Stadtverwaltung will mein Ackerland kaufen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.08.11 09:41:57 von
neuester Beitrag 18.08.11 13:28:55 von
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Stadtverwaltung,die natürlich hoch verschuldet ist, möchte mein Ackerland kaufen,um ein Gewerbegebiet zu erweitern.Weil die Stadt die geforderte Kaufsumme nicht auf einmal erbringen kann,möchte sie Ratenzahlung vereinbaren auf Sicht von einigen Jahren.Die Stadt hat Interessenten und diese möchten natürlich ins Grundbuch eingetragen werden.Wie kann ich mich als Verkäufer gegenüber einer Stadtverwaltung absichern?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.962.377 von Orofino am 17.08.11 09:41:57Gehe hin und sage ihnen, daß Du es selbst verkaufen willst an den Investor.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.962.586 von Dorfrichter am 17.08.11 10:13:24sicher? hat die Stadt nicht Vorkaufrechte? Ic würde einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen (aus einem anderen Landkreis
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.962.377 von Orofino am 17.08.11 09:41:57moin
erstmal willst du garnicht verkaufen und dann suchst du dir einen anwalt der nicht mit deinem landkreis in kontakt steht (auf tennis und golfclub aktivitäten deines anwaltes achten).
je mehr umliegendes land schon bebaut wird, um so besser für deine position.
erstmal willst du garnicht verkaufen und dann suchst du dir einen anwalt der nicht mit deinem landkreis in kontakt steht (auf tennis und golfclub aktivitäten deines anwaltes achten).
je mehr umliegendes land schon bebaut wird, um so besser für deine position.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.962.649 von Blog-Buster am 17.08.11 10:22:58Ich würde es auf alle Fälle mal versuchen- in Absprache mit der Stadt.
Hallo,
ich würde auf jeden Fall auch einen Fachanwalt einschalten. Natürlich aber auch aus einem anderen Landkreis
Tschüss
Hoehlenfrettchen
ich würde auf jeden Fall auch einen Fachanwalt einschalten. Natürlich aber auch aus einem anderen Landkreis
Tschüss
Hoehlenfrettchen
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.963.406 von Hoehlenfrettchen am 17.08.11 12:49:39Anwalt, Anwalt...typisch Deutsch. Ohne vorherigen Versuch einer gütlichen Einigung. Gleich mal drauf!
Genau das sind Wir!
Genau das sind Wir!
Ich würde erstmal in Erfahrung bringen, wie hoch die Erschließungskosten sind.
Wenn du sie selbst aufbringen kannst, nicht an die Stadt verkaufen.
Fakt ist, dass die bei Kaufen und wieder kaufen immer Reibach machen.
Die Erschießung wird sicherlich in der örtlichen Zeitung ausgeschrieben.
Zusätzlich kanns mal öfter Gemeinderatssitzung besuchen.
Wenn du sie selbst aufbringen kannst, nicht an die Stadt verkaufen.
Fakt ist, dass die bei Kaufen und wieder kaufen immer Reibach machen.
Die Erschießung wird sicherlich in der örtlichen Zeitung ausgeschrieben.
Zusätzlich kanns mal öfter Gemeinderatssitzung besuchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.963.688 von Murkser am 17.08.11 13:51:18Die Erschießung wird sicherlich in der örtlichen Zeitung ausgeschrieben
Der ist gut!
Der ist gut!
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.963.460 von Dorfrichter am 17.08.11 13:00:10Hallo,
also wenn du zu viel Geld hast dann würde ich natürlich auch keinen Anwalt einschalten. Ich kann mir nicht vorstellen dass die Stadt einen fairen Quadratmeterpreis bezahlt.
Bei uns in Nordrhein-Westfalen gibt es eine gute Internetpräsenz um einen fairen Quadratmeterpreis zu ermitteln.
Tschüss
Höhlenfrettchen
also wenn du zu viel Geld hast dann würde ich natürlich auch keinen Anwalt einschalten. Ich kann mir nicht vorstellen dass die Stadt einen fairen Quadratmeterpreis bezahlt.
Bei uns in Nordrhein-Westfalen gibt es eine gute Internetpräsenz um einen fairen Quadratmeterpreis zu ermitteln.
Tschüss
Höhlenfrettchen
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.964.667 von Hoehlenfrettchen am 17.08.11 16:41:59So manches Mal ist die Stadt auch gut als Vermittler. Wenn natürlich immer gleich ein Anwalt auftaucht, ist ein vernünftiges Gespräch schlecht möglich. Den kann man später ja immer noch hinzuziehen.
Das meinte ich damit.
Das meinte ich damit.
Hallo, in einer Zeit, wo Gold und Grund und Boden an Wert nicht verliert, solte man Ackerland nicht unbedingt verkaufen.
Und wenn man verkauft, dann wird 14 Tage nach Notartermin der Verkaufspreis fällig. Nie würde ich einer Stadt ein Grundstück auf Ratenzahlung verkaufen !!
Wenn die Gewerbebauplätze plötzlich nicht verkäuflich sind, die Käufer wegen unsicherer Geschäftslage eben nicht investieren , dann setzt die Stadt die Ratenzahlung aus.
Jetzt ,vor dem Verkauf, bist Du am längeren Hebel, nachher kannst Du dein recht mit Hilfe des Anwalts erkämpfen.
Gruß Manne
Und wenn man verkauft, dann wird 14 Tage nach Notartermin der Verkaufspreis fällig. Nie würde ich einer Stadt ein Grundstück auf Ratenzahlung verkaufen !!
Wenn die Gewerbebauplätze plötzlich nicht verkäuflich sind, die Käufer wegen unsicherer Geschäftslage eben nicht investieren , dann setzt die Stadt die Ratenzahlung aus.
Jetzt ,vor dem Verkauf, bist Du am längeren Hebel, nachher kannst Du dein recht mit Hilfe des Anwalts erkämpfen.
Gruß Manne
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.965.073 von Mampfred am 17.08.11 17:53:24das kann ich genauso unterschreiben. Der Bürgermeister haftet sicher nicht, wenn die Stadt die Raten aussetzt. Und dann stehste da, denn dann sitzen die am längeren Hebel. Wie lange müssen teilweise Handwerker auf die Bezahlung ihrer Rechnung warten?!
Wenn man etwas kaufen will, dann muß man das bezahlen und zwar in einer Rutsche! Wenn einer eine Hütte kaufen will, geht er in der Regel ja auch zur Bank, nimmt einen Kredit auf und zahlt das Haus.
Also fairen Kaufpreis ermitteln und bitte Geld auf meinem Konto.
So sehe ich das.
Wenn man etwas kaufen will, dann muß man das bezahlen und zwar in einer Rutsche! Wenn einer eine Hütte kaufen will, geht er in der Regel ja auch zur Bank, nimmt einen Kredit auf und zahlt das Haus.
Also fairen Kaufpreis ermitteln und bitte Geld auf meinem Konto.
So sehe ich das.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.965.646 von olcapri am 17.08.11 19:58:47also ich meine natürlich auf Dein Konto... nicht auf mein Sparbuch
Zitat von Dorfrichter: So manches Mal ist die Stadt auch gut als Vermittler. Wenn natürlich immer gleich ein Anwalt auftaucht, ist ein vernünftiges Gespräch schlecht möglich. Den kann man später ja immer noch hinzuziehen.
Das meinte ich damit.
Wieso ist ein vernünftiges Gespräch schlecht möglich, wenn der Verkäufer seinen Anwalt konsultiert und zum Verkaufsgespräch mitnimmt
Wenn es darum geht, den Kaufvertrag zu unterschreiben ist ja auch immer ein Anwalt/Notar zugegen, DAMIT alles in korrekt Bahnen abläuft.
Deine Einstellung: Bloss kein Anwalt, lieber zigtausende oder gar hunderttausend verlieren, bloß weil ein Komma falschgesetzt wurde oder ein Satz "anders" ausgelegt werden kann???
Glaubst Du im Ernst, daß die Stadt keine Anwälte/Experten für so etwas konsultiert
OHNE Anwalt geht in diesem Fall gar nichts.
!
Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: themenfremder Inhalt!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 41.966.613 von BauntyHunter am 17.08.11 23:45:50Genau meiner Meinung!!!!
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