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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 88)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      Avatar
      schrieb am 30.03.17 10:40:14
      Beitrag Nr. 13.637 ()
      für finde, der Kurs der Anleihen ist immer noch relativ hoch, dafür dass die Firma in Insolvenz ist. Hat jemand dazu eine Meinung?
      20 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 28.03.17 12:48:33
      Beitrag Nr. 13.636 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.619.619 von Windra am 27.03.17 13:38:54Anfangs 2014 war Blümle mit WB nicht auf Kriegsfuss, im Gegenteil sie arbeiteten damals Hand in Hand. Damals wurde der Vertrag mit dem Makler übernommen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.17 14:21:34
      Beitrag Nr. 13.635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.619.619 von Windra am 27.03.17 13:38:54Das Beweisverfahren wird darüber Auskunft geben, ob es eine Masse- und/ oder Insolvenzforderung ist.
      Avatar
      schrieb am 27.03.17 13:38:54
      Beitrag Nr. 13.634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.619.235 von Roothom am 27.03.17 12:40:37das würde es in der Tat erklären.
      Demnach was der makler bisher geschrieben hatte, könnten evtl. Beweise für eine Insolvenzforderung vorgelegt werden.

      Als Masseforderung scheint mir persönlich weniger wahrscheinlich. Da hätte jemand aktiv den Vertrag, den WB abgeschlossen hatte, übernehmen müssen.
      Schwer vorstellbar, wenn man bedenkt wie alle mit WB auf Kriegsfuß stehen.
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      Avatar
      schrieb am 27.03.17 12:40:37
      Beitrag Nr. 13.633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.618.563 von Windra am 27.03.17 10:52:45
      da ist wohl ein unterschied...
      Tut er das auch bei anderen aus seiner Sicht strittigen Forderungen? Eher nicht.
      die bestreitet er einfach."

      Das bezieht sich auf die Insolvenz Forderungen. Der Makler beansprucht aber Zahlung aus der Masse. Daher wohl die klage.
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      schrieb am 27.03.17 12:05:59
      Beitrag Nr. 13.632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.618.563 von Windra am 27.03.17 10:52:45Am 7.3.17 wurde die sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.
      Avatar
      schrieb am 27.03.17 10:52:45
      Beitrag Nr. 13.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.618.170 von Churgast am 27.03.17 10:02:11ja, wenn wir alles haben, dann können wir hier ein juristisches Seminar abhalten. Mein erster Eindruck ist, dass mit diesem Urteil keine Aussage zu Erfolgschancen der Sache an sich verbunden ist.

      Wahrscheinlich geht es darum, dass niemand, der keinen Anspruch auf PKH hat, soviel Geld ausgeben würde um ein Nichtbestehen einer Forderung feststellen zu lassen.
      somit verstehe ich nicht ganz warum Hr. Blümle das tut.
      Tut er das auch bei anderen aus seiner Sicht strittigen Forderungen? Eher nicht.
      die bestreitet er einfach.

      Ist das hier ein Sonderfall weil der Betrag fast die ganze Masse ausmacht oder was meint Ihr? Ich denke nur laut, habe echt keine Ahnung in diesem Fall.
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      Avatar
      schrieb am 27.03.17 10:02:11
      Beitrag Nr. 13.630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.615.686 von windequity am 26.03.17 18:35:55
      Zitat von windequity: Richter Dr. Esser bezeichnete den eingereichten Klageentwurf als mutwillig, weil die Chance gegen den Makler zu obsiegen geringfügig ist.


      Wortlaut: § 114 Abs. 2 ZPO n.F.
      (2) Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

      http://www.iww.de/pak/aktuelle-gesetzgebung/prozesskostenhil…

      Bitte stelle den ganzen Bescheid ein. Deine (?) Interpretation weicht von der Definition von "mutwillig" in der ZPO ab.
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      Avatar
      schrieb am 26.03.17 18:35:55
      Beitrag Nr. 13.629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.556.123 von Roothom am 17.03.17 13:55:18
      Makler
      Urteil des Gerichts gegen Windreich/FCW/Blümle:

      Hatte jetzt Gelegenheit, das Urteil genau zu studieren.Richter Dr. Esser bezeichnete den eingereichten Klageentwurf als mutwillig, weil die Chance gegen den Makler zu obsiegen geringfügig ist.

      Ich werde versuchen, den ganzen Entscheid zu bekommen und Euch lesen zu lassen. Der Makler hat wohl sich dahin geäussert, dass er die geforderte Provisiom verdient habe.

      Jedenfalls hat im Moment der Makler die Oberhand.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.03.17 14:50:33
      Beitrag Nr. 13.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.859.056 von mopswombard am 08.12.16 22:43:49

      Wenn es uns gelingt, die GVs rauszukicken, sollte die Quote ein paar Prozentpunkte höher ausfallen. Hab den Insolvenzverwalter nochmals an seine Pflichten erinnert:

      Sehr geehrter Herr Blümle,

      wie Ihnen vielleicht bekannt ist, versuche ich als Distressed Debt-Investor seit Jahren zu verhindern, dass sich Rechtsanwälte auf Kosten von Anleihegläubigern ein neues lukratives Betätigungsfeld als sog. gemeinsame Vertreter erschließen um auf diesem Wege teilweise Millionenhonorare zu Lasten der Insolvenzmassen zu generieren. Mit Urteil vom 12.01.2017 – Az. IX ZR 87/16 – hat der BGH diesem Treiben nunmehr endgültig ein Ende gesetzt und eine Honorierung aus der Insolvenzmasse für unzulässig erklärt. Dies führt zu einer deutlichen Stärkung der Interessen der Anleiheinvestoren.

      Wie Ihnen eventuell auch bekannt ist, habe ich im Fall Windreich durch gerichtliche Intervention versucht, eine Abwahl von One Square Advisors GmbH (OSA) als gemeinsamen Vertreter zu erreichen. Leider ist dies an einer fachlichen Überforderung der zuständigen Richterin gescheitert. Wie Ihnen ebenfalls bekannt ist, besteht bei OSA eine Besorgnis der Befangenheit. So soll OSA zu Lasten der Insolvenzmasse nachteiligen Geschäften zugestimmt haben um sich selbst zweistellige Millionenhonorare zu verschaffen. Die Tatsache, dass OSA hierzu nie Stellung genommen und weder Honorare noch Interessenkollisionen offengelegt hat, ist für die Anleiheinvestoren ein unzumutbarer Zustand.

      Aufgrund des vorliegenden BGH-Urteils erwarte ich von Ihnen, dass Sie die gemeinsamen Vertreter nun unverzüglich auffordern, ihr Mandat niederzulegen, so dass die Anleihegläubiger ihre Interessen fortan selbst wahrnehmen können. Der Parallelfall Deikon hat übrigens gezeigt, dass ein Insolvenzverfahren auch bei einer Vielzahl von Anleihegläubigern ohne gemeinsame Vertreter effizient und unter Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger durchgeführt werden kann.

      In Ihrem sechsten Sachstandsbericht führen Sie auf der Seite 44 aus:
      [... darf aus Gründen der Vertraulichkeit hier nicht gepostet werden ...]

      Als Interessenvertreter aller Gläubiger erwarte ich von Ihnen, dass Ihrerseits nun sichergestellt wird, dass keinerlei Zahlungen an die gemeinsamen Vertreter erfolgen. Ich würde mich freuen, wenn Sie in Ihrem siebten Sachstandsbericht zu diesem Themenkomplex ein klares Votum abgeben würden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Geändert von Mond (11.03.2017 um 23:15 Uhr)
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