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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 69)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      Avatar
      schrieb am 27.11.17 21:28:03
      Beitrag Nr. 13.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.282.837 von windequity am 27.11.17 10:21:04
      Gibts überhaupt noch Hebel...
      ..um etwas in unserem Sinne, z.B. betr. Quote, zu bewegen!?

      EH
      Avatar
      schrieb am 27.11.17 10:21:04
      Beitrag Nr. 13.826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.275.805 von Windra am 26.11.17 01:02:31Sehr aufschlussreicher Beitrag von Windra.

      Der IV gehört schon längst abgelöst.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.17 01:02:31
      Beitrag Nr. 13.825 ()
      Ich möchte unbedingt dazu aufrufen, der Sdk die Vollmacht zu erteilen.

      In dem Newsletter sind im hohen Maße auch Erkenntnisse aus den Beiträgen der IGWR berücksichtigt worden. Uns liegen auch viele Unterlagen vor, die bisher nicht öffentlich diskutiert wurden.

      dies gilt insbesondere für den Highland-Vergleich. Hierzu kann sich der sachkundige Leser selber eine Meinung bilden. Im letzten Quartalsbericht der Northland Power Inc. wird auf der Seite 16 erwähnt, dass für die Projektrechte "Deutsche Bucht" 205 Mio Euro gezahlt wurden. Es wurden damit 252 MegaWatt erworben (ursprünglich 210 plus zusätzlich zugewiesene Kapazität von 42, Entscheidung der Bundesnetzagentur). Umgerechnet auf 400 MW (Wert von MEG/Merkur) ergibt das einen Betrag von 325 Mio Euro. Die Schulden von Windreich beliefen sich aber auf einen Betrag unter 300 Mio Euro. Mit anderen Worten: alleine mit MEG/Merkur hätte man alle Gläubiger zu 100% befriedigen können.

      Es gibt Beiträge in einem anderen Wertpapierforum, wo diese Aktion der beabsichtigten Versammlung abgewertet und ins Lächerliche gezogen wird. Von Leuten, die nach eigenen Angaben kaum Anleihen besitzen.

      Das verstehe ich nicht. Aus meiner Sicht ist für eine Insolvenz typisch, dass wenig Assets zur Gläubigerbefriedigung noch da sind. Für diese Insolvenz gilt es aber aus meiner Sicht nicht. Vielmehr handelt es sich in der Tat um das Versagen der Führung, Herrn Balz, der offenbar seine Liquiditätsplanung nicht auf die Reihe bekam. Dies ist aber kein Grund, dass andere im gleichen Stil weiter machen und der Reihe nach alles verscherbeln.

      Jeder, der Interesse an Sachargumenten hat, kann sich die Investorenkonferenz mit der Northland Power Inc. selber anhören. Der Deal mit Laidlaw und der Kaufpreis von 205 Mio Euro für 252 MW Deutsche Bucht wurde von dem Käufer, Northland Power Inc. als ein sehr guter Preis bezeichnet. Als Begründung wurde aufgeführt, dass man sich in einem Markt befand, der sehr vorteilhaft für die Verkäufer ist. Dies entspricht auch dem, was ich hier in zahlreichen Beiträgen aufgeführt habe.

      MEG/Merkur wurde zu einem absolut lächerlichen Preis verkauft. Sdk will mit einem Sonderinsolvenzverwalter rausfinden, warum.

      Dies entspricht auch vollkommen dem Anliegen der IGWR und das sollte auch in Ihrem Interesse liegen - sehr geehrte Anleiheinhaberinnen und Anleiheinhaber.

      Hoffentlich erfährt die Sdk die Unterstützung, die notwendig ist.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.17 01:57:51
      Beitrag Nr. 13.824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.211.207 von elman1 am 17.11.17 17:47:18
      SDK Newsletter
      Ich stelle mal den vollständigen Artikel rein (ich habe auch die Faxen dicke!):

      Newsletter 31 | Windreich GmbH

      Einberufung einer Gläubigerversammlung aus Sicht der SdK erforderlich


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir möchten Ihnen heute weitere Informationen zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windreich GmbH zukommen lassen.


      Aktueller Stand

      Die SdK hat sich in den letzten Wochen mit einigen Gläubigern, darunter der Interessensgemeinschaft Windreich, intensiv zum aktuellen Stand des Verfahrens ausgetauscht. Aus unserer aller Sicht ist es dringend erforderlich, eine Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber einzuberufen. Denn das gesamte Verfahren verläuft aus Sicht der SdK schleppend und es gibt einige Punkte, die für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens von hoher Bedeutung sind, über die jedoch zuletzt nur unzureichend bzw. auch widersprüchlich berichtet wurde. Im Rahmen der Gespräche haben wir folgende wichtige Punkte erarbeitet, die Gegenstand der Tagesordnung einer Gläubigerversammlung sein sollten.


      Stand der Verkaufsverhandlungen zu Global Tech 1

      Die gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger sollen aufgefordert werden, Auskunft über den Stand der Verkaufsverhandlungen der Global-Tech-1-Anteile zu geben. Dabei können auch Dritte, die in den Verkaufsprozess eingebunden sind, z. B. die goetzpartners Corporate Finance GmbH, einen entsprechenden Bericht an die Anleihegläubiger erstatten.

      Hintergrund ist, dass der aktuelle Stand der Verkaufsverhandlungen zu Global Tech 1 unklar ist. So wurde in der Gläubigerversammlung am 22.07.2016 eine Frist für indikative Angebote bis zum 27.07.2016 genannt. Dies lässt sich anhand der PowerPoint-Präsentation des Insolvenzverwalters zur Gläubigerversammlung nachvollziehen. Im Bericht des Insolvenzverwalters vom 03.08.2017 wird jedoch immer noch davon gesprochen, dass zunächst eine Verwertungsvereinbarung abgeschlossen werden muss. Dies deutet darauf hin, dass die für die Insolvenzquote maßgebliche Realisierung des Verkaufs der Global-Tech-1-Anteile bislang nicht fortgeschritten ist.


      Offenlegung der Beraterverträge und der Beraterhonorare

      Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger soll aufgefordert werden, Auskunft über Beraterverträge und Beraterhonorare zu geben. Dies betrifft insbesondere Verträge oder Honorare mit Herrn Prof. Simon und Herrn Heer.

      Hintergrund ist, dass entsprechende Kosten bislang nirgendwo aufgeführt bzw. aufgeschlüsselt sind, sodass sich für die Anleihegläubiger keine Möglichkeit einer Überprüfung der entsprechenden Verträge, unter anderem auch auf die Angemessenheit der vereinbarten Honorare, ergibt.


      Bericht über eine Earn-out-Klausel im Zusammenhang mit dem Verkauf des Projekts „Deutsche Bucht“

      Ferner sollen die gemeinsamen Vertreter Auskunft bzgl. einer möglichen Earn-outKlausel im Zusammenhang mit dem Verkauf des Projekts „Deutsche Bucht“ geben und darlegen, wie sich diese genau berechnet und welche Zuflüsse der Insolvenzverwalter diesbezüglich erwartet.

      Im Gesamtvergleich „Highland“ ist eine Kaufpreiserhöhung (Earn-out-Klausel) ausgeschlossen. Dies hat der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlung der Windreich GmbH am 22.07.2016 klargestellt. Schriftlich festgehalten ist die Aussage auf S. 46 der vom Insolvenzverwalter veröffentlichten Präsentation. Im Widerspruch hierzu hat der Insolvenzverwalter dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, der One Square Advisory Services GmbH, in einer E-Mail vom 15.03.2017, die der SdK vorliegt, mitgeteilt, dass die Earn-out-Klausel aus dem ursprünglichen Vertragswerk, die sich auf das Projekt „Deutsche Bucht“ bezieht, auch weiterhin gültig sei.


      Bericht über den Wert des Gesamtvergleichs „Highland“

      Ferner soll dargelegt werden, wie genau sich der Wert des Gesamtvergleichs „Highland“ ergibt und auf welche Berechnungs- und Informationsgrundlagen, insbesondere aus welchem Zeitraum, sich die Wertberechnung stützt.

      Denn nach den uns vorliegenden Unterlagen wurde der Gesamtvergleich „Highland“ im Frühjahr 2017 mit dem Wissensstand von Mai 2015 abgeschlossen. Das Projekt „Deutsche Bucht“ gehört wohl zu den letzten Offshore-Windparks, die noch vom alten Regime der staatlich garantierten Einspeisevergütungen profitieren. Entscheidungserheblich für den Gesamtvergleich war dabei wohl auch eine Überlegung, wonach die Highland Group Holding Ltd. im Falle des Nichtzustandekommens des Vergleichs davon Abstand nehmen könnte, weitere Investitionen in das Projekt „Deutsche Bucht“ zu tätigen.


      Sofern der Vergleich im Frühjahr 2017 mit dem Wissenstand von Mai 2015 geschlossen wurde, sollte geklärt werden, warum der Wissenstand nicht entsprechend angepasst wurde. Anfang März 2017 konnte man der Presse entnehmen, dass das Projekt „Deutsche Bucht“ an Northland Power Inc. weiter verkauft wurde. Weiterhin wurde dieses Projekt vielfach auch im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung als äußerst attraktiv bezeichnet. Der Betrag, der von der Northland Power Inc. an die Highland Group Holding Ltd. geflossen ist, betrug unseren Recherchen nach umgerechnet rund 205 Mio. Euro und bedeutete für die Highland Group somit eine erhebliche Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Investment. Dies hätte als Stärkung der eigenen Verhandlungsposition bei dem Vergleich genutzt werden können bzw. eventuell sogar müssen.


      Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters zur Prüfung und gegebenenfalls Realisierung von Schadensersatzansprüchen

      Die SdK schlägt weiter vor, einen Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung und gegebenenfalls Realisierung von Schadensersatzansprüchen einzusetzen. Dies betrifft unter anderem die Veräußerung der Ostseeprojekte „Baltic Power und „Baltic Eagle“, den Verkauf der Anleihe der Theolia S.A. und den Verkauf von MEG1.

      Baltic Power und Baltic Eagle

      Der erzielte Erlös für die Ostseeprojekte „Baltic Power“ und „Baltic Eagle“ wird in den Sachstandsberichten nicht genannt. Es befindet sich nur ein Vermerk, dass die Projekte mittlerweile veräußert wurden. Einzelne Anfragen der Anleihegläubiger in diesem Zusammenhang wurden nicht beantwortet. Es besteht die Möglichkeit, dass die Projektrechte ohne Not weit unter dem möglicherweise erzielbaren Preis bei einem transparenteren Verkaufsprozess veräußert wurden.

      Theolia-Anleihen

      Daneben besaß die Windreich GmbH auch Anleihen der Theolia S.A., Frankreich (ISIN: FR0010532739). Sämtliche Anleihen wurden im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu einem Preis von 5,00 Euro (abzüglich Kosten) veräußert. Demgegenüber stand in dem mutmaßlichen Verwertungszeitraum – also von August 2014 bis zum Februar 2015 – der Börsenkurs an der Börse Euronext zwischen 8–15 Euro. Auch an der Börse Frankfurt fand ein Handel mit Kursen zwischen 6–12 Euro statt. Weiterhin waren die Anleihen mit einer Put-Option ausgestattet, welches die Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin berechtigte, per 01.01.2015 eine Rücknahme der Anleihe gegen Zahlung von 15,29 Euro je Anleihe zu verlangen. Vor diesem Hintergrund ist unklar, warum die Anleihen für lediglich 5,00 Euro je Anleihen verkauft wurden.


      MEG1

      Neben dem DEME-Angebot lag wohl auch ein unterschriftsreifes Angebot über 150 Mio. Euro von Jan de Nul für den Erwerb des Projektes MEG1 vor, das nicht weiter berücksichtigt wurde. Der Insolvenzverwalter und die gemeinsamen Vertreter haben darauf hingewiesen, dass das Angebot von DEME jenem von Jan de Nul in allen Belangen überlegen gewesen sei und daher vorzuziehen war. Eine Bewertung des Sachverhaltes durch einen externen Dritten fällt schwer. Daher soll dieser Sachverhalt aufgrund der hohen Bedeutung für die zu erwartende Insolvenzquote durch einen Sonderinsolvenzverwalter, dem alle internen Dokumente auch zur Verfügung stehen, überprüft werden. Zu einem früheren Zeitpunkt soll weiterhin ein konkretes Kaufangebot/Finanzierungsangebot für das Projekt MEG1 eines weiteren Interessenten bestanden haben. Dieses Angebot soll durch einen Gläubiger durch eine Verfügungsklage behindert worden sein und damit den Investor verschreckt haben.


      Hohe Stimmenanzahl erforderlich

      Gem. § 19 Abs. 3 SchVG ist der gemeinsame Vertreter allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Daraus ergibt sich aus Sicht der SdK im Innenverhältnis, also im Verhältnis der Anleihegläubiger zum gemeinsamen Vertreter, für diesen die Verpflichtung, den Weisungen der Anleihegläubiger zu folgen. Aus unserer Sicht ist zur Durchsetzung eine hohe Anzahl an Stimmen erforderlich, um auf die gemeinsamen Vertreter genügend Druck auszuüben, unserem Verlangen zu folgen.

      Nur durch eine offene Kommunikation und vor allem auch Überprüfbarkeit der Handlungen der beteiligten Personen im Insolvenzverfahren kann aus unserer Sicht eine maximale Befriedigung für die Anleihegläubiger erreicht werden. Daher bitten wir Sie, die SdK zu bevollmächtigen, das Einberufungsverlangen auch in Ihrem Namen durchzusetzen und Sie in einer folgenden Anleihegläubigerversammlung zu vertreten. Dazu haben wir Ihnen unter www.sdk.org/windreich in der Box „weitere Unterlagen“ eine entsprechende Vollmacht zur Verfügung gestellt. Schicken Sie diese bitte im Original zusammen mit einem aktuellen Depotauszug bis zum 30.11.2017 an SdK e.V. Stichwort: Windreich Hackenstr. 7b 80331 München

      Nur durch ein gemeinsames Vorgehen können wir eine bestmögliche Befriedigung der Anleihegläubiger erreichen.



      Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.

      München, den 16.11.2017 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

      Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Windreich GmbH!
      Avatar
      schrieb am 17.11.17 17:47:18
      Beitrag Nr. 13.823 ()
      die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V hat die Faxen dicke.
      So, Leute.

      Die Insolvenz ist nun geschlagene 4 Jahre alt.
      Und das Verscherbeln geht weiter.

      Zudem kommt empörend hinzu, dass ehemaliges WR-Vermögen über den Umweg der Highland nun bei der kanadischen NORTHLAND POWER gelandet ist.
      Gemeint ist der OWP Deutsche Bucht 252 MW ("DeBu" im hauseigenen NP-Jargon). Die NP ist sehr stolz auf ihren neuen Besitz sind, betrachtet ihn als sehr rentabel , und das trotz eines KPs von mindestens 200 M€, bis 300 M€ für die reinen Projektrechte. Von diesem Geld stünde uns ein Teil zu, wenn gewisse Herrschaften ihre Arbeit ordentlichen machen würden. Außerdem, wirft die hohe Bewertung von DeBu ein anderes Licht auf den Verkauf von Merkur, das ja geradezu verscherbelt wurde.
      Jede Pressemeldung über den zügigen Bau von Merkur ist eine schmerzliche Erinnerung an das was uns da entgeht.

      In der Vergangenheit haben sich die meisten Anleiheninhaber in Gleichgültigkeit gehüllt, getreu dem Motto "Der IV wird's schon richten, plus wir haben ja unsere 'gemeinsamen Vertreter'.
      In einer von uns, der IGWR angestrebten Versammlung, im Juli 2016 (wenn ich mich recht entsinne), sah sich der IV genötigt, eine Quote con "ca 30%" in Aussicht zu stellen, um aufquellenden Unmut zu besänftigen. Die Zahl schien das Publikum damals ruhig zu stellen, auch wenn es keine Begeisterungsstürme gab. Sie wurde übrigens danach nie wieder erwähnt...
      Heute dürfte sogar diese geringe Zahl Makulatur sein. Dabei wären u.E. 100% drin gewesen.

      Angesichts der jüngsten Enthüllungen der SdK (an dieser Stelle, Hut ab), müssen wir jetzt unbedingt die SdK bei der Einberufung einer Versammlung helfen.

      Hier nochmal der Link zur SDK-Newsletter

      http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/Windreich-Gmb…

      Vollmacht:
      http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/Windreich-Gmb…

      Meine Vollmacht geht gleich raus.

      mfg

      elman1
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      Avatar
      schrieb am 17.11.17 12:43:34
      Beitrag Nr. 13.822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.201.709 von kitzblitz am 16.11.17 18:20:22
      Zitat von kitzblitz: http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/Windreich-Gmb…
      jetzt kommt wohl mal Bewegung in die Sache....

      ... yepp - abwärts: https://charts.comdirect.de/charts/rebrush/design_small.ewf.…

      Letztlich nur ein erneuter Versuch, den Insolvenzverwalter mitsamt Insolvenzgericht durch bereits altbekannte Argumente auszuhebeln und Transparenz in die hintergründig gewollte Intransparenz zu bringen.
      Da sich inzwischen anscheinend auch die Staatsanwaltschaft systematisch verstrickt und verheddert hat: das konspirativ intrigante Gezerre wird sich wohl noch ewig lang so weiter hinziehen.
      Mit schnellen Durchbrüchen und großen Erkenntnisgewinnen rechne ich jedenfalls nicht, eher noch mit günstigeren Einstiegskursen. Zumal inzwischen große Positionen, damit auch wahrscheinliche Mehrheitsverhältnisse, sichtlich den Besitzer gewechselt haben - dessen damit verbundenes Eigeninteresse nach wie vor unbekannt bleibt.
      Avatar
      schrieb am 17.11.17 07:59:07
      Beitrag Nr. 13.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.201.709 von kitzblitz am 16.11.17 18:20:22Sehr interessant.
      Könnten Sie bitte Näheres dazu ins Forum stellen ?
      Dankeschön
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 18:20:22
      Beitrag Nr. 13.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.159.372 von windequity am 11.11.17 10:13:13http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/Windreich-Gmb…

      jetzt kommt wohl mal Bewegung in die Sache....
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.11.17 10:13:13
      Beitrag Nr. 13.819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.159.168 von ukurz am 11.11.17 09:37:083W 37/17 Beschluss vom 23.10.17
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      Avatar
      schrieb am 11.11.17 09:37:08
      Beitrag Nr. 13.818 ()
      OLG Stuttgart
      Guten Morgen Windequity

      Könnten Sie bitte noch das Aktenzeichen dieses Verfahrens nachreichende?

      Vielen Dank
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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