checkAd

    Kindergeld ab 2012 einkommensunabhängig.....?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.11 09:35:37 von
    neuester Beitrag 09.12.11 20:07:02 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.170.891
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.647
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 09:35:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      ....z. B. vom Einkommen des Azubi

      bis 25 Jahre

      gezahlt. Maßnahme zur Kindergeldrettung
      nicht mehr notwendig?

      Wer hat davon gehört ?

      DANKE!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 09:50:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es hat vermutlich jeder davon gehört.

      Kindergeld wird bei Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr einkommensunabhängg gezahlt. Das 25. Lebensjahr kann sich durch Zeiten des Wehrdienstes oder einem sozialen Jahr um die gediente Zeit erhöhen.

      Die dazu erschienene Bundestagsdrucksache kannst du dir googeln.

      sausebraus2000
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 10:00:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.448.262 von alexmay am 07.12.11 09:35:37Keine Einkünfte u. Bezüge des Kindes mehr zu berücksichtigen

      Bislang stellen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einen Hauptstreitpunkt dar, wenn es um den Bezug v. Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern ging. Wird die Einkunftsgrenze von 8004 E pro Jahr überschritten, entfallen Kindergeldberechtigung und Kinderfreibetrag.
      Zum 1.1.12 läßt der Gesetzgeber die Einkommensgrenze vollständig entfallen.Auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des in der ersten
      Berufsausbildung bzw. im Erststudium befindlichen Kindes kommt es zukünftig nicht mehr an. Nach Abschluß der Berufsausbildung bzw. des Erststudiums wird aber vermutet, dass das Kind nunmehr in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, Kindergeld bzw. -freibetrag bleiben dann nur erhalten , wenn der Nachweis gelingt, dass sich das Kind in einer weiteren Berufsausbildung befindet und keiner überwiegenden Erwerbstätigkeit (über 20 Std.pro Woche) nachgeht. Der Gesetzgeber hat zugleich die Koppelung des Ausbildungsfreibetrages an die bisherige Einkunftsgrenze von 1848 E aufgegeben.
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 10:10:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.448.338 von sausebraus2000 am 07.12.11 09:50:21...ich hatte, vermutlich da beruflich im Ausland tätig, leider
      bisher nichts davon gehört...

      @ all

      D A N K E !!!!
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 20:07:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hier ist das druckfrische BMF Schreiben welches alle Unklarheiten beseitigt.


      http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Akt…

      sausebraus2000


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kindergeld ab 2012 einkommensunabhängig.....?!