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    Frage zur Est - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.09 19:47:55 von
    neuester Beitrag 25.08.09 14:27:17 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.151.874
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      schrieb am 20.07.09 19:47:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Mitstreiter,

      habe eine Frage zur Est: und zwar hatte ich 2007 einen Gewinn aus Aktien von 10.000.- Euro und habe diesen Betrag versteuert. Im Jahr 2008 erlitt ich einen Verlust aus Aktien von 8.000.- Euro.

      Frage 1: Bekomm ich nun für die 8.000.- Euro Verlust aus dem Jahre 2008 eine Steuerstattung (da ich ja meinen Gewinn in 2007 bereits versteuert habe)?

      Frage 2: Im Mantelbogen der Est, auf Seite 2, gibt es ein Feld "Verlustabzug". Muss ich da etwas eintragen oder reicht es aus wenn ich nur die Anlage SO ausfülle?

      Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

      liebe Grüße verlumder
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 20:11:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.609.165 von Verlumder am 20.07.09 19:47:55Der Verlust aus 2008 wird nach 2007 zurückgetragen, also wird 2007 quasi neu aufgerollt, und Du versteuerst nachträglich in 2007 nur 2.000 € statt 10.000 €. Die zuviel gezahlte ESt. erhältst Du zurück.

      Angeben mußt Du das nur in der Anlage SO, das Kreuz auf Seite 2 des Mantelbogens wäre nur zu machen, wenn bei Dir ein Verlustvortrag festgestellt wäre, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.

      LG Merkur01
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 20:15:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.609.338 von merkur01 am 20.07.09 20:11:44Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 25.08.09 13:19:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      wie wurde die anrechnung der gezahlten auslaendischen quellensteuer 2007 gehandhabt?

      ich habe in die zeile 19 der anlage aus 2007 jeweils den vollen betrag der gezahlten auslaendischen quellensteuer eingetragen (meist 15 % der dividende) und die volle dividende in zeile 7.

      nun ist mir gerade aufgefallen, dass das fa im bescheid lediglich die haelfte der gezahlten quellensteuer abgezogen hat.

      ich bin die ganze zeit davon ausgegangen, dass dies richtig ist (elster hat es in der steuerberechnung auch so ausgewiesen), habe aber nunmehr folgenden artikel gefunden:

      http://www.kmp-treumania.de/xist4c/web/Auslaendische-Dividen…

      wer hat nun recht? haette das fa die quellensteuer voll abziehen muessen?

      wenn ja, was kann ich nun noch unternehmen? der erste bescheid ist vom 19.3.2009, gegen diesen wurde einspruch eingelegt w/arbeitszimmer und einer fehlerhaften angabe. der berichtigte bescheid ist vom 27.7.2009.

      fuer hilfe waere ich sehr sehr dankbar!!!
      Avatar
      schrieb am 25.08.09 14:27:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich glaube, ich habe meinen fehler selbst gefunden.

      durch meinen eintrag in zeile 19 wurde die gezahlte quellensteuer wie quellensteuer von investmentfonds berechnet und daher nur haelftig von der steuerschuld abgezogen. ich haette die quellensteuer in zeile 18 eintragen muessen.

      nun noch einmal meine frage, wie soll ich mein schreiben an das fa formulieren? "eigentlich" haette der fa-beamte meinen fehler ja auch erkennen koennen - muessen...

      der bescheid ist insofern noch offen, da ich gegen den urspruenglichen bescheid vom maerz 2009 einspruch w/arbeitszimmer und einem fehler eingereicht hatte. der korrigierte bescheid datiert vom 27.7.2009.

      herzlichen dank!!!


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