checkAd

    PKV Kind - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.07.12 11:02:05 von
    neuester Beitrag 23.07.12 16:15:58 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.175.717
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.660
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 11:02:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      ich bin seit 1,5 Jahren PKV versichert. Wir kriegen Nachwuchs das Kind wird bei mir in der PKV mitversichert ( meine Frau ist gesetzlich/verdient weniger).

      1 Frage: eine Möglichkeit das das Kind GKV verischert wird gibt es nicht?
      2 Frage: Kann man einen seperaten Anbeiter PKV für das Kind nehmen oder nimmt man in der Regel einen anderen ?
      3 Frage: zielt auf die 2 ab. Was kostet in der Regel ein Kind ?

      Danke
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 12:40:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.413.218 von Latinl am 23.07.12 11:02:05Hallo,

      zu 1: Nein, wenn du mehr verdienst als deine Frau, dann muss das Kind privat versichert werden.

      zu 2: Für das Kind wird ein neuer Vertrag gemacht. Es ist egal bei welchem Anbieter du diesen unterschreibst. Du hast die freie Wahl.

      zu 3: Ein ordentlicher PKV Vertrag für ein Baby/Kleinkind kostet 180-200 Euro. Da ist alles abgedeckt und ohne Selbstbehalt.

      Schon mal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.

      Liebe Grüße
      DCWorld
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 12:54:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von DCWorld: Hallo,

      zu 1: Nein, wenn du mehr verdienst als deine Frau, dann muss das Kind privat versichert werden.

      N E I N .- das ist eine Falschaussage!

      zu 2: Für das Kind wird ein neuer Vertrag gemacht. Es ist egal bei welchem Anbieter du diesen unterschreibst. Du hast die freie Wahl.

      Das ist zwar richtig, aber eine bedenkliche Empfehlung!

      zu 3: Ein ordentlicher PKV Vertrag für ein Baby/Kleinkind kostet 180-200 Euro. Da ist alles abgedeckt und ohne Selbstbehalt.

      Schon mal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 12:57:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Latinl: Hallo

      ich bin seit 1,5 Jahren PKV versichert. Wir kriegen Nachwuchs das Kind wird bei mir in der PKV mitversichert ( meine Frau ist gesetzlich/verdient weniger).

      1 Frage: eine Möglichkeit das das Kind GKV verischert wird gibt es nicht?

      Doch, du hast die Möglichkeit das Kind bei der GKV als feiwilliges Mitglied anzumelden!
      Wenn Dein Einkommen - ich weiß ja nicht ob Selbstständig oder Angestelllter - unter JAEG liegt, dann ist das K9ind sogar beitragsfrei in der Familienversicherung!

      2 Frage: Kann man einen seperaten Anbeiter PKV für das Kind nehmen oder nimmt man in der Regel einen anderen ?

      Man nimmt die PKV, die man für sich genommen hat. Setzt voraus, dass man sich die wegen Leistungsiunhalkt ausgesucht hat und nicht wegen Beitrag!

      3 Frage: zielt auf die 2 ab. Was kostet in der Regel ein Kind ?

      ca. 150 Euro - ggf. mehr oder weniger!
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 13:05:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.413.707 von DCWorld am 23.07.12 12:40:07Antwort zu Nr. 1 leider falsch - und das von einem kommerziellen Profi. ;)

      Kind(er) werden nur privat versichert wenn der privat Versicherte (hier Mann/Vater) ÜBER der Beitragsbemessungsgrundlage 45.900 € verdient.

      http://beitragsbemessungsgrenze-aktuell.de/Beitragsbemessung…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://beitragsbemessungsgrenze-aktuell.de/Beitragsbemessung…



      sausebraus2000

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2170EUR +3,33 %
      Unfassbare Studie – LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 13:06:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      vielen Dank an euch beide. Habe auch eben bei meinem Vermittler angerufen

      Ja ich habe ein sehr hochwertige PKV die entsprechend teuer ist. Das Kind würde auch in diesem Rahmen ( je nach Ausgestaltung) in diesen Beträgen die ihr genannt habt.

      @Creinphan
      Nochmal zu GKV: Du hast was unter JAEG geschrieben. Wofür steht es ? Ich verdiene ca. 62k/ Jahr , meine Frau 40k
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 13:55:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.413.797 von Latinl am 23.07.12 13:06:08ohhhr Jungi/Frauli

      frag Herrn Frau Google

      Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

      http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 15:14:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.413.218 von Latinl am 23.07.12 11:02:05Moin, wenn du deinem Kind einen Gefallen erweisen möchtest, dann solltest du garnicht darüber nachdenken.
      PKV ist in allen Fällen die erste Wahl.

      Ab dem 18.ten Lebensjahr ist dein Kind dann eh auf sich gestellt.

      Das sagt Die jemand der 3 Kinder in der PKV hat.

      Spätestens beim Anruf ,um einen Termin zu bekommen (bei fast jedem Arzt), wirst du das AHA Erlebnis haben.
      Also was für Dich gilt, sollte auch für deine Kinder gelten, bei dem Einkommen quält es sicherlich auch nicht so.

      Good luck:)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 15:50:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von sausebraus2000: Antwort zu Nr. 1 leider falsch - und das von einem kommerziellen Profi. ;)

      Kind(er) werden nur privat versichert wenn der privat Versicherte (hier Mann/Vater) ÜBER der Beitragsbemessungsgrundlage 45.900 € verdient.

      sausebraus2000


      Wenn ich JAEG sage, dann ist es die JAEG und nicht die BBG (wederr KV noch RV)

      § 10 SGB V
      (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 15:50:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von Latinl: Hallo,

      vielen Dank an euch beide. Habe auch eben bei meinem Vermittler angerufen

      Ja ich habe ein sehr hochwertige PKV die entsprechend teuer ist. Das Kind würde auch in diesem Rahmen ( je nach Ausgestaltung) in diesen Beträgen die ihr genannt habt.

      @Creinphan
      Nochmal zu GKV: Du hast was unter JAEG geschrieben. Wofür steht es ? Ich verdiene ca. 62k/ Jahr , meine Frau 40k


      JAEG - Jahresarbeitsentgeltgrenze - aber der ist man versicherungsfrei und kann in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln!
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 15:51:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von liebling49: Moin, wenn du deinem Kind einen Gefallen erweisen möchtest, dann solltest du garnicht darüber nachdenken.
      PKV ist in allen Fällen die erste Wahl.

      Ab dem 18.ten Lebensjahr ist dein Kind dann eh auf sich gestellt.

      Das sagt Die jemand der 3 Kinder in der PKV hat.

      Spätestens beim Anruf ,um einen Termin zu bekommen (bei fast jedem Arzt), wirst du das AHA Erlebnis haben.
      Also was für Dich gilt, sollte auch für deine Kinder gelten, bei dem Einkommen quält es sicherlich auch nicht so.

      Good luck:)


      Und das erzählen wir bitte jetzt den Menschen, die Ihre Kinder in der PKV haben und die geistig oder körperlich behindert sind!

      Und Kinder sind ab dem 18 LJ auf sich alleine gestellt - mitnichten!
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 15:55:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.414.345 von liebling49 am 23.07.12 15:14:02P.S.:

      Es sollte bei Kindern immer folgendes beachtet werden:

      GKV plus Zusatzversicherung ambulant und stationär, ggf. KfO und ambulant Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V wählen!

      Das kann und ist regelmäßig die bessere Alternative als eine Voll-PKV und flexibler!

      Mann ist dann auch Selbstzahler beim Arzt - das ist der Schlüssel für das AHA-Erlebnis, über das hier gesprochen wurde.

      Bei Kinderärzten ist das übruigens eigentlich kaum ein Unterschied!

      Und man sollte sich die Frage stellen, ob ein Arzt, der aus monetären Gründen Patienten bevorzugt ein guter Arzt ist!

      http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/transplantations-skand…
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 16:15:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von sausebraus2000: Antwort zu Nr. 1 leider falsch - und das von einem kommerziellen Profi. ;)

      Kind(er) werden nur privat versichert wenn der privat Versicherte (hier Mann/Vater) ÜBER der Beitragsbemessungsgrundlage 45.900 € verdient.

      sausebraus2000


      Übrigens - nicht nur der Hinweis auf BBG ist falsch!

      Falsch ist auch die Aussage NUR!

      Mann kann trotz der Familienversicherung, die ja per Gesetzt bestehen würde, wenn beide Vorgaben (über JAEG und mehr) nicht erfüllt sind, das Kind parallell in der PKV vollversichern.
      Mann kann aber auch die Voll PKV beantragen und wegen Familienversicherung auf Anwartschaft stellen!
      Man kann auch einfach nur die freiwillige GKV Mitgliedschaft beantragen oder das Kind wegen der Familienversicherung anmelden.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      PKV Kind