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    Halbeinkünfteverfahren 2009 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.09 16:29:50 von
    neuester Beitrag 27.08.09 12:34:12 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.152.563
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      Avatar
      schrieb am 22.08.09 16:29:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Aktie am 1.12.08 gekauft. Wenn ich sie bis zum 30.11.09 verkaufe, wird dann die Steuer noch nach dem Halbeinkünfteverfahren berechnet? Danke Euch!
      Avatar
      schrieb am 22.08.09 17:29:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.115 von crimson am 22.08.09 16:29:50nein
      Avatar
      schrieb am 22.08.09 17:46:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.201 von mfierke am 22.08.09 17:29:27kannst Du mir die Rechtsquelle nennen?
      Avatar
      schrieb am 22.08.09 18:02:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      ja, du wirst nach den alten regeln besteuert, behandelt
      verkaufst du 1 jahr und 1 tag nach dem kauf
      fällt nicht ein cent steuer an
      unterhalb des jahres rechnen sie dir halt halt die 50% vom gewinn an
      deshalb haben ja viele 2008 nochmal beim kauf von aktien zugeschlagen
      wenn sie 2010, 11 oder wann auch immer verkaufen bleibt alles steuerfrei
      Avatar
      schrieb am 22.08.09 18:45:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.115 von crimson am 22.08.09 16:29:50kurz und bündig: ja

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      schrieb am 22.08.09 22:14:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.115 von crimson am 22.08.09 16:29:50Hallo,
      wie auch schon (fast) alle anderen vor mir:
      Bei Kauf von 2009 gilt noch das alte Steuerrecht: 1 Jahr Spekufrist, Halbeinkünfteverfahren und 600 Euro Freigrenze (die ist neu)!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 08:59:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.832.115 von crimson am 22.08.09 16:29:50Aktien und Halbeinkünfte???? hab ich da was verpasst???? Das gab es doch nur bei Div. und nicht bei Kursgewinnen!!!!
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 22:30:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      nö, das gab es auch bei privaten Veräußerungsgeschäften. Ehemals § 3 Nr. 40 j EStG
      Avatar
      schrieb am 26.08.09 14:42:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Experten,

      habe auch einmal eine Frage zu unserem einfachen Steuersystem. Folgender Sachverhalt

      Aktienkauf Dez. 2008: 5000 €
      Aktienverkauf erfolgt im August 2009 innerhalb der Spekufrist für 15000 €

      Folge: Spekulationsgewinn 10000 €, d.h. Halbeinkünfteverfahren 5000 €
      Jetzt habe ich aber in 2009 im Verlusttopf meiner Bank 2000 € und einen festgestellten Verlustvortrag aus 2008 von 1000 €
      Wie erfolgt die Verrechnung des erzielten Spekulationsgewinnes?
      Werden von den 5000 € Spekulationsgewinn erst die 2000 € aus dem Verlusttopf und dann der Verlustvortrag von 1000 € abgezogen, so dass am Ende "nur" 2000 € steuerpflichtig sind??

      Für Antworten bin ich dankbar!
      Avatar
      schrieb am 26.08.09 15:35:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, das stimmt.

      Allerdings erfolgt die Verrechnung erst in der Einkommensteuererklärung. Die Bank kann da gar nichts verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.09 17:18:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.856.321 von JuliaPapa am 26.08.09 15:35:14Danke für die Bestätigung.

      Die Bank kann, denke ich, soweit nur den Gewinn mit dem Verlusttopf verrechnen, was darüber hinausgeht muss ich dann wie Du schon sagst, selbst in der Steuererklärung mit dem Verlustvortrag verrechnen.

      Was mich dabei wundert, ist, dass mein erzielter Gewinn durch das Halbeinkünfteverfahren quasi halbiert wird, die erzielten Verluste aus den Aktiengeschäften in 2009 aber voll damit verrrechnet werden. Naja, muss auch mal zu meinen Gunsten gehen.

      Nochmal danke und Gruß
      Avatar
      schrieb am 26.08.09 20:56:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.857.681 von AlfredENeumann am 26.08.09 17:18:48da sieht man wieder mal, wie beknackt kompliziert das deutsche Steuerrecht ist, auch gerade nach Einführung der Abgeltungssteuer, die eigentlich alles nur einfacher machen sollte.
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 00:24:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.857.681 von AlfredENeumann am 26.08.09 17:18:48Hallo Alfred,
      die Antwort von JuliaPapa war schon richtig (Du hast es dann allerdings falsch wiederholt) - bei allen Altfällen wird NICHTS mit den Verlusttöpfen verrechnet oder in diese eingestellt.
      Das gilt nur für alle Käufe ab 2009 (mit Ausnahme von ein paar Sonderregeln wie bei Finanzinnovationen und Zertis aufgrund der Sonderregelung).

      Du bekommst Deinen Aktiengewinn ohne Abzug von Abgeltungssteuer ausbezahlt.
      Dein Verlusttopf von 2.000 Euro bleibt bei der Bank weiterhin ungeschmälert bestehen. Diesen musst Du dann bis spätestens 15.12. auf Null stellen lassen, um den Verlust in Deiner ESt-Erklärung dann mit den 5.000 Euro steuerpflichtigen Gewinn verrechnen zu können.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 12:34:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.860.708 von ReneBanker am 27.08.09 00:24:37Hallo Rene,

      danke für die Klarstellung; werde dann -falls nötig- entsprechend handeln und bei der Bank vorstellig werden um den Topf rechtzeitig auf Null zu setzen.

      Nochmal vielen Dank !!

      Gruß


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