Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 1201)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 21.05.24 11:39:26 von
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Nach aktuellem Kurs der Heidelberger Beteiligungsholding AG von 21,80€ × 5 (Zusammenlegung)/17 kommt man auf einen Übernahmepreis von 6,41€
DJ] PTA-WpÜG: Heidelberger Beteiligungsholding AG: Übernahmeangebot Heidelberger Beteiligungsholding AG ./. Biofrontera AG
28.01.20 20:05
<B8F.XTR> <IPOA.FRA> <BFRA.NNM>
Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG
Heidelberg (pta027/28.01.2020/20:05) - DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN
INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN
BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER
LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß
§ 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG.
Bieter:
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007
ISIN: DE000A2NB502, WKN: A2NB50
ISIN: DE000A254294, WKN: A25429 (nach technischer Umsetzung der
Kapitalherabsetzung)
Zielgesellschaft:
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717
ISIN: DE0006046113, WKN 604611
Heute hat die Heidelberger Beteiligungsholding AG ("Heidelberger") beschlossen,
sämtlichen Aktionären der Biofrontera AG ("Biofrontera") anzubieten, ihre auf
den Namen lautenden Biofrontera Aktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (das "Angebot") zu
erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises in der
Angebotsunterlage beabsichtigt die Heidelberger den Aktionären (nach technischer
Umsetzung der Kapitalherabsetzung) rund 0,0588 Heidelberger Aktien pro
Biofrontera Aktie anzubieten. Dies entspricht einem Umtauschverhältnis von einer
Heidelberger Aktie (nach technischer Umsetzung der Kapitalherabsetzung) zu 17
Aktien der Biofrontera.
Die am 24.01.2020 im Handelsregister der Heidelberger Beteiligungsholding AG
eingetragene Kapitalherabsetzung wird in den nächsten Tagen börsenseitig
technisch durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass 5 Aktien der Heidelberger zu
einer Aktie der Heidelberger zusammengelegt werden, was an der Börse in den
nächsten Tagen umgesetzt werden wird.
Die durch das Übernahmeangebot gegebenenfalls neu zu schaffenden Aktien der
Heidelberger sind ab dem 1. Januar 2020 dividendenberechtigt. Die angebotenen
Heidelberger Aktien sollen durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des
genehmigten Kapitals von Heidelberger gemäß § 4 der Satzung (im Wege eines
Beschlusses des Vorstands der Heidelberger mit Zustimmung ihres Aufsichtsrats)
geschaffen werden.
Das Angebot wird voraussichtlich unter einer Mindestannahmeschwelle stehen,
wonach mindestens 3% der Aktien der Biofrontera AG in das Angebot eingereicht
werden müssen.
Die von der Biofrontera ausgegebenen American Depositary Shares (ADS) sind
ausdrücklich nicht Gegenstand des Angebots. Inhaber von ADS müssen dafür sorgen,
dass ihre ADS in Biofrontera Aktien getauscht werden, damit sie mit ihren
getauschten Biofrontera Aktien das Angebot annehmen können.
Die endgültigen Bedingungen des Angebots ergeben sich aus der vollständigen
Angebotsunterlage.
Darüber hinaus hat die Heidelberger heute mit ausgewählten Aktionären der
Biofrontera, der Deutsche Balaton AG, der DELPHI Unternehmensberatung AG, der
Deutsche Balaton Biotech AG, der SPARTA AG, der Prisma Equity AG und der ABC
Beteiligungen AG eine Stimmbindungsvereinbarung im Bezug auf die gemeinsame
Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Biofrontera abgeschlossen.
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Angebot werden im Internet
unter https://www.heidelberger-beteiligun....de/uebernahmebiofront…
bereit gestellt.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Heidelberger oder Biofrontera Aktien dar. Die
endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden
nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Biofrontera Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in jenen
Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem
jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.
Die Heidelberger Aktien, die als Gegenleistung an die Biofrontera Aktionäre
übertragen werden sollen (die "Angebotsaktien"), wurden und werden nicht nach
dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") oder gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen eines Staates,
Bezirks oder einem anderen Recht der Vereinigten Staaten von Amerika
registriert. Die Angebotsaktien dürfen weder direkt noch indirekt Biofrontera
Aktionären mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (den "US-Aktionären")
oder Bevollmächtigten, Ernannten, Treuhändern, Depotbanken oder anderen Personen,
die für Rechnung oder zugunsten von US-Aktionären handeln, angeboten, verkauft
oder geliefert werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act oder
gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act
und in Übereinstimmung mit den geltenden staatlichen Wertpapiergesetzen der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert sind oder im Rahmen einer
Transaktion, die nicht diesen unterliegt. Die Angebotsaktien werden in den
Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf die in Rule 802 des
Securities Act vorgesehene Befreiung von den Registrierungsanforderungen
angeboten.
Das Angebot erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden regulatorischen
und Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften nach deutschem Recht,
einschließlich Rücktrittsrechten, Angebotszeitplan und Abwicklungsprozess,
die von jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und
-gesetzen vorgesehen sind.
Inhaber von Biofrontera Wertpapieren sollten sich darüber im Klaren sein, dass
sich die Heidelberger das Recht vorbehält, soweit dies nach anwendbarem Recht
zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt,
außerhalb des Angebots, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der
weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Wertpapiere von Biofrontera zu
erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Biofrontera Aktien gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Bei der in diesem Dokument beschriebenen Transaktion handelt es sich um
Wertpapiere deutscher Unternehmen. Informationen, die im Zusammenhang mit der
Transaktion verbreitet werden, unterliegen den Offenlegungspflichten der
Bundesrepublik Deutschland, die sich von denen in den Vereinigten Staaten von
Amerika unterscheiden.
Es kann für die Aktionäre schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche aus den
U.S.-amerikanischen Wertpapiergesetzen durchzusetzen, da sich Biofrontera in
einer Nicht-US- amerikanischen Jurisdiktion befindet und ihre leitenden
Angestellten und Board Mitglieder in Nicht-U.S.-Bundesstaaten ansässig sein
können.
Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen
diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden', 'erwarten',
'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'erwägen', 'anstreben', 'davon ausgehen'
und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Heidelberger und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche
Heidelberger und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen
vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist
nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von
Heidelberger oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen
Ereignissen abweichen können.
Heidelberg, 28. Januar 2020
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Vorstand
Art der Bekanntmachung:
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes (§ 10 Abs. 1,29 WpÜG)
Bieter-Gesellschaft:
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Zielgesellschaft:
Biofrontera AG
DE0006046113
Angaben zur Veröffentlichung:
Tag der Entscheidung: 28.01.2020
Angebotsunterlage im Internet:
http://www.heidelberger-beteiligung.....de/uebernahmebiofron…
28.01.20 20:05
<B8F.XTR> <IPOA.FRA> <BFRA.NNM>
Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG
Heidelberg (pta027/28.01.2020/20:05) - DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN
INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN
BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER
LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß
§ 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG.
Bieter:
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007
ISIN: DE000A2NB502, WKN: A2NB50
ISIN: DE000A254294, WKN: A25429 (nach technischer Umsetzung der
Kapitalherabsetzung)
Zielgesellschaft:
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717
ISIN: DE0006046113, WKN 604611
Heute hat die Heidelberger Beteiligungsholding AG ("Heidelberger") beschlossen,
sämtlichen Aktionären der Biofrontera AG ("Biofrontera") anzubieten, ihre auf
den Namen lautenden Biofrontera Aktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (das "Angebot") zu
erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises in der
Angebotsunterlage beabsichtigt die Heidelberger den Aktionären (nach technischer
Umsetzung der Kapitalherabsetzung) rund 0,0588 Heidelberger Aktien pro
Biofrontera Aktie anzubieten. Dies entspricht einem Umtauschverhältnis von einer
Heidelberger Aktie (nach technischer Umsetzung der Kapitalherabsetzung) zu 17
Aktien der Biofrontera.
Die am 24.01.2020 im Handelsregister der Heidelberger Beteiligungsholding AG
eingetragene Kapitalherabsetzung wird in den nächsten Tagen börsenseitig
technisch durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass 5 Aktien der Heidelberger zu
einer Aktie der Heidelberger zusammengelegt werden, was an der Börse in den
nächsten Tagen umgesetzt werden wird.
Die durch das Übernahmeangebot gegebenenfalls neu zu schaffenden Aktien der
Heidelberger sind ab dem 1. Januar 2020 dividendenberechtigt. Die angebotenen
Heidelberger Aktien sollen durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des
genehmigten Kapitals von Heidelberger gemäß § 4 der Satzung (im Wege eines
Beschlusses des Vorstands der Heidelberger mit Zustimmung ihres Aufsichtsrats)
geschaffen werden.
Das Angebot wird voraussichtlich unter einer Mindestannahmeschwelle stehen,
wonach mindestens 3% der Aktien der Biofrontera AG in das Angebot eingereicht
werden müssen.
Die von der Biofrontera ausgegebenen American Depositary Shares (ADS) sind
ausdrücklich nicht Gegenstand des Angebots. Inhaber von ADS müssen dafür sorgen,
dass ihre ADS in Biofrontera Aktien getauscht werden, damit sie mit ihren
getauschten Biofrontera Aktien das Angebot annehmen können.
Die endgültigen Bedingungen des Angebots ergeben sich aus der vollständigen
Angebotsunterlage.
Darüber hinaus hat die Heidelberger heute mit ausgewählten Aktionären der
Biofrontera, der Deutsche Balaton AG, der DELPHI Unternehmensberatung AG, der
Deutsche Balaton Biotech AG, der SPARTA AG, der Prisma Equity AG und der ABC
Beteiligungen AG eine Stimmbindungsvereinbarung im Bezug auf die gemeinsame
Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Biofrontera abgeschlossen.
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Angebot werden im Internet
unter https://www.heidelberger-beteiligun....de/uebernahmebiofront…
bereit gestellt.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Heidelberger oder Biofrontera Aktien dar. Die
endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden
nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Biofrontera Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in jenen
Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem
jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.
Die Heidelberger Aktien, die als Gegenleistung an die Biofrontera Aktionäre
übertragen werden sollen (die "Angebotsaktien"), wurden und werden nicht nach
dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") oder gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen eines Staates,
Bezirks oder einem anderen Recht der Vereinigten Staaten von Amerika
registriert. Die Angebotsaktien dürfen weder direkt noch indirekt Biofrontera
Aktionären mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (den "US-Aktionären")
oder Bevollmächtigten, Ernannten, Treuhändern, Depotbanken oder anderen Personen,
die für Rechnung oder zugunsten von US-Aktionären handeln, angeboten, verkauft
oder geliefert werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act oder
gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act
und in Übereinstimmung mit den geltenden staatlichen Wertpapiergesetzen der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert sind oder im Rahmen einer
Transaktion, die nicht diesen unterliegt. Die Angebotsaktien werden in den
Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf die in Rule 802 des
Securities Act vorgesehene Befreiung von den Registrierungsanforderungen
angeboten.
Das Angebot erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden regulatorischen
und Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften nach deutschem Recht,
einschließlich Rücktrittsrechten, Angebotszeitplan und Abwicklungsprozess,
die von jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und
-gesetzen vorgesehen sind.
Inhaber von Biofrontera Wertpapieren sollten sich darüber im Klaren sein, dass
sich die Heidelberger das Recht vorbehält, soweit dies nach anwendbarem Recht
zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt,
außerhalb des Angebots, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der
weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Wertpapiere von Biofrontera zu
erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Biofrontera Aktien gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Bei der in diesem Dokument beschriebenen Transaktion handelt es sich um
Wertpapiere deutscher Unternehmen. Informationen, die im Zusammenhang mit der
Transaktion verbreitet werden, unterliegen den Offenlegungspflichten der
Bundesrepublik Deutschland, die sich von denen in den Vereinigten Staaten von
Amerika unterscheiden.
Es kann für die Aktionäre schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche aus den
U.S.-amerikanischen Wertpapiergesetzen durchzusetzen, da sich Biofrontera in
einer Nicht-US- amerikanischen Jurisdiktion befindet und ihre leitenden
Angestellten und Board Mitglieder in Nicht-U.S.-Bundesstaaten ansässig sein
können.
Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen
diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden', 'erwarten',
'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'erwägen', 'anstreben', 'davon ausgehen'
und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Heidelberger und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche
Heidelberger und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen
vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist
nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von
Heidelberger oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen
Ereignissen abweichen können.
Heidelberg, 28. Januar 2020
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Vorstand
Art der Bekanntmachung:
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes (§ 10 Abs. 1,29 WpÜG)
Bieter-Gesellschaft:
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Zielgesellschaft:
Biofrontera AG
DE0006046113
Angaben zur Veröffentlichung:
Tag der Entscheidung: 28.01.2020
Angebotsunterlage im Internet:
http://www.heidelberger-beteiligung.....de/uebernahmebiofron…
Übernahmeangebot ist da
Weiß jemand was los ist?
Ursprung von 11%
Gruß Andy
Ursprung von 11%
Gruß Andy
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.513.078 von 1975colo am 28.01.20 20:12:57Besser lesen, statt schreiben.
Hier wurden in keinsterweise Vorstandsgehälter zur Debatte gestellt.
Hier wurden in keinsterweise Vorstandsgehälter zur Debatte gestellt.
Jetzt kommt wieder das Neidthema Vorstandsgehälter! Das kann hier wirklich keiner mehr hören!
Jetzt ist es passiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.512.856 von Paluru am 28.01.20 19:51:52Ich weiß schon, wieso ich colo auf ignore habe. Super aggressiver Pro Vorstands Poster.... Unerträglich und niveaulos...Angemeldet im Mai 2018 als sich ganz viele weitere "Biofronteras" angemeldet hatten.... Da gab's damals irgendwo ein Nest....
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.511.548 von 1975colo am 28.01.20 18:09:50
Und ergänzend möchte ich vielleicht sogar im Namen aller hier schreiben:
Ob ich oder Hein Blöd hier mehr Aktien hat oder nicht,
was soll denn diese sinnige Frage?
Wer es vor der Andienung im Sommer
versprochen hat, sollte zu dem stehen.
Meine Worte waren dies nicht.
Aber ich möchte sie gern beantworten:
Im Vergleich zum Jahresgehalt können sicherlich
einige hier behaupten, dass sie mehr Aktien besitzen.
Gruß
Paluru
Zitat von 1975colo: Was soll der Schwachsinn daß der Vorstand nicht wesentlich Wort hält? Allein Herr Prof. Dr. Lübbert und Familie hat schon wieder sechsstellig gekauft! Sehr wesentlich! Hast du vielleicht mehr Aktien, daß das für dich nicht wesentlich ist?
Und ergänzend möchte ich vielleicht sogar im Namen aller hier schreiben:
Ob ich oder Hein Blöd hier mehr Aktien hat oder nicht,
was soll denn diese sinnige Frage?
Wer es vor der Andienung im Sommer
versprochen hat, sollte zu dem stehen.
Meine Worte waren dies nicht.
Aber ich möchte sie gern beantworten:
Im Vergleich zum Jahresgehalt können sicherlich
einige hier behaupten, dass sie mehr Aktien besitzen.
Gruß
Paluru
06.05.24 · 4investors · Biofrontera |
14.09.23 · IRW Press · Biofrontera |
21.06.23 · IRW Press · Biofrontera |
06.06.23 · IRW Press · Biofrontera |