Aurelius- Einstiegssignal! (Seite 127)
eröffnet am 09.03.10 20:18:31 von
neuester Beitrag 09.05.24 12:28:37 von
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Pause vor der Beantwortung der Fragen wurde verlängert.
Die werden sich gerade in den A..... beißen, dass sie den Aktienverkauf überhaupt erwähnt haben.
Aber zu spät, der Elefant steht im Raum und geht jetzt nicht mehr weg.
Bin mal gespannt, was sie sich einfallen lassen.
Die werden sich gerade in den A..... beißen, dass sie den Aktienverkauf überhaupt erwähnt haben.
Aber zu spät, der Elefant steht im Raum und geht jetzt nicht mehr weg.
Bin mal gespannt, was sie sich einfallen lassen.
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Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: ohne nachvollziehbare Quellenangabe
Frage wäre ob man ARP zustimmt, aber den Verkauf aus eigenen Aktien juristisch beleuchtet wenn da jetzt eine üble Antwort kommt
Das ARP geht eh durch
Bei der allgemeinen Stimmung hier, wird sie ja morgen nicht bei 16 EUR stehen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.511.969 von Bilanzgewinn am 20.09.23 16:13:08Zu spät. Bin jetzt raus. Das wird mir dann doch a bisserl zu heiß. Ohne ARP bringt mir das hier nix.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.511.969 von Bilanzgewinn am 20.09.23 16:13:08Dann bin ich dabei. Habe allerdings gerade meine Aktien zum Verkauf gestellt. Das wird mir doch a bisserl heiß. Ohne ARP bringt das hier nix.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.511.786 von fritzkuhn_ham am 20.09.23 15:54:46
Die Kosten trägt die Gesellschaft. Besser eingesetzt als für das ARP offensichtlich.
Zitat von fritzkuhn_ham: Ihr wisst schon, dass eine Sonderprüfung Geld kostet. Bezahlen würde ich nicht dafür. Wer würde dafür Geld ausgeben?
Die Kosten trägt die Gesellschaft. Besser eingesetzt als für das ARP offensichtlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.511.939 von fritzkuhn_ham am 20.09.23 16:09:56
Einfach mal § 146 AktG googeln:
Bestellt das Gericht Sonderprüfer, so trägt die Gesellschaft die Gerichtskosten und die Kosten der Prüfun
Zitat von fritzkuhn_ham: Ich meinte eher die Durchsetzung vor Gericht. Anwalts- und Gerichtskosten. Keine Ahung, was das kostet.
Einfach mal § 146 AktG googeln:
Bestellt das Gericht Sonderprüfer, so trägt die Gesellschaft die Gerichtskosten und die Kosten der Prüfun
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.511.885 von coolrunning am 20.09.23 16:03:33Ich meinte eher die Durchsetzung vor Gericht. Anwalts- und Gerichtskosten. Keine Ahung, was das kostet.
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