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    Steuer auf Anleihe-Agio - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.11 03:18:30 von
    neuester Beitrag 23.07.11 00:57:24 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.167.708
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      Avatar
      schrieb am 20.07.11 03:18:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich kaufte Industrieanleihe zu 110, Zinsen 5,25%, Laufzeit 7 Jahre, Rückzahlung zu 100. Wie und wann wird der Verlust aus dem Aufgeld von 10 steuerlich geltend gemacht?
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 04:03:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei Rückzahlung oder Verkauf
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 09:09:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.813.325 von Wit am 20.07.11 04:03:48Bei Verkauf vor Fälligkeit reduziert sich der Verlust zusätzlich um die erhaltenen Stückzinsen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 10:14:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe ich das richtig verstanden, daß - wenn die Anleihe bis zur Rückzahlung gehalten würde - 6 Jahre lang 5,25% zu versteuern sind und im Jahr 7 ( 5,25% - 10% = ) -4,75% zu versteuern sind?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 11:45:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Silberpfeil,

      Habe ich das richtig verstanden, daß - wenn die Anleihe bis zur Rückzahlung gehalten würde - 6 Jahre lang 5,25% zu versteuern sind und im Jahr 7 ( 5,25% - 10% = ) -4,75% zu versteuern sind?
      Ja.
      Und wie du siehst, sind da immer noch (also trotz Abgeltungsteuer) kleinere - oder sogar größere - Steuergestaltungsmöglichkeiten vorhanden. Man muss aber langfristig planen.

      Und noch ein Tipp: Durch eine solche Überpari-Anleihe kannst du dir praktisch einen Verlust reservieren. Und wenn - sagen wir einmal beispielsweise in vier Jahren - ein hoher Kapitalertrag durch ein anderes Geschäft erzielt wird, kannst du einfach die Anleihe verkaufen und somit vielleicht noch unter irgendeinen Freibetrag rutschen.
      Imho sollte man beides, also sowohl unrealisierte Gewinne als auch solche theoretischen* Verluste, im Depot haben.

      *praktisch sind es ja keine Verluste, denn gemeinsam mit den Zinsen ist die Rendite doch positiv (wenn nicht, dann natürlich auch nicht kaufen)

      MfG Stefan
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      Avatar
      schrieb am 21.07.11 12:01:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Steuern gestalten (bzw. in die Zukunft schieben) kann man auch gut mit Inflationsanleihen ( deutsche Fälligkeiten 2016, 2018 und 2020). Die laufenden Zinsen sind gering, aber der Inflationsausgleich findet erst bei Rückzahlung ( oder vorzeitigem Verkauf) statt. So kann man Steuern gestalten.
      Avatar
      schrieb am 22.07.11 19:59:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.822.502 von reckoner am 21.07.11 11:45:48Herzlichen Dank, das war mir so noch nicht bekannt.

      Dennoch möchte ich in die Runde zu bedenken geben, daß ich, wenn ich dieses steuerliche Gestaltungsmittel nutzen würde, voraussichtlich deutlich kürzere Laufzeiten einplanen würde. Denn was macht Ihr, wenn Ihr durch neue unerwartete und nicht kalkulierbare Steuergesetzgebung keinen Schutz genießt, d. h. in den ersten Jahren zunächst versteuert habt und am Ende den Aufgeldverzehr nicht steuermindernd geltend machen könnt?

      Da ist mir die Steuergesetzgebung in den letzten Jahren deutlich zu kurzlebig. Was meint Ihr?

      Gruß

      Silberpfeil
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.11 22:17:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.832.501 von Silberpfeil1 am 22.07.11 19:59:14Glaubst Du im Ernst, die Veräußerungsbesteuerung wird wieder aufgegeben?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.07.11 00:57:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Taxadvisor: Glaubst Du im Ernst, die Veräußerungsbesteuerung wird wieder aufgegeben?


      Kannst Du es mit Gewißheit ausschließen? Ich traue mir das nach den letzten Jahren nicht mehr zu; dabei geht es nicht nur um Aufgabe einer steuerlichen Handhabung - eine Modifikation reicht schon aus.

      Wie ist es denn beim Halbeinkünfteverfahren gelaufen? Wenn es um Planungshorizonte von mehreren Jahren geht, kann man m. E. nur noch planerische Grundlagen wie Abschreibungssätze (bspw. auf eine Immobilie) für relativ verläßlich halten.

      Gruß

      Silberpfeil


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