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    Falscher Stromanschlus der Garage in vermieteter Wohnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.10 10:42:29 von
    neuester Beitrag 09.07.10 12:24:40 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.158.667
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      schrieb am 06.07.10 10:42:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer hat Erfahrungen?

      In einer meiner Mietwohnungen wurde vom Elektriker
      der Garagenan-strom-schluss z. Wohng. vertauscht.
      Dieses bedeutet, dass ein Mieter rund 7 Jahre den
      Strom für eine Garage (1 Lampe, elektri. Rolltor)
      bezahlt hat - und nun gewaltigen Ärger macht.
      Unabhängig vom Redgress gegen den Elektriker;
      was kann/muss ich machen

      - Erstattung an den Mieter, der unberechtigt Strom zahlte
      - (Nach-) Belastung an Mieter der fehlerhaft keinen Strom z.

      Wie könnte eine Hochrechnung des zur Rede stehenden Betrages
      aussehen?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 10:51:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.780.534 von alexmay am 06.07.10 10:42:29um welche Beträge handelt es sichs den :confused: lohnt der ganze aufwand ärger um sich dann jahrelange Mieter zu verprellen :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 12:18:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.780.592 von Latinl am 06.07.10 10:51:46nee eben nicht....daher möchte ich es ja korrekt angehen.....
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 12:36:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.780.534 von alexmay am 06.07.10 10:42:29Vorschlag für eine Hochrechnung:

      Leitstungsaufnahme von Rolltormotor und Lampe feststellen. Diese mit einer angenommenen durchschnittlichen Nutzungsdauer pro Tag über 7 Jahre hinweg multiplizieren.

      Heraus kommt eine Anzahl Kilowattstunden, die man dann mit dem aktuellen Preis lt. Stromabrechnung bewerten kann.
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 12:50:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.781.348 von Brazzo_muc am 06.07.10 12:36:04zusätzlich ein abendessen spendieren und gut ist ;)

      aber auch absichern das da nichts nachkommt, soll ihnen der mieter abzeichnen und gut ist...

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      schrieb am 07.07.10 14:36:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.781.461 von Latinl am 06.07.10 12:50:29Die ältesten Forderungen sind bereits verjährt (3 Jahre).
      Wegen den 5,- EUR im jahr würde ich mich darauf aber nicht allzusehr einschießen.
      Ich rechne mal: 60W*365d*1h/d*0,2Eur/kwh=4,38 EUR im Jahr (im Schaltjahr natürlich mehr ;))!
      Den Mieter will ich auch :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 05:59:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      hmmm - hab eben festgestellt, dass 4 meiner vermieteten Garagen mit Grundsteuer belegt sind, die ich an die jeweiligen Mieter weiterverrechne.
      Wär ja nichts besonderes. Nur hat jeder Garagenmieter einen separaten Einzelmietvertrag zu seiner Garage, der jeweils dazugehörige Wohnungsmietvertrag beinhaltet aber die Grundsteuer
      der Garagenfläche ebenso. Also zahlen sie die Garagenmiete jeweils doppelt.

      Was mach ich da nun ? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 12:24:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.790.900 von Siemenspush am 08.07.10 05:59:31Ein Politiker würde jetzt alle vier Garagen mit je einer zusätzlichen Garage überbauen. Die wäre dann zwar nicht nutzbar, aber die Grundsteuer-Verteilung könnte prinzipiell gerechter gestaltet werden. Dafür würde er eine Kommission bilden, paritätisch besetzt aus den grundsteuerabgezockten Mietern, den Neumietern und einem von der Müllabfuhr. Letzteres, weil der Politiker seinen Neffen bei der Stadt unterbringen muß und die Müllabfuhr der einzig adäquate Platz für ihn ist, weshalb die Müllabfuhr mit zwei neuen Planstellen geködert werden muß, eine für den Neffen als Kommissionsmitglied, eine weitere für den Sohn des Baudezernenten, weil letzterer den Abriß aller nunmehr acht Garagen betreiben muß zwecks Möglichkeit zur lukrativen Neubebauung des freiwerdenden Platzes mit Hochkantwohnklos.


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