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    Abgeltungssteuer: wie werden angediente Aktien aus Discount-Zertifikaten behandelt ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.10 11:19:52 von
    neuester Beitrag 09.06.10 14:45:00 von
    Beiträge: 3
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      Avatar
      schrieb am 09.06.10 11:19:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Höchstwahrscheinlich ist diese Frage hier schon mal gewesen, aber ich bitte dennoch die freundlichen Experten hier um Klarstellung.

      Mein konkreter Fall:

      Dez 2007: Kauf von Daimler-Discountzertifikaten zu 45,-
      März 2009: Ausübung, Andienung von Daimler-Aktien (Kurs damals etwa 21,-)
      Juni 2010: Verkauf der Daimler-Aktien zu 42,-

      Für mich also im Endeffekt ein Verlust.

      Dennoch wurde jetzt sehr hohe Abgeltungssteuer einbehalten, anscheinend berechnet aus dem "Gewinn" seit der Andienung.

      Ist das denn so korrekt ??


      Vielen Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 09.06.10 12:45:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.654.309 von florentin am 09.06.10 11:19:52Pech gehabt.... Die Behandlung durch die Bank ist korrekt, die Aktien wurden in 2009 angedient, damit Neu-Bestand und die Frist des § 23 EStG war abgelaufen.

      Nach dem aktuellen Gesetzentwurf und dem BMF-Schreiben vom Dezember 2009 gelten die Aktien mit den AK des Zertifikates (also 45,00) als angeschafft. Dies gilt bei Vollrisikozertifikaten allerdings erst bei Andienung ab 2010.

      Gruß
      Taxadvisor


      Tz 104 des BMF-Schreibens: Wird bei Fälligkeit einer sonstigen Kapitalforderung i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG anstelle der Rückzahlung des Nominalbetrags eine vorher festgelegte Anzahl von Wertpapieren geliefert, fingiert § 20 Absatz 4a Satz 3 EStG das Entgelt für den Erwerb der Kapitalforderung als Veräußerungspreis der Kapitalforderung. Zugleich ist das Entgelt für den Forderungserwerb als Anschaffungskosten der erhaltenen Wertpapiere anzusetzen.

      105 Die Regelung findet im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung auch Anwendung auf Vollrisikozertifikate mit Andienungsrecht, sofern die Andienung nach dem 31. Dezember 2009 erfolgt und diese Zertifikate nach dem 14. März 2007 angeschafft wurden.

      Sie findet keine Anwendung auf Vollrisikozertifikate mit Andienungsrecht, wenn die Andienung vor dem 1. Januar 2010 erfolgt. Sofern im Rahmen des Kapitalertragsteuerverfahrens die auszahlende Stelle hiervon abweichend von einer Anwendung des § 20 Absatz 4a Satz 3 EStG ausgegangen ist, sind die Anschaffungskosten der Aktien, soweit sie sich am 31. Dezember 2009 im Depot des Kunden befanden, zu korrigieren.
      Avatar
      schrieb am 09.06.10 14:45:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank, Taxadvisor !

      Ja, Pech gehabt (oder nicht genau genug informiert gewesen ...)


      Interessant finde ich übrigens die Formulierung "Die Regelung findet im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung auch Anwendung auf ...". Das Ministerium unterstellt also schon Gesetzesänderungen, die noch gar nicht beschlossen sind. Wozu brauchen wir da überhaupt noch ein Parlament (siehe auch das "Sparpaket" vor ein paar Tagen) ?


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