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    Eyemaxx Real Estate AG - absolut unterbewertet! (Seite 9)

    eröffnet am 21.09.12 23:11:34 von
    neuester Beitrag 08.02.23 10:45:58 von
    Beiträge: 4.290
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      schrieb am 07.12.21 11:47:52
      Beitrag Nr. 4.210 ()
      Forderungsanmeldung
      Müssen wir jetzt am Gericht in Aschaffenburg noch einmal unsere Forderungen anmelden?
      EYEMAXX Real Estate | 0,350 
      Avatar
      schrieb am 06.12.21 19:03:44
      Beitrag Nr. 4.209 ()
      EYEMAXX Real Estate | 0,300 
      Avatar
      schrieb am 06.12.21 19:02:47
      Beitrag Nr. 4.208 ()
      laut Meldung Insolvenzverfahren in Dtl. als Zweitverfahren gestartet, gem. Vertreter für die Anleihen bestellt, Quelle:

      DGAP-News: Eyemaxx Real Estate AG: 3. Investoren-Telefonkonferenz von One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek am 8. Dezember (deutsch)
      Mo, 06.12.21 18:17 Uhr, Quelle: dpa-AFX
      EYEMAXX Real Estate | 0,300 
      Avatar
      schrieb am 04.12.21 11:44:25
      Beitrag Nr. 4.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.103.624 von rabajatis am 02.12.21 18:35:35

      Man gut das wir solch kompetente Leute wie Olaf Scholz haben.

      Ich freue mich auch außerordentlich, hat jede Menge Gedächtnislücken aus seiner Hamburger Zeit,
      Cum Ex Skandal, G 20, Wirecard etc.:mad::mad:
      EYEMAXX Real Estate | 0,380 
      Avatar
      schrieb am 03.12.21 23:38:55
      Beitrag Nr. 4.206 ()
      Bekannt gemacht am 3. Dezember 2021 (Österreichische Ediktsdatei)
      Text:
      1.) Die allfällige Quotenverteilung durch die Insolvenzverwalterin im österreichischen Insolvenzverfahren wird gemäß allen insoweit gleichlautenden Anleihebedingungen an den Zentralverwahrer (Central Securities Depository) Clearstream Deutschland erfolgen.
      2.) Für die Auszahlung durch Clearstream ist eine Forderungsanmeldung in diesem Insolvenzverfahren nicht erforderlich.
      3.) Betreffend der Abstimmungsrechte wird die Legitimität der Vertretungsmacht von "Gemeinsamen Vertretern" gemäß § 7 deutsches Schuldverschreibungsgesetz in diesem Insolvenzverfahren klargestellt.
      Beschluss vom 3. Dezember 2021
      EYEMAXX Real Estate | 0,379 

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      schrieb am 02.12.21 22:23:36
      Beitrag Nr. 4.205 ()
      Das Interview liest sich aber doch so, als ob es bei der jetztigen Anmeldefrist erstmal "nur" um die Abstimmung zum Sanierungsverfahren geht und noch nicht, ob man irgendwann mal Geld sieht:

      "Und richtig: Seine Forderungen kann man auch später noch geltend machen. Aber auf der Plantagssatzung wird darüber entschieden, ob die Eigentümer Ihr Unternehmen behalten und die Gläubiger mit 20% über drei Jahre nach Hause gehen oder ob es eine faire, marktgerechte Verwertung und die Ausschüttung aller Erlöse an die Gläubiger gibt."
      EYEMAXX Real Estate | 0,288 
      Avatar
      schrieb am 02.12.21 18:35:35
      Beitrag Nr. 4.204 ()
      In dieser "Bananenrepublik" - Entschuldigung an die Banane - tritt jetzt schon wieder ein Bundeskanzler zurück!

      Wenn man sich als Deutscher die Geschehnisse in der Politik und bei Eyemaxx anschaut, dann hat man unwillkürlich den Eindruck, das die wirtschaftlichen und politischen Eliten des Land zunehmend in's Unmoralische abdriften.

      Man gut das wir solch kompetente Leute wie Olaf Scholz haben.
      EYEMAXX Real Estate | 0,290 
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.12.21 15:54:11
      Beitrag Nr. 4.203 ()
      Interessantes Interview mit One Square advisor:
      https://www.bondguide.de/topnews/eyemaxx-insolvenzverfahren-…

      Insbesondere hervorheben möchte ich für alle Anleihengläubiger die ihre Forderung noch nicht angemeldet haben:
      "BondGuide: Der 1. Dezember rückt näher. Wie ist es rechtlich, wenn Investoren diesen Termin verpassen, z.B. da ja Depotbanken auch mal einige Werktage für Formulare und Bürokratie benötigen?
      Kuthe: Darauf gibt es eine rechtliche und eine praktische Antwort. Rechtlich ist es so, dass der 1. Dezember keinerlei Ausschlusstermin ist – man kann auch danach noch seine Forderungen geltend machen. Aus praktischer Sicht ist der Termin recht knapp gesetzt, so dass wir mit der österreichischen Insolvenzverwalterin einen Modus ausgemacht haben, und zwar zugunsten aller Anleger. Bis zum 7. Dezember können diese ihre Nachweise erbringen, um dann durch eine Sammelanmeldung trotzdem noch vollumfänglich berücksichtigt zu werden. Eben weil die Mühlen der Formularbürokratie manchmal etwas langsamer mahlen. Wenn jemand das auf eigene Faust versucht, ist es eventuell ebenfalls möglich – aber unsicher. Wir haben deshalb vorsorglich die längere Anmeldefrist mit der Insolvenzverwalterin ausgehandelt und dieser Deal gilt ausdrücklich für alle, die sich über One Square registrieren und so ihre Forderungen geltend machen."



      Ich habe mich für one square entschieden. Unter Anderem auch deshalb weil sie die Kosten für die Anmeldung der Forderung übernehmen.
      EYEMAXX Real Estate | 0,290 
      Avatar
      schrieb am 01.12.21 18:20:45
      Beitrag Nr. 4.202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.085.372 von night_wax am 01.12.21 13:15:58Ich kann zu meinen geschriebenen Beiträgen dazu nichts Neues hinzufügen. Nach Aussage meiner Bank entspricht wie geschrieben das Basisinformationsblatt nicht den Vorgaben bzw. Erwartungen daran. Das kann man im Vergleich zum Basisinformationsblatt der Otto-Anleihe auch erkennen, welches anerkannt wurde. Deshalb hat meine Bank die Anleihen von Anfang an nicht in ihr Handelsuniversum aufgenommen. Ob das rechtlich für eine Klage gegen die eigene Bank ausreicht, weiss ich nicht. Im Zweifel nein bzw. müsste ein spezialisierter Fachanwalt anhand der Justizentscheidungen auf diesem Gebiet besser einschätzen können.
      EYEMAXX Real Estate | 0,268 
      Avatar
      schrieb am 01.12.21 18:13:03
      Beitrag Nr. 4.201 ()
      Neu im Österr. Firmenbuch Jahresabschluss 10/2020 der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH:

      Bilanzsumme € 100,7 Mio.
      Eigenkapital € 47,7 Mio.
      Jahresfehlbetrag € 30,8 Mio.

      Gesellschafterzuschuss der Eyemaxx Real Estate AG € 56,2 Mio. in die nicht gebundenen Kapitalrücklagen--vollständige Auflösung mit Altbestand (€ 18,5 Mio.) daher Bilanzgewinn € 47,5 Mio.
      Verschiebung von der AG in die Tochter? Da wurden Forderungen an die Tochter in Höhe von € 56,2 in Kapital umgewandelt und wahrscheinlich in der AG abgeschrieben. Der Verlust war aber nur € 30 Mio.
      EYEMAXX Real Estate | 0,268 
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