Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen (Immo-Finanzierung) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.06.13 09:48:30 von
neuester Beitrag 10.06.13 10:10:41 von
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Hat hier einer Erfahrung und kennt exakt die unkorrekte Formulierung
in der Darlehnsverträgen?
"
Tatsächlich ist es so, dass die Bank oder Sparkasse bis zum Jahr 2010 Widerrufsbelehrungen verwendet haben, die nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprachen oder nicht wörtlich mit der in der BGB-Infoverordnung vorgegebenen Formulierung übereinstimmen.
Eine falsche Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass eine Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und, falls keine Nachbelehrung stattfand, noch heute ein Widerruf möglich sein kann. Ein solcher Widerruf hätte zur Folge, dass der gesamte Darlehensvertrag rückabgewickelt werden kann und die langjährige Zinsbindung aufgelöst wird.
"
Weitere Infos siehe:
siehe:
http://www.vonbuttlar.com/kapitalmarktrecht/239-vorfaelligke…
in der Darlehnsverträgen?
"
Tatsächlich ist es so, dass die Bank oder Sparkasse bis zum Jahr 2010 Widerrufsbelehrungen verwendet haben, die nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprachen oder nicht wörtlich mit der in der BGB-Infoverordnung vorgegebenen Formulierung übereinstimmen.
Eine falsche Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass eine Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und, falls keine Nachbelehrung stattfand, noch heute ein Widerruf möglich sein kann. Ein solcher Widerruf hätte zur Folge, dass der gesamte Darlehensvertrag rückabgewickelt werden kann und die langjährige Zinsbindung aufgelöst wird.
"
Weitere Infos siehe:
siehe:
http://www.vonbuttlar.com/kapitalmarktrecht/239-vorfaelligke…
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.817.111 von alexmay am 10.06.13 09:48:30Noch einer?
Thread: Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen (Immo-Finanzierung)
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