Hinweise der Boersenaufsicht für Internetnutzer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.04.00 14:23:04 von
neuester Beitrag 12.04.00 20:17:08 von
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Hinweise der Boersenaufsicht für Internetnutzer
Nach deutschem Recht (siehe unten § 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", aufpumpen und abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten.
Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage - Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren.
Wenn Sie durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie sich nicht scheuen dies, wie auch Versuche durch gezielte Aktivitäten im Internet, Börsenkurse zu manipulieren, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt (Landgericht: http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ ).
Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten diese auch mitgeteilt werden.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Börsenaufsichtsbehörde für FWB und EUREX
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65 185 Wiesbaden
http://www.boersenaufsicht.de
Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach deutschem Recht (siehe unten § 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", aufpumpen und abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten.
Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage - Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren.
Wenn Sie durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie sich nicht scheuen dies, wie auch Versuche durch gezielte Aktivitäten im Internet, Börsenkurse zu manipulieren, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt (Landgericht: http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ ).
Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten diese auch mitgeteilt werden.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Börsenaufsichtsbehörde für FWB und EUREX
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65 185 Wiesbaden
http://www.boersenaufsicht.de
Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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hey leute, lasst euch nicht vernatzen!!!
das hier ist garnicht von der boersenaufsicht!!!
und den § 88 BörsG gibt es garnicht!
ach übrigens, schaut euch mal die spiele bei brant recources an, ich
glaube da tut sich was....
see ya
smithers
das hier ist garnicht von der boersenaufsicht!!!
und den § 88 BörsG gibt es garnicht!
ach übrigens, schaut euch mal die spiele bei brant recources an, ich
glaube da tut sich was....
see ya
smithers
Hier blubbert jeder irgendwas - ohne Ahnung zu haben
§ 88 Börsengesetz kann im Bundesgesetzblatt 1996 S. 1031ff nachgelesen werden.
Kleiner Hinweis:
Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.
§ 88 Börsengesetz kann im Bundesgesetzblatt 1996 S. 1031ff nachgelesen werden.
Kleiner Hinweis:
Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.
Gefälschte Informationen zu einem Börsengeschäft??
Wer Lust hat kann mal unter
WO news den Thread von :Wasser ersetzt in Zukunft....Redaktion WO lesen
Wer ist der Meinung hier sollte Anzeige erstattet werden??
Bitte um rege Beteiligung
CU
C.
Wer Lust hat kann mal unter
WO news den Thread von :Wasser ersetzt in Zukunft....Redaktion WO lesen
Wer ist der Meinung hier sollte Anzeige erstattet werden??
Bitte um rege Beteiligung
CU
C.
Is´ ja auch richtig so, immer diese doofe Lügerei...
Muß man halt bestrafen. Vor allem sollte´s jeder wissen !
Muß man halt bestrafen. Vor allem sollte´s jeder wissen !
...glaubt mir leute!!!!
alles nur verarsche!!!!!
die wollen euch nur verschrecken...
....macht weiter so! übrigens, davnet ist lt. gut unterrichteter kreise
ziemlich bankrott!!!
smithers
alles nur verarsche!!!!!
die wollen euch nur verschrecken...
....macht weiter so! übrigens, davnet ist lt. gut unterrichteter kreise
ziemlich bankrott!!!
smithers
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