Verbreitung von Falschmeldungen – was sind die Konsequenzen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.08.12 06:28:08 von
neuester Beitrag 09.08.12 21:01:10 von
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Mich interessiert, was die Konsequenzen beim Verbreiten von Falschmeldungen durch ein börsennotiertes Unternehmen sind.
Nehmen wir mal an, ein Unternehmen A publiziert einen Großauftrag an ein Unternehmen B vermittelt zu haben. Sagen wir mal in zweistelliger Millionen Höhe, wobei Unternehmen A kommuniziert durch die Vermittlung eine Provision von Unternehmen B zu bekommen. Beide Unternehmen sind börsennotiert.
Wie verhält sich das jetzt, wenn Unternehmen B von der ganzen Geschichte nichts weiß und diese Meldung als "Falschmeldung" bezeichnet?
Also, Unternehmen B gar keinen millionenschweren Auftrag bekommen hat.
Demnach auch an Unternehmen A nichts zum „Ausschütten“ hat.
Was passiert, wenn ein solcher Sachverhalt bekannt wird?
Zum Beispiel, Unternehmen B aufgrund von diverser Anfragen hier Kenntnis erlangt – Wie muss B reagieren?
Welche Schritte gilt es einzuleiten?
Was wird die Unternehmen bzw. die Verursacher solcher Falschmeldungen erwarten?
Nehmen wir mal an, ein Unternehmen A publiziert einen Großauftrag an ein Unternehmen B vermittelt zu haben. Sagen wir mal in zweistelliger Millionen Höhe, wobei Unternehmen A kommuniziert durch die Vermittlung eine Provision von Unternehmen B zu bekommen. Beide Unternehmen sind börsennotiert.
Wie verhält sich das jetzt, wenn Unternehmen B von der ganzen Geschichte nichts weiß und diese Meldung als "Falschmeldung" bezeichnet?
Also, Unternehmen B gar keinen millionenschweren Auftrag bekommen hat.
Demnach auch an Unternehmen A nichts zum „Ausschütten“ hat.
Was passiert, wenn ein solcher Sachverhalt bekannt wird?
Zum Beispiel, Unternehmen B aufgrund von diverser Anfragen hier Kenntnis erlangt – Wie muss B reagieren?
Welche Schritte gilt es einzuleiten?
Was wird die Unternehmen bzw. die Verursacher solcher Falschmeldungen erwarten?
>>Was passiert, wenn ein solcher Sachverhalt bekannt wird?
Der Markt revidiert seine nach der Verbreitung der Nachricht angepaßte Erwartungshaltung an Umsatz und Gewinn von Unternehmen A (und ggf. B).
>>Zum Beispiel, Unternehmen B aufgrund von diverser Anfragen hier Kenntnis erlangt – Wie muss B reagieren?
M. E. muß B nichts veranlassen - es sei denn, B hätte ein eigenes Interesse daran. Stelle Dir mal vor, es gäbe für jeden eine Pflicht, jede Falschaussage richtigstellen zu müssen. Dann könnte ein Unternehmen über eine (vermutlich nichtnatürliche) Person seine Konkurrenz dadurch "beschäftigen", fortdauernd Falschmeldungen zu publizieren, die die Konkurrenz unter Bindung seiner Kapazitäten richtigstellen muß.
>>Welche Schritte gilt es einzuleiten?
A: ist wohl außen vor.
B: m. E. nichts.
Geschädigte Aktionäre: Anwalt aufsuchen.
>>Was wird die Unternehmen bzw. die Verursacher solcher Falschmeldungen erwarten?
A.: Vermutlich eine zu geringe Strafe, ansonsten würde das nicht so häufig passieren.
B.: m. E. nichts - weder positiv noch negativ.
Geschädigte Aktionäre: Ein vermutlich sehr zeitaufwändiger Schadensersatzprozeß, der in einer Forderung gegen die dann wohl in Insolvenz befindliche Täterin mündet.
Gruß
Silberpfeil
Der Markt revidiert seine nach der Verbreitung der Nachricht angepaßte Erwartungshaltung an Umsatz und Gewinn von Unternehmen A (und ggf. B).
>>Zum Beispiel, Unternehmen B aufgrund von diverser Anfragen hier Kenntnis erlangt – Wie muss B reagieren?
M. E. muß B nichts veranlassen - es sei denn, B hätte ein eigenes Interesse daran. Stelle Dir mal vor, es gäbe für jeden eine Pflicht, jede Falschaussage richtigstellen zu müssen. Dann könnte ein Unternehmen über eine (vermutlich nichtnatürliche) Person seine Konkurrenz dadurch "beschäftigen", fortdauernd Falschmeldungen zu publizieren, die die Konkurrenz unter Bindung seiner Kapazitäten richtigstellen muß.
>>Welche Schritte gilt es einzuleiten?
A: ist wohl außen vor.
B: m. E. nichts.
Geschädigte Aktionäre: Anwalt aufsuchen.
>>Was wird die Unternehmen bzw. die Verursacher solcher Falschmeldungen erwarten?
A.: Vermutlich eine zu geringe Strafe, ansonsten würde das nicht so häufig passieren.
B.: m. E. nichts - weder positiv noch negativ.
Geschädigte Aktionäre: Ein vermutlich sehr zeitaufwändiger Schadensersatzprozeß, der in einer Forderung gegen die dann wohl in Insolvenz befindliche Täterin mündet.
Gruß
Silberpfeil
Solche Falschmeldungen kommen nicht plötzlich aus heiterem Himmel.
Wer sich solcher Methoden bedient, hat auch vorher schon gelogen, daß sich die Balken biegen. Wer also gute Meldungen gerne glauben möchte, sollte die Firma vorher noch einmal daraufhin abklopfen, wie es denn bisher mit der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Meldungen bestellt war. Wenn es da schon mal Probleme gab, ist es völlig absurd, etwas zu glauben, ohne es vorher selber überprüft zu haben.
Wer sich solcher Methoden bedient, hat auch vorher schon gelogen, daß sich die Balken biegen. Wer also gute Meldungen gerne glauben möchte, sollte die Firma vorher noch einmal daraufhin abklopfen, wie es denn bisher mit der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Meldungen bestellt war. Wenn es da schon mal Probleme gab, ist es völlig absurd, etwas zu glauben, ohne es vorher selber überprüft zu haben.
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