Verjährung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.09.11 10:19:30 von
neuester Beitrag 15.09.11 13:38:08 von
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Wann ist das Jahr 1999 einer Privatperson bei Steuerhinterziehung verjährt
a) bei Antragsveranlagung ?
b) bei Pflichtveranlagung ?
a) bei Antragsveranlagung ?
b) bei Pflichtveranlagung ?
Ergänzung:
In beiden Fällen einmal bei abgegebener Steuererklärung und nicht abgegebener Steruererklärung.
In beiden Fällen einmal bei abgegebener Steuererklärung und nicht abgegebener Steruererklärung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.084.534 von JoePESCI am 14.09.11 10:36:47http://www.spormann.de/verjaehr.htm
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=11177
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=11177
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.084.436 von JoePESCI am 14.09.11 10:19:30Zahl Deine Steuern. Wo sind wir denn?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.084.436 von JoePESCI am 14.09.11 10:19:30Wenn Du Deine Nacherklärung unbedingt selbst machen willst, solltest Du die Frage auch selbst beantworten können! Ich kann Dir nur dringend raten, für die Selbstanzeige einen erfahrenen Kollegen StB oder RA einzuschalten. Die Kosten sind i.d.R. gut investiert.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Taxadvisor: Wenn Du Deine Nacherklärung unbedingt selbst machen willst, solltest Du die Frage auch selbst beantworten können! Ich kann Dir nur dringend raten, für die Selbstanzeige einen erfahrenen Kollegen StB oder RA einzuschalten. Die Kosten sind i.d.R. gut investiert.
Gruß
Taxadvisor
Nochmal, ICH habe keine Steuerhinterziehung begangen, noch habe ich vor eine Selbstanzeige zu tätigen.
Schade, daß niemand meine Frage korrekt beantworten konnte, die Links sind leider zu ungenau.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.088.516 von JoePESCI am 14.09.11 21:11:57Der erste Link ist super....Wenn Dir das nicht reicht, ist die Frage zu vielleicht zu ungenau?
Eine bessere Auskunft kannst Du in einem Forum zu so einer heiklen Frage, bei der es u.U. auch auf den Einzelfall ankommt, nicht erwarten, schon gar nicht für Lau...
Gruß
Taxadvisor
Eine bessere Auskunft kannst Du in einem Forum zu so einer heiklen Frage, bei der es u.U. auch auf den Einzelfall ankommt, nicht erwarten, schon gar nicht für Lau...
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.088.516 von JoePESCI am 14.09.11 21:11:57@Joe
Habe dir eine BM ins Postfach gelegt.
Habe dir eine BM ins Postfach gelegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.085.711 von Timberone am 14.09.11 13:55:19In einer Welt in dem große Konzerne sich vor Steuerzahlungen drücken, da sich rechenküztler genug Abschreibungen usw ausgedacht haben. wenn man dann noch eine Partei besticht, dann bekommt man sogar einen ermäßigten Steuersatz.
Wenn man sich als deutsche Gesellschaft eine Mutter in einem Steuerparadies schaffen kann, dann darf man sogar seine Verluste gegen die Steuerlast rechnen und ev. Gewinn werden an die Mutter im Ausland abgeführt
Wenn man sich als deutsche Gesellschaft eine Mutter in einem Steuerparadies schaffen kann, dann darf man sogar seine Verluste gegen die Steuerlast rechnen und ev. Gewinn werden an die Mutter im Ausland abgeführt
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