Wo kann ich eine Schweizer AG kaufen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.08.09 21:50:30 von
neuester Beitrag 19.09.09 09:11:58 von
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Hallo,
weiss jemand, wo ich eine schweizer AG erwerben kann?
Danke für Tips,
FF
weiss jemand, wo ich eine schweizer AG erwerben kann?
Danke für Tips,
FF
Versuchs doch mal an der Börse
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.830.197 von Fliegenfnger am 21.08.09 21:50:30Willst Du die UBS kaufen?!
Was willst n´ausgeben? Nicht unter 2 Milliarden.
Was willst n´ausgeben? Nicht unter 2 Milliarden.
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.830.197 von Fliegenfnger am 21.08.09 21:50:30Willst Du anlegen?
3-5k und Du hast einen Schweizer Börsenmantel mit 100 000CHF Aktienkapital,kannst Du dann splitten auf 10 000 000 Aktien a´ 0,01 Rappen.
Kannst aber auch eine AG gründen ab 1990 CHF
Hier mal ein aktuelles Angebot:
Rechtliche Informationen
Rechtsform: AG, Schweiz (Schweizer Aktiengesellschaft)
Bundesland: Kanton Zug
Land: Schweiz / Switzerland, CH
Gründung: 2000
Eintragung: 2000
Branche: Handel mit Waren aller Art, Textilien, Beteiligungen, Patente, Lizenzen, Herstellungsverfahren, Grundstücke
Gegenstand des
Unternehmens: Handel mit Waren, Erzeugnissen aller Art, Textilien, kann Patente, Lizenzen, Herstellungsverfahren erwerben, entwickeln, verwalten, verwerten, Geschäfte finanzieren, fördern, Grundstücke erwerben, veräussern, Tochtergesellschaften errichten, Beteiligungen
Sonstige: Aktienkapital voll liberiert (Vollliberierung), 100 Inhaberaktien zu 1.000 CHF
Firmenprofil
Umfang geschäftliche Aktivität: Ruhende ältere schweizer AG (Mantel AG, Firmenmantel)
Verkaufsgrund: Aufgabe der Geschäftstätigkeit, keine Umsetzbarkeit des Gründungsprojektes
Bankkonto bei: Zuger Kantonalbank
Konditionen
Aktienkapital: 100.000,00 CHF (Schweizer Franken)
Kaufpreis: 9.500 EUR
Der Kaufpreis für diese Gesellschaft ergibt sich wie folgt:
Bankguthaben bei Kauf (=Vermögen) ca. 0 EUR
+ Aufpreis 9.500 EUR
= Kaufpreis 9.500 EUR
Aufpreis = Differenz zwischen Kaufpreis und Bankguthaben bei Kauf (=Vermögen)
Die Gründungskosten (Kosten der Gründung der AG wie Notarkosten, Handelsregisterkosten etc.) sind bereits bezahlt und im Kaufpreis enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten bei der Übernahme der AG.
Leistungen:
Folgende, zum Erwerben, Kaufen der Aktiengesellschaft wichtige Eckdaten bzgl. Gesellschaftsunterlagen liegen vor:
* keine Betreibungen
* abgeschlossene Steuern (auch 2008 bereits)
* letzte Bilanz (2008 liegt vor)
* letzter Revisionsbericht (liegt vor)
* Aktienkapital in der Bilanz in Form des Aktionärsdarlehen (wird bei der Übernahme durch den neuen Besitzer übernommen)
* keine sonstige offene Forderungen
* gemäss Erklärung des Verwaltungsrates untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision
Es besteht die Möglichkeit, weitere Zusatzdientsleistungen bzgl. Mandatsübernahme (treuhänderisches Verwaltungsratsmandat), Domizilgebung, Virtuelles Büro, Buchhaltung und Abschluss, Sekretariatsservices in Anspruch zu nehmen.
In den USA bekommst Du aber günstigere AG´s, ab 250$
Wenn Du es wirklich ernst meinst schick mir eine BM ich kann dir da weiterhelfen
3-5k und Du hast einen Schweizer Börsenmantel mit 100 000CHF Aktienkapital,kannst Du dann splitten auf 10 000 000 Aktien a´ 0,01 Rappen.
Kannst aber auch eine AG gründen ab 1990 CHF
Hier mal ein aktuelles Angebot:
Rechtliche Informationen
Rechtsform: AG, Schweiz (Schweizer Aktiengesellschaft)
Bundesland: Kanton Zug
Land: Schweiz / Switzerland, CH
Gründung: 2000
Eintragung: 2000
Branche: Handel mit Waren aller Art, Textilien, Beteiligungen, Patente, Lizenzen, Herstellungsverfahren, Grundstücke
Gegenstand des
Unternehmens: Handel mit Waren, Erzeugnissen aller Art, Textilien, kann Patente, Lizenzen, Herstellungsverfahren erwerben, entwickeln, verwalten, verwerten, Geschäfte finanzieren, fördern, Grundstücke erwerben, veräussern, Tochtergesellschaften errichten, Beteiligungen
Sonstige: Aktienkapital voll liberiert (Vollliberierung), 100 Inhaberaktien zu 1.000 CHF
Firmenprofil
Umfang geschäftliche Aktivität: Ruhende ältere schweizer AG (Mantel AG, Firmenmantel)
Verkaufsgrund: Aufgabe der Geschäftstätigkeit, keine Umsetzbarkeit des Gründungsprojektes
Bankkonto bei: Zuger Kantonalbank
Konditionen
Aktienkapital: 100.000,00 CHF (Schweizer Franken)
Kaufpreis: 9.500 EUR
Der Kaufpreis für diese Gesellschaft ergibt sich wie folgt:
Bankguthaben bei Kauf (=Vermögen) ca. 0 EUR
+ Aufpreis 9.500 EUR
= Kaufpreis 9.500 EUR
Aufpreis = Differenz zwischen Kaufpreis und Bankguthaben bei Kauf (=Vermögen)
Die Gründungskosten (Kosten der Gründung der AG wie Notarkosten, Handelsregisterkosten etc.) sind bereits bezahlt und im Kaufpreis enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten bei der Übernahme der AG.
Leistungen:
Folgende, zum Erwerben, Kaufen der Aktiengesellschaft wichtige Eckdaten bzgl. Gesellschaftsunterlagen liegen vor:
* keine Betreibungen
* abgeschlossene Steuern (auch 2008 bereits)
* letzte Bilanz (2008 liegt vor)
* letzter Revisionsbericht (liegt vor)
* Aktienkapital in der Bilanz in Form des Aktionärsdarlehen (wird bei der Übernahme durch den neuen Besitzer übernommen)
* keine sonstige offene Forderungen
* gemäss Erklärung des Verwaltungsrates untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision
Es besteht die Möglichkeit, weitere Zusatzdientsleistungen bzgl. Mandatsübernahme (treuhänderisches Verwaltungsratsmandat), Domizilgebung, Virtuelles Büro, Buchhaltung und Abschluss, Sekretariatsservices in Anspruch zu nehmen.
In den USA bekommst Du aber günstigere AG´s, ab 250$
Wenn Du es wirklich ernst meinst schick mir eine BM ich kann dir da weiterhelfen
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.831.165 von Dorfrichter am 22.08.09 09:54:33Willst Du die UBS kaufen?!
Ich tippe mal auf Novartis!
Ich tippe mal auf Novartis!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.831.341 von CityBoy71 am 22.08.09 10:54:12Hallo,
...danke Euch für die Infos - bin bereits fündig geworden.
good luck,
FF
...danke Euch für die Infos - bin bereits fündig geworden.
good luck,
FF
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.831.341 von CityBoy71 am 22.08.09 10:54:12Hallo CityBoy71
An Deiner Beschreibung kann etwas nicht stimmen und ich wehre mich vehement gegen den Eindruck, in der Schweiz könne man AG's kaufen wie den Spiegel am Kiosk.
Absolut stark vereinfacht setzt sich ein Verkaufspreis in der Regel wie folgt zusammen:
Wert der AG (Eigenkapital und Vermögen, Guthaben),
abzüglich Verbindlichkeiten der AG (Schulden),
zuzüglich festzulegender Goodwillbetrag (fakultativ)
Nach Schweizerischem Recht (Obligationenrecht; hier der Link dazu: http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/220.de.pdf )
beträgt das Mindestkapital 100 000 CHF. Davon müssen bei der Gründung mindestens 50 000 CHF eingelegt werden. Für die anderen 50000 CHF besteht bei Bedarf Nachschusspflicht.
Wenn also noch ein Bankguthaben von 9 500 vorhanden ist, müsste der Verkaufspreis mindestens 59 500 CHF betragen. Dann ersetzt der alte Besitzer maximal den Eigenwert (kein Goodwill, keine administrativen Kosten, nichts). Ein solcher Verkaufspreis würde eher eine karitative Veranlagung vermuten, aber nicht einen Geschäftsmann.
Oder:
die Unternehmung hat Verbindlichkeiten in der entsprechenden Höhe, so dass vielleicht sogar ein Goodwill eingerechnet. Dann müssten die Schulden aber genauer betrachtet werden.
Oder:
es muss eine andere Verpflichtung übernommen werden, die dem aufgerechneten Wert entspricht.
So oder so: ein Betrag von 9 500 CHF lässt schon mal aufhorchen. Bilanzprüfung und Treuhandberichte sind unabdingbar, um zu wissen, was effektiv dahintersteckt.
An Deiner Beschreibung kann etwas nicht stimmen und ich wehre mich vehement gegen den Eindruck, in der Schweiz könne man AG's kaufen wie den Spiegel am Kiosk.
Absolut stark vereinfacht setzt sich ein Verkaufspreis in der Regel wie folgt zusammen:
Wert der AG (Eigenkapital und Vermögen, Guthaben),
abzüglich Verbindlichkeiten der AG (Schulden),
zuzüglich festzulegender Goodwillbetrag (fakultativ)
Nach Schweizerischem Recht (Obligationenrecht; hier der Link dazu: http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/220.de.pdf )
beträgt das Mindestkapital 100 000 CHF. Davon müssen bei der Gründung mindestens 50 000 CHF eingelegt werden. Für die anderen 50000 CHF besteht bei Bedarf Nachschusspflicht.
Wenn also noch ein Bankguthaben von 9 500 vorhanden ist, müsste der Verkaufspreis mindestens 59 500 CHF betragen. Dann ersetzt der alte Besitzer maximal den Eigenwert (kein Goodwill, keine administrativen Kosten, nichts). Ein solcher Verkaufspreis würde eher eine karitative Veranlagung vermuten, aber nicht einen Geschäftsmann.
Oder:
die Unternehmung hat Verbindlichkeiten in der entsprechenden Höhe, so dass vielleicht sogar ein Goodwill eingerechnet. Dann müssten die Schulden aber genauer betrachtet werden.
Oder:
es muss eine andere Verpflichtung übernommen werden, die dem aufgerechneten Wert entspricht.
So oder so: ein Betrag von 9 500 CHF lässt schon mal aufhorchen. Bilanzprüfung und Treuhandberichte sind unabdingbar, um zu wissen, was effektiv dahintersteckt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.023 von Caravest am 22.08.09 15:27:18Der User CityBoy71 hat mit seinen Ausführungen völlig recht.
Kommt halt auf den Zweck an für den man eine solche AG braucht!
Für viele hier im Freiverkehr an die Börse gebrachten Briefkasten AG's war der Vertrieb halt wichtiger als alles andere!
MfG
Bosphoroustrader
Kommt halt auf den Zweck an für den man eine solche AG braucht!
Für viele hier im Freiverkehr an die Börse gebrachten Briefkasten AG's war der Vertrieb halt wichtiger als alles andere!
MfG
Bosphoroustrader
Nachtrag:
Man kann sich problemlos auf http://www.moneyhouse.ch/ die "lebhafte" Vergangenheit vieler hier in den Freiverkehr gebrachten schweizer Briefkasten AG's anschauen.
MfG
Bosphoroustrader
(hoffe der Link zu der Seite ist mit den Boardregeln übereinstimmend, da es sich auch um eine kommerzielle Seite handelt)
Man kann sich problemlos auf http://www.moneyhouse.ch/ die "lebhafte" Vergangenheit vieler hier in den Freiverkehr gebrachten schweizer Briefkasten AG's anschauen.
MfG
Bosphoroustrader
(hoffe der Link zu der Seite ist mit den Boardregeln übereinstimmend, da es sich auch um eine kommerzielle Seite handelt)
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.501 von bosphoroustrader am 22.08.09 19:37:02Hallo bosphoroustrader
Auf der Seite "moneyhouse.ch" sind alle Angaben ersichtlich, die von Gesetzes wegen bei einer AG bekannt sein müssen. Die Seite sagt logischerweise nichts aus über die Besitzverhältnisse.
Vieles widerspricht sich gar nicht. Die Aktionäre / Inhaber einer Unternehmung wollen damit Geld verdienen. Das ist bei einer Briefkasten-AG nicht anders als bei Siemens oder bei einer Nestlé. Alles andere wäre mehr als doof.
Gut. Wenn jetzt ein AG-Mantel verkauft wird (das muss nicht eine Briefkasten-AG sein), so will doch der alte Eigentümer mindestens seinen Eigenwert hereinholen und dazu so viel wie möglich verdienen. Wenn er das nicht will, so sind vermutlich Gründe vorhanden, die genauer zu prüfen wären (Interessenskonflikte, finanzielle Schwierigkeiten usw.).
Wenn nun eine AG, die mindestens 50 000 CHF Eigenkapital vom Gesetz her haben muss, für 9 500 CHF auf den Markt kommt, so verkauft doch der alte Besitzer unter Wert, wenn das Eigenkapital nicht durch andere Verbindlichkeiten belastet ist. Da kann etwas nicht stimmen.
Ich vermute bald etwas anderes:
Im Beispiel von CityBoy71 sieht möglicherweise die Rechnung so aus, dass der Goodwill 9500 CHF beträgt, weil das Aktienkapital mit 100 000 CHF separat ausgewiesen ist.
Dann entstehen für den Käufer Gesamtkosten von 109 500 CHF. Richtigerweise müsste deshalb der Kaufpreis auch 109 500 CHF lauten (nicht 9500 CHF).
Für 9500 CHF ist nach Schweizerischem Recht schlichtweg keine AG zu haben, wenn nicht ensprechende Schulden oder ein anderes, belastendes Problem vorhanden ist. Man sollte immer alles sagen.
Auf der Seite "moneyhouse.ch" sind alle Angaben ersichtlich, die von Gesetzes wegen bei einer AG bekannt sein müssen. Die Seite sagt logischerweise nichts aus über die Besitzverhältnisse.
Vieles widerspricht sich gar nicht. Die Aktionäre / Inhaber einer Unternehmung wollen damit Geld verdienen. Das ist bei einer Briefkasten-AG nicht anders als bei Siemens oder bei einer Nestlé. Alles andere wäre mehr als doof.
Gut. Wenn jetzt ein AG-Mantel verkauft wird (das muss nicht eine Briefkasten-AG sein), so will doch der alte Eigentümer mindestens seinen Eigenwert hereinholen und dazu so viel wie möglich verdienen. Wenn er das nicht will, so sind vermutlich Gründe vorhanden, die genauer zu prüfen wären (Interessenskonflikte, finanzielle Schwierigkeiten usw.).
Wenn nun eine AG, die mindestens 50 000 CHF Eigenkapital vom Gesetz her haben muss, für 9 500 CHF auf den Markt kommt, so verkauft doch der alte Besitzer unter Wert, wenn das Eigenkapital nicht durch andere Verbindlichkeiten belastet ist. Da kann etwas nicht stimmen.
Ich vermute bald etwas anderes:
Im Beispiel von CityBoy71 sieht möglicherweise die Rechnung so aus, dass der Goodwill 9500 CHF beträgt, weil das Aktienkapital mit 100 000 CHF separat ausgewiesen ist.
Dann entstehen für den Käufer Gesamtkosten von 109 500 CHF. Richtigerweise müsste deshalb der Kaufpreis auch 109 500 CHF lauten (nicht 9500 CHF).
Für 9500 CHF ist nach Schweizerischem Recht schlichtweg keine AG zu haben, wenn nicht ensprechende Schulden oder ein anderes, belastendes Problem vorhanden ist. Man sollte immer alles sagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.869 von Caravest am 22.08.09 22:53:49Hallo Caravest,
du hast doch auch Recht mit deinen Ausführungen!
Für 9500 CHF ist nach Schweizerischem Recht schlichtweg keine AG zu haben, wenn nicht ensprechende Schulden oder ein anderes, belastendes Problem vorhanden ist. Man sollte immer alles sagen.
Aber die "Kreise", die eine solche AG für "zweifelhafte" Zwecke nutzen - darauf bezog ich mich und der CityBoy vermute ich mal auch, haben andere Interessen!
MfG
PS: solche Angebote wie vom CityBoy bekommst du überall und ohne Probleme!
du hast doch auch Recht mit deinen Ausführungen!
Für 9500 CHF ist nach Schweizerischem Recht schlichtweg keine AG zu haben, wenn nicht ensprechende Schulden oder ein anderes, belastendes Problem vorhanden ist. Man sollte immer alles sagen.
Aber die "Kreise", die eine solche AG für "zweifelhafte" Zwecke nutzen - darauf bezog ich mich und der CityBoy vermute ich mal auch, haben andere Interessen!
MfG
PS: solche Angebote wie vom CityBoy bekommst du überall und ohne Probleme!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.887 von bosphoroustrader am 22.08.09 23:07:18Es wäre gut, wenn sich Cityboy71 nochmals äussern würde:
Sind die 9500 CHF reiner Goodwill und das AK läuft separat?
Sind die 9500 CHF reiner Goodwill und das AK läuft separat?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.938 von Caravest am 22.08.09 23:54:04Bei dem Angebot das ich da rein gesetzt habe handelt es sich um einen Mantel,welcher Bereits eine Geschäftstätigkeit nachgegangen ist.Das heißt das Aktienkapital ist bereits voll eingezahlt und der Erwerber dieses Mantels muss das AK nicht mehr aufbringen.
Zudem bestehen keine Verbindlichkeiten bei Übernahme der AG,der Kaufpreis beträgt 9500 CHF und das AK ist voll liberiert.
Für weitere Zusatzdientsleistungen wie z.B Virtuelles Büro, Buchhaltung und Abschluss, Sekretariatsservices und treuhänderisches Verwaltungsratsmandat zahlt man extra aber die Kosten dafür halten sich im Rahmen und der Käufer bleibt Anonym.
Bei einer AG ist bei einem Mantel nicht mehr ersichtlich, wer nun Besitzer der Gesellschaft ist. Die Bonität der Gesellschaft wird üblicherweise unter anderem auch vom Alter der AG abhängig gemacht. So erhalten neugegründete AG`s weniger Kredit als ältere Gesellschaften, selbst wenn beim Mantel Zweck, Sitz und Firma (Name) geändert wurden.
Die Übertragung eines Mantels ist einfach und schnell ohne Beizug eines Notars durchführbar.
Die Käufer dieser Mantel AG`s sind auf möglichst große Diskretion bezüglich der Besitzverhältnissen Ihrer zukünftigen Gesellschaft aus und möchten deshalb nicht als Gründer einer Gesellschaft eingetragen werden.
Deshalb gibt es in der Schweiz Rechtsanwälte die sitzen in mehr als 40 Vorständen von verschiedenen AG`s (treuhänderisches Verwaltungsratsmandat).
Zudem bestehen keine Verbindlichkeiten bei Übernahme der AG,der Kaufpreis beträgt 9500 CHF und das AK ist voll liberiert.
Für weitere Zusatzdientsleistungen wie z.B Virtuelles Büro, Buchhaltung und Abschluss, Sekretariatsservices und treuhänderisches Verwaltungsratsmandat zahlt man extra aber die Kosten dafür halten sich im Rahmen und der Käufer bleibt Anonym.
Bei einer AG ist bei einem Mantel nicht mehr ersichtlich, wer nun Besitzer der Gesellschaft ist. Die Bonität der Gesellschaft wird üblicherweise unter anderem auch vom Alter der AG abhängig gemacht. So erhalten neugegründete AG`s weniger Kredit als ältere Gesellschaften, selbst wenn beim Mantel Zweck, Sitz und Firma (Name) geändert wurden.
Die Übertragung eines Mantels ist einfach und schnell ohne Beizug eines Notars durchführbar.
Die Käufer dieser Mantel AG`s sind auf möglichst große Diskretion bezüglich der Besitzverhältnissen Ihrer zukünftigen Gesellschaft aus und möchten deshalb nicht als Gründer einer Gesellschaft eingetragen werden.
Deshalb gibt es in der Schweiz Rechtsanwälte die sitzen in mehr als 40 Vorständen von verschiedenen AG`s (treuhänderisches Verwaltungsratsmandat).
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.938 von Caravest am 22.08.09 23:54:04Vom Fussball hat der CityBoy zwar keine Ahnung aber den Ausführungen unten ist nichts hinzuzufügen! Insbeondere:
Die Käufer dieser Mantel AG`s sind auf möglichst große Diskretion bezüglich der Besitzverhältnissen Ihrer zukünftigen Gesellschaft aus und möchten deshalb nicht als Gründer einer Gesellschaft eingetragen werden.
Man merkt das der CityBoy weiß worüber er hier schreibt!
95 ole!
Nix för onjot / Bosphoroustrader
Die Käufer dieser Mantel AG`s sind auf möglichst große Diskretion bezüglich der Besitzverhältnissen Ihrer zukünftigen Gesellschaft aus und möchten deshalb nicht als Gründer einer Gesellschaft eingetragen werden.
Man merkt das der CityBoy weiß worüber er hier schreibt!
95 ole!
Nix för onjot / Bosphoroustrader
Hochverehrte Herren
Ich will die Diskussion nicht unnötig in die Länge ziehen, aber was offensichtlich nicht zutrifft, muss korrigiert werden. Ihr könnt mir glauben, dass ich als ehemaliger Inhaber und Verwaltungsratspräsident einer AG auch weiss, wovon ich spreche.
1. AG-Mantel
Ein AG-Mantel ist eine mit den gesetzlichen Rechten und Pflichten eingetragene AG, die derzeit operativ keine Geschäftstätigkeit ausübt. Ein AG-Mantel kann somit zur Verfügung gestellt werden, um eine neue Geschäftstätigkeit auszuüben.
2. Besitz der AG
Besitzer einer AG ist, wer das Aktienkapital eingezahlt hat. Als oberstes Organ der AG hat der Verwaltungsrat unter anderem die Interessen der Aktionäre zu vertreten. Als Verwaltungsrat können Aktionäre gewählt werden oder durch diese bestimmte Personen.
3. Finanzierung
Richtig ist, dass die Finanzierung eines Startups durch Banken ausserordentlich anspruchsvoll ist. Ich kann mir aber schlichtweg nicht vorstellen, dass die Banken bei der Aufnahme einer neuen Geschäftstätigkeit in einem AG-Mantel nicht gleiche Massstäbe ansetzen. In jedem Fall wird die Qualität des Bussiness-Planes entscheiden.
4. Bonität
Die Bonität hängt mit Sicherheit nicht vom Alter des Gesellschaft ab. Es gibt auch alteingesessene Unternehmen, die eine schlechte Bonität haben, wie andererseits junge erfolgreiche Unternehmen. Auf die Prüfung der Bonität spezialisierte Unternehmen wie z.B. Creditreform in der Schweiz werden dies bestätigen.
5. Klartext
Im Beispiel von CityBoy71 erhält offenbar der Käufer mit 9500 CHF das Recht, eine operative Geschäftstätigkeit im Namen des betreffenden AG-Mantels auszuüben. Dies wird zwischen den Aktionären (Inhabern) und dem "Geschäftsbetreiber" in einem Vertrag geregelt.
Die Geschichte ist nicht ganz ohne, weil der Verwaltungsrat (VR) auch Verantwortung und Haftung übernehmen muss. Wenn also operativ "diskutierbare" Geschäfte gemacht werden, hängt der VR und natürlich auch die Revisionsstelle mit drin.
Und der, der sich für 9500 CHF einkauft, hat eine Geschäftsleiterfunktion und muss gegenüber dem VR als vorgesetztes Organ rapportieren. Der VR wiederum steht gegenüber den Aktionären als Besitzer der Unternehmung in der Pflicht.
Ich will die Diskussion nicht unnötig in die Länge ziehen, aber was offensichtlich nicht zutrifft, muss korrigiert werden. Ihr könnt mir glauben, dass ich als ehemaliger Inhaber und Verwaltungsratspräsident einer AG auch weiss, wovon ich spreche.
1. AG-Mantel
Ein AG-Mantel ist eine mit den gesetzlichen Rechten und Pflichten eingetragene AG, die derzeit operativ keine Geschäftstätigkeit ausübt. Ein AG-Mantel kann somit zur Verfügung gestellt werden, um eine neue Geschäftstätigkeit auszuüben.
2. Besitz der AG
Besitzer einer AG ist, wer das Aktienkapital eingezahlt hat. Als oberstes Organ der AG hat der Verwaltungsrat unter anderem die Interessen der Aktionäre zu vertreten. Als Verwaltungsrat können Aktionäre gewählt werden oder durch diese bestimmte Personen.
3. Finanzierung
Richtig ist, dass die Finanzierung eines Startups durch Banken ausserordentlich anspruchsvoll ist. Ich kann mir aber schlichtweg nicht vorstellen, dass die Banken bei der Aufnahme einer neuen Geschäftstätigkeit in einem AG-Mantel nicht gleiche Massstäbe ansetzen. In jedem Fall wird die Qualität des Bussiness-Planes entscheiden.
4. Bonität
Die Bonität hängt mit Sicherheit nicht vom Alter des Gesellschaft ab. Es gibt auch alteingesessene Unternehmen, die eine schlechte Bonität haben, wie andererseits junge erfolgreiche Unternehmen. Auf die Prüfung der Bonität spezialisierte Unternehmen wie z.B. Creditreform in der Schweiz werden dies bestätigen.
5. Klartext
Im Beispiel von CityBoy71 erhält offenbar der Käufer mit 9500 CHF das Recht, eine operative Geschäftstätigkeit im Namen des betreffenden AG-Mantels auszuüben. Dies wird zwischen den Aktionären (Inhabern) und dem "Geschäftsbetreiber" in einem Vertrag geregelt.
Die Geschichte ist nicht ganz ohne, weil der Verwaltungsrat (VR) auch Verantwortung und Haftung übernehmen muss. Wenn also operativ "diskutierbare" Geschäfte gemacht werden, hängt der VR und natürlich auch die Revisionsstelle mit drin.
Und der, der sich für 9500 CHF einkauft, hat eine Geschäftsleiterfunktion und muss gegenüber dem VR als vorgesetztes Organ rapportieren. Der VR wiederum steht gegenüber den Aktionären als Besitzer der Unternehmung in der Pflicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.833.211 von CityBoy71 am 23.08.09 09:42:02Hey CityBoy,
...genauso hab' ich's gemacht. Deine Info's sind
korrekt.
"et het noch imma jootjejangen"
FF
...genauso hab' ich's gemacht. Deine Info's sind
korrekt.
"et het noch imma jootjejangen"
FF
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.831.448 von Datteljongleur am 22.08.09 11:45:20Hallo Datteljongleur, ich bin interessiert an der AG. Ist diese noch verfügbar?
Gruss Stefan
sjh@elexis.org
Gruss Stefan
sjh@elexis.org
!
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