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    Zinsen und Verspätungszuschläge zur Einkommensteuer 2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.09 10:14:05 von
    neuester Beitrag 20.09.09 23:35:49 von
    Beiträge: 19
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      Avatar
      schrieb am 13.07.09 10:14:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ich muss laut Steuerbescheid 2005 jetzt fast 3.000 Euro Zinsen auf die Einkommensteuer zahlen.

      Ich dachte immer, wenn mein Steuerberater die Frist zur Steuererklärung mit legalen Mitteln so weit wie möglich hinaus schiebt, muss man keine Zinsen zahlen. Bis Februar des Folgejahres kann der Steuerberater doch problemlos schieben, oder?

      Und dann hatte ich eigentlich aus Gesprächen mit Ihm heraus gehört, dass es auch darüber hinaus noch möglich sei, die Frist irgendwie zu verlängern. Aber das war wohl ein Trugschluß. Danke auch an meinen Berater, dass er dieses mal klipp und klar an mich formuliert hat :mad:

      Kann mir jemand sagen, ab wann welchem Monat genau Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat anfallen?

      Und es kommt noch besser. Ich muss Verspätungszuschläge in Höhe von 2.500 Euro zahlen.

      Mein Berater hat hiergegen Einspruch eingelegt. Ab wann sind denn genau Verspätungszuschläge rechtens und was muss dazu bei meinem Berater falsch gelaufen sein?

      Besten Dank
      348
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 10:29:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      sehr schwerwiegende Vorwürfe gegen deinen Steuerberater..

      zum einen hemmt eine Fristverlägerung nicht den Zinslauf. Der beginnt bei der Einkommensteuer 2005 ab April 2007..
      wie du schon geschrieben hast, happige 0,5% pro Monat.

      Der Verspätungszuschlag dürfte bei einer genehmigten Fristverlängerung nicht erhoben werden, ausser dein Berater hat die Frist überschritten, dann ist ein Verspätungszuschlag bis zu 10% der festgesetzen Steuer (also nicht der Nachzuhlung sonder der festgesetzten) möglich. Die tatsächliche Höhe muss dein Verschulden und fristüberschreitungsdauer berücksichtigen und z.b. ob du wiederholungstäter bist etc.

      Jetzt ist entscheidend ob du dafür verantwortlich bist oder dein Berater, wieso wurde die Steuererkl. so spät abgegeben?

      Wenn die Verantwortung im Berater liegt wäre es möglich ihn in Haftung zu nehmen. Er ist ja versichert :laugh:

      Sprich am besten mit deinem Berater wer wie wo was zu verantworten hat. Wenn er dich als gutes Mandat sieht wird er dir den Schaden ersetzen (er hat ja eine Versicherung dafür :laugh: )

      Oder wechsel den Berater...
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 10:33:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.559.060 von 348 am 13.07.09 10:14:05Ab dem 16. Monat nach Ende des Veranlagungszeitraums werden für jeden vollen Monat 0,5% Zinsen berechnet. In Deinem Fall also ab dem 01.04.2007. Diese Verzinsung ist vollkommen unabhängig von der Verlängerung der Abgabefrist und wird auch umgekehrt bei Erstattungsbeträge angewendet. Die Verzinsung hätte man durch nachträgliche Anpassung der VZ hier bis zum 31.03.2007 vermeiden können, dann wären die TEUR 23 Steuernachzahlung aber auch bereits im März 2007 abgeflossen.

      Die Fristverlängerung wird grundsätzlich nur noch bis 31.12. des Folgejahres gewährt, darüber hinaus ist es abhängig von der Begründung.

      Die Höhe der Verspätungszuschläge ist Ermessenssache des FA. Hier spielen auch Nachzahlung, bisherige Einhaltung der Fristen, Anpassung der VZ etc. eine Rolle.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 11:07:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich kann verstehen, daß bei einigen Emotionen im Spiel sind, wenn Steuern, Zinsen und andere Nebenabgaben gezahlt werden müssen.

      Da die bisherigen Beiträge die Sachthematik bereits behandeln, möchte ich noch hinzufügen, daß Du mit der hinausgeschobenen Steuerzahlung Erträge oder Aufwandsminderungen erwirtschaften konntest. Der Sachverhalt gibt dazu nicht viel her, aber trotz Finanzkrise gibt es noch einige Bereiche, in denen ein Zinssatz von 6% p. a. jenseits des Verhandelbaren liegt.

      Deshalb wäre es gegenüber Deinem Steuerberater fair, wenn Du zu gegebener Zeit auch erwähnen würdest, wenn er sich durch das legale Hinauszögern der Erklärungsabgabe möglicherweise steuerliche Aktionsspielräume offengehalten hast, von deren Profit Du jetzt noch nichts mitbekommst.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 12:47:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.559.514 von Silberpfeil1 am 13.07.09 11:07:35da hast du recht ! :eek::eek:

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      Avatar
      schrieb am 13.07.09 17:52:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.560.240 von Latinl am 13.07.09 12:47:53es gibt aber auch 6% zinsen vom fa.
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 18:04:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.559.060 von 348 am 13.07.09 10:14:05... und wie ist das, wenn das FA einen Rechenfehler macht?

      Die kamen 5 Jahre nach der Veranlagung mit einer Berichtigung, gaben sogar zu, dass ein EDV-Eingabefehler des Beamten der Grund sei, und berechneten fast 30% Zinszuschlag für die Zwischenzeit.

      Sowas ist doch Wucher. Keine Bank zahlt mir in diesen Jahren 6% aufs Spargeld.

      Hier muss die Steuergesetzgebung geândert werden. Bei Fehlern durch das Finanzamt zu Lasten des Steuerzahlers, keine Anwendung von Zinsen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 20:29:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich streite mich mit dem FA noch wegen 2002.:(
      Die buchten sämtliche Beträge nach irgendwo hin nur nicht bei mir.
      Ist ja auch kein Wunder wenn 6 verschiedene Sachbearbeiter dran "wursteln".
      Mein Tipp:
      Such Dir eine Kanzlei mit ordentlicher Reputation - natürlich mit erfahrenen Rechtsbeistand dazu.
      Der wird den Fall dann mal checken und evtl. Deinen bisherigen Rechtsanwalt in die Haftung nehmen !
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 20:57:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich meinte natürlich Deinen bisherigen Steuerberater in die Haftung nhemen !
      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 22:18:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.562.878 von Erdman am 13.07.09 18:04:56Irgendwie habe ich gerade den Eindruck, der Bär versucht uns gerade einen Erdman aufzubinden... Ansonsten erzähl mal genau!;)

      Vor 5 Jahren gab es übrigens sogar noch Bausparverträge als 5-Prozenter (ich meine die Guthabenverzinsung).

      Wenn man etwas an den Zinsen kritisieren möchte, dann wohl die in der jüngeren Vergangenheit erfolgte Änderung der Handhabung von Erträgen und Aufwendungenj dieser Zinsen.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 08:53:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.563.953 von Ciccarelli am 13.07.09 20:29:32Ein Steuerberater ist gleichzeitig immer auch Rechtsbeistand (er kann seine Mandanten vor Finanzgerichten vertreten).
      Einen zusätzlichen Rechtsanwalt benötigt man also nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 15:09:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Haraldo 78 und Taxadvisor

      Besten Dank für die Antworten.

      Die Zinsen zur Einkommenssteuer stimmen, gerechnet ab April 2007.
      Trotzdem muss doch ein Berater sagen, dass diese in jedem Fall ab diesem Monat bezahlt werden müssen. Woher soll ich das wissen? Ich gehe doch auch nicht zum Arzt und verschreibe mir dann die entsprechenden Medikamente selber??

      Hat er hier Auskunftspflicht? Auch wenn das natürlich nicht nachzuweisen ist.

      Die Verspätungszuschläge liegen im 5% Bereich. Ist das üblich oder schon viel? Nach Aussage meines Beraters hat er immer alle Fristen etc. eingehalten. Er hatte die von mir vorbereitete Erklärung 6 Monate auf seinem Tisch!! Allerdings frage ich mach dann, wieso ich plötzlich vor einigen Monaten eine Vorausschätzung des FA zu 2005 bekommen habe.

      Spricht das nicht für eine Fristverletzung?

      In 2006 habe ich negative Einkünfte. Da macht es ja dann Sinn, so lange wie möglich zu verlängern,um die 0,5% pro Moant einzustreichen, oder?

      Mein Berater hat Einspruch gegen die Verspätungszuschläge eingereicht.....

      Danke und Gruß
      348
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 18:39:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.577.600 von 348 am 15.07.09 15:09:53Hat er hier Auskunftspflicht? Wenn Du ihn gefragt hast, was mit Folgen verpäteter Abgabe passiert evtl. allerdings ist die Rechtsprechung hier restriktiv.

      Er hatte die von mir vorbereitete Erklärung 6 Monate auf seinem Tisch!! War sie abgabefähig oder mussten noch Fragen geklärt werden etc....?

      In 2006 habe ich negative Einkünfte. Da macht es ja dann Sinn, so lange wie möglich zu verlängern,um die 0,5% pro Moant einzustreichen, oder? Mit der Einstellung machst Du es dem Haftpflichtversicherer einfach.... Die Erklärung war bis Ende 2007 abzugeben! Also vor 18 Monaten. Da sind Verspätungszuschläge wohl gerechtfertigt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 10:17:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich glaube kaum das du eine Fristverlängerung bis jetzt bekommen hast.. 2005 längstens bis Mitte 2008 !!! Und das ist schon großzügig.. Das bekommt man in der Praxis nur wenn man ganz besondere Gründe hat. Bei dir ja anscheinend nicht gegeben. Also vermute ich, wie Taxadvisor, das der Verspätungszuschlag zu recht erhoben wurde, und du nicht innerhalb einer Fristverlängerung abgegeben hast.

      Die Frage nach der Beratungs- Aufklärungspflicht ist nicht so klar darstellbar. Es gibt auch ein Urteil wonach ein StB seinen katholischen Mandanten darauf Hinweisen muss das er durch den Austritt aus der Kirche sich die Kirchensteuer spart! Sag das mal einem gottgläubigen.. :laugh: Lange rede kurzer Sinn..
      Es gibt hierzu viele Einzelentscheidungen aber nichts konkretes, oder inwieweit ein StB ins blaue hinein beraten muss. Stell dir vor dein StB ruft dich jeden Tag an um dich über die neuesten Urteile am laufen zu halten. Wer soll das bei jedem Mandanten bezahlen? Wo hört die Pflicht auf und beginnt die Kür?

      In deinem Fall kann es auch gut sein das du schonmal zu spät abgegeben hast und Zinsen als solche schonmal hattest, wenn du nicht gerade ein Berufsanfänger bist der zum erstenmal einen Steuerbescheid bekommt. Das das Finanzamt dir nicht zinslos 3 Jahre die Steuer auf deinem Konto parkt müsste eigtl. jedem klar denkenden Menschen bewusst sein. :confused:

      Lass dir aufjedenfall den Schriftwechsel des Einspruchsverfahrens in Kopie zusenden. Daraus kannst du dann entnehmen ob dein StB innerhalb der Fristverlängerung abgegeben hat oder nicht.
      Welche Zeit nun von wem zu verantworten ist, das müsst ihr auskaspern.
      6 Monate Bearbeitungszeit ist schon recht viel, kommt drauf an wie kompliziert dein Fall ist, in der Regel ist 1 Monat ok.. Kommt auf die Mitarbeitereinteilung an, Überlastung etc.
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 10:19:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich glaube kaum das du eine Fristverlängerung bis jetzt bekommen hast.. 2005 längstens bis Mitte 2008 !!!
      Mitte 2007 meinte ich ..

      doofe Jahreszahlen.. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 11:25:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.583.285 von Haraldo78 am 16.07.09 10:17:30Es gibt auch ein Urteil wonach ein StB seinen katholischen Mandanten darauf Hinweisen muss das er durch den Austritt aus der Kirche sich die Kirchensteuer spart!

      Das Urteil schlug ja Wellen, aber bevor alle losrennen und Ihren StB in Haftung nehmen wollen: Das Urteil betraf einen Veräußerungsfall, bei dem der Mandant konkret nach der Steuerbelastung gefragt hatte und die Kirchensteuerbelastung nicht ermittelt wurde. Eine allgemeine Hinweispflicht ist von einem anderen Gericht abgelehnt worden, da es sich bei der Kirchenmitgliedschaft um eine "höchstpersönliche" Entscheidung handelt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 08:49:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Er hatte die von mir vorbereitete Erklärung 6 Monate auf seinem Tisch!

      Neben der Abgabefähigkeit muß auch die Frage beantwortet werden, ob der Berater von seinem Mandanten Vorkasse verlangte, bevor er die Steuererklärung einreichen wollte.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 19.09.09 21:01:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.574.228 von Datenreisender am 15.07.09 08:53:43Das ein Steuerberater fuer seinen Mandanten auf Schadensersatz klagen kann ist mir neu:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.09.09 23:35:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.016.391 von Ciccarelli am 19.09.09 21:01:29Solange er nicht auch RA ist, kann er das auch nicht. Das Posting von Datenreisender bezog sich aber auf Deinen Beitrag davor (StB-Kanzlei mit Rechtsbesitand etc.)

      Gruß
      Taxadvisor


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