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    Frage zur Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.10 21:11:23 von
    neuester Beitrag 06.03.10 19:45:14 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.156.392
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      Avatar
      schrieb am 05.03.10 21:11:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aktienkauf Nov. 2008 und Verkauf Febr. 2009 Verlust von Eur 4000.
      Zieht jetzt hier das Halbeinkünfteverfahren oder normale Abgeltungssteuer.
      In der Steuerbescheinigung für 2009 sind nur die Käufe 2009 mit den Verkäufen 2009 enthalten.
      Der Aktienkauf 2008 bzw. der Verkauf 2009 sind nicht enthalten.
      Danke für eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 22:06:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.073.538 von Mani2001 am 05.03.10 21:11:23Hallo Mani,
      in dem Fall (Kauf vor 2009) greift noch das alte Steuerrecht:
      Da Du die Aktien also innerhalb der (damaligen) einjährigen Speku-Frist verkauft hast, kannst Du den Gewinn im Halbeinkünfteverfahren über Deine ESt-Erklärung angeben und mit anderen Gewinnen verrechnen lassen.
      Die Bank macht da nix!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 22:08:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.073.538 von Mani2001 am 05.03.10 21:11:23für den kauf gilt altes recht...(vor abgeltungssteuer)
      der verlust kann aber über die steuererklärung mit deinen
      evtl. gewinnen aus 2009 verrechnet werden.
      wenn keine gewinne vorhanden --> verlust vortragen
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 22:12:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.073.976 von ReneBanker am 05.03.10 22:06:02und wie soll ich das dem Finanzamt gegenüber erklären, Abrechnungen v. Kauf 2008 bzw. Verkauf 2009 (innerhalb der Einjahresfrist) beifügen?
      Avatar
      schrieb am 06.03.10 09:40:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.074.029 von Mani2001 am 05.03.10 22:12:13Ich hatte wegen dieser Sache und einiger anderer im November ein längeres Telefongespräch mit meiner Bank.

      Die hatten mir damals klipp und klar gesagt. Für 2009 erhalte ich erstens eine Steuerbescheinigung wegen der Käufe und Verkäufe 2009 bzw für Altverkäufe aus 2008 und noch steuerpflichtig eine Aufstellung wie in den Jahren davor.

      Mehr kann ich zur Zeit noch nicht sagen da beides noch nicht im Hause ist. Wird bei der ehemaligen Citi noch einige Zeit dauern.

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      schrieb am 06.03.10 09:40:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.074.029 von Mani2001 am 05.03.10 22:12:13Am besten mal mit deiner Bank kurzschliessen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.10 19:45:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.074.029 von Mani2001 am 05.03.10 22:12:13Hallo Mani,
      JA - die Kauf- und Verkaufsbelege beifügen und gut ist ...

      Rene


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