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    Vermietete Wohnung. Absetzbarkeit von Sonderumlagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.11 11:29:06 von
    neuester Beitrag 23.12.11 00:40:44 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.171.185
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      Avatar
      schrieb am 21.12.11 11:29:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Frage an Experten:
      Die Eigentumgemeinschaft plant in nächste Jahr eine Sonderumlage für
      Reparaturen/Sanierungen am Haus in höhe ca 10.000 EUR.
      Sind diese Kosten für ein vermietetes Appartement in volle Höhe innerhalb eines Jahres absetzbar?
      Oder wird alles über mehrere Jahren verteilt?

      Wie wird das steuerlich behandelt?
      -------------------------------------

      Noch eine Frage

      jetzt gekaufte Wohnung wird im Februar-März 2012 an neue Besitzer übergeben. (Notartermin in Januar 2012).
      Bei der Suche in 2011 waren mehrere hundert Kilometer gefahren, mehrere Telefonate gemacht etc).
      Die Einkünfte aus Vermietung (Anlage V) kommen nur in 2012. Kann ich die Kosten für die Wohnungssuche in 2011 (Fahrtkosten, Telefonate etc) von Steuer absetzten?
      Wenn ja, wie? In Anlage V nur mit Ausgaben?
      Avatar
      schrieb am 21.12.11 11:41:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst die Kosten z. B. auch die Instandsetzungsrücklage erst steuerlich geltend machen wenn auch Baumaßnahmen erfolgt sind. Dann kannst du den Betrag sofort geltend machen oder auf 2-5 Jahre gleichmäßig verteilen.

      Vorab gezahlte Ausgaben/Werbungskosten kommen in das Jahr in welchem diese gezahlt wurden (vorweggenommene Werbungskosten).

      Diese kommen in die Anlage V Zeile 47 (Formularzeile 2010 + 2011 unverändert). Also Anlage V ohne Einnahmen erstellen.

      Damit das FA dies alles auch begreift, schickt man gleich den Kaufvertrag (Kopie) mit. Müsste dann eh im Folgejahr eingereicht werden.

      Beste Grüße

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 22.12.11 10:24:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      vielen Dank für die Rückmeldung.
      Weiss jemand, wie ist dann mit bezahlte Maklerprovision, bei Kauf eine Immobilien als Kapitalanlage.
      Miendert der Maklergebühr Einnahmen aus Anlage V (Vermietung und Verpackung)?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.12.11 13:46:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.512.743 von maria71a am 22.12.11 10:24:26Maklergebühr, Grundsteuer, Notar Kaufvertrag, Amtsgericht Grundbuch Kauf sind Anschaffungskosten und werden zum Kaufpreis des Gebäudes (Grundstücksanteil ist nicht begünstigt und muss heausgerechnet werden!) dazugerechnet und über die Jahre abgeschrieben.

      Notarkosten und Amtsgericht für die Grundschuld sind Geldbeschaffungskosten und kommen in Zeile 37 Anl. V.

      Vielleicht sollte man sich für den Kauf einer vermieteten Inmobilie doch mal eine Beratung bei einem Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein leisten und sich hier nicht so "durchwurschteln". Auch wir wollen leben ;)

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 22.12.11 22:54:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sausebraus,

      wer eine vermietete Immobilie kauft, hat doch (dem Anschein nach) meist kein Geld - jedenfalls nicht mehr als die Erwerbsnebenkosten.

      Fragst Du den Volksmund, wirst Du hören: "Immobilie vermieten: Ja. Aber bloß kein Eigenkapital, damit es sich auch steuerlich rechnet.";)

      Insbesondere, wenn Du Dir die Diskussionen von Maria anschaust. Wenn er alles verwirklicht hat, wofür er hier angefragt hat, dann gehört ihm schon ein kleines Dorf. Maria, nehme er es mir bitte nicht übel.;)

      Gruß

      Silberpfeil
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 23.12.11 00:40:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.516.262 von Silberpfeil1 am 22.12.11 22:54:25Der "Gag" bei den "Investoren" ist doch oft, dass nur die Verkäufer gewinnen.:cry:

      Man kann heute z. B. im Internet Wohnungen für :eek: 15.000 € kaufen.

      Dann investiert der "Steuersparer" nochmal 15.000 € für neue Sanitär und Küche, natürlich - wegen der Steuerersparnis :rolleyes: auf Kredit.

      25 qm im 6. Geschoss eines 20 jährigen "Wohnbaus" bei 50.000 gleichen "Nachbarn".

      Dort kassiert man dann 125 € Kaltmiete. Davon bekommt dann der "Verwalter" für die BK Abrechnung 40 € im Monat. Der macht dann allerdings auch nichts wenn keine Miete kommt oder in der Wohnung 4 Personen leben...

      So nun rechnet mal -ihr Investosten/Immobilenbesitzer :kiss:

      Fazit: Bevor man man - wegen den Steuern - vermietet, sollte man schuldenfrei !! in der eigenen Immobilie wohnen :cool:

      sausebraus2000


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