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    Weichai Power (Einschätzungen gefragt!) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.10 20:55:39 von
    neuester Beitrag 01.10.12 20:22:53 von
    Beiträge: 31
    ID: 1.161.692
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      Avatar
      schrieb am 03.12.10 20:55:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was haltet Ihr von "Weichai Power" (2338.hk)? Es handelt sich um den weltweit größten Hersteller für schwere Dieselmotoren aus China. Das KGV für das kommende Jahr (2011) beläuft sich auf 15 (2010 = 24). Sie expandieren stark, so stellten sie 2009 noch 630.000 Einheiten her, so sollen es 2011/12 bereits 1.000.000 Einheiten sein. Weichai plant in Zukunft verstärkt zu exportieren (Osteuropa, Naher Osten, Suedamerika, Afrika). Ich halte den Wert schon seit einigen Jahren und habe auch erfreuliche Gewinne. Nachdem der Wert nun aber schon stark gelaufen ist, bin ich gegenwärtig unschlüssig, ob ich Gewinne mitnehmen soll oder doch besser bis April investiert bleiben soll; vielleicht auch darüber hinaus.
      Vielleicht kennt jemand den Wert und kann mir einen Tipp geben bzw. kennt die Branche gut und kann sich ein vergleichendes Urteil erlauben. Ich fände es klasse :)

      Besten Dank
      PenelloNero
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 22:27:15
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 22:43:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.645.034 von suuperbua am 03.12.10 22:27:15Nein, der CEO heißt Tan Xuguang.

      Grüße samt Dank für seriöse Beiträge
      PenelloNero
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 23:13:10
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 01:11:53
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation

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      schrieb am 04.12.10 04:54:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.645.390 von suuperbua am 04.12.10 01:11:53Weichei ist ein serioeser Wert und wird von serioesen Haeusern empfohlen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 06:05:17
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 09:49:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.645.457 von bmann025 am 04.12.10 04:54:10Hallo bmann025,

      vielen Dank. Aber dessen war ich mir bereits bewusst. Zu nenne wären hier beispielsweise:
      (1) Nomura (neutral) KZ: 51 HKD
      (2) JPM (neutral) KZ: 55 HKD
      (3) CS (outperform) KZ: 58,50 HKD
      Ach ja, der gegenwärtige Kurs liegt schon 57,45HKD!
      Meine Frage betraf mehr eure Einschätzung zur Bewertung von Weichai Power. Ist da ein positives Markumfeld vorausgesetzt in den kommenden Monaten noch etwas zu erwarten oder hat der Wert mit Erreichen der oigen Kursziele vermutlich bereits seinen Höhepunkt erreicht?

      Weiterhin dankbar für sachorientierte Beiträge
      PenelloNero
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 13:51:10
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 16:38:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.644.534 von PenelloNero am 03.12.10 20:55:39
      Also ich überlege ja stark, ob allein der Name für mich ein Ausschlußkriterium wäre. :laugh: :D


      Nein, nicht meine Spielwiese. Aber allein aufgrund der von Dir eingestellten Infos wäre es für mich auch, dann, nichts.

      Gruß
      P.
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 19:46:50
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 20:06:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.647.137 von bmann025 am 04.12.10 19:46:50Wow, klasse Bericht, das hilft mir schon mal weiter und dankbarerweise auch weit darüber hinaus!

      Riesen Dank
      PenelloNero
      Avatar
      schrieb am 10.12.10 21:31:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nach dem wirklich noch kleinen Schocker bezüglich des so genannten Aktiensplits im November wurde diese Woche erst der richtige Schocker nachgereicht. Denn im engeren Sinn handelte es sich nicht um einen Split, sondern bei Weichai gab es per Extag 16.11.2010 eine Ausgabe von Bonusaktien im Verhältnis 10:10. Deswegen ist der Aktienkurs auch um ungefähr die Hälfte gefallen. Die neuen Aktien gelten nach Lieferung in die Lagerstelle als angeschafft zum 02.12.2010 zum Kurs von EUR 4,689 pro Aktie und müssen voll versteuert werden. "Voll versteuert" bedeutet: Nicht bloß die möglichen Gewinne, sondern der komplette Aktienwert der Bonusaktien. Klasse. Da ich sie bereits einige Jahre halte, waren die für mich steuerfrei und jetzt ist alles (äh... die Hälfte) der steuerfreien Gewinne für die Katz und die Höhe ist ja wohl, dass auch die Hälfte meines Investmentkapitals versteuert wird (bzw. worden ist, denn die Steuern wurden gleich mit der Einbuchung abgeführt). Das nenne ich mal eine moderne Form der Enteignung durch den Fiskus. Ich nehme an, Euch ist es genauso ergangen oder ist Cortal Consors nur zu blöd?

      Beste Grüße
      PenelloNero
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 13:35:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.692.427 von PenelloNero am 10.12.10 21:31:33Nach längeren Recherchen nun mal kurz die Darlegung des eigentlichen Problems:

      Weichai spricht von "bonus share issue" und der WM-Datenservice übersetzt schlicht mit "Ausschüttung von Bonusaktien". Nach Deutschen Steuerrecht ist allerdings zwischen so genannten Bonusaktien und so genannten Gratisaktien zu differenzieren. Die Ausschüttung ersterer setzt eine Kapitalmaßnahme aus gesellschaftsfernen Mitteln voraus, die Ausschüttung letzterer geschieht infolge einer Kapitalumwandlung aus Gesellschaftsmitteln. In letzterem Fall spricht das Bundesministerium für Finanzen eindeutig von Gratisaktien (vgl. die Randziffern 20 bis 23 des BMF-Schreiben vom 25.10.2004 oder die Randziffern 90f. des BMF-Schreiben vom 22.12.2009). Diese sind laut Gesetzgeber indes steuerneutral zu behandeln, weil sie für den Aktionär keinerlei geldwerten Vorteil bedeuten. Eine Übersetzung des Englischen Terms „bonus share“ ins Deutsche ist also nur unter Berücksichtigung der konstituierenden Kapitalmaße möglich. Handelt es sich wie im betreffenden Fall um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (es handelt sich wörtlich um ein „bonus share issue by conversion of capital reserve of the company“ und damit eindeutig um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), muss er mit „Gratisaktien“ übersetzt werden, die steuerneutral zu bewerten sind.

      Die Abführung der Steuern ist also eigentlich nicht korrekt. Und obwohl Cortal Consors S.A. die Argumentation nicht im engeren Sinne verneint, verweisen sie entweder auf den WM-Datenservice, auf vorgeblichen uneindeutige Informationen seitens Weichai (welche?) oder auf die Unmöglichkeit einer Prüfung, ob die Kapitalmaßnahme von Weichai Power §§ 207-220 AktG entspricht, ohne dabei einen genauen Paragraphen zu nennen. Das ist ersichtlich das übliche Hinhalten bis der Kunde aufgibt.

      Es bleibt festzuhalten, dass die Einbuchung als Bonusaktie falsch ist und damit auch die entsprechende Besteuerung unzutreffend ist. Lasst Euch das also von Euren Banken nicht gefallen. Ich habe zumindest soeben ein Schreiben an das Beschwerdemanagement von Cortal Consors gerichtet und auch eines an Weichai Power selbst.

      Es wäre schön, wenn sich die betreffenden Mitleser hier mal melden könnten, evtl. erreicht man gemeinsam auch noch mehr!

      Beste Grüße
      PenelloNero
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 02:42:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Scheint wohl keiner der Leser investiert zu sein.

      (ich war auch nur vor einigen Monaten kurz drin, wohne aber auch nicht mehr in Deutschland).

      (Vielleicht) aehnliches wurde juengst im Reliance Thread diskutiert:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1154483-311-320/r…
      Avatar
      schrieb am 19.01.11 16:35:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.768.041 von PenelloNero am 28.12.10 13:35:33Also ich bin auch betroffen, also willkommen im Club... :rolleyes:

      Bei mir ist es seit Einführung der Abgeltungssteuer schon der dritte Fall... :cry:

      Juristisch ist eigentlich klar, es handelt sich um keinen steuerpflichtigen Ertrag, da es eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist. Das grundsätzliche Problem ist, dass die Banken praktisch blind die Daten vom sogenannten WM Datenservice übernehmen und dieser sich wiederrum oft nicht die Mühe macht, sich die Kapitalmaßnahme genau anzuschauen.

      Der einzige erfolgsversprechende Weg ist, sich schriftlich unter Beifügung der entsprechenden offiziellen Erklärungen an die Bank zu wenden und diese zu "bitten" die "WM Mitteilungen" aufzufordern eine Korrektur vorzunehmen. In einem meiner beiden bisherigen Fälle ist es auch genau so gelaufen, d.h. es wurde dann tatsächlich korriegert. :)

      Falls die Bank sich weigert, sollte man auf jeden Fall den Ombudsmann der Banken einschalten. Schon allein deshalb, um mal es Problembewusstsein für den Sachverhalt zu entwickeln. Dann muss die Bank nämlich erneut eine schriftliche Stellungsnahme schreiben und die Ombudsmänner bekommen, wenn sie das häufiger auf den Tisch bekommen, auch ein Problembewusstsein dafür.

      Des Weiteren kann es sicherlich auch nicht schaden, einige Anlagemagazine anzuschreiben. bei Boerse Online wurde das Thema bereits einmal behandelt:

      http://www.boerse-online.de/leseraktionen/leserfragen/sonsti…

      Als allerletzte Möglichkeit hat man natürlich noch die Möglichkeit den Fehler über die Steuererklärung zu korrieren (ich versuche dies gerade in meinem anderen Fall).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 11:00:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.889.563 von Bloron am 19.01.11 16:35:49Hallo Bloron,

      ich stimme Dir (fast!) uneingeschränkt zu! Leider ist es aber so, dass die chinesische Kapitalmaßnahme nach dt. Steuerrecht den §§ 207-220 AktG entsprechen muss und dass, wenn dies nicht ermittelbar ist, "in dubio pro fisco" gilt. Tatsächlich entspricht Weichais Kapitalmaßnahme in allen (relevanten!) Punkten den genannten Paragraphen, aber müsste man dies auch juristisch geltend machen können und hier liegt das Problem. Die Beweispflicht wird also in diesen Fällen systematisch an den Kunden überantwortet.
      Über die von Dir dargelegten Möglichkeiten hinaus habe ich noch ein Schreiben an die IR-Abteilung von Weichai Power verfasst, in dem ich die Situation darstelle und einen möglichen Entwurf für eine Stellungnahme gegenüber den "Wertpapier Mitteilungen" und Cortal Consors vorschlage. Mitunter führt dies ja zum Erfolg.
      Solltest Du Fortschritte erzielen, wäre es schön, wenn Du dies hier posten könntest. Ich werde selbiges machen!

      Beste Grüße
      PenelloNero
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 11:42:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo PenelloNero!

      Okay, so machen wirs (gegenseitig auf dem Laufenden halten).

      Grüße, Bloron
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 18:58:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo PenelloNero!

      Habe heute Post vom Finanzamt bekommen. Die von der Bank 2009 fälschlicherweise als Stock-Dividende gewertete Aktieneinbuchung wurde vom Finanzamt vollkommen problemlos und ohne jegliche Nachfrage korrigiert.

      Also ich fasse nochmal zusammen. Von den drei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln (chinesischen Aktiengesellschaften), welche ich seit 2009 "erleben" durfte, wurde es einmal direkt richtig eingestuft, einmal hat die Bank bzw. die "Wertpapier-Mitteilungen" es aufgrund meiner Reklamation korrigiert und einmal wurde es im Rahmen meiner Steuererklärung berichtigt.

      Also werden "wir" das irgendwie auch bei den Weichaiern schaffen! :)

      Grüße, Bloron
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 19:28:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.897.939 von Bloron am 20.01.11 18:58:46Hallo Bloron,

      das ist schon einmal ausgesprochen beruhigend, denn ich halte doch einen für meine Verhältnisse beträchtlichen Bestand bei Weichai Power, sodass entsprechend auch die abgeführte Abgeltungssteuer auf die so genannten "Bonusaktien"/Stock Dividende schmerzhaft war.
      Allerdings wäre es für mich angenehmer, wenn die "Wertpapier Mitteilungen" eine korrekte Einbuchung veranlassen würden, denn meine Bestände stammen noch aus 2007. Also müsste ich bei einem zukünftigen Verkauf ein weiteres Mal zu Unrecht Abgeltungssteuer abführen und hernach an der steuerlichen Veranlagung herumfrickeln und auf meinen Bestandsschutz pochen. Hoffen wir, dass sich der WM-Datenservice nicht völlig beratungsresistent zeigt. Ich halte Dich auf dem Laufenden!

      Dank und beste Grüße
      PenelloNero
      Avatar
      schrieb am 21.01.11 16:41:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von PenelloNero: Hallo Bloron,

      das ist schon einmal ausgesprochen beruhigend, denn ich halte doch einen für meine Verhältnisse beträchtlichen Bestand bei Weichai Power, sodass entsprechend auch die abgeführte Abgeltungssteuer auf die so genannten "Bonusaktien"/Stock Dividende schmerzhaft war.
      Allerdings wäre es für mich angenehmer, wenn die "Wertpapier Mitteilungen" eine korrekte Einbuchung veranlassen würden, denn meine Bestände stammen noch aus 2007. Also müsste ich bei einem zukünftigen Verkauf ein weiteres Mal zu Unrecht Abgeltungssteuer abführen und hernach an der steuerlichen Veranlagung herumfrickeln und auf meinen Bestandsschutz pochen. Hoffen wir, dass sich der WM-Datenservice nicht völlig beratungsresistent zeigt. Ich halte Dich auf dem Laufenden!

      Dank und beste Grüße
      PenelloNero



      Meine Positionen fallen auch noch alle unter den Abgeltungsteuer-Bestandschutz. Wenn allerdings bereits einmal grundsätzlich festgestellt wurde, dass es sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln handelt, wird man beim Verkauf sicherlich nicht nochmal alles nachweisen müssen, sondern kann auf die damalige Steuererklärung verweisen. Allerdings bleibt natürlich trotzdem ein gewisser Arbeitsaufwand und ein Zinsverlust. Ich habe mir daher überlegt, die Aktien vor dem Verkauf auf eine ausländische Bank (z.B. Flatex Östereich) zu übertragen, damit ist das Problem umgangen.

      Natürlich ist es besser, wenn bei Weichai die Abrechnung korrigiert würde, ich werde am Wochenende ein entsprechendes Schreiben an meine Bank senden. Aber es ist doch beruhigend zu wissen, dass es auch einen Plan B gibt. :)
      Avatar
      schrieb am 27.01.11 09:05:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Bloron,

      ich habe heute mal wieder ein Derivat der negativen Standardantwort bekommen. Der sichtlich unfehlbare WM-Datenservice beharrt also weiterhin auf seiner Einschätzung. Denen ist wirklich nicht zu helfen! Ich habe dem natürlich widersprochen auch deshalb, weil Cortal Consors keine einzige meiner Fragen beantwortet hat/beantworten konnte.

      Beste Grüße
      PenelloNero

      vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

      Von unserem Datenlieferanten haben wir die Information erhalten, dass die WKN A0M4ZC in Verbindung mit dem BMF Schreiben vom 03.11.2010 nicht als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel nach § 7 KapErhStG klassifiziert werden kann. Die Prüfung der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen lassen keine andere Beurteilung zu, so dass diese Kapitalmaßnahme weiterhin als "Ausgabe von Bonusaktien" klassifiziert wird. Es gilt § 20 Abs. 4a S. 5 EstG und der Anleger erwirtschaftet einen steuerpflichtigen Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

      Die von Ihnen gewünschte steuerneutrale Abwicklung der Kapitalmaßnahme können wir daher weiterhin leider nicht vornehmen. Wir bedauern, Ihnen keinen anderen Bescheid geben zu können.

      Wir hoffen, dass wir die Angelegenheit damit klären konnten.

      Freundliche Grüße

      Marion Trummert
      Beschwerdemanagement

      Cortal Consors S.A.
      Zweigniederlassung Deutschland
      Bahnhofstraße 55
      D-90402 Nürnberg
      Avatar
      schrieb am 03.02.11 19:06:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo PenelloNero,

      die gleiche Antwort habe ich auch von meiner Bank erhalten...

      Steht dir dieses ominöse BMF Schreiben von 03.11.2010 zur Verfügung?! Ich konnte dieses im Internet nicht finden.

      Anderenfalls sollte man dieses mal beim Bundesfinanzministerium anfordern, aufgrund des Informationsfreiheitsgesetz sind sie ja verpflichtet, einem das Schreiben zur Verfügung zu stellen.

      Mal was anderes, wurde bei dir eigentlich die Abgeltungssteuer tatsächlich gefordert? Bei mir nämlich bisher nicht. Falls die neuen Aktien mit Wert 0 eingebucht wurden, kann man das ganze Problem mit der nachträglichen Steuererstattung über das Finanzamt dadurch umgehen, dass man sie einfach vor dem Verkauf auf ein ausländisches Depot überträgt.

      Grüße, Bloron
      Avatar
      schrieb am 04.02.11 09:17:20
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Bloron,

      (1) zum "ominösen Schreiben": Genau das habe ich auch gedacht und deshalb die Bank aufgefordert, mir dieses zur Verfügung zu stellen, wenn sie meinen, sich darauf berufen zu können. Im Folgenden die Antwort:

      Auf Anforderung haben wir den Schriftverkehr vom 03.11.2010 zwischen unserem Datenlieferanten und dem Bundesfinanzministeriums wie folgt erhalten:

      ==============================================================================================================
      BMF-Schreiben vom 03. November 2010
      Kapitalmaßnahmen ausländischer Unternehmen im Rahmen der Abgeltungsteuer; Erleichterungen
      des Nachweises der Voraussetzungen des § 7 KapErhStG bei Anteilsrechten
      an ausländischen Gesellschaften
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Mai 2010, das von dem für die Abgeltungsteuer zuständigen
      Referat IV C 1 an mich weitergeleitet worden ist.
      Sie schlagen vor, für die Frage, ob eine ausländische Kapitalmaßnahme einer Maßnahme
      i.S.d. §§ 207 ff. AktG entspricht, auf die Erklärung des Emittenten abzustellen. Das derzeitige
      Verfahren könne bei der Abgeltungsteuer zu einer größeren Anzahl von Veranlagungsfällen
      führen.
      Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder können Erleichterungen
      des Nachweises der Voraussetzungen des § 7 KapErhStG bei Anteilsrechten an ausländischen
      Gesellschaften nicht gewährt werden. An dem bisherigen Verfahren wird festgehalten.
      Im Übrigen ist von der Problematik lediglich eine geringe Anzahl von Fällen betroffen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Abteilungsleitung Corporate Actions
      WM Gruppe
      WM Datenservice

      =================================================================================================================


      (2) Leider ist bei mir bereits die Abgeltungssteuer bereits abgeführt worden!
      (3) Ich werde am Wochenende natürlich erneut Widerspruch einlegen, denn die Tatsache, dass das BMF keine Erleichterung beim Nachweis für die steuerliche Behandlung ausländischer Kapitalmaßnahmen durchführen möchte, kann nicht gleichbedeutend sein mit: In keinen noch so eindeutigen Fall ist ein solcher Nachweis anhand der Informationen des Emittenten (Weichai Power) möglich.
      (4) Auch Weichai Power hat leider auf meine Anfrage überhaupt nicht reagiert, mhh! Vielleicht könntest/möchtest Du sie nochmals anschreiben? Ich könnte dir für diesen Zweck natürlich mein Anschreiben/Darlegung zukommen lassen, wenn dir das Arbeit erleichtern würde.

      Beste Grüße
      PenelloNero
      Avatar
      schrieb am 04.02.11 19:49:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo PenelloNero!

      Prima, dass du bereits das BMF Schreiben vom 03.11.10 hast, dann brauche ich es ja gar nicht mehr anfordern.:)

      Deine beabsichtigte erneute Beschwerde bei der Bank hat nach meiner Auffassung keine Aussicht auf Erfolg. Unsere Banken bzw. der „WM Datenservice“ sind ja offensichtlich unserer Auffassung, sonst hätten sie ja nicht das Bundesfinanzministerium angeschrieben. Das BFM hat aber nun mal (unverständlicherweise) einvernehmliche mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, dass „Erklärung des Emittenten“ nicht ausreichen. Dass sich unsere Banken und/oder der „WM Datenservice“ nicht über eine direkte Anweisung des BMF hinwegsetzen, ist für mich nachvollziehbar.

      Aus den gleichen Gründen macht aus meiner Sicht ein Schreiben an Weichai keinen Sinn. Die können ja antworten was sie wollen, wenn einfache „Erklärung des Emittenten“ als Nachweis nicht ausreichen, wäre die Antwort letztlich unerheblich.

      Wenn du dich bescheren willst, müsstest du dies nach meiner Auffassung demzufolge direkt beim BMF machen...

      Aus meiner Sicht ist der richtige weitere Ansatzpunkt herauszufinden, was in dem BMF Schreiben mit „An dem bisherigen Verfahren wird festgehalten“ genau gemeint ist. Ich vermute, dass die Erhöhung des Grundkapitals wohl durch die offizielle Bilanz der Gesellschaft nachgewiesen werden muss. Ist ja grundsätzlich machbar, nur liegen die Bilanzen natürlich erst immer mit einiger Verzögerung vor.

      Ggf. sollte man diesbezüglich mal versuchen direkt Kontakt mit dem „WM Datenservice“ aufzunehmen, hast du dies ggf. schon gemacht?

      Ich werde mir jetzt als erstes mal den Kommentar „Körperschaftsteuergesetz: Die Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Anteilseigner“ besorgen. In einem Urteil zu § 7 KapErhStG wurde dieser Kommentar zitiert, es sollte also etwas zu dem Problembereich drinstehen. Da mir der Preis von 200 EUR aber eindeutig zu hoch ist, über die Fernleihe meiner Bibliothek für 2 EUR. :cool: Dies wird allerdings erfahrungsgemäß ein paar Wochen dauern.

      Warum deine Bank allerdings tatsächlich Abgeltungssteuer abgezogen bzw. verlangt hat und bei mir bisher nicht, ist für mich allerdings auch vollkommen unerklärlich. :confused: Wann wurde diese denn verlangt, direkt nach der Einbuchung oder erst in diesen Tagen?

      Grüße, Bloron
      Avatar
      schrieb am 06.02.11 21:25:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo Bloron,
      (1) die Abführung der Steuern wurde mit der Einbuchung der Aktien am - glaube ich - 06.12.2010 vorgenommen. Bei Cortal Consors sagte man mir zudem, der WM-Datenservice habe dies allgemein so vorgegeben.
      (2) Der Zweck meines erneuten Einspruchs gegenüber Cortal Consors ist v.a. der, meine Fragen, die ich bereits in meiner ersten Anfrage gestellt habe, beantwortet zu bekommen. Darunter: (a) Auf welcher Grundlage die Einschätzung der "Wertpapier-Mitteilungen" erfolgt (ist) und (b) welchen Typ von Information der WM-Datenservice für hinreichend erachten würde, um eine korrekte Klassifizierung zu veranlassen. Auch ich bin mithin schon des längeren an der Frage interessiert, was "An dem bisherigen Verfahren wird festgehalten“ letztlich bedeutet. Diese Anfragen meinerseits wurden indes bis heute beharrlich ignoriert und das möchte so nicht akzeptieren.
      (3) Im direkten Kontakt mit dem WM-Datenservice sind bereits so viele Aktionäre gescheitert, das wollte ich mir noch nicht antun (viellicht magst du ja da dein Glück probieren?). Gegenwärtig es es ja auch so, dass ich pro Einspruch bei Cortal Consors immer ein minimales Quantum an Informationsmehrgehalt bekomme, sodass ich noch guter Dinge bin, irgendwann die genauen Hintergründe in Erfahrung zu bringen.
      (4) Der Zweck meines Anschreiben an Weichai Power ist nach dem BMF Schreiben vom 03.11.10 v.a. eine weitere evidente Grundlage für die steuerliche Veranlagung beim Finanzamt zu bekommen. Von irgendjemandem möchte wir unser Geld ja wiederbekommen. Da denke ich mir: "Safety first!"
      Ich halte dich jedenfalls auf dem Laufenden!

      Beste Grüße sendet Dir
      PenelloNero
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.11 13:35:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.991.589 von PenelloNero am 06.02.11 21:25:02Hallo Bloron,

      Asche über mein Haupt, all meine Bemühungen haben leider letztlich nichts zählbares erbracht. Zwar ist mir klar geworden, dass die Wurzel des Übels hinsichtlich der Klassifizierung von so genannten "bonus share issues" im Ausland weder die Broker noch der WM-Datenservice sind, sondern das BMF selbst, aber diese Erkenntnis hat mich Stunden und Tage gekostet. Übrigens, Weichai hat meine Schreiben, ob digital oder postalisch beharrlich ignoriert.
      Der einzig gangbare Weg für den Kleinanleger ist damit leider tatsächlich, rückwirkend zu versuchen, eine andere steuerliche Behandlung der Kapitalmaßnahme beim Finanzamt zu erwirken. Leider habe ich diesbezüglich - anders als Du - keinerlei Erfahrungsbasis. Deshalb wende ich mich vertrauensvoll an Dich: Hast Du bereits Deine Steuererklärung eingereicht? Wie hast Du argumentiert? War Dein Anliegen gegebenenfalls erfolgreich?
      Mein Problem ist, dass es mir schwer fällt, die entscheidenden oder treffenden Passus, Tabellen und Zahlen des Geschäftsberichts von Weichai Power Ltd. (http://www.weichai.com/public/up2011/20110416he.pdf) zu identifizieren, anhand derer ich "zweifelsfrei" beweisen kann, dass es sich tatsächliche um eine Umwandlung aus Gesellschaftsmitteln handelt. Denn leider habe ich keinerlei Erfahrung im Lesen und verstehen von Bilanzen. Wie kann ich also auf Basis der Zahlen zeigen, dass sich die Gesellschaftsrücklagen entsprechend der Nennwerte der neu ausgegebenen Aktien verringert haben? Da Du Dich mit dieserlei Problemen bereits häufiger konfrontiert gesehen hast, habe ich die Hoffnung, dass Du mir vielleicht diesbezüglich weiterhelfen kannst!

      Für Deine Hilfe unendlich dankbar!!!
      PenelloNero
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.11 17:50:07
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.526.237 von PenelloNero am 19.05.11 13:35:52Liebe Leute,
      ich glaube, dass ich nun doch die wichtigen Teile der Bilanz identifiziert habe. Es sollte auf den Seiten 22, 40, 74, 78, 86, 188-191 alles Relevante zu dem Thema stehen. Vielleicht kann sich das ja mal jemand anschauen und mir dies bestätigen?!
      Eine Sache habe ich aber noch nicht so recht verstanden, was ist denn genau der Unterschied zwischen (1) surplus reserves, (2) share premium (account), (3) surplus, (4) capital reserve? In der Bilanz wird mal behauptet, dass das "bonus share issue" mal aus "share premium" (vgl. S. 189), mal aus "surplus" (vgl. S. 40) und mal auch aus "capital reserve" (vgl. S. 86) finanziert wurde. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

      Riesen Dank sendet Euch
      PenelloNero
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 13:23:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.528.054 von PenelloNero am 19.05.11 17:50:07Hallo PenelloNero!

      Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, irgendwie hat die Benachrichtigungsfunktion nicht richtig funktioniert.

      Ich hatte auch erst einen Fall, in dem ich eine Korrektur über das Finanzamt durchführen musste. Ich habe dann die Anlage KAP ausgefüllt, in der ersten Zeile trägt man die Daten der lt. Steuerbescheinigung der Bank ein, in die zweite Zeile die richtigen Daten. Außerdem kreuzt man oben an "Ich beantrage eine Überprüfung der Steuereinbehalte für bestimmte Kapitalerträge".

      Ich habe dann noch ein kurzes Begleitschreiben beigefügt in dem ich in 6-7 Sätzen den Sachverhalt geschildert habe. Außerdem hatte ich die Presseerklärung der Gesellschaft beigefügt, aus dem sich ergab, dass es sich um eine Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital handelt.

      mein Finanzamt hat dass dann ohne Nachfragen problemlos korrigiert.

      Grüße, Bloron
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 22:10:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Bloron,

      ich habe das gleich steuerliche Problem wie Ihr. Ich will diese Woche meine Aktien in Hongkong verkaufen. Auf Nachfrage hat mir meine Bank mitgeteilt, dass Sie für die "Gewinne" meiner "Bonusaktien" (Kauf der Wertpapiere vor dem 31.12.08) Kapitalertragssteurer abziehen wird.

      Kannst Du mir mal bitte die Presseerklärung der Gesellschaft geben, aus der sich ergibt, dass es sich um eine Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital handelt. Ich würde dann so wie Du empfohlen hast vorgehen und diese Presseerklärung meiner nächsten Steuererklärung beifügen.

      Das würde mir sehr helfen!
      Herzlichen Dank, Weichai
      Avatar
      schrieb am 01.10.12 20:22:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      @weichai

      brauchst du sie immer noch, oder hat sich das erledigt?


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