checkAd

    Hat jemand eine Ahnung wie man einen Führerschein zurückbekommt nach ca. 10 Jahren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.09 22:46:31 von
    neuester Beitrag 26.11.09 08:23:59 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.152.442
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.989
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.08.09 22:46:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin damals wegen Sauferei und so vom Führerschein weggekommen und danach bin ich damals dann doch noch durch die MPU gefallen, weil man angeblich THC-Rückstände bei mir im Blut (oder Urin) gefunden hat.

      Wie dem auch sei ich brauche ihn jetzt wieder.

      Weiss jemand wie man das in Deutschland am besten und preisgünstigsten anstellt?
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 03:47:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.791.679 von ghaq am 16.08.09 22:46:31Zuerst solltest Du ehrlich gegenüber Dir selbst sein.(Grundvoraussetzung)
      Wenn man (Behörde)jetzt Deine Leberwerte überprüfen würde, müsstest Du Dich vor dem Resultat fürchten?
      Auf jeden Fall musst Du ganz von vorn anfangen, Sehtest, Erste Hilfe Kurs, Fahrschule. Checke aber bitte vorher beim Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde ab ob dort eine Sperre gegen Dich vorliegt (charakterliche Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges).
      Bei der MPU, dem sogenannten Idiotentest, gibts drei Möglichkeiten, bestanden, bestanden mit Auflagen (psychologische Nachschulung) und nicht bestanden, was bei Dir ja der Fall war. Allerdings ist der Test bei Dir schon sehr lange her. Wahrscheinlich wirst Du einen erneuten Test machen müssen wenn Du jetzt erneut die Zulassung zur Erlangung der Fahrerlaubnis beantragst. Das perfide an diesem System ist, dass, wenn man bei der MPU durchgefallen ist, fast immer einer psychologischen Nachschulung unterliegt wenn man seine Fahrerlaubnis erlangen möchte. Meist ist es so, das die MPU von einer Organisation des TÜV abgehalten wird, hier fällt etwa jeder dritte Teilnehmer durch, deshalb, weil die anschließende Nachschulung, Du rätst es vielleicht, auch eine Organisation des TÜV abhält. Hier schiebt eine Organisation des TÜV einer anderen Organsisation des TÜV die kräftig zahlenden " Kunden " zu. Dieses wurde bereits mehrfach von hohen politischen Stellen beanstandet, leider ohne Erfolg. In der Folge heißt das, der TÜV oder andere Organisationen haben hiermit eine Lizenz zum Gelddrucken und ein immenses Interesse daran, dass möglichst viele Probanden durchfallen.. Mein Menntnisstand aus 1991 ist, MPU damals knapp 600 DM, psychologische Nachschulung damals 980 DM etc., hier gehts um richtige Summen, fest eingeplant im Budget der TÜV Organsationen. Dieses ganze Prozedere mit der MPU ist ein Katz und Mausspiel. Wenn Du also wieder zur erneuten MPU musst, wovon ich ausgehe, wird man erneut Deine Leberwerte überprüfen, damit diese wieder in einen normalen Bereich kommen, solltest Du vorher mindestens 6 Wochen total abstinent sein, sonst kannste es gleich vergessen. Das wichtigste an der MPU ist neben den Leberwerten das Gespräch mit dem Psycho Onkel, alles andere ist Ablenkung und schmückendes Blendwerk, damit sie die enorm hohen Kosten irgendwie rechtfertigen können.

      Dieses schrieb Dir ein heute Geläuterter, Saufen und Fahren is eben nich.;) Wünsche Dir viel Glück.


      Didi
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 06:57:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.791.679 von ghaq am 16.08.09 22:46:31mal nach "EU Führerschein" googeln.
      1 Woche ins benachbarde Ausland und du kannst Dir evtl.
      diese fiese MPU-Abzocke(gibt es nur in D) sparen.
      Weis aber nicht wie die aktuelle Rechtslage ist.:look:
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 07:18:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.791.987 von trekstor am 17.08.09 06:57:22Der Führerschein-Tourismus ist vor kurzem unterbunden worden:

      http://www.tagesschau.de/inland/fuehrerschein104.html
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 08:34:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Führerschein neu beantragen.

      Wiedererteilung nach 15c StVZO geht ohne erneute Prüfung nur innerhalb 2 Jahren :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,0785EUR +1,95 %
      Das Gold-Einhorn des Jahres!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 08:41:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Oh, glaube den § 15c haben sie gestrichen.
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 10:30:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.791.937 von Erdmann111 am 17.08.09 03:47:00MPU damals knapp 600 DM, psychologische Nachschulung damals 980 DM etc.

      Hat man selbstverständlich inzwischen nach oben hin "angepasst"!

      Beispiel TÜV Rheinland:

      [urlKosten MPU]http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/mpu/kosten-mpu/index.php[/url]
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 11:37:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.791.679 von ghaq am 16.08.09 22:46:31Zitat: Wie dem auch sei ich brauche ihn jetzt wieder.

      brauchst du nicht unbedingt

      Du bist 10 Jahre sicher mit Bus & Bahn gefahren,
      ohne dich und andere zu gefährden,
      lass es dabei bleiben! :)

      Dein AG beteiligt sich an den Kosten für die Bahncard, frag ihn.
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 12:50:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke an alle für die Klarstellung.
      Besonders Erdmann111 (da habe ich jetzt schon mal einen guten Anhaltspunkt).
      Viel Spaß werde ich sicherlich nicht dabei haben.
      Na ja mal sehen ist ja egal.
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 15:12:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.794.069 von ghaq am 17.08.09 12:50:22Freut mich, dass dir die Augen geöffnet wurden,
      wie hoch die Hürden sind.

      Deshalb halte es mit Jürgen Trittin,
      der nie einen Führerschein hatte und mit der Bahn zur Arbeit fährt. :)
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 16:12:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.795.136 von GillyBaer am 17.08.09 15:12:35Der Threaderöffner braucht offensichtlich seinen Führerschein wieder.
      Schätze mal aus beruflichen Gründen.
      Dafür eröffnet er einen Thread und stellt diesbezüglich Fragen zur Wiedererlangung.


      Und du verweist in diesem Zusammenhang auf Herrn Trittin, der nie einen Führerschein hatte und mit der Bahn zur Arbeit fährt?

      Sag mal, gehts noch?!


      Nur zur Info: Sollte ein Herr Trittin nicht mit der Bahn seinen "Arbeitsplatz" erreichen können, steht ihm eine Limousine samt Fahrer zur Verfügung!!!

      Dem Threaderöffner auch?:keks:
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 17:57:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.795.746 von Datteljongleur am 17.08.09 16:12:56Aber klar geht es noch!
      Eine "Dünnpfeife", reg. seit 2000, :eek:

      kommt jetzt zum ersten Mal mit diesem Müll an!

      btw,
      wer Threads eröffnet, wie

      "Wer kann mit mir 385.000 Euro in eine neue Technolgie inverstieren?"

      sollte einen Chaffeur mit geleastem Schlitten haben! (500er BMW) :D

      ________________________
      p.s.:

      Früher waren auf dem Sofa die Brückenpostings im Nachmittagsporgramm (mit und ohne 2.IDs) deutlich besser. Warum hat das so nachgelassen?
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 18:36:55
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 09:00:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      #1

      Einschlägig ist hier der § 20 FeV, nicht der § 15c StVZO, wie hier jemand schrieb, das war vor über 10 Jahren mal so. Der Inhalt der Vorschriften hat sich aber kaum verändert. Erdmann hat dir alles schon ziemlich genau erklärt.

      Du mußt die Führerscheinprüfung wiederholen, weil die Pappe länger als 2 Jahre weg ist. Die kostspielige Pflichtausbildung in einer Fahrschule bleibt dir zwar erspart, aber zur Prüfung mußt du mit Fahrschule erscheinen, und die wird vorher ein paar Stunden mit dir fahren wollen, um zu sehen, ob du noch alles drauf hast.

      Die größte Hürde ist bei dir die MPU, das vor allem deshalb, weil du sowohl mit Alk als auch mit THC aufgefallen bist. Stell dich darauf ein, daß die deine Leberwerte checken und außerdem einen Drogenscreening machen. Die können so deinen Alkohol/Drogenkonsum über Monate zurück tracken. Du solltest also Monate vorher mit dem kiffen und dem saufen aufgehört haben, sonst kannst du dir die Kohle sparen, dann wird das nämlich nichts.

      Führerschein im Ausland machen kannst du dir schenken, sowas funzt nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 09:01:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.795.136 von GillyBaer am 17.08.09 15:12:35Trittin hat einen Dienstwagen, den er auch nutzt.
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 16:57:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.807.202 von AntonLaVey am 19.08.09 09:01:31Von welchem Ministerium?
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 22:07:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.807.198 von AntonLaVey am 19.08.09 09:00:44
      ..Die kostspielige Pflichtausbildung in einer Fahrschule bleibt dir zwar erspart, aber zur Prüfung mußt du mit Fahrschule erscheinen, und die wird vorher ein paar Stunden mit dir fahren wollen, um zu sehen, ob du noch alles drauf hast.

      Das kann ich mir nicht vorstellen, wäre mir neu. Er muss wohl ganz neu anfangen, als wenn er nie einen Führerschein gehabt hätte und die Mindestpflichtstunden abreißen.


      Didi
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 22:28:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.813.940 von Erdmann111 am 19.08.09 22:07:58Das war schon immer so, wenn deine Fahrschule die Pflichtausbildung verlangt hat, haben sie dich betrogen. Kannste mir glauben, ich bin aus der Branche, ich weiß das deshalb genau.
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 22:29:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.811.786 von GillyBaer am 19.08.09 16:57:32Wieso Ministerium?
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 23:51:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.814.079 von AntonLaVey am 19.08.09 22:28:40http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/sonderfahrten.php

      Soviel zu Deiner Aussage. Es sind gewisse Stunden Pflicht, die sogenannten Sonderfahrten, die aber erst am Ende der Fahrausbildung anstehen.

      Didi
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 08:14:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.814.517 von Erdmann111 am 19.08.09 23:51:40Mensch, bist du rechthaberisch, ich hab dir doch gesagt, daß ich das genau weiß, weil ich aus der Branche bin. Also jetzt nochmal als Schaulaufen:

      Was du verlinkt hast, betrifft die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Das ist alles haarklein in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) geregelt, und zwar in den §§ 1 bis 6.

      Und nun schauen wir mal gemeinsam in den § 7 der FahrschAusbO:

      (1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn

      1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll ...


      http://bundesrecht.juris.de/fahrschausbo_1999/__7.html

      Und jetzt bitte nicht wieder schnellgoogeln und erneut mit falschen Argumenten kommen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 13:24:07
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.814.085 von AntonLaVey am 19.08.09 22:29:17Anton,

      nicht mit einer Gegenfrage antworten, das schätze ich nicht! :mad:

      Nochmal:
      Welches Fahrzeug (Typ, Kennzeichen) fährt Trittin?
      Wenn du es nicht weißt, ruf Gabi an:

      Mitarbeiter im Berliner Büro

      Gabriela Wimpelberg

      Tel: 030- 227 72247
      Fax: 030- 227 76203
      juergen.trittin@bundestag.de

      :)
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 16:23:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.814.975 von AntonLaVey am 20.08.09 08:14:01... und in § 20 I 1 FeV steht Folgendes:

      "(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung."

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 16:38:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.819.005 von DerStrohmann am 20.08.09 16:23:42Das ist rechtssystematisch völlig korrekt, denn die Fahrerlaubnis-Verordnung formuliert lediglich die Voraussetzungen, die die Behörde zu prüfen hat, bevor sie die Fahrerlaubnis erteilt. Dazu gehört die Ausbildungspflicht nicht, denn diese besteht gegenüber Fahrschule/Fahrlehrer, wird vom Fahrerlaubnisprüfer vor der Prüfung formal kontrolliert (Übergabe der Ausbildungsbescheinigung) und ist in der Fahrschüler- Ausbildungsordnung geregelt - mit der von mir erwähnten Ausnahme.

      Als Laie muß man das nicht verstehen. :D
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 16:39:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.817.341 von GillyBaer am 20.08.09 13:24:07Gilly,

      meinst du, die Gabi sagt mir das? Fällt das nicht unter Datenschutz?
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 22:14:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.819.209 von AntonLaVey am 20.08.09 16:39:53klar, nutze deine gekonnte Fragetechnik aus .....
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 22:24:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      fest steht jedenfalls dass du erst wieder den psychologischen test machen musst bevor es an die rückeroberung des führerscheins geht.
      das gilt natürlich auch für früh-rentner wie dich.
      das habe ich jetzt schon mal durch rumtelefonieren zu ner fahrschule in meiner umgebung rausbekommen.

      :laugh:

      im übrigen handelt es sich natürlich bei mir dabei ausschließlich um einen führerschein aus beruflichen gründen.
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 22:33:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich büffel jedenfalls schon mal fleißig für die schriftliche Prüfung.

      Bin mir da aber noch nicht sicher ob "Sturztrunk" auch die Wirkung von Alkohol verstärkt.

      Ich bin halt mal wieder eine Schlftablette.

      :D
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 01:16:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.822.089 von ghaq am 20.08.09 22:33:29
      ..Ich büffel jedenfalls schon mal fleißig für die schriftliche Prüfung.

      Hauptsache, Du bzw. Deine Leberwerte erfüllen schon vorher die Kriterien, sonst ist alles andere Makulatur, und diese Frage kannst Du Dir nur selber beantworten.;) Meiner Meinung nach solltest Du, bevor Du anfängst Regeln zu lernen, Dich erst einmal um die erneute MPU kümmern, lernen kannste dann nach bestandener MPU immer noch. Fällst Du dort nämlich durch, wirste gar nicht erst zur Fahrprüfung zugelassen bzw. würde man Dir selbst nach bestandener Fahrprüfung die Fahrerlaunbins von Amts wegen nicht erteilen. Also mach Dich vorher schlau.


      Didi
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 05:10:14
      Beitrag Nr. 30 ()
      so in etwa habe ich das auch verstanden.
      bin ja mal wieder nicht der dümmste.
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 05:14:28
      Beitrag Nr. 31 ()
      dann werde ich mich jetzt darum kümmern , dass ich erstmal die mpu machen kann.
      Danke für die vielen Postings z u diesem ungeahnten Thema.
      Und von dhaer gute Nacht Ihr lieben leibenden...
      P.S.:
      Wer Trintin ist interessiert mich übrigens nen scheiß.
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 10:02:25
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.822.578 von ghaq am 21.08.09 05:14:28So wie es aussieht, schaffst du die MPU nicht!!
      Warum?
      Weil du offensichtlich schon wieder besoffen bist!:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.08.09 13:42:03
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.795.136 von GillyBaer am 17.08.09 15:12:35Deshalb halte es mit Jürgen Trittin,
      der nie einen Führerschein hatte und mit der Bahn zur Arbeit fährt


      Hallo GillyBaer,

      dann wähle ich nicht Grün - der will ja bestimmt nur "Seinen" Dienstwagen zurück, oder?

      Grüße aufgepasst
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 13:20:21
      Beitrag Nr. 34 ()
      *Lol*
      Wer wählt schon Grün in Deutschland?
      Nur Verrückte, die sich nicht anders zu helfen wissen.

      Ich wähle wahrscheinlich die Roten oder die Fdp.
      Aber natürlich sage ich meinen Eltern ich würde am leibsten die Spd wählen , aber für Euch wähl ich die Cdu.

      *Hick*
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 13:25:54
      Beitrag Nr. 35 ()
      Übrigens sind meine Leberwerte noch im stabilen Bereich.

      Mit meiner Lunge sieht es da allerdings schon anders aus.
      Würde mich nicht wundern wenn ich schon sowas wie Lungen-Kathar heb.

      Aber jetzt egal.

      Ich zisch mir jetzt meine erste Pulle.

      Muss nämlich sein, da mich so ein Fürerschein-Wiedererlangungs-System einfach nur noch ankotzt im Moment.
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 13:27:30
      Beitrag Nr. 36 ()
      Aber was sein muss , das muss sein.
      Also Prost, auf Euer Wohl und das Eurer Familie.
      *Zisch*
      Avatar
      schrieb am 23.08.09 13:28:38
      Beitrag Nr. 37 ()
      Und nicht vergessen, immer schön brav bleiben, wenn einer genau die gleichen Probleme hat.
      Avatar
      schrieb am 25.08.09 08:20:01
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.833.677 von ghaq am 23.08.09 13:25:54Übrigens sind meine Leberwerte noch im stabilen Bereich.

      Noch? Wenn das mal gutgeht... :rolleyes:

      Die checken normalerweise die folgenden Werte: GOT, GPT, Gamma-GT, manchmal auch noch den MCV. Diese Werte sollten alle unauffälig sein. Schau mal in den Lappen über die Blutuntersuchung, den dein Arzt dir sicher mitgegeben hat. Die Normwerte stehen jeweils hinter den gemessenen Werten.
      Avatar
      schrieb am 20.11.09 17:43:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      na, altes Haus?
      Lappen schon wieder zuruck?
      Oder schon wieder weg?
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.11.09 08:23:59
      Beitrag Nr. 40 ()
      *Zisch*
      :D


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Hat jemand eine Ahnung wie man einen Führerschein zurückbekommt nach ca. 10 Jahren?