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    Regulierung von Schiffsfonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.11 20:02:37 von
    neuester Beitrag 25.07.11 19:56:46 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 18.07.11 20:02:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mich interessieren Meinungen zum Thema, welche Kontrollrechte die Kommanditisten in Schiffs-KG haben und haben sollten.

      Normalerweise sollten dazu ja die Gesellschafterversammlung und der Beirat dienen. Was ist aber, wenn

      - Gesellschafterversammlungen nur noch schriftlich stattfinden
      - eine Diskussion über kritische Punkte daher nicht möglich ist
      - Kontaktdaten der anderen Gesellschafter nicht weitergegeben werden
      - Anträge zur Tagesordnung der GV nicht angenommen werden

      Letztendlich werden dann auch gut verkaufte, aber nachteilige Beschlussvorlagen der Fonds-GF mangels Diskussion mit hoher Wahrscheinlichkeit akzeptiert.

      Und wenn
      - Beiräte zunehmend mit gesellschaftsfremden Geschäftspartnern des Initiators besetzt werden
      - auf Beiratswahlen in einer solchen Form hingewiesen wird, dass sich möglichst niemand bewirbt
      - ein gewähltes gesellschaftsfremdes Beiratsmitglied auf Post nicht reagiert

      wie ist dann eine Kontrolle der Fonds-GF überhaupt möglich?

      Anlass zu Prüfen gibt es ja reichlich. Da gibt es z.B. Fonds-GF, die parallel Fonds-Schiffe und eigene Schiffe verchartern und damit permanent in einem Interessenkonflikt stehen. In der Krise ging es dabei um das Auflegen von Schiffen.

      Diese Umstände scheinen nicht selten, sondern eher häufig aufzutreten. Was kann man tun? Den Gedanken an Investitionen in Schiffsfonds für die Zukunft besser aufgeben? Mit blindem Vertrauen kann man ja nicht investieren.

      Die Interessen der Initiatoren und der Kommanditisten sind nun einmal genau entgegengesetzt, die Situation ist fast ein Nullsummenspiel. Und auch die Mechanismen Wiederholung und Reputation verhindern dabei bestenfalls die ganz große Katastrophe. Warum wird ein solcher Kapitalmarkt nicht reguliert?

      Beispiele für Regulierungen, die helfen könnten
      - Beiräte müssen mit Kommanditisten besetzt werden
      - Wettbewerbsverbot für Fonds-GF (ausgenommen weitere gleichartige Fonds)
      - Verbot der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Treuhänder und Initiator
      - Strenge Auslegung der Treuepflicht des Treuhänders
      Avatar
      schrieb am 18.07.11 22:04:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Inwiefern wären diese Problempunkte schiffsfondsspezifisch ?

      Was die Kontrolle durch den Beirat angeht: da kommt es darauf an, welche Befugnisse der gem. Gesellschaftsvertrag überhaupt hat. Der Beirat in einer Publikums-KG ist nämlich nicht normiert wie etwa ein Aufsichtsrat einer AG.
      Avatar
      schrieb am 19.07.11 12:04:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Kontaktdaten der anderen Gesellschafter nicht weitergegeben werden"

      Soweit ich weiß gibt es einen Rechtsanspruch auf Auskunft
      Avatar
      schrieb am 19.07.11 14:13:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Korrekt. Seit dem BGH-Urteil aus dem Januar 2011 gibt es diesen Rechtsanspruch höchstrichterrechtlich bestätigt. Einer der ersten Fonds, bei dem kritische Gesellschafter die entsprechende Möglichkeit nutzen ist der Adlon-Fonds:
      http://www.faz.net/artikel/C30350/berlin-machtkampf-um-das-a…
      Avatar
      schrieb am 25.07.11 19:56:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      In einem Fall läuft gerade eine Abstimmung der Treugeber darüber, dass eine ggf. existierende Innen-BGB aufgelöst werden soll, damit das BGH-Urteil nicht zur Anwendung kommen kann. Natürlich, um die Privatsphäre der Anleger zu schützen...
      Ob ein solcher Beschluss rechtlich wirksam sein kann, ist natürlich fraglich.


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