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    Abgeltungssteuer bei Depotübertrag an ausländische Bank - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.10 23:27:18 von
    neuester Beitrag 26.11.10 14:50:24 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.161.481
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      Avatar
      schrieb am 25.11.10 23:27:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend,

      ich habe eine Frage an alle Steuerexperten.

      Wenn ich eine Position von Aktien an ein Luxemburger Institut, bei dem ich selbst auch der Depotinhaber bin übertrage, fällt dann sofort Abgeltungssteuer an ???

      Im Inland ist dies bei "unentgeltlichen" Überträgen ja nicht der Fall. Aber was gilt innerhalb der EU ???

      Hintergrund: Es soll hier nicht um Steuerhinterziehung gehen, die Gewinne werden in der EST-Erklärung angegeben. Was jedoch in Deutschland ärgerlich ist, ist der sofortige Liquiditätsentzug !!!

      In Luxemburg z.B. wird nur auf zinsen und zinsähnliche Erträge Quellensteuer abgeführ. Auf Kursgewinne von Aktien aber nicht. Das heißt, wenn man im Januar des Jahres eien Aktienkursgewinn erzielt, so wird einem dort nach Abzug der normalen bankgebühren auch der Kursgegenwert auf das Konto gebucht. Man kann also mit dem gesamten Kapital weiterinvestieren!!! Erst mit der EST-Erklärung (bzw. dem daraus hervorgehenden Bescheid) muß die Steuer entrichtet werden.

      Wer kennt sich so gut aus, dass er weiß, das bei einem Übertrag an sich selbst keine Steuern anfallen??? Was ist ggf. noch zu beachten??? Bestehen Meldepflicheten etc. oder wird von der Bank aus selbst gleich eine Meldung an das Betriebsstätten-FA der deutschen Bank generiert ???

      Für seriöse Infos mit ggf. Quellenangabe bedanke ich mich recht herzlich !!! Vielleicht hat ja einer von Euch damit schon Praxiserfahrung. Antwort kann gerne auch per BM erfolgen.

      Merci !!!
      grauer
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 08:56:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.594.219 von graue eminenz am 25.11.10 23:27:18Bei Überträgen auf eigene Konten und Depots fällt keine AbgSt an, ob das in das In- oder Ausland übertragen wird, spielt keine Rolle. Eine (teilweise) Meldung an das deutsche Finanzamt erfolgt derzeit nur bei Zinsen und zinsähnlichen Eträge, wenn bei Dir aber QuSt (ZIV!, volle Anrechnung mit Erstattungsmöglichkeit) einbehalten wird, nimmst Du offensichtlich am Meldeverfahren nicht teil.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 14:50:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.594.890 von Taxadvisor am 26.11.10 08:56:39merci ;)

      das heißt also ich kann einige aktienpakete zu internaxx.lu schicken und habe dann den steuerstundungseffekt bei verkauf in Q1 2011 :look:


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