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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 65)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      schrieb am 24.04.18 08:37:56
      Beitrag Nr. 13.867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.610.272 von Eulenhorst am 23.04.18 20:36:10
      Zitat von Eulenhorst: Nachdem ich mitbekommen habe, dass der Insolvenzverwalter auch im privaten Umfeld von WB wütet mit Rückforderungen, habe ich mich hier mal wieder eingeklinkt. Ein Bekannter sagte mir nämlich dieser tage, dass er und an einem Tage 10 weitere "Kunden" von WB auf Betreiben des Inso.Verw. vor dem Gericht in Stuttgart an einem tage zur Rückzahlung verurteilt bzw. zu Vergleichen gedrängt wurden.

      Meine Überlegung ist im Moment: Verkauf meiner 50TE Anteile zum Kurs zwischen 13-14 % und Anlage in ETFs. Mal abgesehen von evtl. Kursschwankungen würde ich wahrscheinlich in der zeit bis zu einer evtl. Qutote von max. 30 % in 10 Jahren wahrscheinlich bei angenommenen 2%-igen Ausschüttungen pro Jahr wahrscheinlich Gleichstand erzielen können, wenn ich den Betrag anlege - wobei eine Quote von 30% wohl eher Phantasie ist.

      Für Kommentare hinsichtlich dieser meiner Überlegungen bin ich dankbar.


      Geht es um den IV Blümle oder Geiwitz? Wenn sich da nach über 4 Jahren endlich mal was tut, dann "wütet" der IV doch nicht sondern ist aus dem Winterschlaf erwacht :laugh:

      Von welchem ETF erwartetest Du Dir denn konstante 15% Rendite pro Jahr über 10 Jahre hinweg? Annehmen kann man alles, aber wie realistisch ist die Erwartung?
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      Avatar
      schrieb am 23.04.18 20:36:10
      Beitrag Nr. 13.866 ()
      Nachdem ich mitbekommen habe, dass der Insolvenzverwalter auch im privaten Umfeld von WB wütet mit Rückforderungen, habe ich mich hier mal wieder eingeklinkt. Ein Bekannter sagte mir nämlich dieser tage, dass er und an einem Tage 10 weitere "Kunden" von WB auf Betreiben des Inso.Verw. vor dem Gericht in Stuttgart an einem tage zur Rückzahlung verurteilt bzw. zu Vergleichen gedrängt wurden.

      Meine Überlegung ist im Moment: Verkauf meiner 50TE Anteile zum Kurs zwischen 13-14 % und Anlage in ETFs. Mal abgesehen von evtl. Kursschwankungen würde ich wahrscheinlich in der zeit bis zu einer evtl. Qutote von max. 30 % in 10 Jahren wahrscheinlich bei angenommenen 2%-igen Ausschüttungen pro Jahr wahrscheinlich Gleichstand erzielen können, wenn ich den Betrag anlege - wobei eine Quote von 30% wohl eher Phantasie ist.

      Für Kommentare hinsichtlich dieser meiner Überlegungen bin ich dankbar.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.04.18 14:56:26
      Beitrag Nr. 13.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.517.085 von Roothom am 11.04.18 13:38:58ich verstehe, was Du meinst, zumindest halbwegs. Aber eine kleine Bemerkung, damit kein falscher Eindruck entsteht. Ich habe nicht gesagt, wir sollen gegen den Insolvenzverwalter prozessieren, weil er Ansprüche gegen den WB falsch abwickelt.
      Die Kritikpunkte gegen den Insolvenzverwalter richten sich aus meiner Sicht in Bezug auf den Verkauf MEG. Und zwar vor dem Hintergrund dass es bessere Angebote gegeben haben soll.

      Da spielt die Musik. Sonst können wir hier erneut dieses Thema Theolia diskutieren...;)
      Avatar
      schrieb am 11.04.18 13:38:58
      Beitrag Nr. 13.864 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.514.472 von Windra am 11.04.18 09:45:21
      WB...
      Danke fuer die Fragen. Ich will gern versuchen, näher darauf einzugehen, wie ich das ganze - auch unter rechtlichen Aspekten. allerdings als juristischer Laie - sehe.

      Das Hauptproblem scheint mir aber unabhängig von einer rechtlichen Bewertung darin zu bstehen, dass selbst, wenn WB etwas schulden sollte und dies auch rechtlich durchsetzbar wäre, am Ende nicht viel Aussicht besteht, dies auch wirtschaftlich durchsetzen zu können.

      Letztlich ist WB in der Privatinsolvenz und alle Ansprüche gegen ihn unterliegen daher den Regeln dieses konkreten Verfahrens und werden am Ende - sofern nicht vor- oder nachrangig - alle mit der dort vorhandenen Quote bedient. Und auch nur, wenn sie rechtzeitig angemeldet wurden. Zu Vor- ud Nachrang später noch etwas mehr.

      Was die Oldtimer betrifft, ist im Detail nachzuvollziehen, welche rechtlich selbständigen Verträge bzw. Vorgänge es dort gegeben hat. Diese sind dann bei den einzelnen Verfahren jeweils wieder konkret zu berücksichtigen. Mögliche Beispiele für die einzelnen Vorgänge:

      1. Gesellschafterdarlehen von WR an WB
      2. Kauf von Oldtimern
      3. Sicherungsübereignung an den Kauf finanzierende Bank
      4. Verpfändung derselben an Drittbank für weitere Darlehen
      5. Haftung von WB aus Bürgschaften
      6. Unterlegung einzelner Bürgschaften mit Sicherheiten (z.B. wieder die Oldtimer)
      7. Gesellschafterdarlehen von WB an WR
      8. Ansprüche von WB an WR aus Tätigkeit als Geschäftsführer
      9. all dies nochmal in Bezug auf die anderen Unternehmen der Gruppe und untereinander
      10. und und und...

      Will sagen - das Ganze wieder auseinanderzunehmen und sachgerecht aufzuarbeiten ist eine Herkulesaufgabe und m.E. kann man da auch zu ganz verschiedenen Ergebnissen kommen. Das ist nicht schön, aber Fakt, durch WB verursacht und wie ich das sehe nur in Kooperation der verschiedenen Insolvenzverwalter halbwegs sachgerecht zu lösen. Ansonsten ist es gut möglich, dass da noch jahrelang prozessiert wird und nichts bei rauskommt, weil jeder entschiedene Prozess wieder Auswirkungen auf die anderen Vorgänge hat.

      Natürlich ist das frustrierend, ebenso der mangelnde Einblick in die anderen Verfahren. Ist aber nicht zu ändern. Auch Prozesse gegen die IV werden da nicht viel bewirken können - ausser weiteren zusätzlichen Problemen und Verzögerungen. Daher sehe ich da keinen Sinn darin. Auch wenn sicher nicht alles optimal gelaufen ist.

      Soviel erstmal - später dann noch etwas mehr...
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      Avatar
      schrieb am 11.04.18 09:45:21
      Beitrag Nr. 13.863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.485.627 von Roothom am 06.04.18 21:49:03@Roothom: ein paar konkrete Fragen, falls Du etwas Zeit dafür erübrigen kannst

      1. Gibt es Chancen auf Einblick in die Insolvenzverfahren, die eigenständige Verfahren sind, aber dennoch von grundsätzlicher Bedeutung für die Quote? Ich denke hier an die FC Windenergy und die Privatinsolvenz von Hr. Balz. Hr. Balz soll in 2009 ca. 50 Mio Euro dem Firmenvermögen entnommen zu haben um sich Oldtimer zu kaufen bzw. die bereits vorhandenen bezahlen zu können. Ob es sich genauso abgespielt hat, weiß ich nicht. Ich zitiere hier die Presse, von Hr. balz gab es dazu nie eine Gegenstellungnahme. Diese Oldtimer wurden aber zugunsten der Schulden des Windreich-Konzerns wieder als Sicherheiten verwendet - alles somit recht durcheinander. Trotzdem: nach 5 Jahren des Verfahrens sollte man eigentlich mehr wissen, was leider immer noch nicht der Fall ist.
      Oldtimer verzeichneten erhebliche Wertsteigerungen in den letzten Jahren, teilweise zweistellig. Selbst wenn man somit in einer Notlage verkaufen muss, müsste doch ein Betrag reinkommen, der sich in der Nähe der Anschaffungskosten bewegt. Ich hätte somit ganz gerne eine Aussage zu den Zuflüssen aus der Privatinsolvenz - welche Chancen siehst Du dafür?

      2. Thema Vorrang und Nachrang: kannst Du dazu bitte etwas Näheres schreiben? Sollte man Hr. Balz Insolvenzverschleppung nachweisen können,dann ist es doch so, dass er allen Anleihegläubigern, die erst nach diesem Zeitpunkt gekauft haben, Schadenersatz schuldet. Alle Anleihen, die nach dem Zeitpunkt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gekauft wurden, müssten eigentlich vom Verursacher zu 100% erstattet werden. Denn: hätte man um die Schwierigkeiten Bescheid gewußt, dann hätte man nicht gekauft. (Bemerkung am Rande: die eigene Blödheit muss man nicht kommentieren, mir geht es um formal, das wie das Gericht denkt)

      Um es in den Zusammenhang mit dem Makler zu bringen: falls es jemand gibt wo der Makler einen Anspruch hat, dann ist es am ehesten Hr. Balz.

      Gibt es irgendwelche zeitlichen Überlegungen zum Thema Vorrang und Nachrang in diesem Zusammenhang? Beispiel: jemand kauft Anleihen, ahnungslos, im Februar 2013. Da ist Windreich aber schon längst Pleite. Wenn Hr. Balz somit noch Vermögen hat, dann ist er schadenersatzpflichtig gegen einer solchen Person, und zwar zu 100%. Der Makler bekommt einen Auftrag von Hr. Balz erst Ende 2013 (da konnte Hr. Balz durchaus noch die FC Windenergy vertreten).

      Kann sich der Makler ebenfalls auf Ahnungslosigkeit berufen?

      Gefühlsmäßig würde ich zwar sagen, dass wir trotz allem gleichrangig sind (denn sonst wäre die rechtliche Bewertung extrem komplex, man müsste ja jeden durchleuchten im Hinblick auf wirtschaftlichen Kompetenzen oder sonst was, das kann es somit auch nicht sein).

      Aber Deine Meinung dazu würde mich sehr interessieren.
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      schrieb am 09.04.18 20:50:45
      Beitrag Nr. 13.862 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.485.627 von Roothom am 06.04.18 21:49:03Danke, interessant. Aber gerade Details fände ich noch interessanter, und zwar mit dem Vorrang und Nachrang. Wenn man nur Knappes zu verteilen hat, ist es von entscheidender Bedeutung.

      Und dann natürlich die Frage, ob es einen Weg gibt, dass WIR auch mal was z.B. über so Themen erfahren was die Privatinsolvenz von Hr. Balz an Zuflüssen evtl. generieren kann.

      Bekanntlich hat Hr. Balz groß in den Medien verkündet, dass er mit 270 Mio Euro (bitte mich nicht festnageln) für alles bürgt. Und jetzt?

      Nichts wert, oder was? Genauso wie ich für eine Milliarde bürge? Oder für 12 Mrd?

      Hat Sarasin zwischendurch nichts überprüft? Meiner Meinung nach hat Hr. Balz Global Tech als sein Privatvermögen bezeichnet, obwohl er Global Tech an sich selber schon in 2011 verkauft hat (und leider nur "vergessen", den Verkaufspreis zu entrichten?)
      Avatar
      schrieb am 06.04.18 21:49:03
      Beitrag Nr. 13.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.484.049 von Windra am 06.04.18 19:12:12
      theoretisch schon
      " selbst in so einem Falle muss man nachträglich von ihm die Sicherheiten für Sarasin einziehen."

      aber in der Praxis eben ein Problem, wenn der bürge selbst insolvent ist. wie schon geschrieben, ist fest davon auszugehen, dass bluemle dies getan und die Forderungen bei dem privaten inso-verfahren von WB angemeldet hat. leider gibt es da aber noch andere gläubiger und WR hat dort eben keinen vorrang, sondern u.u. sogar nur den nachrang. haegt letztlich alles von der konkreten ausgestaltung ab.

      man kann auch davon ausgehen, dass sarrasin die Sicherheiten verwertet, weil dies für die mehr bringt, als die Quote im wr-verfahren. unklar ist, was WB dort privat noch fuer Kredite hatte, fuer die eventuell dieselben Sicherheiten gegeben waren.

      es sind verschiedene verfahren - richtig. und WR ist bei WB auch gläubiger und hat daher durch den iv auch einblick. wegen der starken verflechtung und der fehlenden Trennung von Firma und privat durch WB ist daS ganze aber am sinnvollsten in einem Vergleich zu lösen, wobei bluemle und geiwitz gemeinsam handeln müssen. was nicht leicht ist, weeil beide auch alle anderen gläubiger ihrer verfahren nicht benachteiligen dürfen.
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      Avatar
      schrieb am 06.04.18 19:12:12
      Beitrag Nr. 13.860 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.483.425 von Roothom am 06.04.18 18:05:57
      Zitat von Roothom: schuldet WB WR etwas aus buergschaften oder Gesellschafter darlehen,


      Dein Beitrag ist interessant weil mich immer der Ausdruck "für den Ausfall festgestellt" irritierte, aber es ist nicht ganz das was ich sagen wollte.

      Mir ging es darum herauszustellen, dass eben selbst wenn WB der Windreich GmbH nichts direkt schuldet, er trotzdem mit seinen Sicherheiten immer bluten muss.

      Selbst wenn Sarasin sich voll befriedigt mit dem Vermögen der Windreich GmbH und WB schuldet der Windreich GmbH NICHTS DIREKT, selbst in so einem Falle muss man nachträglich von ihm die Sicherheiten für Sarasin einziehen.

      Beispiel:
      Sarasin hat eine Forderung in Höhe von 70 Mio Euro. Als Sicherheit gibt es Bürgschaften aus dem Privatvermögen von WB und auch die Substanz/Gelder der Windreich GmbH. Sarasin entscheidet sich dafür gegen Windreich vorzugehen und läßt den WB in Ruhe. Sarasin wird befriedigt, WB kann sich freuen.

      Dann MUSS Herr Blümle sich den Betrag von WB erstatten lassen.

      Das meinte ich. Dazu gibt es Gerichtsurteile.

      Eine Frage am Rande: gibt es denn wirklich keine Möglichkeit auf Informationen zur Privatinsolvenz oder der FC Windenergy zuzugreifen? das ist doch irgendwie absurd denn Windreich GmbH alleine ist schlicht tot. Alles steht und fällt mit den Zuflüssen von anderen Seiten, die uns im Verborgen bleiben. Aber ich ahne schon die Antwort, eigenständige Verfahren. Selbst das neue Konzerninsolvenzrecht bringt da keine Verbesserung (mein Eindruck als ich vor 1 bis 2 Jahren mir den Gesetzesentwurf dazu angeschaut habe).

      Mach Dir aber bitte keinen stress wenn Du so widrige technische Umstände hast. Ich habe sowas auch schon erlebt, super ärgerlich.
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      Avatar
      schrieb am 06.04.18 18:05:57
      Beitrag Nr. 13.859 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.481.085 von Windra am 06.04.18 14:39:35
      sicherheiten
      hatte gerade einen langen Beitrag verfasst, bevor mein tablet mich rausgeworfen hat. habe jetzt keinen Nerv, alles nochmal zu schreiben.

      daher nur nochmal kurz: sarrazin meldet die volle Forderung an und wird für den Ausfall festgestellt. nur, was nach Verwertung der Sicherheiten offen bleibt, nimmt an der quote teil.

      schuldet WB WR etwas aus buergschaften oder Gesellschafter darlehen, hat bluemle das bei geiwitz als Forderung geltend gemacht. dort ist es aber auch nur normale inso-forderung mit Chance auf Quote oder gar nachrangig.

      möglich ist aber auch, dass dieselbe Sicherheit für mehrere darlehen haftet. dann kann es auch sein, dass die Oldtimer auf Forderungen gegen WB gebucht wurden und bei WR mehr haegenbleibt, was die anderen gläubiger schmälert.
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      Avatar
      schrieb am 06.04.18 14:39:35
      Beitrag Nr. 13.858 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.475.697 von Roothom am 05.04.18 23:27:29ich meinte folgendes.

      Ja, die Banken so wie Du schreibst. Du können sich in so einem fall aussuchen, welche Sicherheit die sich greifen.

      Herr blümle hat dagegen den Zwang, auf jeden Fall die privaten Sicherheiten des Gesellschafters zur Verantwortung zu ziehen.
      Sprich: Sarasin befriedigt sich aus der Masse der GmbH und nicht bei Herrn Balz privat. Dann muss Herr Blümle dafür sorgen, dass Herr Balz das der Masse erstattet. Das meinte ich mit Vorrangigkeit. Dafür gibt es Urteile. Es kann nicht so eine Situation eintreten, dass die GmbH zahlt und Herr Balz behält seine privaten Sicherheiten für sich. Das ist der Punkt. Ich habe nicht geschrieben, dass Hr. Blümle da bisher was Falsches gemacht hat. Ich weiß es schlicht nicht, weil man leider keinen Zugang zu der Informationen bzgl. der Privatinsolvenz hat - ob da was zu holen ist oder nicht.

      Der Makler könnte hier evtl. was für uns schmälern. Aber wenn Herr Geiwitz die Forderung nicht zur Tabelle aufnehmen wollte, dann ist das auch schon ein Zeichen.
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