SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.07.12 13:04:13 von
neuester Beitrag 15.07.12 12:17:03 von
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SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Sindelfingen
ISIN: DE0007238701
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, den 16. August 2012 um 15:00 Uhr, Einlass ab 14:30 Uhr
im Hotel Pullman Stuttgart Fontana,
70563 Stuttgart, Vollmoellerstraße 5
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.smw-ag.de im Bereich Investor Relations zugänglich. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision Jakobus & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Holzmaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
5. Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Hauptversammlungsbeschlüssen
Die Aktien der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft lauten bislang auf den Inhaber. Die Verwaltung schlägt eine Umstellung auf Namensaktien vor, da Namensaktien die Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren Aktionären erleichtern und zu einer verbesserten Transparenz in Bezug auf den Kreis der Aktionäre führen. Zur Umstellung auf Namensaktien soll die Satzung einschließlich der darin enthaltenen bedingten Kapitalien nebst den bestehenden Ermächtigungen zur Gewährung von Options- und Wandlungsrechten entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) Umstellung auf Namensaktien
(1)
Die bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der Stückelung in Namensaktien umgewandelt.
(2)
§ 3 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die Aktien lauten auf den Namen. Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf Namen lauten sollen, so lauten sie auf Namen. Die Gesellschaft führt ein elektronisches Aktienregister. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister gemäß § 67 AktG, sofern sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, sofern sie juristische Personen sind, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit angegeben werden.“
b) Anpassung des Bedingten Kapitals 2002 nebst der zugrunde liegenden Ermächtigung und Satzungsänderung
(1)
Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2002 beschlossene Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Optionsrechten) an Mitarbeiter der Gesellschaft wird dahingehend geändert, dass die Ermächtigung anstelle der Gewährung von Optionsrechten auf den Inhaber lautender Aktien zur Gewährung von Optionsrechten auf den Namen lautender Aktien berechtigt, bzw. dass zur Erfüllung von Optionsrechten auf den Namen lautende Aktien an die Berechtigten geliefert werden können.
(2)
§ 3 Absatz 6 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte, die im Rahmen des Optionsplans der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft aufgrund der am 3. Juli 2002 erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Optionsrechten Gebrauch machen (Bedingtes Kapital 2002).“
c) § 7 Absatz 2 Buchstabe a) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„a) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung in Textform per Post, per Telefax oder auf einem in der Einberufung näher bezeichneten elektronischen Weg unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen. Umschreibungen im Aktienregister finden in der Zeit zwischen der letzten Möglichkeit zur Anmeldung zur Hauptversammlung bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.“
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 1 der Satzung
Der elektronische Bundesanzeiger lautet seit dem 1. April 2012 nur noch auf Bundesanzeiger. Insofern soll im bisherigen § 4 Absatz 1 der Satzung das Wort „elektronischen“ ersatzlos gestrichen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Absatz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: „1.) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz im Einzelfall etwas anderes bestimmt.“
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen und Satzungsänderung (Bedingtes Kapital 2012)
Die von der Hauptversammlung am 15. Juni 2007 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen ist am 14. Juni 2012 abgelaufen. Von der Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Die bisherige Ermächtigung soll daher aufgehoben und eine neue Ermächtigung erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisher bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen aufzuheben und die Gesellschaft neu zu ermächtigen, Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben und nachfolgenden Beschluss zu fassen:
I. Aufhebung des Bedingten Kapitals 2007
§ 3 Absatz 7 der Satzung wird aufgehoben.
II. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Laufzeit, Aktienzahl
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. August 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (Teilschuldverschreibungen) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 20.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsschuldverschreibungen Wandlungsrechte bzw. Optionsrechte auf neue auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu € 1.375.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Die Teilschuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Bei der Begebung in einer anderen Währung als in Euro ist der entsprechende Gegenwert, berechnet nach dem Euro-Devisenbezugskurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Beschlussfassung über die Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zugrunde zu legen.
Die Teilschuldverschreibungen können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft begeben werden. In diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen zu übernehmen und den Berechtigten der Teilschuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
b) Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Teilschuldverschreibungen mit einem Wandel- und Optionsrecht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu € 295.000,00 auszuschließen. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur insoweit möglich, als nicht bereits von dem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht worden ist, und nur dann, wenn der Ausgabepreis der Teilschuldverschreibungen deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, weitere Einzelheiten der Anleihebedingungen, der Ausgabe der Teilschuldverschreibungen und des Umtauschverfahrens festzusetzen.
c) Options-/Wandlungspreis
Der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktie (Stückaktie) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 darf den Marktpreis nicht wesentlich unterschreiten bzw. muss mindestens dem anteiligen Betrag am Grundkapital von derzeit € 1,00 entsprechen.
III. Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
§ 3 der Satzung wird um einen neuen Absatz 7 wie folgt ergänzt:
„(7) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 1.375.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.375.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2012). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. August 2012 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“
Über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses erstattet der Vorstand gemäß § 221 Absatz 4 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG folgenden Bericht:
Mit der beantragten Ermächtigung möchten Vorstand und Aufsichtsrat die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit nutzen, Eigenkapital durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen zu schaffen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Namensaktien verbunden sind. Eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Durch die Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen fließt dem Unternehmen zudem zunächst zinsgünstiges Fremdkapital zu.
In Bezug auf die Ausgabe der Options- oder Wandelschuldverschreibungen wird die Verwaltung gemäß §§ 186 Absatz 3 Satz 4, 221 Absatz 2 und Absatz 4 Satz 2 AktG ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch eine marktnahe Preisfestsetzung möglichst günstige Konditionen bei der Festlegung von Zinssatz, Options- bzw. Wandlungspreis und Ausgabepreis der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen zu erreichen. Die Festsetzung marktnaher Konditionen wäre bei Wahrung des Bezugsrechts nicht möglich, da grundsätzlich die Konditionen bereits zum Zeitpunkt des Beginns der Bezugsrechtsfrist feststehen müssen und daher der Entwicklung von Marktfaktoren während dieser Frist nicht Rechnung getragen werden kann. Ferner verschafft der Bezugsrechtsausschluss die Möglichkeit, die Aktionärsbasis der Gesellschaft unter Einbeziehung internationaler Investoren zu verbreitern.
Rechtsgrundlage für den Ausschluss des Bezugsrechts ist die Bestimmung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG. Obwohl § 221 Absatz 4 Satz 2 AktG in Bezug auf die Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen auch auf diese Vorschrift verweist, wird unterschiedlich beurteilt, ob der erleichterte Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG auch in Bezug auf Options- oder Wandelschuldverschreibungen gilt. Die Verwaltung hält den Wortlaut von §§ 221 Absatz 4 Satz 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG für eindeutig.
Im Übrigen ermöglicht der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge und erleichtert die Abwicklung der Kapitalmaßnahme. Der Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber bzw. Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten hat den Vorteil, dass im Falle einer Ausnutzung der Ermächtigung der Options- bzw. Wandlungspreis für die Inhaber bzw. Gläubiger bereits bestehender Optionsrechte oder Wandlungsrechte der Wandelungs- bzw. Optionspreis nach den bestehenden Options- bzw. Wandlungsbedingungen nicht ermäßigt zu werden braucht bzw. eine etwaige bare Zuzahlung an die Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht zu leisten ist.
Das bedingte Kapital wird benötigt, um die mit den Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen verbundenen Optionsrechte und Wandlungsrechte auf Namensaktien zu erfüllen.
8. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 2.950.000,00, das eingeteilt ist in 2.950.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie, wird gegen Bareinlagen um bis zu € 590.000,00 auf bis zu € 3.540.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 590.000 neuen, auf den Inhaber bzw. nach Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 dann auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2012 gewinnberechtigt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss bis zum 31. Januar 2013 in das Handelsregister eingetragen sein.
2. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien den Altaktionären der Gesellschaft im Verhältnis 5:1 (für fünf alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden) zum Bezug zu einem Bezugspreis angeboten wird, der mindestens € 3,50 und höchstens € 4,50 pro neuer Aktie betragen muss. Das Bankhaus Ellwanger & Geiger KG wird die neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Ausübung der Bezugsrechte mit der Verpflichtung übernehmen, diese an die zeichnenden Aktionäre gegen Zahlung des vorstehend genannten Bezugspreises auszuliefern (mittelbares Bezugsrecht) und den Erlös – nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten – an die Gesellschaft abführen. Die Frist zur Annahme des Bezugsangebots beträgt zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien. Hierzu gehören auch die Festsetzung des Bezugspreises und die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Bezugspreis zeichnen und beziehen können. Zeichnungswillige Aktionäre haben bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte zugleich einen gewünschten Überbezug mitzuteilen. Ein etwaiger Überbezug wird quotal verteilt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel wird nicht vorgesehen.
4. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 26. Juli 2012, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 9. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen:
SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
Abt. Handelsabwicklung
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Fax: (0711) 2148-325
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Weitere Hinweise:
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Schriftform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat die Mitarbeiterin Frau Natalia Omari als Stimmrechtsvertreterin mit dem Recht der Unterbevollmächtigung benannt. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen möchten, müssen dieser in jedem Fall schriftlich Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 14. August 2012 (Eingang bei der Gesellschaft) per Post, per Fax oder E-Mail an die nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu senden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.
Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Bereich Abwicklung Hauptversammlung
Frau Natalia Omari
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefon: (07031) 46909-69, Telefax: (07031) 46909-66
E-Mail: info@smw-ag.de
Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.smw-ag.de im Bereich Investor Relations zugänglich. Formulare zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft können bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse angefordert werden bzw. stehen im Internet unter www.smw-ag.de im Bereich Investor Relations zum Herunterladen bereit.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2.950.000 Euro, welches in 2.950.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist. Nach Abzug der 39.282 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind somit 2.910.718 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Sindelfingen, 4. Juli 2012
Der Vorstand
Martin Schmitt Reinhard Voss
ebundesanzeiger vom 06.07.2012
Sindelfingen
ISIN: DE0007238701
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, den 16. August 2012 um 15:00 Uhr, Einlass ab 14:30 Uhr
im Hotel Pullman Stuttgart Fontana,
70563 Stuttgart, Vollmoellerstraße 5
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.smw-ag.de im Bereich Investor Relations zugänglich. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision Jakobus & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Holzmaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
5. Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Hauptversammlungsbeschlüssen
Die Aktien der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft lauten bislang auf den Inhaber. Die Verwaltung schlägt eine Umstellung auf Namensaktien vor, da Namensaktien die Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren Aktionären erleichtern und zu einer verbesserten Transparenz in Bezug auf den Kreis der Aktionäre führen. Zur Umstellung auf Namensaktien soll die Satzung einschließlich der darin enthaltenen bedingten Kapitalien nebst den bestehenden Ermächtigungen zur Gewährung von Options- und Wandlungsrechten entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) Umstellung auf Namensaktien
(1)
Die bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der Stückelung in Namensaktien umgewandelt.
(2)
§ 3 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die Aktien lauten auf den Namen. Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf Namen lauten sollen, so lauten sie auf Namen. Die Gesellschaft führt ein elektronisches Aktienregister. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister gemäß § 67 AktG, sofern sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, sofern sie juristische Personen sind, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit angegeben werden.“
b) Anpassung des Bedingten Kapitals 2002 nebst der zugrunde liegenden Ermächtigung und Satzungsänderung
(1)
Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2002 beschlossene Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Optionsrechten) an Mitarbeiter der Gesellschaft wird dahingehend geändert, dass die Ermächtigung anstelle der Gewährung von Optionsrechten auf den Inhaber lautender Aktien zur Gewährung von Optionsrechten auf den Namen lautender Aktien berechtigt, bzw. dass zur Erfüllung von Optionsrechten auf den Namen lautende Aktien an die Berechtigten geliefert werden können.
(2)
§ 3 Absatz 6 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte, die im Rahmen des Optionsplans der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft aufgrund der am 3. Juli 2002 erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Optionsrechten Gebrauch machen (Bedingtes Kapital 2002).“
c) § 7 Absatz 2 Buchstabe a) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„a) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung in Textform per Post, per Telefax oder auf einem in der Einberufung näher bezeichneten elektronischen Weg unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen. Umschreibungen im Aktienregister finden in der Zeit zwischen der letzten Möglichkeit zur Anmeldung zur Hauptversammlung bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.“
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 1 der Satzung
Der elektronische Bundesanzeiger lautet seit dem 1. April 2012 nur noch auf Bundesanzeiger. Insofern soll im bisherigen § 4 Absatz 1 der Satzung das Wort „elektronischen“ ersatzlos gestrichen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Absatz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: „1.) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz im Einzelfall etwas anderes bestimmt.“
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen und Satzungsänderung (Bedingtes Kapital 2012)
Die von der Hauptversammlung am 15. Juni 2007 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen ist am 14. Juni 2012 abgelaufen. Von der Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Die bisherige Ermächtigung soll daher aufgehoben und eine neue Ermächtigung erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisher bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen aufzuheben und die Gesellschaft neu zu ermächtigen, Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben und nachfolgenden Beschluss zu fassen:
I. Aufhebung des Bedingten Kapitals 2007
§ 3 Absatz 7 der Satzung wird aufgehoben.
II. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Laufzeit, Aktienzahl
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. August 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (Teilschuldverschreibungen) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 20.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsschuldverschreibungen Wandlungsrechte bzw. Optionsrechte auf neue auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu € 1.375.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Die Teilschuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Bei der Begebung in einer anderen Währung als in Euro ist der entsprechende Gegenwert, berechnet nach dem Euro-Devisenbezugskurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Beschlussfassung über die Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zugrunde zu legen.
Die Teilschuldverschreibungen können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft begeben werden. In diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen zu übernehmen und den Berechtigten der Teilschuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
b) Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Teilschuldverschreibungen mit einem Wandel- und Optionsrecht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu € 295.000,00 auszuschließen. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur insoweit möglich, als nicht bereits von dem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht worden ist, und nur dann, wenn der Ausgabepreis der Teilschuldverschreibungen deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, weitere Einzelheiten der Anleihebedingungen, der Ausgabe der Teilschuldverschreibungen und des Umtauschverfahrens festzusetzen.
c) Options-/Wandlungspreis
Der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktie (Stückaktie) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 darf den Marktpreis nicht wesentlich unterschreiten bzw. muss mindestens dem anteiligen Betrag am Grundkapital von derzeit € 1,00 entsprechen.
III. Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
§ 3 der Satzung wird um einen neuen Absatz 7 wie folgt ergänzt:
„(7) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 1.375.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.375.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2012). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. August 2012 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“
Über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses erstattet der Vorstand gemäß § 221 Absatz 4 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG folgenden Bericht:
Mit der beantragten Ermächtigung möchten Vorstand und Aufsichtsrat die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit nutzen, Eigenkapital durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen zu schaffen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Namensaktien verbunden sind. Eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Durch die Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen fließt dem Unternehmen zudem zunächst zinsgünstiges Fremdkapital zu.
In Bezug auf die Ausgabe der Options- oder Wandelschuldverschreibungen wird die Verwaltung gemäß §§ 186 Absatz 3 Satz 4, 221 Absatz 2 und Absatz 4 Satz 2 AktG ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch eine marktnahe Preisfestsetzung möglichst günstige Konditionen bei der Festlegung von Zinssatz, Options- bzw. Wandlungspreis und Ausgabepreis der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen zu erreichen. Die Festsetzung marktnaher Konditionen wäre bei Wahrung des Bezugsrechts nicht möglich, da grundsätzlich die Konditionen bereits zum Zeitpunkt des Beginns der Bezugsrechtsfrist feststehen müssen und daher der Entwicklung von Marktfaktoren während dieser Frist nicht Rechnung getragen werden kann. Ferner verschafft der Bezugsrechtsausschluss die Möglichkeit, die Aktionärsbasis der Gesellschaft unter Einbeziehung internationaler Investoren zu verbreitern.
Rechtsgrundlage für den Ausschluss des Bezugsrechts ist die Bestimmung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG. Obwohl § 221 Absatz 4 Satz 2 AktG in Bezug auf die Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen auch auf diese Vorschrift verweist, wird unterschiedlich beurteilt, ob der erleichterte Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG auch in Bezug auf Options- oder Wandelschuldverschreibungen gilt. Die Verwaltung hält den Wortlaut von §§ 221 Absatz 4 Satz 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG für eindeutig.
Im Übrigen ermöglicht der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge und erleichtert die Abwicklung der Kapitalmaßnahme. Der Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber bzw. Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten hat den Vorteil, dass im Falle einer Ausnutzung der Ermächtigung der Options- bzw. Wandlungspreis für die Inhaber bzw. Gläubiger bereits bestehender Optionsrechte oder Wandlungsrechte der Wandelungs- bzw. Optionspreis nach den bestehenden Options- bzw. Wandlungsbedingungen nicht ermäßigt zu werden braucht bzw. eine etwaige bare Zuzahlung an die Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht zu leisten ist.
Das bedingte Kapital wird benötigt, um die mit den Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen verbundenen Optionsrechte und Wandlungsrechte auf Namensaktien zu erfüllen.
8. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 2.950.000,00, das eingeteilt ist in 2.950.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie, wird gegen Bareinlagen um bis zu € 590.000,00 auf bis zu € 3.540.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 590.000 neuen, auf den Inhaber bzw. nach Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 dann auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2012 gewinnberechtigt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss bis zum 31. Januar 2013 in das Handelsregister eingetragen sein.
2. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien den Altaktionären der Gesellschaft im Verhältnis 5:1 (für fünf alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden) zum Bezug zu einem Bezugspreis angeboten wird, der mindestens € 3,50 und höchstens € 4,50 pro neuer Aktie betragen muss. Das Bankhaus Ellwanger & Geiger KG wird die neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Ausübung der Bezugsrechte mit der Verpflichtung übernehmen, diese an die zeichnenden Aktionäre gegen Zahlung des vorstehend genannten Bezugspreises auszuliefern (mittelbares Bezugsrecht) und den Erlös – nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten – an die Gesellschaft abführen. Die Frist zur Annahme des Bezugsangebots beträgt zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien. Hierzu gehören auch die Festsetzung des Bezugspreises und die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Bezugspreis zeichnen und beziehen können. Zeichnungswillige Aktionäre haben bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte zugleich einen gewünschten Überbezug mitzuteilen. Ein etwaiger Überbezug wird quotal verteilt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel wird nicht vorgesehen.
4. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 26. Juli 2012, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 9. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen:
SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
Abt. Handelsabwicklung
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Fax: (0711) 2148-325
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Weitere Hinweise:
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Schriftform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat die Mitarbeiterin Frau Natalia Omari als Stimmrechtsvertreterin mit dem Recht der Unterbevollmächtigung benannt. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen möchten, müssen dieser in jedem Fall schriftlich Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 14. August 2012 (Eingang bei der Gesellschaft) per Post, per Fax oder E-Mail an die nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu senden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.
Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Bereich Abwicklung Hauptversammlung
Frau Natalia Omari
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefon: (07031) 46909-69, Telefax: (07031) 46909-66
E-Mail: info@smw-ag.de
Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.smw-ag.de im Bereich Investor Relations zugänglich. Formulare zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft können bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse angefordert werden bzw. stehen im Internet unter www.smw-ag.de im Bereich Investor Relations zum Herunterladen bereit.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2.950.000 Euro, welches in 2.950.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist. Nach Abzug der 39.282 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind somit 2.910.718 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Sindelfingen, 4. Juli 2012
Der Vorstand
Martin Schmitt Reinhard Voss
ebundesanzeiger vom 06.07.2012
Was hat diese Aktie hier im vorbörslichen Forum zu suchen? Diese Gesellschaft ist doch börsennotiert.
@ daPietro
Könnten Sie die ISIN DE0007238701 bitte von einem Mod in den Threadkopf eintragen lassen damit der Kurs / Chart angezeigt wird? Danke.
http://www.wallstreet-online.de/aktien/sm-wirtschaftsberatun…
@ daPietro
Könnten Sie die ISIN DE0007238701 bitte von einem Mod in den Threadkopf eintragen lassen damit der Kurs / Chart angezeigt wird? Danke.
http://www.wallstreet-online.de/aktien/sm-wirtschaftsberatun…
Guten Tag @all
ich habe die ISIN hinzugefügt, so dass nun der Kurs und das Chart angezeigt wird.
Gruß
CaveModem
ich habe die ISIN hinzugefügt, so dass nun der Kurs und das Chart angezeigt wird.
Gruß
CaveModem
SM Wirtschaftsberatungs AG erwirbt für 1,55 Mio. Euro eine Wohnanlage mit ca. 7.500 m² Wohnfläche im weiteren Einzugsgebiet von Leipzig
SM Wirtschaftsberatungs AG / Schlagwort(e): Immobilien
11.07.2012 17:31
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
11.07.2012
Die SM Wirtschaftsberatungs AG hat heute den Ankauf einer 120 Wohnungen
bzw. ca. 7.500 m² Fläche umfassenden Wohnanlage zu einem Kaufpreis von
1,55 Mio. Euro beurkundet. Die Anlage befindet im etwa 30 km westlich von
Leipzig in Sachsen-Anhalt gelegenen Bad Dürrenberg, das zum weiteren
Einzugsgebiet von Leipzig wie auch von dem benachbarten Halle gehört. Die
SM Wirtschaftsberatungs AG hat vorgesehen, für Modernisierungs-maßnahmen in
dieser Wohnanlage ein Investitionsbudget von bis zu 850.000 Euro
bereitzustellen. Der aktuelle Vermietungsstand liegt bei ca. 90%, sodass
die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sukzessive erfolgen wird. Die
derzeitige Jahresnetto-Sollkaltmiete der 120 Wohnungen liegt bei ca.
300.000 Euro und besitzt weiteres Steigerungspotential.
Die SM Wirtschaftsberatungs AG setzt mit dem Erwerb ihrer dritten
Wohnanlage konsequent den bereits im Vorjahr eingeschlagenen Weg der
Umgestaltung ihres Immobilienportfolios fort, das verstärkt auf
Investitionen in Wohnanlagen ausgerichtet wird. Im vergangenen
Geschäftsjahr hatte die SM Wirtschaftsberatungs AG bereits eine große
Wohnanlage mit annähernd 10.000 m² Wohnfläche im 30 km südlich von
Leipzig gelegenen Borna sowie eine kleinere Anlage mit ca. 2.600 m²
Wohnfläche in dem ebenfalls in dieser Region gelegenen Braunsbedra
erworben.
Das auf Investitionen in Sachsen und Sachsen-Anhalt ausgerichtete
Immobilienportfolio der Gesellschaft umfasst mit der heutigen
Neuakquisition inzwischen ca. 34.000 m² Fläche, von denen alleine ca.
20.000 m² Fläche auf die drei genannten Wohnanlagen entfallen. Die SM
Wirtschaftsberatungs AG erwartet von der Konzentration ihrer Investitionen
auf Wohnanlagen, die geographisch auch noch nahe beieinander liegen,
zukünftig u.a. deutlich spürbare Kostenvorteile bei der Bewirtschaftung
ihres Immobilienbestands.
Die SM Wirtschaftsberatungs AG hat im laufenden Geschäftsjahr daneben auch
den Abverkauf von Einzel- und Restantenimmobilien forciert. So sind
inzwischen auch die letzten vier der in dem Entwicklungsprojekt
Magnoliengarten in Stuttgart insgesamt erstellten 26 Eigentumswohnungen
nebst weiteren Stellplätzen veräußert worden, woraus sich allein ein
Umsatzvolumen von ca. 1,5 Mio. Euro ergeben hat. Ferner wurden im laufenden
Geschäftsjahr noch zwei weitere Einzelimmobilien in Baden-Württemberg sowie
eine kleinere Einzelimmobilie aus dem Portfolio Sachsen/Sachsenanhalt
abgegeben, womit die SM Wirtschaftsberatungs AG bei der Straffung ihres
Immobilienportfolios im laufenden Geschäftsjahr deutliche Fortschritte
gemacht hat.
SM Wirtschaftsberatungs AG
Der Vorstand
Unternehmenskontakt:
SM Wirtschaftsberatungs AG
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Reinhard Voss
Phone: +49 (0) 7031 469 09 64
Fax: +49 (0) 7031 469 09 66
info@smw-ag.de
11.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SM Wirtschaftsberatungs AG
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)70 31 - 46909-60
Fax: +49 (0)70 31 - 46909-66
E-Mail: info@smw-ag.de
Internet: www.smw-ag.de
ISIN: DE0007238701
WKN: 723870
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Open Market
(Entry Standard) in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
--------------------------------------------------------------------------
http://www.dgap.de/news/corporate/sm-wirtschaftsberatungs-er…
SM Wirtschaftsberatungs AG / Schlagwort(e): Immobilien
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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Die SM Wirtschaftsberatungs AG hat heute den Ankauf einer 120 Wohnungen
bzw. ca. 7.500 m² Fläche umfassenden Wohnanlage zu einem Kaufpreis von
1,55 Mio. Euro beurkundet. Die Anlage befindet im etwa 30 km westlich von
Leipzig in Sachsen-Anhalt gelegenen Bad Dürrenberg, das zum weiteren
Einzugsgebiet von Leipzig wie auch von dem benachbarten Halle gehört. Die
SM Wirtschaftsberatungs AG hat vorgesehen, für Modernisierungs-maßnahmen in
dieser Wohnanlage ein Investitionsbudget von bis zu 850.000 Euro
bereitzustellen. Der aktuelle Vermietungsstand liegt bei ca. 90%, sodass
die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sukzessive erfolgen wird. Die
derzeitige Jahresnetto-Sollkaltmiete der 120 Wohnungen liegt bei ca.
300.000 Euro und besitzt weiteres Steigerungspotential.
Die SM Wirtschaftsberatungs AG setzt mit dem Erwerb ihrer dritten
Wohnanlage konsequent den bereits im Vorjahr eingeschlagenen Weg der
Umgestaltung ihres Immobilienportfolios fort, das verstärkt auf
Investitionen in Wohnanlagen ausgerichtet wird. Im vergangenen
Geschäftsjahr hatte die SM Wirtschaftsberatungs AG bereits eine große
Wohnanlage mit annähernd 10.000 m² Wohnfläche im 30 km südlich von
Leipzig gelegenen Borna sowie eine kleinere Anlage mit ca. 2.600 m²
Wohnfläche in dem ebenfalls in dieser Region gelegenen Braunsbedra
erworben.
Das auf Investitionen in Sachsen und Sachsen-Anhalt ausgerichtete
Immobilienportfolio der Gesellschaft umfasst mit der heutigen
Neuakquisition inzwischen ca. 34.000 m² Fläche, von denen alleine ca.
20.000 m² Fläche auf die drei genannten Wohnanlagen entfallen. Die SM
Wirtschaftsberatungs AG erwartet von der Konzentration ihrer Investitionen
auf Wohnanlagen, die geographisch auch noch nahe beieinander liegen,
zukünftig u.a. deutlich spürbare Kostenvorteile bei der Bewirtschaftung
ihres Immobilienbestands.
Die SM Wirtschaftsberatungs AG hat im laufenden Geschäftsjahr daneben auch
den Abverkauf von Einzel- und Restantenimmobilien forciert. So sind
inzwischen auch die letzten vier der in dem Entwicklungsprojekt
Magnoliengarten in Stuttgart insgesamt erstellten 26 Eigentumswohnungen
nebst weiteren Stellplätzen veräußert worden, woraus sich allein ein
Umsatzvolumen von ca. 1,5 Mio. Euro ergeben hat. Ferner wurden im laufenden
Geschäftsjahr noch zwei weitere Einzelimmobilien in Baden-Württemberg sowie
eine kleinere Einzelimmobilie aus dem Portfolio Sachsen/Sachsenanhalt
abgegeben, womit die SM Wirtschaftsberatungs AG bei der Straffung ihres
Immobilienportfolios im laufenden Geschäftsjahr deutliche Fortschritte
gemacht hat.
SM Wirtschaftsberatungs AG
Der Vorstand
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SM Wirtschaftsberatungs AG
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Reinhard Voss
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WKN: 723870
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Open Market
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