und verständlich
tja tut mir leid, meine sind gradlinig, einfach und verständlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.368 von G-C-L am 02.07.09 00:07:39Pfeif LA Paloma, wenn Du kannst und selbigen in der Hose hast!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.385 von stairface am 02.07.09 00:13:15Na prima, da haben sich ja jetzt die zwei Richtigen gefunden:
Sie hat Dünnpfiff und er pfeift dazu La Paloma, die weiße Schwerhörige!
Gleichwohl halte ich übrigens das Verfassungsgericht für unfehlbar...
Sie hat Dünnpfiff und er pfeift dazu La Paloma, die weiße Schwerhörige!
Gleichwohl halte ich übrigens das Verfassungsgericht für unfehlbar...
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.408 von G-C-L am 02.07.09 00:19:38sieg heil fanden auch viel für unfehlbar
ich glaub wir machen noch mal ein bißchen geschichtsunterricht
ich glaub wir machen noch mal ein bißchen geschichtsunterricht
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.408 von G-C-L am 02.07.09 00:19:38Sie mag Dünnpfiff haben, La paloma solltest Du pfeifen, beim BVG sind wir uns einig.
n8
n8
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.430 von stairface am 02.07.09 00:26:47typisch....
in 2 monaten sehen wir weiter, alle haben ratifiziert und wir auch...
in was für einem kindergarten leben wir hier eigentlich
in 2 monaten sehen wir weiter, alle haben ratifiziert und wir auch...
in was für einem kindergarten leben wir hier eigentlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.446 von clelia am 02.07.09 00:32:31Haben wir nicht!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.504.449 von stairface am 02.07.09 00:34:06lies mal ein wenig,
in 2 monaten doch....wenn du wissen willst wo
bei infokrieg
alles schall und rauch usw.
bevor jemand seien meinung behahrlich kundtut sollte er sich zumindest informieren.
frage und antwort heißt das spiel...
aber viele lernen das heutzutage nicht mehr
in 2 monaten doch....wenn du wissen willst wo
bei infokrieg
alles schall und rauch usw.
bevor jemand seien meinung behahrlich kundtut sollte er sich zumindest informieren.
frage und antwort heißt das spiel...
aber viele lernen das heutzutage nicht mehr
Artikel 20.(1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.505.249 von LastHope am 02.07.09 09:38:27Und was bitteschön willste uns nun damit sagen?
Art. 20 (4) ist sicher in einem Ausführungsgesetz näher geregelt.
... Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das ist *Gummi*, also auslegungsbedürftig.
Art. 20 (4) ist sicher in einem Ausführungsgesetz näher geregelt.
... Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das ist *Gummi*, also auslegungsbedürftig.
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