Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen (Immo-Finanzierung) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.06.13 09:58:10 von
neuester Beitrag 07.06.13 14:37:35 von
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Hat hier einer Erfahrung und kennt exakt die unkorrekte Formulierung?
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Tatsächlich ist es so, dass die Bank oder Sparkasse bis zum Jahr 2010 Widerrufsbelehrungen verwendet haben, die nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprachen oder nicht wörtlich mit der in der BGB-Infoverordnung vorgegebenen Formulierung übereinstimmen.
Eine falsche Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass eine Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und, falls keine Nachbelehrung stattfand, noch heute ein Widerruf möglich sein kann. Ein solcher Widerruf hätte zur Folge, dass der gesamte Darlehensvertrag rückabgewickelt werden kann und die langjährige Zinsbindung aufgelöst wird.
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Tatsächlich ist es so, dass die Bank oder Sparkasse bis zum Jahr 2010 Widerrufsbelehrungen verwendet haben, die nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprachen oder nicht wörtlich mit der in der BGB-Infoverordnung vorgegebenen Formulierung übereinstimmen.
Eine falsche Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass eine Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und, falls keine Nachbelehrung stattfand, noch heute ein Widerruf möglich sein kann. Ein solcher Widerruf hätte zur Folge, dass der gesamte Darlehensvertrag rückabgewickelt werden kann und die langjährige Zinsbindung aufgelöst wird.
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Aus einem Darlehensvertrag von 2008:
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform widerrufen....
decktsich doch genau mit 355 BGB.
Was ist daran falsch??
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform widerrufen....
decktsich doch genau mit 355 BGB.
Was ist daran falsch??
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